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Agenda Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland

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Präsentation zum Thema: "Agenda Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland"—  Präsentation transkript:

0 IHK Bayreuth Internationale Personaleinsätze erfolgreich gestalten – Fallstudien
Christina Neugirg LL.M., Rechtsanwältin 13. Mai 2014

1 Agenda 1 2 3 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland
Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen 2 Exkurs: Dienstleistungen und Projekte im Ausland 3

2 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Sachverhalt
Eine in Deutschland ansässige GmbH errichtet für einen niederländischen Auftraggeber eine Anlage in den Niederlanden Das Bauvorhaben wird ca. 24 Monate andauern und die deutsche GmbH begründet aufgrund dessen eine steuerliche Betriebsstätte in den Niederlanden (Registrierung erfolgt) Um den Auftrag auszuführen, setzt die deutsche GmbH eigene Mitarbeiter auf der niederländischen Baustelle ein, ca. 4 Tage pro Woche Die Mitarbeiter haben einen Anstellungsvertrag mit der deutschen GmbH und erhalten von dort ihr Gehalt Außerdem beauftragt die deutsche GmbH deutsche Subunternehmer, die wiederum deren Mitarbeiter auf der niederländischen Baustelle einsetzen Die deutschen Mitarbeiter haben ihren Familienwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland, in den Niederlanden übernachten sie in Hotels Die Personalkosten der deutschen Mitarbeiter werden ordnungsgemäß in der Betriebsstättenbuchhaltung der niederländischen Betriebsstätte erfasst Die deutschen Mitarbeiter haben von der deutschen GmbH die Zusage erhalten, dass eventuell höhere Lohn- und Einkommensteuern bzgl. der ausgezahlten Gehälter, die durch den Einsatz in den Niederlanden verursacht wurden, ausgeglichen werden Deutsche GmbH Niederländische Gesellschaft (BV) Hotel Niederländische Betriebsstätte 2 Jahre + Mitarbeiter von Subunternehmen

3 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Fragestellungen
Lohn- und Einkommensteuer: Ist das Gehalt der deutschen Mitarbeiter in den Niederlanden steuerpflichtig? Falls ja, in welchem Umfang? Welche lohnsteuerlichen Pflichten haben die niederländische Betriebsstätte und die deutsche GmbH? Welche persönlichen steuerlichen Pflichten haben die deutschen Mitarbeiter in Deutschland und den Niederlanden? Sozialversicherung: Welches Sozialversicherungsrecht findet Anwendung (deutsches oder niederländisches)? Was müssen die deutschen Mitarbeiter, die deutsche GmbH und die niederländische Betriebsstätte beachten?

4 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Lohn- und Einkommensteuer – theoretische Grundlagen zum Fall 1 Nationales deutsches Recht Liegt eine beschränkte oder unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vor? Beschränkte Steuerpflicht: kein Wohnsitz, kein gewöhnlicher Aufenthalt Folge: Besteuerung ist auf Einkünfte aus deutschen Quellen beschränkt, z.B. Vergütung für deutsche Arbeitstage Deutscher Einkommensteuersatz: auf Basis der deutschen Quelleneinkünfte Unbeschränkte Steuerpflicht: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor Folge: Besteuerung des Welteinkommens (unabhängig von der Herkunft der Einkünfte) Deutscher Einkommensteuersatz: auf Basis der weltweiten Einkünfte (Progressionsvorbehalt)

5 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Lohn- und Einkommensteuer – theoretische Grundlagen zum Fall 1 Doppelbesteuerungsabkommen Welcher Staat darf in welchem Umfang besteuern? Gehaltseinkünfte („183-Tage-Regelung“): Grundregel: Besteuerung im Ansässigkeitsstaat Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat, wenn dort physische Arbeitsausübung Rückausnahme: Besteuerungsrecht fällt nur dann zurück an den Ansässigkeitsstaat, wenn (kumulativ): Aufenthalt im Tätigkeitsstaat < 183 Tage im Steuerjahr / Kalenderjahr / 12-Monatszeitraum und kein wirtschaftlicher oder zivilrechtlicher Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat und keine Tätigkeit zugunsten einer steuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

