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Altersversorgung - kein Buch mit sieben Siegeln

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Präsentation zum Thema: "Altersversorgung - kein Buch mit sieben Siegeln"—  Präsentation transkript:

1 Altersversorgung - kein Buch mit sieben Siegeln
Alte und neue Altersversorgung Wie hoch ist mein Anspruch? Das Problem mit der Steuerreform Das Problem mit der Rentenreform Wie sicher ist mein Anspruch? Die Vorschläge der Gewerkschaften Die Vorschläge der Arbeitgeber Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um etwa eine halbe Stunde Aufmerksamkeit. Es geht für jede und jeden von Ihnen um Beträge in der Größenordnung von mehr als Hunderttausend DM. Ich meine, dafür muss man sich auch mal ein sperriges Thema anhören können. Mein Ziel ist, Ihnen die Grundlage zu verschaffen, damit Sie sich selbst eine Meinung über die verschiedenen Fragen und Vorschläge zur Altersversorgung machen können. Das ist notwendig, denn eine einfache, klare Antwort auf die Frage: Was tun in Sachen Altersversorgung? Gibt es leider nicht. Zu verschieden sind die Interessenlagen der einzelnen Gruppen, zu komplex die Probleme als dass man mit ein paar Schlagworten zurecht käme. Das ist mein Programm: Personalversammlung 1

2 „DV98“ und „VTV neu“ DienstVereinbarung zwischen Intendant und Personalrat von 1998 (=letzte Änderung) Gilt für alle, die bis zum beim WDR festangestellt wurden VersorgungsTarif-Vertrag der Gewerkschaften mit allen ARD-Anstalten und dem ZDF von 1997 Gilt für alle, die ab dem beim WDR festangestellt wurden Beim WDR gibt es zwei grundsätzlich unterschiedliche Versorgungswerke - die Versorgung nach der Dienstvereinbarung zwischen Intendant und Personalrat - sie heißt nach dem Jahr der letzten Änderung „DV 98“ - es gibt sie so oder ähnlich bereits seit sie gilt für alle Beschäftigten - z.T. mit Abwandlungen - die bis zum beim WDR fest angestellt wurden und den neuen Versorgungstarifvertrag zwischen allen ARD Anstalten und den Gewerkschaften - er wurde 1997 abgeschlossen, gilt aber schon für Mitarbeiter, die ab dem eingestellt wurden. Personalversammlung 2

3 VTV neu Pro Vergütungsgruppe ein Renten-Betrag 14245 6569 3586 800
Ich möchte zunächst die Regelungen des VTV neu darstellen, weil sie sehr viel leichter zu verstehen sind. Zunächst gibt es pro Vergütungsgruppe einen festgelegten Renten-Betrag. Er liegt seit zwischen 3586 DM für die VG I und 800 DM für die VG VII - die ich später als Beispiel verwende. Zum Vergleich habe ich die Monatsgehälter in den jeweiligen Endstufen dargestellt. Personalversammlung 3

4 VTV neu Pro WDR-Jahr 3,33 % = Voller Betrag nach 30 WDR-Jahren
Beispiel: VG VII = 800 DM nach 30 Jahren = 666 DM nach 20 Jahren Den vollen Rentenbetrag hat man allerdings erst nach 30 Jahren der Betriebszugehörigkeit „erdient“, wie das Fachwort heißt. War man zum Zeitpunkt der Pensionierung kürzer als 30 Jahre beim WDR, erhält man einen anteiligen Betrag, im Beispiel nach 20 Jahren 666 DM Personalversammlung 4

5 VTV neu - Versorgung Techniker, VG VII 25 Jahre WDR
Renteneintrittsalter 65 3166 WDR 666 25 Jahre WDR = 800 * 25/30 ~ 666 /Monat BfA 2500 Wie sieht die Versorgung nach dem VTV neu also aus? Unser Beispiel ist hier ein Techniker in VG VII, der - nach 25 Jahren WDR und 40 Jahren Beitragszahlung an die BfA mit 65 in Rente geht * Er erhält von der BfA etwa *2500 DM im Monat * und vom WDR zusätzlich *666 DM - zusammen * 3166 DM Auf den Ertragsanteil der BfA-Rente und die WDR Rente sind Steuer und Versicherung zu zahlen, diese Abzüge sind allerdings sehr abhängig von den persönlichen Umständen. In diesem Beispiel bei verheirateten keine Steuer, bei alleinstehenden etwa 150,- DM 40 Jahre Rentenzahlung = 40 * 1,26 * ~ 2500 / Monat Personalversammlung 5

6 Tatsächliche WDR-Rente
DV 98 Anteil vom letzten Brutto-Verdienst 30 Jahre Betriebszugehörigkeit, Vergütungsgruppe VII 6569 VG VII Brutto Gehalt 100 % Tatsächliche WDR-Rente ? Höchst rente 60 % 3941 Mindest rente 788 12 % Leider ist die Berechnung Ihres Anspruches nach der DV 98 wesentlich komplizierter. Dennoch möchte ich Ihnen wenigstens die Grundzüge erläutern, denn nur dann können Sie den Einfluss der verschiedenen Änderungen auf Ihren persönlichen Versorgungsanspruch einschätzen. ----- Die DV 98 verspricht Ihnen zunächst einmal einen bestimmten Anteil von Ihrem letzten Brutto-Einkommen als Versorgung. In diesem Falle wiederum VG VII, 30 Jahre WDR-Zugehörigkeit. ------ Nach diesen 30 Jahren beträgt die sogenannte „Höchstrente“, die beim WDR zu erzielen ist, 60 % des letzten Brutto-Verdienstes, in diesem Falle also 3941 DM Gleichzeitig legt die Dienstvereinbarung auch eine Mindestrente fest, also einen Anteil am Brutto-Gehalt, der mindestens als Versorgungsleistung zu zahlen ist. Das sind 0,4 % der Brutto-Vergütung pro Beschäftigungsjahr, also in unserem Falle 12 % von 6569 DM Irgendwo dazwischen liegt nun die tatsächlich gezahlte WDR-Rente. Wir hoch der Versorgungsanspruch wirklich ist, läßt sich jedoch nur individuell feststellen - denn seit 1985 wird die Versorgungsleistung durch die sogenannte Netto-Obergrenze gedeckelt. Personalversammlung 6

