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Wer oder was ist Eurojust ? Entstehung Standort Aufbau Struktur

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Präsentation zum Thema: "Wer oder was ist Eurojust ? Entstehung Standort Aufbau Struktur"—  Präsentation transkript:

1 Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit

2 Wer oder was ist Eurojust ? Entstehung Standort Aufbau Struktur
Inhalt Wer oder was ist Eurojust ? Entstehung Standort Aufbau Struktur Mitglieder Ziele Zuständigkeiten / Arbeitsweise Zahlen, Daten Beziehungen Das Logo Zukünftige Entwicklungen Florian Noeske WP Europarecht

3 Wer oder was ist Eurojust ?
Einrichtung , die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafjustizbehörden fördert und koordiniert („Clearingstelle“) Übernahme von Serviceaufgabe zur Beschleunigung der Rechtshilfe aufgrund der Unübersichtlichkeit der bi- und multilateralen Vereinbarungen unterstützt die nationalen Dienststellen Kontaktstelle zu Europarat, der Kommission und zu den Vereinten Nationen Eurojust ist keine europäische Staatsanwaltschaft mit Befugnissen im Strafverfahren Florian Noeske WP Europarecht

4 Entstehung Bis Ende der 1990er Jahre lediglich Konzentration auf polizeiliche Zusammenarbeit Oktober 1999: Der Europäische Rat beschließt in Tampere (Finnland) die Ein- richtung einer gemeinsamen Stelle Eurojust zur justiziellen Zusammenarbeit Dezember 2000: Beschluss über die Errichtung einer vorläufigen Stelle „Pro- Eurojust“ → nahm am 1. März 2001 ihren Dienst auf Februar 2002: Mit Beschluss des Rates über die Errichtung von Eurojust wird diese Einheit formal eingesetzt Ziel: Verbesserung der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, soweit sie zwei oder mehr Mitgliedsstaaten betrifft Florian Noeske WP Europarecht

5 Standort Adresse: Maanweg 174 Postadresse: NL - 2516 AB The Hague
Tel.: Fax: Internet: Florian Noeske WP Europarecht

6 Struktur Pro-Eurojust:
ein Mitglied pro Staat, aber Option auf weitere Mitglieder nur Deutschland und Irland benannten zwei Repräsentanten Eurojust: jeder Mitgliedsstaat entsendet ein nationales Mitglied nach Maßgabe ihrer Rechtsordnung (Staatsanwalt, Richter oder Polizeibeamter mit gleichberechtigten Befugnissen) Assistenten der jeweiligen nationalen Mitglieder 7 Staaten haben Assistenten benannt Florian Noeske WP Europarecht

7 Struktur (2) Ende Dezember 2003: 29 fest angestellte Mitarbeiter
Florian Noeske WP Europarecht

8 Die Nationalen Mitglieder – ein Auszug
Michael Kennedy Präsident Mitglied für England Ulrike Haberl-Schwarz Vize-Präsidentin Mitglied für Österreich Olivier de Baynast Vize-Präsident Mitglied für Frankreich Herman von Langsdorff Mitglied für Deutschland Johan Reimann Mitglied für Dänemark Florian Noeske WP Europarecht

9 Wesentlichen Ziele Verbesserung der Kooperation durch Erleichterung von Rechtshilfeersuchen und Auslieferungsverfahren Koordination der in den Mitgliedsstaaten anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren Empfehlungen an Rat und Kommission sowie den gesetzgebenden Körperschaften in den Heimatstaaten Beantwortung rechtsvergleichender Anfragen, um individuelle Verfahren zu beschleunigen und Hindernisse im Rahmen der Internationalen Rechtshilfe besser zu erkennen Abbau von Hemmnissen für eine wirksame justizielle Zusammenarbeit zentrale Stelle im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit u. Koordinierung Florian Noeske WP Europarecht

10 Zuständigkeitsbereich
alle Kriminalitätsformen und Straftaten, die auch in die Zuständigkeit von EUROPOL fallen, z.B. Computerkriminalität Kraftfahrzeugverschiebung illegaler Handel mit radioaktiven und nuklearen Substanzen Betrug, Korruption alle Straftaten zum Nachteil der Gemeinschaften, z.B. Geldwäsche Umweltkriminalität Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder wenn ein Mitgliedsstaat die Zuständigkeit beantragt Florian Noeske WP Europarecht

11 Arbeitsweise kann entweder durch seine nationalen Mitglieder oder als Kollegium handeln die Mitglieder führen keine eigenen Ermittlungen durch, treten nicht vor Gericht auf sondern unterstützen ihre nationalen Kollegen, Fälle mit nationalem Bezug effektiver zu bearbeiten und schneller abzuschließen Eurojust mit relativ weitreichenden Befugnissen ausgestattet kann die zuständigen Behörden in einem Mitgliedsstaat ersuchen, Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen als Kollegium wird gehandelt, wenn es von einem oder mehreren Staaten beantragt wird oder wenn es von hohem Interesse für die beteiligten Mitgliedsstaaten ist Probleme: viele Mitglieder haben ihre (vollen) Befugnisse behalten, andere nicht → dieses hat z.B. die Informationsbeschaffung in den Heimatländern erschwert Kollegium ist nur so stark wie sein schwächstes Glied Eurojust-Beschluss noch nicht in allen Staaten in nationales Recht umgesetzt Florian Noeske WP Europarecht