6 Frage zu Steuer Fall 1 Ist das Gehalt der deutschen Mitarbeiter in den Niederlanden steuerpflichtig? Ja Nein Teilweise

7 Mitarbeiter von Subunternehmen
Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Lohn- und Einkommensteuer – Lösung Fall 1 Frage: Ist das Gehalt der deutschen Mitarbeiter in den Niederlanden steuerpflichtig? Falls ja, in welchem Umfang? Nationales Recht: Die Mitarbeiter sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, in den Niederlanden beschränkt steuerpflichtig (kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) Deutschland darf die gesamten Gehaltseinkünfte besteuern (Welteinkommen), die Niederlande die Einkünfte aus niederländischen Quellen (niederländische Arbeitstage). Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland / Niederlande (DBA): Auf Basis des deutsch-niederländischen DBAs erhalten die Niederlande das Besteuerungsrecht für die auf niederländische Arbeitstage entfallenden Gehaltseinkünfte, da die Mitarbeiter zugunsten einer Betriebsstätte des deutschen Arbeitgebers in den Niederlanden tätig sind. Die übrigen Gehaltseinkünfte werden in Deutschland besteuert (Freistellung der in den Niederlanden steuerpflichtigen Gehaltseinkünfte). Übrige Bedingungen der 183-Tage-Regelung erfüllt? Überschreitung von 183 Aufenthaltstagen in den Niederlanden: ja Tätigkeit zugunsten eines zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Arbeitgebers in den Niederlanden: nein Deutsche GmbH Niederländische Gesellschaft (BV) Hotel Niederländische Betriebsstätte 2 Jahre + Mitarbeiter von Subunternehmen

8 Mitarbeiter von Subunternehmen
Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Lohn- und Einkommensteuer – Lösung Fall 1 Frage: Welche lohnsteuerlichen Pflichten haben die niederländische Betriebsstätte und die deutsche GmbH? Niederländische Betriebsstätte: Die deutsche GmbH muss sich als „Tax Withholding Agent“ in den Niederlanden registrieren (Berechnung, Einbehalt und Abführung der niederländischen Lohnsteuern, Basis: Gehaltseinkünfte, die auf niederländische Arbeitstage entfallen) Achtung: Fehlerhafte oder keine Registrierung: Anwendung des niederländischen Steuersatzes i.H.v 52 % bzgl. der Gehaltsbesteuerung Lohnsteuerhaftung des Generalunternehmers für Subunternehmer Deutsche GmbH: Berechnung, Einbehalt und Abführung der deutschen Lohnsteuern, Basis: Gehaltseinkünfte, die auf alle deutschen Arbeitstage entfallen Freistellungsantrag bzgl. der Gehaltseinkünfte, die nicht der deutschen Lohnsteuer unterliegen, wird empfohlen Aufzeichnung der Reise- und Arbeitstage Übernahme eines Steuerausgleichs durch die deutsche GmbH führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (Projektkosten!) Deutsche GmbH Niederländische Gesellschaft (BV) Hotel Niederländische Betriebsstätte 2 Jahre + Mitarbeiter von Subunternehmen

9 Mitarbeiter von Subunternehmen
Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Lohn- und Einkommensteuer – Lösung Fall 1 Frage: Welche persönlichen steuerlichen Pflichten haben die deutschen Mitarbeiter in Deutschland und den Niederlanden? Deutschland: Einreichung einer persönlichen deutschen Einkommensteuererklärung inklusive der Anlage N- AUS Nachweis der Versteuerung der in Deutschland steuerlich freigestellten Gehaltseinkünfte in den Niederlanden Niederlande: Einreichung einer persönlichen niederländischen Einkommensteuererklärung (Befreiung möglich) Deutsche GmbH Niederländische Gesellschaft (BV) Hotel Niederländische Betriebsstätte 2 Jahre + Mitarbeiter von Subunternehmen

10 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Sozialversicherung – theoretische Grundlagen zum Fall 1 Rechtsgrundlagen VO (EG) 883/2004 (materielles Koordinationsrecht) VO (EG) 987/2009 (formelles Koordinationsrecht) gilt im Verhältnis zu anderen EU/ EWR Staaten und der Schweiz gilt für alle Sozialversicherungszweige (einschließlich arbeitgeberseitige Leistungen und Familienleistungen)