7 ? DV 98 - Netto-Obergrenze Problem der „Überversorgung“ 6569 VG VII
30 Jahre WDR, VG VII, 40 Jahre BfA, Steuerklasse III 6569 VG VII Brutto Gehalt 100 % Steuer und Sozial- abgaben Steuer ca. 690 Höchst rente 60 % 3941 BfA 2500 Höchst rente 60 % 3941 Ausschlaggebend für die Einführung der sogenannten Netto-Gesamtversorgungs-Obergrenze war das Problem der Überversorgung ----- Der Techniker VG VII verdient 6569 DM (Endstufe plus bes. Steigerungsbetrag) - davon bleiben bei heutiger Abgabenlast 4138 DM übrig. An BfA-Rente erhält er wenn er in Rente geht wiederum 2500 DM, darauf die Höchstrente des WDR in Höhe von 3941 DM - zusammen 6441 DM, auf die noch etwa 690 DM Steuern zu zahlen sind. Dennoch blieben mit etwa 5700 DM Netto-Versorgungsbezügen für den Ruheständler deutlich höhere Beträge als für den aktiven Beschäftigten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen für nicht zulässig erachtet. Und deshalb darf die Versorgungsleistung des WDR zusammen mit der BfA-Rente 90 % vom sogenannten Netto-Vergleichseinkommen eines aktiven Beschäftigten nicht übersteigen. 4138 Netto Gehalt 63 % BfA 2500 Personalversammlung 7

8 DV 98 - Netto Gesamtversorgungs Obergrenze
? DV 98 - Netto Gesamtversorgungs Obergrenze Gesamtversorgung: BfA-Rente und WDR-Rente werden zusammen gezählt Netto: Bezugsgröße ist das Netto-Einkommen und die Netto-Rente Obergrenze: 90 % des Netto- Einkommens dürfen nicht überschritten werden Aus diesen Urteilen resultiert die sogenannte Netto-Gesamtversorgungs- Obergrenze - und dieses Wortungetüm ist es auch, das allen, die sich mit den Versorgungsfragen herumschlagen müssen, schlaflose Nächte bereitet. Gesamtversorgung bedeutet zunächst, dass WDR-Leistung und BfA-Rente zusammengezählt werden. Gesamtversorgung hat also nichts mit dem „Rundum-Sorglos-Paket“ für Ihre Altersversorgung zu tun, sondern bedeutet einfach, dass der WDR Ihnen umso weniger zahlt, je höher Ihre Ansprüche bei der Rentenversicherung sind. Netto heißt, dass die Bezugsgrößen für die Obergrenze das Netto-Einkommen und auf der anderen Seite die Netto-Rente sind - Beide Werte sind allerdings Kunstgebilde und haben nur sehr bedingt mit dem zu tun, was Sie als Auszahlungsbetrag auf der Gehaltsabrechnung finden. Der Begriff Obergrenze schließlich ist eindeutig: Mehr als 90 % des letzten Netto-Einkommens gibt‘s nicht! Allerdings gibt es für Kolleginnen und Kollegen, die vor 1985 bei WDR angefangen haben, höhere Werte als Übergangsregelung Personalversammlung 8

9 DV 98 - Was wird verglichen?
Ruhegeldfähiges Einkommen Steuer und Sozial- abgaben Steuer WDR Netto-Gesamtversorgung Obergrenze Netto-Vergleichs- Einkommen 90 % Wichtig für Sie: Was der WDR tatsächlich an den Pensionär zahlt, hängt entscheidend von der „Netto-Gesamtversorgungs-Obergrenze“ ab - also von dem Betrag, der gerade eben keine Überversorgung ergibt. * Diese Obergrenze ergibt sich aus einem Vergleich - Verglichen wird nämlich das Gehalt, das ein aktiver Beschäftigter haben würde - und die Versorgungsleistungen, die der Pensionär hat - oder besser gesagt: haben sollte. * Betrachten wir zunächst das Gehalt des aktiven Beschäftigten. Es setzt sich zusammen aus Grundgehalt und Ruhegeldfähigen - also bei der Rente zu berücksichtigenden - Zulagen und heißt „Ruhegeldfähiges Einkommen“ * Davon ab gehen die Steuern und die Sozialabgaben. Wie Sie sicherlich wissen, ist dieser Anteil sehr stark von persönlichen Bedingungen abhängig - welche Krankenversicherung, welche Steuerklasse, Freibeträge usw. - deshalb ist das sogenannte * Netto-Vergleichseinkommen eben nicht das gleiche wie Ihr persönliches Netto. Dem gegenübergestellt werden die Versorgungsleistungen - nicht nur BfA, auch z.B. weitere Betriebsrenten - und durch die Abzüge, die ja auch Pensionäre haben, entsteht die Netto-Gesamtversorgung. Und auch die Berechnung dieser Abzüge berücksichtigt wiederum nur teilweise die persönlichen Bedingungen des Pensionärs * Jedenfalls sind zum Schluss die 90 % des Netto-Vergleichseinkommens der Maßstab, um die Leistungen des WDR soweit abzusenken, dass diese Obergrenze nicht überschritten wird. Ca. Netto Gehalt BfA Personalversammlung 9

