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Keine Angst vor der Betriebsprüfung Erkennen von Gefahren und Risiken einer Betriebsprüfung Mittel und Wege zur richtigen Vorbereitung auf die Prüfung.

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Präsentation zum Thema: "Keine Angst vor der Betriebsprüfung Erkennen von Gefahren und Risiken einer Betriebsprüfung Mittel und Wege zur richtigen Vorbereitung auf die Prüfung."—  Präsentation transkript:

1 Keine Angst vor der Betriebsprüfung Erkennen von Gefahren und Risiken einer Betriebsprüfung Mittel und Wege zur richtigen Vorbereitung auf die Prüfung Powerpoint – Memo zu den Fachvorträgen bei den IHKs in Leipzig, Grimma, Döbeln und der Kreissparkasse Döbeln im Jahre 2006 Gonze & Schüttler AG Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Nidderau – Leipzig – Döbeln Internet:

2 Referent: Dieter P. Gonze Steuerberater Vorstandsvorsitzender der Gonze & Schüttler AG Wirtschaftsberatung Steuerberatungsgesellschaft Nidderau (bei Frankfurt am Main) Niederlassungen in Leipzig und Döbeln

3 Wozu eine Betriebsprüfung ?
3 Wozu eine Betriebsprüfung ? Verfassungsrechtliches Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und der tatsächlichen Umsetzung (Gleichmäßige Besteuerung) Folgen: Der Staat hat dies sicher zu stellen. (vergl. § 85 AO) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG –

4 Wozu eine Betriebsprüfung ?
4 Wozu eine Betriebsprüfung ? Jeder Unternehmer / Freiberufler / Selbständige hat einen „Anspruch“ darauf, dass seine steuerlich relevanten Daten geprüft werden ! Eine besondere Prüfungsbegründung ist nicht erforderlich. Realität: Die Prüfungsanordnung des Finanzamtes „flattert“ dennoch überraschend ins Haus und trifft häufig auf unvorbereitete Steuerzahler Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG –

5 5 Wo liegt das Problem ? Seit dem hat die Finanzverwaltung das Recht auf die elektronisch gespeicherten – steuerrelevanten – Daten zuzugreifen ! Folgen: Ihre Daten werden elektronisch ausgewertet! Der Prüfer erhält konkrete Infos zur Vertiefung seiner Recherchen! Die Effektivität der BPs sind erheblich gestiegen (Mehrsteuereinnahmen ab 2006) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG –

6 6 Wo liegt das Problem ? Die Steuerprüfer kommen zu Erkenntnissen und Fragestellungen auf die der Steuerberater und der Mandant unvorbereitet sind Folgen: Es geht nur noch um Schadensbegrenzung. Ein steuerminderndes Handeln ist in vielen Fällen nicht mehr möglich ! Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG –

7 7 Wo liegt das Problem ? Missratene Betriebsprüfungen sind für die Betroffenen und ihre steuerlichen Berater ein großes Ärgernis Folgen: Hohe ungeplante Steuernachzahlungen Evtl. strafrechtliche Konsequenzen Wechsel des Steuerberaters Haftungsforderungen des Mandanten Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG –

8 Was ist besser ? Herstellung der Prüfungsfähigkeit !
8 Was ist besser ? Herstellung der Prüfungsfähigkeit ! Auf mögliche Fragestellungen und Erkenntnisse des Betriebsprüfers vorbereitet zu sein und diese schlüssig zu erklären ! Folgen: Es kommen keine Zweifel an dem gewissenhaften Umgang des Steuerzahlers mit seinen steuerlichen Pflichten auf. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG –

9 Der typische Irrtum! Der Prüfer muss nichts finden!
9 Der typische Irrtum! Der Prüfer muss nichts finden! Der Prüfer hört auch nicht auf zu suchen, weil er etwas gefunden hat ! Realistisch: Wo etwas gefunden wird, ist auch noch etwas mehr! Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG –

10 Was ist besser ? Entwicklung einer individuellen Strategie
10 Was ist besser ? Entwicklung einer individuellen Strategie zur Vorgehensweise vor und während der Betriebsprüfung und zum Umgang mit Problemfeldern. Folgen: Der Prüfer verliert die Lust am Prüfen und der von ihm gewünschte Erfolg bleibt aus! Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG –

11 Betriebsprüfung ? Wann kommt es zur Betriebsprüfung
11 Wann kommt es zur Betriebsprüfung Turnusmäßige Betriebsprüfung nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 193 Abs. 1 AO) G = Großbetriebe (im Schnitt alle 4,5 Jahre) M = Mittlere Betriebe (im Schnitt alle Jahre) K = Klein- und Kleinstbetriebe (im Schnitt alle J.) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

12 Turnusmäßige Betriebsprüfung ?
12 Wann kommt es zur Betriebsprüfung G = Großbetriebe (im Schnitt alle 4,5 Jahre) Handel: Umsatz über 6,5 Mio Euro Gewinn über 250 TEUR Freiberufler: Umsatz über 3,9 Mio Euro Gewinn über 500 TEUR M = Mittlere Betriebe (im Schnitt alle Jahre) Handel: Umsatz über 800 TEUR Gewinn über 50 TEUR Freiberufler: Umsatz über 735 TEUR Gewinn über 115 TEUR Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

13 Betriebsprüfung ? Wann kommt es zur Betriebsprüfung
13 Wann kommt es zur Betriebsprüfung Auswahl nach dem Zufallsgenerator (10%) Hinweis des Sachbearbeiters wegen vor Ort zu klärender Sachverhalte (§ 193 Abs. 2 AO) Vorliegen von Kontrollmaterial Bei sonstigen aufklärungsbedürftigen Sachverhalten Anzeigen (Geschäftspartner, Ehegatten) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

14 Betriebsprüfung ? Wann kommt es zur Betriebsprüfung
14 Wann kommt es zur Betriebsprüfung 2. Hinweis des Sachbearbeiters Hohe Mehrsteuern bei Vorprüfungen Nicht oder verspätetet abgegebene Steuererklärungen / Voranmeldungen Schätzungen Fehlerhafte oder nicht schlüssig nachvollziehbare Jahresabschlüsse und Steuererklärungen Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

15 Betriebsprüfung ? Wann kommt es zur Betriebsprüfung
15 Wann kommt es zur Betriebsprüfung 2. Hinweis des Sachbearbeiters Lebensstil / Ausgaben / Investitionen stehen mit den erklärten Einkünften nicht im Einklang (Bsp. sinkende Erträge bei steigenden Entnahmen oder niedrige Erträge bei noch geringeren Entnahmen etc.) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

16 Betriebsprüfung ? Wann kommt es zur Betriebsprüfung
16 Wann kommt es zur Betriebsprüfung 3. Vorliegen von Kontrollmaterial Erkenntnisse aus Betriebsprüfungen anderer Betriebe Abweichung der automatisch/elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelter Daten von den eingereichten Steuererklärungen Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

17 Betriebsprüfung ? Wann kommt es zur Betriebsprüfung
17 Wann kommt es zur Betriebsprüfung 4. Vor Ort aufklärungsbedürftige Sachverhalte Starke Gewinnschwankungen oder Abweichungen von der Richtsatzsammlung Niedrige Entnahmen / lange Verlustperioden Vorsteuerüberhang / Vorsteuerberichtigungen Umwandlungen Aktivitäten im Privatbereich (Immobilien) Verträge mit Angehörigen Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

18 Betriebsprüfung ? Wann kommt es zur Betriebsprüfung
18 Wann kommt es zur Betriebsprüfung 5. Anzeigen Dritter Ehefrau / Freundin / Nachbarn Arbeitnehmer im Leistungsstreit Kunden / Lieferanten im Leistungsstreit Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

19 Betriebsprüfung ? Was wird bei der Regelprüfung geprüft ?
19 Was wird bei der Regelprüfung geprüft ? Nach der Prüfungsanordnung: Prüfungszeitraum lt. Prüfungsanordnung Prüfungsgegenstand lt. Prüfungsanordnung Hierzu alle steuerlich relevanten Daten Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

