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Der Feuerwehrbedarfsplan

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Präsentation zum Thema: "Der Feuerwehrbedarfsplan"—  Präsentation transkript:

1 Der Feuerwehrbedarfsplan
Nordsee Akademie Leck 16. Dezember 2010 Referent: Ralf Feddersen, Kreis Schleswig-Flensburg

2 Zu meiner Person: Ralf Feddersen, Dipl. Verwaltungswirt
Seit 1978 beim Kreis Schleswig-Flensburg Stellv. Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst Seit 33 Jahren Mitglied der FF Busdorf, davon 7 Jahre als Gemeindewehrführer Seit 1996 Bürgermeister der Gemeinde Busdorf Seit 1998 Amtsvorsteher des Amtes Haddeby Erreichbarkeit: Tel. (04621) Mail:

3 Stadtpläne Bebauungspläne Fahrpläne Finanzpläne
Pläne gibt es viele …….. Fahrpläne Stadtpläne Finanzpläne Bebauungspläne

4 Pläne sollen …… Überblick schaffen Entwicklungen darstellen
Lösungswege aufzeigen Ziele beschreiben Aufwand und Erträge darstellen

5 Feuerwehrbedarfsplan
„Mut dat sien???“ Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder

6 Wir planen, um ….. nichts dem Zufall zu überlassen,
Zukunft zu gestalten, vorauszuschauen, bereits heute Entwicklungen zu erkennen, ihre Folgen zu beurteilen, um sich mit geeigneten Maßnahmen auf Szenarien von morgen vorzubereiten. Failing to plan is planning to fail ! Nicht planen heißt den Fehlschlag in Kauf zu nehmen!

7 Schlagzeilen aus der Tagespresse:
7.12.: „Amtswehr sucht weiter neuen Chef“ Nachwuchssorgen? 7.12.: „Wehr muss sich in Geduld üben“. Größere Anschaffungen sind im nächsten Jahr nicht drin, was die Feuerwehr enttäuschen wird. Sie hatte auf ein neues Löschfahrzeug gehofft. Finanzierungsproblem? 1.12.: „Finanzielle Spielräume immer enger“ 2008: Weniger Schleswig-Holsteiner bis 2025 Demografieproblem?

8 § 2 Brandschutzgesetz (BrSchG)
Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

9 Handlungsbedarf ? Gesetzliche Pflichtaufgabe einer Gemeinde (§ 2 BrSchG) Rückläufige Mitgliederzahlen bei den Freiw. Feuerwehren Mobilität / Tagesverfügbarkeit Finanznot der Gemeinden (der öffentl. Hand) Knappe Fördermittel (Feuerschutzsteuer) Demografische Entwicklung

10 Entwicklung: Feuerwehrangehörige Beispiel: Kreis Schleswig-Flensburg
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Aktive Mitglieder 7741 7743 7553 7366 7263 7093 7000 6874 6768 6722 davon Frauen 242 263 273 276 321 315 316 346 359 Jugendfw. 679 870 846 822 875 896 888 893 899 880 Mädchen 159 310 197 206 216 198 199 219 204

11 Entwicklung: Feuerwehrangehörige Beispiel: Kreis Schleswig-Flensburg

12 Mobilität / Tagesverfügbarkeit
Pendlerströme in Schleswig-Holstein Kreis zu Kreis oder in Nachbarbundesländer / nach Dänemark

13

14 Kommunale Finanzsituation (aktuell)
Erträge: Schlüssel- und Sonderschlüsselzuweisungen (-) Steuern: Einkommensteuerant., Realsteuern (-) Zuschüsse/Zuweisungen (FSchSt.) (-) Aufwendungen: Schulkosten / Schulkostenbeiträge (+) Kindertagesstätten (+) Kreisumlage (+) Gewerbesteuerumlage (+) Straßen- und Wegeunterhaltung (+)