11 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Sozialversicherung – theoretische Grundlagen zum Fall 1 Übernahme des neuen Verordnungsrechts (VO-EG-883/2004 / VO-EG-987/2009) Ungarn Moldawien Serbien & Montenegro Kroatien Mazedonien Finnland Italien Österreich Spanien Schweden Norwegen Deutschland Frankreich Portugal Rumänien Bulgarien Dänemark Polen Weißrussland Ukraine Tschechien Slowakei Griechenland Zypern Niederlande Belgien Irland Albanien Litauen Lettland Estland Russland Lux. Bosnien Slowenien Schweiz Island Vereinigtes Königreich (Russland) Malta Liecht.. Andorra Türkei EU-Staaten seit 1. Mai 2010 Schweiz seit 1. April 2012 EWR-Staaten seit 1. Juni 2012 Island Norwegen und Liechtenstein Mitgliedstaaten

12 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Sozialversicherung – theoretische Grundlagen zum Fall 1 Grundprinzipien Nur das Sozialversicherungsrecht eines Staates findet Anwendung Sozialversicherungsrecht des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird (Territorialitätsprinzip) Dies gilt unabhängig davon, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat, wo der Mitarbeiter wohnt und welche Staatsangehörigkeit er besitzt.

13 Ausnahmevereinbarung
Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Sozialversicherung – theoretische Grundlagen zum Fall 1 Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip Ausnahmevereinbarung Entsendung Multi-State Workers

14 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Sozialversicherung – theoretische Grundlagen zum Fall 1 Definition: Multi-State Worker Ein „Multi-State Worker“ wird als Arbeitnehmer definiert, der kontinuierlich abwechselnde Tätigkeiten für denselben Arbeitgeber (alternating activities) oder gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber eine oder mehrere gesonderte Tätigkeiten (parallel activities) in zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt. Merke: Unbedeutende Tätigkeiten bleiben unberücksichtigt Beschäftigung muss in strukturierter Form an mindestens 1 Tag pro Monat oder 5 Tagen pro Quartal in mindestens einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt werden (5 % der Gesamttätigkeit)

15 Wesentlicher Teil im Wohnstaat Rechtsvorschriften des Wohnstaats
Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Sozialversicherung – theoretische Grundlagen zum Fall 1 Wesentlicher Teil im Wohnstaat (Art. 13 Abs. 1 Buchst. a VO -EG- 883/2004) Wesentlicher Teil im Wohnstaat Rechtsvorschriften des Wohnstaats Wesentlicher Teil = mindestens 25 % der Arbeitszeit und / oder des Arbeitsentgelts SV-Träger berücksichtigen die anzunehmende Situation für die folgenden 12 Kalendermonate Irrelevant, ob ein Arbeitgeber oder mehrere Arbeitgeber Arbeitstage in Drittstaaten bleiben unberücksichtigt

16 Ein Arbeitgeber, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist
Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Sozialversicherung – theoretische Grundlagen zum Fall 1 Kein wesentlicher Teil im Wohnstaat (Art. 13 Abs. 1 Buchst. b i VO -EG- 883/2004) Ein Arbeitgeber, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der ArbG seinen Sitz hat Hinweis: Sitz ist der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur Führung des Unternehmens getroffen werden Bei Briefkastenfirmen gilt als Sitz der Unternehmensteil, zu dem der Arbeitnehmer die engsten Beziehungen hat

17 Frage zu Sozialversicherung Fall 1
Können die deutschen Mitarbeiter trotz ihrer Tätigkeit in den Niederlanden in der deutschen Sozialversicherung bleiben? Ja Nein

18 Mitarbeiter von Subunternehmen
Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Sozialversicherung – Lösung Fall 1 Frage: Welches Sozialversicherungsrecht findet Anwendung (deutsches oder niederländisches)? Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts Begründung Beschäftigung regelmäßig wiederkehrend in mehreren Mitgliedstaaten Lebensmittelpunkt in D Wesentlicher Teil der Beschäftigung (mindestens 25 %) nicht in D Arbeitgeber hat Sitz in D Deutsche GmbH Niederländische Gesellschaft (BV) Hotel Niederländische Betriebsstätte 2 Jahre + Mitarbeiter von Subunternehmen