10 DV 98 - Wie viel darf‘s denn sein?
Schicht-Zuschlag Grund gehalt Zulagen Steuer + Soli individuell: Steuerklasse Einflussfaktoren Renten + Arbeitsl. Vers. Ruhegeldfähiges Einkommen Kranken + Pflege Vers. Beitragssatz der AOK Köln Man muss schon genauer hinsehen, um die Probleme unserer Altersversorgung zu erkennen. Sehen wir uns das Netto-Vergleichseinkommen an - also die Größe, die letztlich Maßstab für die Höhe der Versorgungsbezüge insgesamt sein soll. Ausgangspunkt ist das Ruhegeldfähige Einkommen - das ist das Grundgehalt plus etwaige Zulagen - und hierzu zählt auch der 3 % Faktor für Kolleginnen und Kollegen, die vor dem Ruhestand mehr als 10 Jahre Schichtdienst geleistet haben. Davon geht ab: Die Steuer - aber nicht die individuelle mit Kindern und Freibeträgen, sondern der Abzugsbetrag nach Steuerklasse. Verheiratete Beschäftigte sollten deshalb rechtzeitig vor der Pensionierung in die Steuerklasse III wechseln, unverheiratete sollten rechtzeitig heiraten. Dann die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Schließlich die Krankenkasse, aber unabhängig von der tatsächlichen Kasse auch bei privatversicherten immer der aktuelle Beitragssatz der AOK Köln. Übrig bleibt das Netto-Vergleichseinkommen Deutlich zu erkennen: Steuer- und Sozialgesetzgebung, Änderungen bei den Beitragssätzen haben direkten Einfluss auf das Netto-Vergleichseinkommen und damit Ihre WDR-Rente Generell gilt: Je weniger bei dem Netto-Vergleichseinkommen abgezogen wird, desto höher die Versorgungsleistung des WDR Netto-Vergleichs- Einkommen Personalversammlung

11 ? ? DV 98 - Wie viel kommt raus? Einflussfaktoren WDR
Steuer (Steuerklasse) Kranken/Pflege Vers. Steuer WDR Netto-Gesamtversorgung ? Einflussfaktoren Betriebs rente Versorgungsausgleich Ähnlich kompliziert ist die Berechnung der Versorgungsbezüge, also der „Netto-Gesamtversorgung“, die schließlich den Anteil bestimmt, den der WDR zu zahlen hat. * Aufadiert wird zunächst alles, was zu Ihrer Versorgung beiträgt - * BfA, auch LVA, Presseversorgung * aber auch Betriebsrenten aus vorherigen Arbeitsverhältnissen und befreiende Lebensversicherungen, an denen sich der WDR oder ein anderer Arbeitgeber beteiligt haben. Nur was Sie ganz unabhängig aus eigener Tasche angespart haben, bleibt unberücksichtigt. * Zu den BfA Leistungen wird freilich auch fiktive Rente gerechnet, die Sie gar nicht bekommen: z.B. Rentenanteile, die Sie bei einer Scheidung im Zuge des Versorgungsausgleichs an einen früheren Ehepartner abgegeben haben. Die müßte der WDR sonst ausgleichen. * Abgezogen wird die Steuer, die auf den Versorgungsbezügen liegt. Hierbei wird wiederum nur die individuelle Steuerklasse berücksichtigt. Die tatsächlichen Steuerlasten können erheblich höher sein, z.B. bei Verheirateten mit mehreren Einkommen * Abgezogen müßte auch die Kranken- und Pflegeversicherung werden, die seit 19xx auch von den Rentnern bezahlt wird. Die war aber in der alten DV 85 noch nicht vorgesehen. In der DV 98 wird sie - nach einem komplizierten Schlüssel - nur dann berücksichtigt, wenn man früher in den Ruhestand geht als mit 65 Generell gilt: Je mehr hier abgezogen wird - desto höher ist die Versorgungszahlung, die der WDR dem Rentner überweisen muß BfA etc Presse versorgung BfA Personalversammlung

12 DV 98 - Beispiele 1. Techniker, VG VI, Alter 57, eingestellt mit 25, normale Laufbahn StKl I: 990,- DM StKl III: 1650,- DM rel. hohe gesetzliche Rente rel. geringe Leistung des WDR WDR-Rente hängt unmittelbar von BfA-Rente ab... WDR BfA Das erste Beispiel betrifft einen 1. Techniker oder eine Technikerin, VG VI, Alter 57, eingestellt mit 25, normale Laufbahn - das heißt zwei Jahre in der VG IX, dann 12 Jahre in der VG VII, danach in der VG VI * Wie Sie sehen, errechnet sich eine relativ hohe gesetzliche Rente * Die WDR-Versorgung ist dagegen bescheiden Es gilt generell: Eine hohe gesetzliche Rente führt zu geringen WDR-Leistungen * Die WDR-Rente hängt unmittelbar von der BfA-Rente ab 32 Beitragsjahre ø 1,4 * Durchschnitts- einkommen = ca 2240,- DM Personalversammlung