15 Feuerwehrspezifischer Aufwand
Löschfahrzeuge Abschreibung, Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen, Prüfungen) Persönliche Schutzausrüstung / Dienstkleidung Abschreibung, steigenden Anforderungen z. B. durch UVV Technische Geräte / Ausrüstung Feuerwehrgerätehaus Abschreibung, Bewirtschaftung, Instandhaltung Funk- und Alarmierungstechnik …. Ausbildung / Führerschein (!) ….. Verdienstausfallentschädigung …… Beiträge (FUK, KFV, KSA, sonst. Sachversicherungen) Gesundheitszeugnisse (G 26) Entschädigungen

16 „Investitionsstau“ Beispiel: Kreis Schleswig-Flensburg
Fahrzeuge, älter als 20 Jahre = 71 (davon älter als 25 Jahre = 66) Fahrzeuge, älter als 30 Jahre = 15 Rund 1/3 aller Feuerwehrfahrzeuge sind älter als 25 Jahre !

17 Feuerwehrfahrzeuge (Investitionsaufwand, Beispiele)
TSF-W: ca € LF 10/6: ca € HLF 20/16: ca €

18 Gesamtinvestitionsvolumen in den
Feuerwehrfahrzeuge -geschätztes Investitionsvolumen- (Bsp. Kreis Schleswig-Flensburg) 40 x TSF/ W x € = € 30 x LF 10/6 x € = € 10 x sonst. Fzg. x € = € Gesamtinvestitionsvolumen in den nächsten 5 Jahren: ca €

19 Feuerschutzsteuer / Kreisverfügungssumme Höhe und Verwendung im Kreis Schleswig-Flensburg
2003 2004 2005 2006 2007 2008 Fördermittel (gesamt) Kreisausbildung 35.000 41.000 69.000 57.300 97.500 Fördermittel für Investitionen Investitions-Volumen 1,9 Mill. 1,0 Mill. 2,0 Mill. 3,2 Mill. 3,1 Mill. Bewilligungen 1,1 Mill. Stand der Mittel zum

20 Demografischer Wandel Alterspyramide (wie sie einmal war)
Mittel Jung

21 Demografische Entwicklung:
Quellen: Statistisches Landesamt, 2000

22 Demografische Entwicklung:
Quellen: Statistisches Landesamt, 2000

23 Folgen des demografischen Wandels
Anteil der jungen Bevölkerung ist weiter rückläufig. Ab 2020 geht die Bevölkerungszahl insgesamt zurück. Wird sich langfristig auf die Zahl der aktiven Mitglieder absolut, aber auch auf die Altersstruktur – steigendes Durchschnittsalter – der Feuerwehrangehörigen auswirken. Zu befürchten sind weit reichende Folgen für die Personalausstattung der Wehren insgesamt, den Führungskräftenachwuchs, Spezialeinsatzkräfte, z.B. Atemschutzgeräteträger.

24 Ressourcenverknappung
Personal Kapital

25 Zwischenfazit: Zeitliche und räumliche Verfügbarkeit der Einsatzkräften (Funktionen) rückläufig vor allem Tagesverfügbarkeit Verschärfung der Situation durch demografische Entwicklung und hohe Mobilität der Erwerbstätigen, drohende Überalterung des Löschfahrzeugbestandes, drohende Überalterung der Einsatzkräfte (mittelfristig), Haushaltslage der Träger, deutliche Schieflage bei der Förderung von Investitionen aus der Feuerschutzsteuer

26 Verantwortung der Gemeinde
Nach § 2 BrSchG haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 BrSchG eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.

27 Organisationserlass Feuerwehren
Erlass des Innenministeriums vom 7. Juli IV – über die Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder Gliederungsziffer 1.2: Um festzustellen, welche Standorte (Gerätehaus), welche Feuerwehrfahrzeuge und welche Mannschaft erforderlich sind, kann ein Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt werden, der ggf. zwischen Wehrführung und Gemeinde als Grundlage für die weiteren Planungen gemeinsam vereinbart wird.

28 Erforderliche Personalstärke

29

30 Leistungsfähigkeit Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr orientiert sich an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können, d. h. in erster Linie eine erfolgreiche Menschenrettung durchzuführen. Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Obergeschoss eines Gebäudes, in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die Menschenrettung über Rettungsmittel der Feuerwehr (z.B. Steckleiter) als zweiten Rettungsweg erfolgen muss.