19 Mitarbeiter von Subunternehmen
Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Sozialversicherung – Lösung Fall 1 Frage: Was müssen die deutschen Mitarbeiter, die deutsche GmbH und die niederländische Betriebsstätte beachten? Deutsche GmbH: Beantragung einer A1-Bescheinigung bei der DVKA in D (Wohnstaat) A1-Bescheinigung wird Entgeltunterlagen beigefügt Informationspflicht gegenüber DVKA bei Änderungen im vorherrschenden Sachverhalt Niederländische Betriebsstätte: Kopie der A1-Bescheinigung wird bei Betriebsstätte hinterlegt Deutsche Mitarbeiter: Mitarbeiter erhalten ebenfalls Kopie der A1- Bescheinigung (führen A1 während Beschäftigung in NL mit sich) Deutsche GmbH Niederländische Gesellschaft (BV) Hotel Niederländische Betriebsstätte 2 Jahre + Mitarbeiter von Subunternehmen

20 niederländische Arbeitstage
Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland Zusammenfassung Fall 1 Deutschland Niederlande Wo ist das Gehalt steuerpflichtig? Umfang? Deutsche Arbeitstage niederländische Arbeitstage Lohnsteuereinbehaltungspflicht – deutsche GmbH? Lohnsteuereinbehaltungspflicht – niederländische Betriebsstätte? Deutsche Einkommensteuererklärung? Niederländische Einkommensteuererklärung? Sozialversicherungsbeiträge Deutschland? Sozialversicherungsbeiträge Niederlande?

21 Agenda 1 2 3 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland
Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen 2 Exkurs: Dienstleistungen und Projekte im Ausland 3

22 Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen Sachverhalt
Herr Müller ist Leiter des Einkaufs einer deutschen AG Gleichzeitig leitet er den Einkauf der niederländischen Tochtergesellschaft (BV) der deutschen AG Seine Tätigkeit übt Herr Müller regelmäßig zu ca. 30 % in den Niederlanden (Dienstreisen) und zu ca. 70 % in Deutschland aus Herr Müller hat einen Anstellungsvertrag mit der deutschen AG und erhält von dieser eine Gesamtvergütung für beide Positionen: €, davon explizit € für die Tätigkeit für die niederländische BV (40 % der Gesamtvergütung) und € für die Tätigkeit für die deutsche AG (60 % der Gesamtvergütung) Die deutsche AG belastet 40 % der Personalkosten an die niederländische Tochtergesellschaft weiter Herr Müller lebt in den Niederlanden, hat dort seinen Familienwohnsitz und Lebensmittelpunkt In Deutschland hat er keinen Wohnsitz, übernachtet im Hotel, wenn notwendig 40 % Hotel Deutsche AG Dienstreisen Niederländische Tochtergesellschaft (BV) Tätigkeit Einkauf (30 %) Anstellungsvertrag

23 Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen Fragestellungen
Lohn- und Einkommensteuer: Lösen Herrn Müllers Arbeitstage in Deutschland und den Niederlanden eine Steuerpflicht in beiden Ländern aus? Falls ja, in welchem Umfang? Welche lohnsteuerlichen Pflichten haben die deutsche AG und die niederländische BV? Welche persönlichen steuerlichen Pflichten hat Herr Müller in Deutschland und den Niederlanden? Sozialversicherung: Welches Sozialversicherungsrecht findet Anwendung (deutsches oder niederländisches)? Was müssen Herr Müller, die deutsche AG und die niederländische BV beachten?