13 DV 98 - Beispiele Abteilungsleiter, 65 Jahre alt, Einstellung mit 30 Jahren, Laufbahn IV - II - I Steuer WDR I: 2500,- DM III: 1700,- DM gesetzliche Rente durch BBG begrenzt hohe Leistung des WDR WDR-Rente sichert Lebensstandard jenseits der BfA-Rente StKl I: 5480,- DM StKl III: 6600,- DM Am anderen Ende der Vergütungstabelle muss der WDR sehr viel tiefer in die Tasche langen. * Bei dem 1. Redakteur ergibt sich zwar eine recht hohe BfA-Rente * Aber für einen großen Teil seines Einkommens konnte der Kollege gar keine Beiträge entrichten - die Beitragszahlung endet nämlich mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, gegenwärtig ,- DM im Jahr oder ca 8600,- DM im Monat * Die WDR-Rente sichert in diesen Fällen den Lebensstandard, der über die gesetzliche Alterssicherung hinaus geht. * In den oberen Vergütungsgruppen ist die Versorgungsleistung - auch im Vergleich zu privatrechtlichen Bereichen- ein wichtiger Vergütungsbestandteil. 35 Beitragsjahre ø 1,7 * Durchschnitts- einkommen = ca 2900,- DM BfA Personalversammlung

14 DV 98 - Beispiele Redakteur, 57 Jahre alt, Einstellung mit 35 Jahren, Laufbahn IV - II Steuer WDR I:1287,- DM III: 1075,- DM WDR gleicht indiv. „Rentenlücken“ aus hohe Leistung des WDR bei rel. geringer BfA-Rente Problem der Steuerlast StKl I: 4654,- DM StKl III: 5613,- DM Auch in diesem Beispiel zeigt sich, dass die Netto-Gesamtversorgung positive Seiten hat: Der oder die Beispiel Redakteurin hat über einen längeren Zeitraum keine oder nur sehr geringe Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Dadurch kommt eine im Verhältnis zum Endgehalt geringe gesetzliche Rente zustande. Die WDR Rente gleicht individuelle „Rentenlücken“ aus. Das ist besonders wichtig für Kolleginnen und Kollegen, die lange frei gearbeitet haben Das führt zu hohen Leistungen des WDR Man sollte sich aber von den Zahlen nicht täuschen lassen: Darin sind die Steuern enthalten, die bei höheren WDR-Versorgungsleistungen überproportional steigen, denn die werden nicht - wie die gesetzliche Rente - nur mit dem Ertragsanteil versteuert 22 Beitragsjahre ø 1,7 * Durchschnitts- einkommen = ca 1800,- DM BfA Personalversammlung

15 DV 98 - Beispiele Sekretärin VG VIII, 60 Jahre alt, 10 Jahre „Kinderpause“ - 2/3 halbtags Teilzeit führt zu geringen gesetzlichen Renten WDR-Rente füllt nicht auf WDR-Rente wichtiger Versorgungsbestandteil WDR StKl I: 1313,- DM StKl III: 1667,- DM Das letzte Beispiel betrifft eine teilzeitig beschäftigte Sekretärin in der VG VIII. Hier zeigt sich, dass besonders Frauen mit Kindern auf z.T. sehr geringe gesetzliche Renten kommen. Dies wird vom WDR nicht aufgefüllt, denn das sogenannte „Ruhegeldfähige Einkommen“ wird anteilig nach dem durchschnittlichen Beschäftigungsgard berechnet. Die WDR-Rente ist aber gerade für diese Beschäftigten ein ganz wichtiger Versorgungsbestandteil. 25 Beitragsjahre ø 0,72 Beitragspunkte = ca 914,- DM BfA Personalversammlung

16 Abhängigkeiten der Netto-Gesamtversorgung
Steuergesetzgebung Rentengesetzgebung Entwicklung der Kranken- und Arbeitslosenversicherung individueller Rentenverlauf individueller Steuerklasse Sie sehen also: Die mit unserer alten Versorgungsdienstvereinbarung erreichbaren Renten sind zweifellos erheblich höher als die nach dem neuen VTV Allerdings schwanken sie stark und sind überdies sehr vielen Einflußfaktoren unterworfen Steuergesetzgebung Rentengesetzgebung Entwicklung der Kranken- und Arbeitslosenversicherung individueller Rentenverlauf individueller Steuerklasse Personalversammlung

17 Streitpunkt Steuerreform
und Sozial- abgaben Obergrenze Steuer WDR- Leistung 90 % WDR Ca. Netto Gehalt Soviel als kurze Einführung in das Gebiet der Altersversorgung. Nun zu den Streitpunkten, die letztlich Sie - egal ob nun VTVneu-berechtigt oder Alt-Versorgt - betreffen. Streitpunkt bei den Tarifverhandlungen waren in erster Linie die Auswirkungen der Steuerreform. Mit der mehrstufigen Reform - sie begann bereits 1999 und wird die letzte Stufe 2005 erreichen - hat die Bundesregierung Steuern „umgeleitet“ - von den direkten Steuern, die vom Einkommen abhängen zu den indirekten - auf Strom, Heizöl, Benzin usw - die vom Verbrauch abhängen. Man mag sich über den Sinn streiten - Tatsache ist jedoch, dass keine Mark weniger in die Bundeschatullen fließt. Die Senkung der Steuerbelastung auf den Einkommen jedoch hat Auswirkungen auf unsere Altersversorgung nach der DV 98 und dem VTV neu. Beider DV 98 ist die Wirkung besonders deutlich: Weniger Steuerbelastung auf den Einkommen bedeutet ein steigendes Netto-Vergleichseinkommen und damit unmittelbar mehr WDR-Rente. In geringerem Maße spart der WDR auch, denn die Steuerbelastung auf den Renten sinkt ebenfalls und muss - im Zuge der Netto-Gesamtversorgung - nicht zugeschossen werden. BfA Personalversammlung