12 Handhabung von Einzelfällen
Erste Stufe: Nationales Mitglied bringt einen Fall einen Fall ins Plenum ein benennt die ersuchten Staaten teilt den Kriminalitätsbereich mit Angaben zur benötigten Hilfe Zweite Stufe: nur Mitglieder der betroffenen Staaten treffen sich alle notwendigen Namen und Daten werden ausgetauscht Erledigung eines Falles: dem Kollegium wird lediglich die Art der Erledigung mitgeteilt Formlose und fernmündliche Kontakte stehen bei Kontaktaufnahme mit den Heimatbehörden im Vordergrund Florian Noeske WP Europarecht

13 Handhabung von exemplarischen Themenbereichen
Dritte Stufe: Koordinierungsgespräche mit den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten (z.B. Staatsanwälte, Richter od. Polizeibeamte) gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von EUROPOL oder OLAF (Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung) Beispiele: Terrorismus-Treffen im Juni 2001 in Brüssel (mit Unterstützung der Bundesanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Vertreter BKA und LKA Hessen) Menschenhandel-Treffen im Mai 2002 Geldwäsche und Drogenhandel-Treffen im Juli 2002 Schwerer Betrug und Konkursvergehen im Februar 2003 Florian Noeske WP Europarecht

14 Bearbeitete Fälle 1. März 2001 – 31. Dezember 2001: 185 Fälle
Im provisorischen Stadium (1. März 2001 – 28. Februar 2002): 233 Fälle davon 60 % bilaterale Fälle rund 1/3 mit Bezug zur BRD 1. Januar 2002 – : 202 Fälle 1. Januar 2003 – 31. Dezember 2003: Fälle Florian Noeske WP Europarecht

15 Statistiken Florian Noeske WP Europarecht

16 Statistiken Florian Noeske WP Europarecht

17 Kategorien von Straftaten
Kategorie „Andere“ enthält 24 Straftaten, die jeweils weniger als 10 Fälle betreffen, u.a. Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU, Schmuggel, Raub, Autoschieberei, Korruption, Fälschung, Mord und Veruntreuung Florian Noeske WP Europarecht

18 Finanzielle Situation
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19 Beziehungen zu europäischen Partnern
um auf Dauer Erfolg zu haben sind gute Beziehungen und enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern wichtig Europol Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung (OLAF) Europäisches Justizielles Netzwerk (EJN) Verbindungsstaatsanwälte und Verbindungsrichter Europäisches Parlament Gewährleistung regelmäßiger Kontakte zu den nationalen Behörden Kollegium-Treffen an drei Tagen pro Woche Kontakte mit nationalen Ermittlern, Ministerien etc. an zwei Tagen pro Woche Florian Noeske WP Europarecht

20 Beziehungen zu Drittstaaten
USA: Kontakt zu den Justizbehörden der USA Kontakt zur amerikanischern Vertretung bei der EU USA benannten im Gegenzug drei Eurojust-Kontaktstellen → aufgrund der Ereignisse vom 11. September 2001 Kanada, Schweiz und Norwegen: haben inzwischen auch Kontaktstellen benannt Florian Noeske WP Europarecht

21 Logo ist wie Eurojust: neu, modern, kraftvoll und dynamisch
Das Logo November 2003 eingeführt kräftige Farben, moderner Stil → Eurojust starke neue Institution Schriftzug auf blauem Grund → Organ der EU ineinander greifende Formen und Farben → Zusammenarbeit innerhalb unterschiedlicher Rechtsordnungen rot symbolisiert abweichende Rechtssysteme und die Entschlossenheit zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität Waage: Gerechtigkeit Schwert: Bekämpfung organisierter Kriminalität EU-Sternenkreis: Organ der EU Formen liegen innerhalb und außerhalb des Sternenkreises → Tätigkeitsgebiet innerhalb der EU, geht aber auch darüber hinaus Logo ist wie Eurojust: neu, modern, kraftvoll und dynamisch Florian Noeske WP Europarecht

22 Zukünftige Entwicklungen / Ziele
Umsetzung des Verfassungsentwurfs der EU → klarere Definition der operativen Funktion Verbesserung der Zusammenarbeit mit Europol → Überschneidungen bei operativer Arbeit vermeiden → Informationsaustausch fördern enge Zusammenarbeit mit OLAF → Koordinierung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen Umsetzung des Europäischen Haftbefehls → Eurojust enthält zwei operative Funktionen Eurojust und Eurojust-Beschluss auf nationaler Ebene bekannter machen Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten Ausarbeitung von Datenschutzvorschriften Fortsetzung der qualitativen Verbesserung d. Zusammenarbeit zwischen Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netzwerk (EJN) → Kopfstelle Florian Noeske WP Europarecht

23 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit !!
Florian Noeske WP Europarecht


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