20 Was darf der Prüfer ? Was sind steuerlich relevante Daten ?
20 Was sind steuerlich relevante Daten ? Im Zweifel: Alle Daten und Informationen die für die Besteuerung von Bedeutung sind: Konkret: Finanzbuchhaltung, OP-Buchhaltungen, Anlagenbuchhaltung etc. Lohnbuchhaltung Kosten- und Leistungsabrechnung, Zeiterfassung Warenwirtschafts- / Kassensysteme Geschäftsbriefe, Mails soweit ..... Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

21 Was darf der Prüfer ? Typische Prüffelder 21
Alle geschäftlichen / finanziellen / wirtschaftlichen Vorgänge / Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Unternehmer (Gesellschafter) und seinen Angehörigen wie der Eigenverbrauch, die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter, Verkauf- und Ankauf von Wirtschaftsgütern, sämtliche vertragliche Gestaltungen (Arbeits-, Darlehensverträge etc.), Verträge/Rückstellungen zur betrieblichen Altersvorsorge u.a. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

22 Was darf der Prüfer ? Typische Prüffelder 22
Abgleich der wirtschaftlichen Kennzahlen mit den Branchenkennzahlen der Finanzverwaltung Kann mit den Entnahmen / Einkünften der Lebensunterhalt bestritten werden ? Bewertung der Bestände (Lager, unfertige Leistungen / Baustellen per ) Eingangsrechnungen / Subunternehmerleistungen Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

23 Was darf der Prüfer ? Typische Prüffelder 23
Belegsichtung zur Prüfung der Voraussetzungen für den Betriebsausgaben- und Vorsteuer- (Umsatzsteuer) abzug (Eingangsrechnungen, Reisekosten- und Bewirtungsbelege etc.) Prüfung der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme der Ansparrücklage nach § 7g EStG, Sonderabschreibungen, Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz u.a. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

24 Was darf der Prüfer ? Typische Prüffelder 24
Sämtliche Barzahlungsvorgänge ab Euro (je nach Branche) Wie wurden die Schecks verbucht, Barumsätze ermittelt bzw. aufgezeichnet etc. Abrechnung und Sichtung von Baumaßnahmen im betrieblichen / privaten Bereich (je nach Prüfungsanordnung) Sichtung der Geschäftsräume und Wirtschaftsgüter Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

25 Was darf der Prüfer ? Typische Prüffelder 25 Besondere Vorgänge wie:
Nutzungsänderungen Geschäfts- / Anteilsveräußerungen Gesellschafterwechsel Wechsel der Unternehmensform u.a. Kauf / Verkauf von Grundstücken des Anlagevermögens Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

26 Chronologischer Ablauf der Betriebsprüfung
26 Chronologischer Ablauf der Betriebsprüfung Amtsinterner Prüfungsauftrag Erlass der Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelf Ankunft des Außenprüfers = Prüfungsbeginn Beanstandungen durch den Außenprüfer Benachrichtigung des Steuerpflichtigen Vor- / Zwischenbesprechungen zur Sachverhaltsklärung Schlussbesprechung Prüfungsbericht Erlass berichtigter Steuerbescheide Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

27 Was kann der Unternehmer tun ?
27 Konkrete Handlungsempfehlungen Vor der Betriebsprüfung: Konkrete Beauftragung des Steuerberaters vor Prüfungsbeginn zur Analyse möglicher Risiken. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

28 Was kann der Steuerberater tun ?
28 Konkrete Handlungsempfehlungen vor der BP: Den Mandanten über den Verlauf einer Prüfung und die Rechte und Pflichten der Beteiligten informieren (Coaching des Mandanten!) Analyse der EDV-Daten mit entsprechendem Prüfprogramm, eigenen Makros aus der Kanzleierfahrung, analog zum Stand aktueller Betriebsprüfungen Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

29 Was kann der Steuerberater tun ?
29 Konkrete Handlungsempfehlungen vor der BP: Studium der Prüfungsberichte vorausgegangener Betriebsprüfungen bei dem Mandanten Abstimmung mit dem Mandanten und dem Prüfer über den geplanten zeitlichen und örtlichen Prüfungsverlauf Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