18 Steuerreform -VTV neu Steigt mit den Nettolöhnen WDR-Brutto-Gehälter
VTV VG IV VTV VG VII Auch beim VTV neu wirkt sich die Steuerreform positiv auf die Versorgungsansprüche aus - denn diue Steigerung der Beträge folgt den Nettolöhnen * Hier zunächst der Index unserer WDR-Brutto-Gehälter. Bitte beachten Sie die sehr bescheidenen Zuwächse * Die Braune Linie zeigt die Entwickelung der Ansprüche nach VTV neu in der VG VII - die Steigerung ist leicht höher als die der Brutto-Gehälter * Die schwarze Linie zeigt die VG IV - hier bleibt die Steigerung zunächst hinterden Brutto-Gehältern zurück * Und erst in diesem Jahr gibt es einen etwas deutlicheren Zuwachs, der - leider - nicht durch die gewaltigen Steigerungen der Gehälter verursacht wird, sondern Wirkung der Steuerreform ist Personalversammlung

19 VTV neu und DV98 Nettoquote
Beide Effekte - nämlich das leichte Ansteigen der Versorgungsleistungen durch die Steuerreform sind aber nicht nur gewollt, sie sind auch dringend notwendig. Zum einen müssen auch die Pensionäre die höheren Heizölpreise bezahlen und auch sie sollen angeblich noch Auto fahren. *Zum anderen ist die Schwankung der Nettoquote - kurz gesagt der Prozentsatz, der vom Brutto übrig bleibt - eine völlig normale Angelegenheit, von der der WDR nie viel Aufhebens machte, als sie sich zu seinen Gunsten auswirkte. * Am deutlichsten ist die Schwankung bei einem ledigen Beschäftigten in der VG II, er hat noch lange nicht das Niveau von Anfang der neunziger Jahre erreicht * Aber auch eine verheiratete Kollegin in VG VII ist noch von der Nettoquote Anfang der neunziger Jahre entfernt * und ebenso eine Redakteurin mit Steuerklasse III Personalversammlung

20 DV 98 - Rentenniveau 20.11.01 Personalversammlung 20
Zur Verdeutlichung hier noch das Niveau der WDR-Renten: * Als Bezugsgröße die Entwicklung der Brutto-Löhne * Hier die typische WDR-Rentenzahlung eines Beschäftigten VG VII Steuerklasse III * Die Ausschläge bei der Steuerklasse I sind größer - hier für Vergütungsgruppe II * Und schließlich für VG IV - hier gehen die Schwankungen der Rentenerhöhungen noch deutlicher ein. Quintessenz: Es besteht kein Grund wegen der Steuerreform eine Veränderung an der Altersversorgung vorzunehmen. Diese Erkenntnis scheint sich auch bei den ARD-Anstalten herumzusprechen. Jedenfalls wurde das bei den zentralen Gesprächen, die mittlerweile nach Abschluss der Tarifrunden und ohne den Druck des Junktims aufgenommen wurden, weitgehend akzeptiert. Personalversammlung

21 Auswirkungen der Rentenreform
Absicht: Dämpfung der Beitragssteigerungen Sinn und Zweck der Rentenreform - des zweiten großen Einflussfaktors auf unsere Altersversorgung - ist die Dämpfung des Anstiegs der Beitragssätze zur Rentenversicherung. Ohne die Rentenreform befürchtet man - angesichts der wachsenden Zahl älterer Einwohner - einen Anstieg der Beitragssätze zur Rentenversicherung auf über 22 % im Jahre 2030. Da aber die Renten durch eine Umlage finanziert werden - es kann nicht mehr ausgezahlt werden, als einbezahlt wird - haben stabile Beiträge bei steigender Anzahl der Rentenbezieher notwendigerweise sinkende Leistungen zur Folge. Personalversammlung

22 Auswirkungen der Rentenreform
Folge: Sinkendes Rentenniveau Riesterreform Rentenreform 92 Dabei sollen natürlich die Renten nicht absolut sinken. Es reicht auch, wenn Sie hinter den allgemeinen Gehaltssteigerungen - und damit ja auch der Preisentwicklung - zurückbleiben. * Hier sehen Sie zunächst den Index der Bruttogehälter- also die Steigerungen, bezogen auf 1985 * Das ist der Verlauf der Netto-Gehälter * Und das ist der Index des aktuellen Rentenwertes, also der Bemessungsgrundlage für Ihre BfA-Rente Bis etwa 1992 folgten die Renten den Bruttogehältern. * Seit 1992 tut sich zwischen Renten und Bruttogehältern eine Lücke auf - die Rentensteigerung ist nicht mehr Brutto-Lohnbezogen, sondern richtet sich nach den Nettolöhnen * Schreiben wir den vorgesehenen Verlauf der Renten und Gehaltssteigerungen fort - dann wird die nächste Lücke sichtbar: Die Riester-Lücke. Fortan werden die Renten nämlich um den Riester-Faktor langsamer ansteigen als die Netto-Löhne - wobei in dieses Renten-Netto auch die Steuerentlastungen nicht mehr eingehen. * Mit der Zeit wird diese Lücke ähnlich groß werden wie die obige zwischen Brutto-Gehältern und Renten Personalversammlung