31 Kritischer Wohnungsbrand
AT WT ST ME

32 Kritischer Wohnungsbrand
Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die CO- Konzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung: Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die Menschenrettung erfolgt sein.

33 Feuerwehr : Brandversuch - Zimmerbrand, Room on Fire, Feuerwehr
Hilfsfrist: 10 Minuten! Feuerwehr : Brandversuch - Zimmerbrand, Room on Fire, Feuerwehr

34 Daraus folgt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr:
Kann sie den Einsatzort innerhalb der Hilfsfrist erreichen? Führt sie dabei das/die für den Einsatz notwendige/n Einsatzmittel mit? Verfügt sie dabei über die notwendigen und ausgebildeten Einsatzkräfte, und zwar in allen erforderlichen Funktionen?

35 Feuerwehrbedarfsplan: Ziel
Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist es, auf den Grundlagen des kritischen Wohnungsbrandes, den dafür geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

36 Feuerwehrbedarfsplan Erstellung in drei Schritten
Durchführung einer objektiven Risikoanalyse, rein feuerwehrfachliche Bewertung vorhandener Gefahren und gefährdeter Objekte/Personen Feuerwehr / Gemeindewehrführer Bestimmung des Schutzziels: politische Entscheidung der Gemeindevertretung über die Qualität der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr Gemeindevertretung / Bürgermeister Festlegung der Feuerwehrausstattung zur Erreichung des Schutzziels

37 Feuerwehrbedarfsplan: Systematik
Gefährdungs- abschätzung Anzahl Einwohner Fahrzeugpunktwert Gemeindefeuerwehr Risikoklasse / Risikopunkte Sicherheitsbilanz Bemessungswerte kritischer Wohnungsbrand Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte (Funktionen) Sicherheitsbilanz Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte (Funktionen)

38 Risikoklassen / Risikobewertung
Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen (Anlage 1 zum Org.-Erlass Fw.) Gemeinden werden insgesamt 5 Risikoklassen (RK) zugeordnet. Das Risiko (Grundrisiko) ist zunächst von der Anzahl der Einwohner einer Gemeinde abhängig (RK 1). Weitere Risiken ergeben sich aufgrund von Bebauung, Gewerbe, Industrie, Verkehrswegen usw. (RK 2 – 5) Die Bewertung der Risiken erfolgt durch ein Punktsystem aus Einwohnerzahl und ermittelter Risikoklasse

39 RK 1 RK 2

40 Beispiel 1 Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte
Gemeinde, Einw. , Wohn-, Dorf- und Mischgebiet, Kfz.-Werkstatt, Tischlerei, Dorfgasthof mit Tanzsaal für 200 Besucher Risikoklasse: 2 Risikopunkte: 120 Feuerwehrfahrzeuge: TSF: 55 Punkte TSF-W: 80 Punkte Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte Sicherheitsbilanz: positiv

41 Beispiel 2 Gemeinde, Einw. , Wohn-, Dorf- und Mischgebiet mit Rettungshöhen von 7,2 – 12,2 m für 2. Rettungsweg, Gewerbegebiet mit Werkstätten über 300 m², 150 ha zusammenhängende Waldfläche Risikoklasse: 3 Risikopunkte: 164 Feuerwehrfahrzeuge: LF 20/16: 135 Punkte TSF/W: Punkte im Rahmen gemeindeübergreifender Hilfe Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte Sicherheitsbilanz: positiv

42 Beispiel 3 Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte
Gemeinde, Einw. , Wohn-, Dorf- und Mischgebiet mit Rettungshöhen von 7,2 – 12,2 m für 2. Rettungsweg, Diskothek für Besucher, Gewerbegebiet mit Werkstätten über 300 m², BAB-AS im Gemeindegebiet Risikoklasse: 3 Risikopunkte: Zusatzpunkte = 202 Feuerwehrfahrzeuge: HLF 10/6: 115 Punkte LF 8 leicht: 90 Punkte Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte Sicherheitsbilanz: positiv

43 Programm (Internet) der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
Link: Feuerwehrbedarfsplanung

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48 Schutzzielbestimmung
Der Feuerwehrbedarfsplan wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird der kritische Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig- Holstein zutrifft.