24 Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen Lohn- und Einkommensteuer – theoretische Grundlagen zum Fall 2 Nationales deutsches Recht Liegt eine beschränkte oder unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vor? Beschränkte Steuerpflicht: kein Wohnsitz, kein gewöhnlicher Aufenthalt Folge: Besteuerung ist auf Einkünfte aus deutschen Quellen beschränkt, z.B. Vergütung für deutsche Arbeitstage Deutscher Einkommensteuersatz: auf Basis der deutschen Quelleneinkünfte Unbeschränkte Steuerpflicht: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor Folge: Besteuerung des Welteinkommens (unabhängig von der Herkunft der Einkünfte) Deutscher Einkommensteuersatz: auf Basis der weltweiten Einkünfte (Progressionsvorbehalt)

25 Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen Lohn- und Einkommensteuer – theoretische Grundlagen zum Fall 2 Doppelbesteuerungsabkommen Welcher Staat darf in welchem Umfang besteuern? Gehaltseinkünfte („183-Tage-Regelung“): Grundregel: Besteuerung im Ansässigkeitsstaat Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat, wenn dort physische Arbeitsausübung Rückausnahme: Besteuerungsrecht fällt nur dann zurück an den Ansässigkeitsstaat, wenn (kumulativ): Aufenthalt im Tätigkeitsstaat < 183 Tage im Steuerjahr / Kalenderjahr / 12-Monatszeitraum und kein wirtschaftlicher oder zivilrechtlicher Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat und keine Tätigkeit zugunsten einer steuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

26 Frage 1 zu Steuer Fall 2 In welchem Land wird Herr Müller steuerpflichtig? Deutschland Niederlande Sowohl in Deutschland, als auch in den Niederlanden

27 Frage 2 zu Steuer Fall 2 Mit welchem Vergütungsanteil wird Herr Müller in Deutschland und den Niederlanden steuerpflichtig? € in Deutschland € in den Niederlanden € in NL / € in D entsprechend der Gehaltskostentragung (40/50) € in NL / € in D entsprechend der Tätigkeit (30/70)

28 Tochtergesellschaft (BV)
Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen Lohn- und Einkommensteuer – Lösung Fall 2 Frage: Lösen Herrn Müllers Arbeitstage in Deutschland und den Niederlanden eine Steuerpflicht in beiden Ländern aus? Falls ja, in welchem Umfang? Nationales Recht: Herr Müller ist in den Niederlanden unbeschränkt steuerpflichtig, in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) Die Niederlande dürfen alle Gehaltseinkünfte besteuern (Welteinkommen), Deutschland die Gehaltseinkünfte, die auf deutsche Arbeitstage entfallen. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland / Niederlande (DBA): Auf Basis des deutsch-niederländischen DBAs erhält Deutschland das Besteuerungsrecht für die auf deutsche Arbeitstage entfallenden Gehaltseinkünfte, da sich der Arbeitgeber (zivilrechtlich und wirtschaftlich) Herrn Müllers (AG) in Deutschland befindet (Personalkosten werden nur anteilig an die BV belastet). In den Niederlanden werden alle übrigen Gehaltseinkünfte besteuert (Freistellung der in Deutschland steuerpflichtigen Gehaltseinkünfte). Achtung: Die Gesamtvergütung ( €) wird im Verhältnis 70/30 ( € Tätigkeit Deutschland / € Tätigkeit Niederlande) für Besteuerungszwecke aufgeteilt, obwohl die Vergütung zu 40 % ( €) für die niederländische Tätigkeit und zu 60 % ( €) für die deutsche Tätigkeit gezahlt wird. Übrige Bedingungen der 183-Tage-Regelung erfüllt? Überschreitung von 183 Aufenthaltstagen in Deutschland: nein Tätigkeit zugunsten einer deutschen Betriebsstätte des Arbeitgebers: nein 40 % Hotel Deutsche AG Dienstreisen Niederländische Tochtergesellschaft (BV) Tätigkeit Einkauf (30 %) Anstellungsvertrag Deutschland In Euro Niederlande Gesamtvergütung für Besteuerungszwecke = Euro 75.000 Gesamtvergütung Euro