30 Chronologischer Ablauf der Betriebsprüfung
30 Chronologischer Ablauf der Betriebsprüfung Eingang der Prüfungsanordnung beim Steuerpflichtigen oder seinem steuerlichen Vertreter (Steuerberater) 1. Formelle Überprüfung der Prüfungsanordnung an Hand einer aktuellen Steuerberater Checkliste Festlegung der Strategie zur Prüfungsanordnung a) Prüfung soll nicht im Betrieb stattfinden sondern beim Steuerberater b) Prüfung soll zeitlich verschoben werden, um ausreichend Zeit für die Prüfungsvorbereitungen zu gewinnen (oder aus anderen praktikablen Gründen) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

31 Chronologischer Ablauf der Betriebsprüfung
31 Chronologischer Ablauf der Betriebsprüfung Vor dem Beginn der Betriebsprüfung Zusammenstellung der Prüfungsunterlagen Abarbeiten der Steuerberater-Checkliste zur Vorprüfung der Unterlagen Entwicklung einer Abwehrstrategie für erkannte Problemfelder Beschaffung erforderlicher Beweismittel zur Unterlegung der eigenen Abwehrstrategie Ermittlung des maximalen Prüfungsrisikos (Excel-Tabelle) Prüfung nach etwaigen strafrechtlich relevanten Sachverhalten (ggf. Selbstanzeige) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

32 Chronologischer Ablauf der Betriebsprüfung
32 1. Außenprüfer erreicht den Prüfungsort - Betriebsgelände / Unternehmer - Steuerberater - an Amtsstelle 2. Einweisung in den Arbeitsplatz und Benennung von Ansprechpartnern 3. Konkretes Befragen des Prüfers nach den Prüfungsschwerpunkten und der Prüfungsdauer 4. Prüfungshandlungen 5. Betriebsbesichtigung Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

33 Ablauf der Betriebsprüfung
33 Grundsätzliche Verhaltensweise Prüfungsbezogene Gespräche zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Prüfer sind zu vermeiden (Gefahr des Rechtsschutzverlustes) 2. Der Steuerberater sollte konkrete Termine zur Besprechung von Zwischen-ergebnissen und Klärung von Fragen vereinbaren. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

34 Ablauf der Betriebsprüfung
34 Grundsätzliche Verhaltensweise 3. Die prüfungsbezogene Kommunikation mit dem Prüfer sollte dokumentiert werden (i.d.R. vom Steuerberater) 4. Bei Anzeichen strafrechtlicher Problemstellungen ist vom Steuerberater oder einem Fachanwalt die Verteidigung vorzunehmen (Prüfungsabbruch) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

35 Ablauf der Betriebsprüfung
35 Grundsätzliche Verhaltensweise Der Umgang des Steuerberaters mit dem Betriebsprüfer erfolgt auf einer moderaten fachlichen Ebene. Lockere Geschwätzigkeit ist zu vermeiden. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

36 Ablauf der Betriebsprüfung
36 Grundsätzliche Verhaltensweise Betriebsbesichtigungen erfolgen nur in Begleitung des Steuerberaters 8. Es besteht im Interesse des Steuerpflichtigen kein Anlass zum Übereifer (Betriebsprüferbindungstheorie) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

37 Was kann der Steuerberater tun ?
37 Weitere Handlungsempfehlungen während der BP: Besprechung des Prüfungsvorberichtes mit dem Mandanten und Abschätzung der finanziellen Konsequenzen hieraus Durchführung der Schlussbesprechung oder Verzicht hierauf, soweit möglich Erarbeitung eines Schlussberichtes (Fazit) zur BP und zu den zukünftigen Konsequenzen hieraus. Einarbeitung der Ergebnisse in die Folgejahre Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

38 Was darf der Prüfer ? § 147 Abs. 6 Abgabenordnung
38 § 147 Abs. 6 Abgabenordnung Seit erweiterte Rechte der Finanzverwaltung, soweit die Buchführung, der Jahresabschluss und andere steuerrelevante Daten mit Hilfe der EDV erstellt wurden. Recht des unmittelbaren Datenzugriffs Recht des mittelbaren Datenzugriffs Recht der Datenträgerüberlassung Es liegt im freien Ermessen des Prüfers welche Prüfmethode er wählt oder ob er diese kombiniert anwendet. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