23 Renten-Lücke bei VTV 25 Jahre WDR 40 Jahre Rentenzahlung 3166 WDR 666
= 800 * 25/30 ~ 666 /Monat BfA 2500 Riesterlücke Was passiert nun beim VTV? Die tatsächliche gesetzliche Rente von der BfA hat keinerlei Einfluss auf die Zahlungen des WDR - die Riester-Lücke geht voll auf Kosten der Mitarbeiter. Bitte denken Sie daran, dass diese Lücke erst in etwa 10 Jahren wirklich deutlich zu Tage tritt - deshalb habe ich die absoluten Zahlen hier weggenommen. 40 Jahre Rentenzahlung = 40 * 1,26 * ~ 2500 / Monat Personalversammlung

24 Auffülleffekt bei DV 98 Die Rentensteigerung ist geringer als die Steigerung des Netto-Vergleichs-einkommens Der Anteil der gesetzlichen Rente an der Gesamt-versorgung sinkt - der des WDR steigt Der Auffülleffekt ist prozentual bei kleineren Einkommen am größten Steuer WDR Auffülleffekt Anders bei der DV 98 * Auch hier entsteht zunächst die Riester-Lücke * Doch weil die Netto-Vergleicheinkommen ja gestiegen sind und damit auch die berühmte „Netto-Gesamtversorgungsobergrenze“ muss der WDR nun die Riester-Lücke auffüllen. * Dieser Auffülleffekt ist politisch der zentrale Stein des Anstoßes - auch wenn die Aufwendungen für den Ausgleich der Riester-Rente im Vergleich zu den Auswirkungen der Steuerreform eher milde sind * Der Auffülleffekt tritt nämlich besonders bei relativ geringen Versorgungsleistungen in Erscheinung. Im Beispiel des Technikers mit knapp 1000 DM WDR-Rente würde schon eine Differenz von 50 DM - also ein Zurückbleiben der Rente um etwa 2 % eine Erhöhung der WDR-Leistungen um 5 % nach sich ziehen. BfA etc Personalversammlung

25 „Riester-Rente“ stopft die „Riester-Lücke“
Kapitalgedeckte eigenfinanzierte Zusatzversorgung Steuerlich gefördert - jedoch nicht für Gesamtversorgungssysteme Unklar, ob DV98 darunter fällt Wir haben ja beim WDR gelernt, dass Gewerkschafter - ähnlich wie Juristen - alles können - im Zweifel auch Gebäude managen. Und das gilt auch für den Ex-IG-Metall-Vize Riester. Die Lücke, die er eben aufgerissen hat, stopft er sofort wieder - allerdings mit unserem Geld. * Die Riester-Rente, die nunmehr in aller Munde ist, ist eine kapitalgedeckte, eigenfinanzierte Zusatzversorgung, die genau jene Lücke füllen soll, die durch die veränderte Rentenanpassungsformel entsteht. * Das Gesetz sieht eine steuerliche Förderung vor, schließt jedoch Pflichtversicherte in Gesamtversorgungssystemen (eben jenen, die die Riester-Lücke von sich aus auffüllen) aus. * Bis heute ist nicht geklärt, ob die DV98 unter diesen Paragraphen fällt, denn sie ist ja keine Pflicht-Versicherung. Personalversammlung

26 Auswirkungen der Rentenreform
Beim VTV entsteht eine Versorgungslücke, die die Beschäftigten aus eigener Tasche durch die Riester-Rente ausgleichen müssen Bei der DV 98 entsteht ein Auffülleffekt, der die Rundfunkanstalten unter politischen Druck bringt und der deshalb nach ihrem Willen vermieden werden soll Zusammenfassung * Beim VTV... * Bei der DV98.... Die Frage ist, wie wir auf diese Entwicklung reagieren können. Hierüber gehen die Ansichten auseinander. Bevor ich diese Frage nun einfach an Sie - um deren Renten und Versorgungsansprüche es ja schließlich geht - weitergebe, möchte ich Ihnen noch einen kurzen Überblick über die Situation und die Positionen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber verschaffen Personalversammlung

27 KEF und LRH LRH moniert Altersversorgung
„Im Rahmen der Neuregelung der DV (98) hat der WDR die betriebliche Altersversorgung nicht im notwendigen Umfang angepasst...“ „Die auf dem Gesamtversorgungssystem beruhenden teuren Versorgungsregelungen der DV werden noch bis in die zweite Hälfte dieses Jahrhundert fortwirken und damit auch in Zukunft die Höhe des Versorgungsaufwandes maßgeblich beeinflussen. Auch diese Feststellung verdeutlichen den Handlungsbedarf für eine weitere Anpassung der DV“ Die KEF - also die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs - und der Landesrechnungshof, kurz LRH Nordrhein-Westfalen haben sich auf unsere Altersversorgung eingeschossen. Es nutzt wenig darauf zu verweisen, dass die Herrn selbst gut im Futter sind, was Altersversorgung angeht. Es nutzt auch nichts, die einschlägigen Zitate zu ignorieren, dann bringt sie doch Herr Seidel - da führe ich sie Ihnen schon lieber selbst vor * Personalversammlung