29 Tochtergesellschaft (BV)
Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen Lohn- und Einkommensteuer – Lösung Fall 2 Frage: Welche lohnsteuerlichen Pflichten haben die deutsche AG und die niederländische BV? Niederländische BV: Berechnung, Einbehalt und Abführung der niederländischen Lohnsteuern, Basis: Gehaltseinkünfte, die die auf niederländischen Arbeitstage entfallen Deutsche AG: Berechnung, Einbehalt und Abführung der deutschen Lohnsteuern, Basis: Gehaltseinkünfte, die auf die deutschen Arbeitstage entfallen Achtung: Die deutsche Lohnsteuer hat Abgeltungswirkung (Haftung der deutschen AG) Jährlicher Antrag der anzuwendenden Steuerklasse (sonst Anwendung der Steuerklasse VI) Antrag zur Freistellung von der deutschen Lohnsteuereinbehaltungspflicht wird empfohlen (Teil des Antrag bzgl. der anzuwendenden Steuerklasse) Lohnsteuermonatstabelle für laufende Bezüge, Lohnsteuerjahrestabelle für sonstige Bezüge Aufzeichnung der Reise- und Arbeitstage 40 % Hotel Deutsche AG Dienstreisen Niederländische Tochtergesellschaft (BV) Tätigkeit Einkauf (30 %) Anstellungsvertrag

30 Tochtergesellschaft (BV)
Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen Lohn- und Einkommensteuer – Lösung Fall 2 Frage: Welche persönlichen steuerlichen Pflichten hat Herr Müller in Deutschland und den Niederlanden? Deutschland: Keine, da die deutsche Einkommensteuerpflicht mit dem Lohnsteuereinbehalt abgegolten ist (wahlweise Einreichung möglich) Niederlande: Einreichung einer persönlichen niederländischen Einkommensteuererklärung 40 % Hotel Deutsche AG Dienstreisen Niederländische Tochtergesellschaft (BV) Tätigkeit Einkauf (30 %) Anstellungsvertrag

31 Frage zu Sozialversicherung Fall 2
Welches Sozialversicherungsrecht findet Anwendung? Deutsches SV-Recht Niederländisches SV-Recht

32 Tochtergesellschaft (BV)
Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen Sozialversicherung – Lösung Fall 2 Frage: Welches Sozialversicherungsrecht findet Anwendung (deutsches oder niederländisches)? Anwendung des niederländischen Sozialversicherungsrechts Begründung Beschäftigung regelmäßig wiederkehrend in mehreren Mitgliedstaaten für einen Arbeitgeber Lebensmittelpunkt in den NL Wesentlicher Teil der Arbeitszeit in den NL 40 % Hotel Deutsche AG Dienstreisen Niederländische Tochtergesellschaft (BV) Tätigkeit Einkauf (30 %) Anstellungsvertrag

33 Tochtergesellschaft (BV)
Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen Sozialversicherung – Lösung Fall 2 Frage: Was müssen Herr Müller, die deutsche AG und die niederländische BV beachten? Deutsche AG: Beantragung einer A1-Bescheinigung bei der SVB in den NL (Wohnstaat) A1-Bescheinigung wird Entgeltunterlagen beigefügt Informationspflicht gegenüber der SVB bei Änderungen im vorherrschenden Sachverhalt Beitrags- und Meldepflichten in den NL Deutsche AG nimmt alle arbeitgeberseitigen Zahlungspflichten wahr oder Intercompany Agreement mit BV zur Übertragung der Arbeitgeberpflichten (bedarf der Zustimmung der niederländischen Einzugsstelle) oder Beauftragung eines Payroll Service Providers oder Vereinbarung mit Herrn Müller, dass dieser die Beitragspflichten in den NL wahrzunehmen hat Herr Müller: Mitarbeiter erhält Kopie der A1-Bescheinigung (führt A1 während Beschäftigung in D mit sich) Informationspflicht gegenüber zuständiger Stelle in den NL (SVB) bei Änderungen im vorherrschenden Sachverhalt Reisekalender für Dokumentation der Arbeitszeitverteilung sinnvoll Ggf. mit niederländischer Einzugsstelle in den NL in Verbindung setzen wegen Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge 40 % Hotel Deutsche AG Dienstreisen Niederländische Tochtergesellschaft (BV) Tätigkeit Einkauf (30 %) Anstellungsvertrag

34 niederländische Arbeitstage
Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen Zusammenfassung Fall 2 Deutschland Niederlande Wo ist das Gehalt steuerpflichtig? Umfang? Deutsche Arbeitstage niederländische Arbeitstage Lohnsteuereinbehaltungspflicht – deutsche AG? Lohnsteuereinbehaltungspflicht – BV? Deutsche Einkommensteuererklärung? Niederländische Einkommensteuererklärung? Sozialversicherungsbeiträge Deutschland? Sozialversicherungsbeiträge Niederlande?