39 Was darf der Prüfer nicht ?
39 Um welche Daten geht es ? Der Datenzugriff auf die Korrespondenz des Steuerpflichtigen mit seinem Anwalt oder Steuerberater ist nicht zulässig. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

40 Was darf der Prüfer ? Um welche Daten / Zeitraum geht es ?
40 Um welche Daten / Zeitraum geht es ? Der Datenzugriff ist auf die Daten des Prüfungszeitraums gem. Prüfungsanordnung begrenzt ! Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

41 Was darf der Prüfer ? Wer trägt die Kosten ?
41 Wer trägt die Kosten ? Die Mehrkosten die durch die digitale Betriebsprüfung entstehen, sind vom Steuerpflichtigen zu tragen (§ 147 Abs. 6. S. 3 AO). Darüber hinaus ist der Steuerpflichtige (§ 200 AO) verpflichtet dem Betriebsprüfer bei seiner Arbeit behilflich zu sein Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

42 Was darf der Prüfer ? Um welche Prüfungen geht es ?
42 Um welche Prüfungen geht es ? Der digitale Zugriff ist nur im Rahmen der betrieblichen Außenprüfung zulässig: Lohnsteueraußenprüfung Umsatzsteuerprüfungen (Sonderprüfung) Betriebsprüfung Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

43 Was darf der Prüfer ? Recht des unmittelbaren Datenzugriffs Folgen:
43 Recht des unmittelbaren Datenzugriffs Folgen: Der Betriebsprüfer hat das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das EDV System des Steuerpflichtigen zu nutzen. Der Prüfer ist in die Software einzuweisen. Er kann diese mit all ihren Funktionen nutzen. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

44 Was darf der Prüfer nicht ?
44 Recht des unmittelbaren Datenzugriffs Der Betriebsprüfer hat nicht das Recht, eigene Programme auf dem Rechner des Steuerpflichtigen zu installieren oder die Daten zu verändern. Diese Prüfmethode bietet daher sehr viel Konfliktpotential. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

45 Was kann der Unternehmer tun ?
45 Recht des unmittelbaren Datenzugriffs Folgen: Der Unternehmer kann die Prüfung nach dieser Methode u.U. aufgrund unternehmens- spezifischer Besonderheiten (kein PC, kein Raum, kein Platz, stört den Geschäftsbetrieb) ablehnen und auf andere Möglichkeiten (Prüfung beim Steuerberater oder an Amtsstelle, Datenträgerüberlassung) verweisen. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

46 Was sollte der Unternehmer tun ?
46 Recht des unmittelbaren Datenzugriffs Folgen: Dem Betriebsprüfer ist ein PC-Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, der nur den Datenzugriff auf die „steuerlich relevanten“ Daten ermöglicht und nur die zwingend notwendigen Programme und Programmfunktionen bereit stellt. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

47 Was sollte der Unternehmer tun ?
47 Recht des unmittelbaren Datenzugriffs Risiken: Einsicht in Informationen die nicht für die Finanzverwaltung bestimmt sind. Korrespondenz mit dem Steuerberater u.a. Korrespondenz U.a. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

48 Was sollte der Unternehmer tun ?
48 Recht des unmittelbaren Datenzugriffs Praxiserfahrung: Diese Prüfmethode wird in der aktuellen Praxis bei den Prüfungen klein- und mittelständischer Betriebe so gut wie nicht eingesetzt. Auch für die Finanzverwaltung liegen in dieser möglichen Vorgehensweise zu viele Risiken. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

49 Was darf der Prüfer ? Recht des mittelbaren Datenzugriffs Folgen:
49 Recht des mittelbaren Datenzugriffs Folgen: Der Betriebsprüfer kann die Erstellung der von ihm gewünschten Auswertungen verlangen, soweit die Software des Steuer- pflichtigen diese Auswertungen vorsieht. Der Betriebsprüfer ist über den Funktions- umfang der Software ggf. zu informieren. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