28 KEF und LRH KEF fürchtet um den Betriebsfrieden
„Ein Festhalten an den alten Versorgungswerken ist sachlich weder gerechtfertigt noch vertretbar. Es ist schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil die Unterschiede zwischen den alten Versorgungswerken und dem neuen Versorgungstarifvertrag so gravierend sind, dass alle diejenigen Mitarbeiter, die unter die neue Versorgungsregelung fallen, auch von den anderen einen Beitrag zur Konsolidierung der betrieblichen Altersversorgung der Rundfunkanstalten erwarten können. Auch dies müssten die Personalvertretungen bzw. Tarifpartner der Anstalten im Interesse des Betriebsfriedens eigentlich im Auge haben.“ Besonders originell - und natürlich sozusagen propagandistisch auf die anstehenden Gesprächsrunden abgestimmt - sorgt sich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten sogar um den Betriebsfrieden und Herr Conrad, der Vorsitzende, gibt uns höchstpersönlich Ratschläge, wie wir uns zu verhalten haben. Ich kann Ihnen dieses Zitat nun wirklich nicht vorenthalten: * Quintessenz: Schön doof, wenn man sich auf eine Regelung einlässt, die kriegt man nachher um die Ohren gehauen. Freilich muss eines klar gesagt werden: Die Gewerkschaften haben seinerzeit nicht aus freien Stücken auf die Altersversorgung verzichtet. Die Anstalten haben schlicht und ergreifend die alten Versorgungsordnungen und Tarifverträge gekündigt. Beim WDR wurde die DV 85 zum gekündigt - und erst 1998 wegen notwendiger Änderungen im Interesse des WDR wieder in Kraft gesetzt. Personalversammlung

29 Stand beim WDR DV 98 wurde gekündigt Gewerkschaften sind am Zug
Die Kündigung hat zunächst keine Auswirkung. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) wirken Dienstvereinbarungen nach. Bereits von 1993 bis 1998 gab es nur eine „gekündigte“ Dienstvereinbarung Gewerkschaften sind am Zug Wie ist nun der Stand beim WDR? Sie wissen, dass nach den Streiks im Frühjahr der WDR als erste Anstalt eine Tariferhöhung abgeschlossen hat. Im Gegenzug haben die Gewerkschaften die Gespräche über Fragen der Rentenreform und ihrer Auswirkungen auf die Altersversorgung wieder aufgenommen, die im Herbst 2000 wegen der Verknüpfung mit der Tarifrunde eingestellt worden waren. Zwei Gesprächsrunden zwischen ARD, ZDF und den Gewerkschaften Ver.di, DJV und DOV haben bisher stattgefunden. Ich persönlich bin daran beteiligt, allerdings nicht als Personalratsvorsitzender sondern in meiner Funktion als Gewerkschafter. Aus meiner Sicht ist es auch fraglich, ob wir als Personalrat nochmals eine Dienstvereinbarung anstreben sollen und überhaupt können. Denn durch die Tarifgespräche ist mittlerweile von einer „Tarifüblichkeit“ des Regelungsgegenstandes auszugehen. Aus Sicht des Personalrats macht ein „Sonderweg“ des WDR keinen Sinn. Abweichende Regelungen gegenüber der ARD wären kaum zu vermitteln. Personalversammlung

30 Die Sicht der Juristen Gutachten des Personalrats und des WDR
Keine „zwingenden“ oder „triftigen“ Gründe zur Änderung DV wirkt unbegrenzt nach Änderungen durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung wirksam Auswirkung der Steuerreform als „erdiente Dynamik“ geschützt Konsens: Dissens : Dienstvereinbarung erzwingbar Tarifüblichkeit steht dem Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung entgegen Anwärter besser geschützt als Pensionäre Selbstverständlich haben sich WDR und Personalrat jeweils gutachtlichen Rat eingeholt. Der Personalrat hat den Rechtsanwalt Longohr-Plato mit der Begutachtung der Altersversorgung aus Rentenrechtlicher Sicht und den RA Peiseler mit einer Stellungnahme zu den Personalvertretungsrechtlichen Fragen beauftragt. Seitens des WDR hat der renommierte Arbeitsrechtler Hanau begutachtet. Die Gutachten waren nicht billig, soviel steht fest. Allerdings waren sich die Juristen auch weitgehend einig. * Die Gründe des WDR sind weder zwingend noch triftig im Sinne der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts. Diese Begriffe sind wichtig, weil damit klar ist, dass sowohl die erdienten Ansprüche als auch die erdiente Dynamisierung dieser Ansprüche gegen einseitige Eingriffe geschützt sind. Was allerdings unter „erdienten Ansprüchen“ und „erdienter Dynamik“ zu verstehen ist, steht auf einem anderen Blatt * Der Gutachter des WDR hat hierzu festgestellt, dass die Anwendung der jeweiligen Steuersätze (also auch die Wirkung der Steuerreform...) zu dieser erdienten Dynamik gehört - und damit vor einseitigen Eingriffen geschützt ist. * Einigkeit besteht darüber, dass die Wirkung der DV 98 durch die Kündigung nicht beendet wird * Einigkeit besteht ferner darin, dass einvernehmliche Änderungen sowohl in Form einer Dienstvereinbarung als auch in Form eines Tarifvertrages auch mit Wirkung für die Pensionäre möglich sind Der Dissens der Gutachter betrifft allerdings fast die gleiche Frage: * Der WDR Gutachter vertritt - allerdings zugestandener Maßen im Widerspruch zur laufenden Rechtsprechung des OVG - eine Dienstvereinbarung sei durch die Einigungsstelle erzwingbar * Der Personalratsgutachter weist darauf hin, dass es ja nun gar keine Dienstvereinbarung mehr gibt - wohl aber einen Tarifvertrag, daher sei der Abschluss einer neuen DV nicht zulässig * Schließlich behauptet der WDR-Gutachter, die Pensionäre seien gegen Eingriffe weniger geschützt als die aktiven Beschäftigten, dahinter steht eine komplizierte Rechtsinterpretation, vor denen ich Sie nun wirklich verschonen möchte Personalversammlung