49 Bemessungswerte zur Schutzzielerreichung
Um bei einem kritischen Wohnungsbrand die Menschenrettung durchzuführen und den Brand zu bekämpfen, müssen zeitgleich folgende Bemessungswerte erfüllt sein: die Einsatzmittel (Löschfahrzeuge und feuerwehrtechnische Beladung) die Eintreffzeit (Hilfsfrist) die Funktionen (Einsatzkräfte)

50 Schutzziel erreicht? Bemessungswerte kritischer Wohnungsbrand
Gesamtstatus Gemeindefeuerwehr Sicherheits- Bilanz Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte

51 Mögliche Stellschrauben:
Anzahl / Einsatzwert der Löschfahrzeuge Planen von Ersatzbeschaffungen durch ein zukunftsfähiges Fahrzeugkonzept

52 Mögliche Stellschrauben:
Bei mehreren Ortswehren: ggf. Neuordnung der Ausrückebereiche Lage und Erreichbarkeit der Risiken zum Feuerwehrhaus prüfen (Isochronenanalyse)

53 Mögliche Stellschrauben:
Qualifizierung von Einsatzkräften (z.B. Ausbildung Atemschutz, Führungsnachwuchs) Verstärkte Mitgliederwerbung („Frauen in die Wehr“) Gründung Jugendfeuerwehr „Einpendler“ einbinden, Bsp. PETRA

54 Blick in die Zukunft: Fahrzeuge

55 Blick in die Zukunft: Personal

56 Schadenersatz aus Amtshaftung Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB
Bei Verletzung einer der Gemeinde in diesem Aufgabenbereich obliegenden Pflichten durch das schuldhafte Handeln einer oder mehrerer bestimmter Personen, z. B. aus dem Bereich der freiwilligen Feuerwehr oder der Gemeinde, haftet die Gemeinde auch direkt gegenüber der Bürgerin oder dem Bürger, die oder der durch den Verstoß gegen die Amtspflicht gefährdet wird oder Schaden erleidet.

57 Schadenersatz aus Organisationsverschulden § 839 BGB
Ist eine Behörde in sachlicher und personeller Hinsicht nicht so ausgestattet, dass sie ihren Pflichten Dritten gegenüber (hier: § 2 BrSchG) nachkommen kann, so liegt – z. B. bei Nichteinhaltung von Mindeststandards – ein eine Haftung auslösender Organisationsmangel der Behörde auch ohne persönliches Verschulden des Mitarbeiters vor. Auf mangelnde Zuweisung von Haushaltsmitteln und Personal kann die Behörde sich als Entschuldigungsgrund nicht berufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 11. Januar 2007 (Az: III ZR 302/05).

58 Vorlage für die Gemeindevertretung
Festlegung des Schutzziels für das Gemeindegebiet Zielvereinbarung zwischen Bürgermeister und Gemeindewehrführung in welcher Weise Defizite in der Sicherheitsbilanz bzw. bei den Bemessungswerten des Schutzziels behoben werden. Ein „Aufweichen“ der Hilfsfrist ist dabei ebenso unzulässig (kein Ermessen) wie eine Verkürzung der Einsatzkräfte

59 Erfahrungen im Kreis Schleswig-Flensburg
Seit Herbst 2009 wurden insgesamt rund 160 Feuerwehrbedarfspläne (von 198 FF im Kreis) erstellt und dem Kreiswehrführer für eine Plausibilitätsprüfung vorgelegt Größte Probleme gibt es beim Bemessungswert „Einsatzkräfte“, insbesondere bei der Tagesverfügbarkeit Wehren haben in vielen Fällen bereits durch Anpassung ihrer AAO‘s reagiert. Der Kreis hat nun einen wesentlich klareren Überblick über den mittelfristigen Löschfahrzeugbedarf Mehr Planungssicherheit bei den Gemeinden.

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61 Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder
Wat mut, dat mut ! Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder


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