50 Was darf der Prüfer ? Recht des mittelbaren Datenzugriffs
50 Recht des mittelbaren Datenzugriffs Praxishinweis: Diese Vorgehensweise erfolgt regelmäßig ergänzend zu anderen Prüfmethoden. Über den Funktions- und Leistungsumfang gängiger Software (KHK, Lexware, Datev, PC-Kaufmann etc.) ist der Prüfer in der Regel informiert. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

51 Was darf der Prüfer ? Recht der Datenträgerüberlassung
51 Recht der Datenträgerüberlassung Der Betriebsprüfer verlangt die zur Verfügung stellung eines maschinell verwertbaren Datenträgers. Der Betriebsprüfer wertet diesen Datenträger mit seinen Analyseprogrammen (win-idea) auf seinem PC (Laptop) aus. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

52 Was darf der Prüfer ? Recht der Datenträgerüberlassung
52 Recht der Datenträgerüberlassung Der Steuerpflichtige ist verpflichtet den Datenträger (Prüf-CD) in einer normierten Form zur Verfügung zu stellen und das Aufzeichnungsformat offen zu legen. (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom , IV D 2 – S 0316 – 136/01 GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

53 Was darf der Prüfer ? Recht der Datenträgerüberlassung Folgen:
53 Recht der Datenträgerüberlassung Folgen: Diese Prüfmethode wird seit jüngster Zeit nahezu durchgängig eingesetzt und wird sich wohl als Standardvorgehensweise aller zukünftigen Betriebsprüfungen entwickeln. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

54 Praxistipp Recht der Datenträgerüberlassung
54 Recht der Datenträgerüberlassung In der Praxis verlangt die Finanzverwaltung häufig die zur Verfügungstellung der Daten-CD (Prüfer-CD) bereits vor Beginn der Prüfung! Dies oft mit dem Hinweis, die Verwertbarkeit bzw. die Lesbarkeit vorab zu prüfen. Diese Verfahrensweise beschneidet den Steuer- pflichtigen u.U. in seinen Rechten und verlängert den Prüfungszeitraum. Die CD sollte dem Prüfer bei Beginn der Prüfung übergeben werden. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

55 Praxistipp Recht der Datenträgerüberlassung
55 Recht der Datenträgerüberlassung Es macht überhaupt keinen Sinn dem Prüfer ungeprüft eine Daten-CD zu überlassen und die Reaktion / Folgen abzuwarten! Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

56 Praxistipp Recht der Datenträgerüberlassung
56 Recht der Datenträgerüberlassung Die „Prüfer-CD“ gilt es unmittelbar vor der endgültigen Aufstellung des Jahresabschlusses zu erstellen und mit zumindest den gleichen Prüfmethoden zu untersuchen. Noch besser: Unterjährige Checks ! Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

57 Praxistipp Risiken der digitalen Betriebsprüfung
57 Risiken der digitalen Betriebsprüfung Prüfer-CDs von Buchhaltungen die nicht durch einen Steuerberater erstellt oder geprüft wurden, bergen das höchste Risiko für den Unternehmer Vom Unternehmer selbst geführte Buchhaltungen sollten regelmäßig geprüft bzw. durch Steuerberater betreut werden. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

58 Was macht der Prüfer ? Infos aus der digitalen Betriebsprüfung
58 Infos aus der digitalen Betriebsprüfung Vergleich der finanzwirtschaftlichen Kennzahlen mit Branchenwerten bzw. Vergleichszahlen der Finanzverwaltung Mehrfachbelegungs- und Lückenanalysen zu Rechnungs-, Beleg- und Kontoauszugsnummern Durchführung von Alterstrukturanalysen zu den Beständen, unfertigen Leistungen etc. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

59 Was macht der Prüfer ? Infos aus der digitalen Betriebsprüfung
59 Infos aus der digitalen Betriebsprüfung Untersuchung aller Barzahlungsvorgänge ab.... Abgleich Wareneinkauf- / Warenverkauf (wurde alles verkauft, liegt es auf Lager etc.) Datenuntersuchungen / Nummernabgleich: wurden Zahlungen für 400 Euro Jobs auf das gleiche Konto überwiesen, Abfindungen gezahlt...! Untersuchung der Zeitkonten etc. zur Prüfung der Bestände an unfertigen Leistungen etc. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