31 Position der Gewerkschaften
Steuerreform wird nicht kompensiert Die Folgen der Rentenreform für die alte und die neue (VTV-) Versorgung muss Gesprächsgegenstand sein Eigenbeteiligung nur bei „Riester-Rente“ Für den Erhalt des Versorgungsniveaus bei VTV und DV 98 Jede Veränderung muss sozial ausgewogen sein und die unterschiedliche Belastung der Gehälter berücksichtigen Das ist die Position, mit der die Gewerkschaften in die Gespräche gehen: * Die Folgen der Steuerreform bei beiden Systemen sind gewollt und daher nicht zu kompensieren * Wenn gesprochen wird, muss über alte und neue Versorgung gesprochen werden - also auch über die Deckung der Riester-Lücke bei den neuen Mitarbeiterinnen * Nur zu diesem Zweck ist auch eine Eigenbeteilgung denkbar * Jede strukturelle Veränderung muss daran gemessen werden, ob das Versorgungsniveau gehalten wird * Jede Veränderung muss sozial ausgewogen sein Personalversammlung

32 Position von ARD und ZDF
Abkehr vom Gesamt-Versorgungs-Prinzip Festschreibung der Anwartschaften zum Datum und Überführung in den VTV Verschiedene „Modelle“ zur Umwandlung der Anwartschaften Boudgoust: „Keine Absenkung des Versorgungsniveaus geplant“ „Riester-Rente“ mit Arbeitgeber-Beteiligung wird nicht ausgeschlossen Sicherlich wird Ihnen Herr Professor Seidel gleich auch nochmal erklären, was die Position der Arbeitgeber ist - aber wir haben natürlich als Gewerkschafter und Personalräte eine eigene Sicht * Die Arbeitgeber wollen weg von der Gesamtversorgung und ihrer großen Abhängigkeit von verschiedenen, weder von Ihnen noch von uns zu beeinflussenden Faktoren. Dabei spielt natürlich der politische Druck auf die RA die Hauptrolle * Das vorgestellte Modell läuft darauf hinaus, die Anwartschaften der Kolleginnen und Kollegen zu einem Zeitpunkt - z.B. zum festzustellen und dann als individuellen Festbetrag in den VTV neu zu überführen. Sie würden dann entsprechend dem VTV erhöht. Dabei ist natürlich der Zeitpunkt der Festschreibung entscheidend für die Höhe des Anspruches. * Man will weitere Modelle zur dynamischen Festschreibung der Ansprüche durchrechnen * Immerhin gibt es die Aussage des Verhandlungsführers Boudgoust „Keine Absenkung des Niveaus geplant“ * Und schließlich wurde auch eine Riester-Rente mit Arbeitgeber-Beteiligung nicht ausgeschlossen Personalversammlung

33 Modell der Gewerkschaften
Riesterlücke Auffülleffekt DV 98 VTV neu WDR WDR Verhindert auffüllen BfA Schließt die Lücke Das Modell der Gewerkschaften stützt sich auf die Einführung einer gemeinsam finanzierten „Riester-Rente“. Sie schließt die Deckungslücke der VTV-Beschäftigten, denn sie soll ja die Riester-Lücke auffüllen Bei den DV 98-Anwärtern würde diese Riester-Rente bei der Gesamtversorgung wie BfA-Rente behandelt - würde also durch Gegenrechnung den Auffülleffekt verhindern und die Leistung des WDR mindern. Dieses Modell ist bestechend einfach, hat jedoch einige Risiken: Im Augenblick ist noch offen, ob die „Riester-Rente“ für DV 98-Berechtigte gefördert wird Es hält grundsätzlich an dem Gedanken der Gesamtversorgung fest. Damit bleibt die Versorgung dem Einfluss von Gesetzgebung und Rahmenbedingungen unterworfen BfA usw Gemeinsam finanzierte Riester-Rente Personalversammlung

34 Modell der Arbeitgeber
WDR WDR Feststellung der Ansprüche Zeitpunkt? Einzahlung? Absicherung der Ansprüche Dynamisierung der Ansprüche VTV? Ertrag? WDR WDR BfA WDR WDR Das Arbeitgeber-Modell hat ebenfalls noch viele Fragezeichen. * Im Prinzip will es die WDR-Rente von der BfA-Rente entkoppeln - dabei jedoch die individuellen Einflüsse wie z.B. den bisherigen Rentenverlauf berücksichtigen. * Die daraus errechneten Ansprüche würden dann gesondert dynamisiert - also an die Geldentwertung und die Gehaltsentwicklung angepasst. * Alle Außeneinflüsse wären ab sofort ausgeblendet - im guten wie im Schlechten. Die Ansprüche würden abgesichert Aber die Fragen liegen auf der hand: * Der Zeitpunkt der Abkoppelung entscheidet über das Niveau der Festschreibung * Wie soll die Absicherung gelingen? Etwa durch volle Kapitaldeckung? * Wie wird dynamisiert? Etwa nach VTV - oder nach dem Kapitalertrag? BfA BfA Personalversammlung

35 Wie weiter? Mit aller Kraft - aber wofür? Was ist durchsetzbar?
Festschreibung oder Gesamtversorgung? Altersversorgung statt Gehaltserhöhung? Spaltung von Jungen und Alten? Wie entwickelt sich das Netto-Einkommen? Personalversammlung

36 Informieren Meinung bilden Einmischen! Was tun? 20.11.01
Personalversammlung

37 Vielen Dank für Ihre Geduld!
Personalversammlung


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