35 Agenda 1 2 3 Fall 1: Baustellen und Montageeinsätze im Ausland
Fall 2: Führungskräfte in internationalen Positionen 2 Exkurs: Dienstleistungen und Projekte im Ausland 3

36 Phase 2: Start und Abwicklung
Exkurs Dienstleistungen und Projekte im Ausland Phase 1: Vorprüfung Phase 2: Start und Abwicklung Phase 3: Monitoring Projekt-Prüfung Gestaltungsmöglichkeiten steuerliche Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Administrationskosten Zeitfaktoren (z.B. Vorlauf Arbeitsvisum) Projekt-Konzept Prüfung und Anpassung auf tatsächliche Projektsituation Handlungsanweisungen für involvierte Abteilungen / Parteien Administration und Abwicklung im In- und Ausland Projekt-Monitoring Laufende Abweichungsanalyse, ggf. Nachsteuerung Projektfortschritt / Abwicklung gemäß Handlungsanweisungen Kosten-Controlling Klärung steuerlicher Aspekte: Betriebsstättenproblematik, Ertragsteuer (u.a. Subunternehmerbetriebsstätte), Umsatzsteuer, Transfer Pricing, Zölle, etc. Kostenermittlung für Angebotskalkulation Anmeldung und Registrierung Buchhaltung (Ergebnisabgrenzung) Gewinnabgrenzung Stammhaus / Betriebsstätte Laufende Steuererklärung und Anmeldung Dokumentation (Unternehmensverbund) Unternehmensteuer Steuerliche Aspekte (Steuererklärung, Registrierung, etc.) Zu erwartende Administrationskosten Personalkosten für Mitarbeiter (Kostenschätzungen) Informationen an Projektmitglieder (u.a. Reisekalender) Einrichtung Lohnsteuerabwicklung Steuer-Registrierung Mitarbeiter-Netto / Brutto-Hochrechnung (gemäß Policy und QoL/CoL) Kooperation mit Payroll-Dienstleistern und Lohnbuchhaltungen in Deutschland und im Ausland Reisekalender (Travel Tracker / Business Traveler) Erstellen der Steuererklärungen im In- und Ausland Erstellen von Tax Equalizations (Ausgleichsberechnungen) Einkommen- / Lohnsteuer für die im Ausland tätigen Mitarbeiter Zu erwartende Administrationskosten Personalkosten für Mitarbeiter (Kostenschätzungen) Antragstellung (Ausstrahlung) Ausnahmegenehmigung Beitrags- und Meldepflichten des Arbeitgebers, im In- bzw. Ausland Sozialversicherungsbescheinigungen (z.B. A-1 in EU) Nachhalten der Sozialversicherungsbescheinigungen ggf. Verlängerung Überwachung des sozialversicherungsrechtlichen Status Sozialversicherung Immigration Prüfung von Visa / Arbeitserlaubniserfordernis Kosten: Aufwand für Beantragungen Einbindung lokaler Spezialisten Zeitfaktor: Dauer der Beantragung Visabeantragung Arbeitserlaubnisbeantragung Prüfung des ausgestellten Visa auf Richtigkeit Abgleich Tätigkeit im Ausland mit Visum / Arbeitserlaubnis Überwachung Ablauf und ggf. Verlängerungen Auswirkungen aller o.g. Punkte auf vertragliche Strukturen Policy / Reiserichtlinie Projektspezifische Vertragsbestandteile mit steuerlichen Auswirkungen Verträge Partner, Sub-Unternehmer Verträge mit Mitarbeitern (Entsendungen, Ruhensvereinbarungen, Split-Contracts, Cost-Sharing Agreements, etc) Laufendes Vertragsmonitoring Anpassung der Verträge / Kündigung Vertragliche Strukturen

37 Kontaktdaten Christina Neugirg LL.M. Rechtsanwältin, Senior Manager, Tax Phone: Fax: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, a subsidiary of KPMG Europe LLP

38 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative.


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