60 Was macht der Prüfer ? Infos aus der digitalen Betriebsprüfung
60 Infos aus der digitalen Betriebsprüfung Gezielte Datenanalysen zur Untersuchung von einzelnen Geschäftsvorgängen Auflistung aller Belege / Buchungen um die Geburtstage, Ehrentage des Unternehmers und seiner Angehörigen oder besonderer Ereignisse Abprüfung der Datensätze nach bestimmten Texten, Wörtern und Beträgen Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

61 Was macht der Prüfer ? Infos aus der digitalen Betriebsprüfung
61 Infos aus der digitalen Betriebsprüfung Überprüfen / Plausibilisieren unterschiedlicher Datenbestände verschiedener EDV-Anwendungen Beispiel: Anlagenbuchhaltung, Lagerbuchhaltung, Warenwirtschaftssystem mit den Daten der Finanzbuchhaltung Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

62 Was macht der Prüfer ? Infos aus der digitalen Betriebsprüfung
62 Infos aus der digitalen Betriebsprüfung Weitere Verfahren und Verfahrenstests nach wissenschaftlichen Prüf- und Untersuchungs- methoden zur Erkennung von nicht plausiblen oder üblichen Fall- und Zahlenkonstellationen (Vermutung gefälschter / manipulierter Daten) Benford´s Law, Chi-Quadrat-Test u.a. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

63 Was macht der Prüfer ? Infos aus der digitalen Betriebsprüfung
63 Infos aus der digitalen Betriebsprüfung Die eingesetzte Prüfsoftware WIN-IDEA dokumentiert die jeweilige Prüfabfolge in einer vom Prüfer nicht manipulierbaren Weise. Die Ergebnisse werden in elektronischer Form in so genannten „Audit-Trails“ gespeichert. Ein Anspruch des Steuerpflichtigen gegen die Finanzbehörde auf Herausgabe dieses Prüfungsprotokolls besteht nicht. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

64 Was macht der Prüfer ? Folgen aus der digitalen Betriebsprüfung
64 Folgen aus der digitalen Betriebsprüfung Die zukünftigen Erfahrungen / Erkenntnisse werden dazu führen, dass die Prüfungen weiter intensiviert werden und zu schnellen Ergebnissen führen. Die Aufdeckungsquote von Mängeln in der Buchführung ist nach dem Einsatz der digitalen Prüfmethode bereits heute deutlich gestiegen. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

65 Was kann der Unternehmer frühzeitig tun ?
65 Konkrete Handlungsempfehlungen Anpassung des eigenen EDV-Systems und der Ablage elektronisch gespeicherter Daten an die Anforderungen und Erkenntnisse der digitalen Betriebsprüfung. Programmfunktionen Datenablage Zugriffsrechte Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

66 Was kann der Unternehmer frühzeitig tun ?
66 Konkrete Handlungsempfehlungen Regelmäßiger Datencheck der für die Prüfer-CD bestimmten Daten. Spätestens im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Fertigstellung und Archivierung der Prüfer-CD nach Fertigstellung des Jahresabschlusses. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

67 Was kann der Unternehmer frühzeitig tun ?
67 Konkrete Handlungsempfehlungen Für Selbstbucher: Regelmäßige Überprüfung der eigenen Buchhaltung und Belege durch einen Steuerberater (mtl., Quartalsweise oder mindestens einmal im Jahr) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

68 Was kann der Steuerberater frühzeitig tun ?
68 Konkrete Handlungsempfehlungen Jedes Jahr: Sichtung der Konten- und Belege Herstellung der Prüfer CD Analyse der Daten mit entsprechendem Prüfprogramm, analog zum Stand aktueller Betriebsprüfungen Fehlerbeseitigung, Ausräumung, Klärung oder Dokumentation von Problemfeldern bzw. nicht plausiblen Bereichen und Ermittlung der finanziellen Risiken hieraus Protokollierung der Erkenntnisse als Memo für den Stpfl. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

69 Betriebsprüfung ? – Häufige Fragen
69 Können Steuerbescheide geändert werden? Bescheide unter dem generellen Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO Bescheide unter punktuellem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 165 AO Änderung bestandskräftiger Bescheide wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO) Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

70 Betriebsprüfung ? – Häufige Fragen
70 Können bisher nicht berücksichtigte Aufwendungen geltend gemacht werden? Untersuchungsgrundsatz Bei Vorbehaltsbescheiden nach § 164 AO Bei Steuernachforderungen soweit der Antrag reicht nach § 177 AO Beschränkung bei Gestaltungswahlrechten Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

71 Betriebsprüfung ? Wie lange können Bescheide geändert werden ? 71
Festsetzungsverjährung (§§ 169 AO) Im Einzelfall zu prüfen, Bsp. ESt.- 4 Jahre bei Steuerverkürzung 5 Jahre, bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, Fristbeginn / Ablaufhemmung Strafverfolgungsverjährung 5 Jahre nach Vollzug der Tat / Versuch strafbar Im Einzelfall zu prüfen Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

72 Betriebsprüfung ? 72 Was passiert wenn keine liquiden Mittel zum Ausgleich der Steuernachforderung vorhanden sind ? Finanzamt ist kein schlechter gestellter Gläubiger Stundungsmöglichkeiten Vollstreckungsschutz Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

73 Kurzinfo zum Steuerstrafrecht
73 Typische Lebenssachverhalte Nichterklärung von Kapitaleinkünften Nichterklärung von sonstigen Nebeneinkünften Schwarzarbeit / nichtversteuerte Umsätze Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen Nichtabgabe von Steuererklärungen Mitwirkung oder Duldung von Steuerhinterziehungsvorgängen Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

74 Kurzinfo zum Steuerstrafrecht
74 Typische Lebenssachverhalte In der Fallpraxis ist immer wieder festzustellen, dass beim Steuerhinterzieher zunächst kein Unrechtsbewusstsein vorliegt, die Schwere der Tat und das strafrechtliche Risiko vollständig verkannt wird. Prominente Beispiele: Peter Graf, Boris Becker, Freddy Quinn, Marcel Avram, Drei Tenöre, Flick, Pfahls u.a. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

75 Kurzinfo zum Steuerstrafrecht
75 Grundsätzliche Erkenntnisse Es trifft nicht jeden Steuerhinterzieher Für den entdeckten Steuerhinterzieher wird es im Nachgang immer teurer als wenn er seine Einkünfte vorher ordnungsgemäß versteuert hätte. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

76 Kurzinfo zum Steuerstrafrecht
76 Wer handelt Ordnungswidrig §§ 377 AO (max. Strafmaß Bußgeld 50 TEUR) Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) - Leichtfertiger Umgang bei der Angabe oder Nichtangabe von steuerrechtlich relevanten Tatsachen gegenüber den Finanzbehörden. Steuergefährdung (§ 379 AO) - Ausstellung falscher Belege - Falsche Verbuchung von Geschäftsvorfällen und dadurch die Steuer verkürzt oder Vorteile erlangt. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

77 Kurzinfo zum Steuerstrafrecht
77 Wer hinterzieht Steuern ? § 370 AO (max. Strafmaß bis zu 5 Jahren Haft) Wer den Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtig oder unvollständige Angaben macht Wer die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt und hierdurch Steuern verkürzt oder andere Vorteile erlangt. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

78 Kurzinfo zum Steuerstrafrecht
78 Zum Ablauf des Strafverfahrens Vertretung in dem durch die Finanzverwaltung betriebenen Steuerstrafverfahren durch einen erfahrenen Steuerberater mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens ggf. gegen Zahlung eines Aufgeldes (§ 153, 153a StPO) 2. Vertretung in einem durch die Staatanwaltschaft betriebenen Steuerstrafverfahren durch einen versierten Strafverteidiger und einen Steuerberater oder Steuerfachanwalt mit dem Ziel des Freispruchs oder der Verringerung des Strafmaßes. Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

79 Noch Fragen ? Bitte jetzt !!!!!! Was wäre noch zu klären ?
79 Info zu den Steuerberater-Checklisten Vortrag auf der Homepage: Noch Fragen ? Bitte jetzt !!!!!! Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG

80 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Zum Schluss ! 80 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Dieter P. Gonze Dieter P. Gonze, Steuerberater Gonze & Schüttler AG


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