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Studienreform und neue Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre 31.03.2017 Studienreform Wiwi 2011.

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Präsentation zum Thema: "Studienreform und neue Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre 31.03.2017 Studienreform Wiwi 2011."—  Präsentation transkript:

1 Studienreform und neue Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre
Studienreform Wiwi 2011

2 Überblick Studienreform als Teil der ständigen Qualitätssicherung
Änderungen von Prüfungsordnung 2006 zur Prüfungsordnung 2011 Die neuen Studienverlaufspläne Überführungsregeln Informationen und Studienberatung zur neuen Prüfungsordnung Studienreform Wiwi 2011

3 Studienreform als Teil der ständigen Qualitätssicherung
Beobachtungen zum Studiengang in den Jahren 2006 – 2009 Bildungsstreik Januar 2010 Arbeit und Empfehlungen der AG WERT Umsetzung der Empfehlungen Studienreform Wiwi 2011

4 Änderungen von der PO 2006 zur PO 2011
Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (1) vier Prüfungen pro Semester anstatt fünf mehr Zeit für das Selbststudium für erfolgreiche Modulabschlussprüfungen zukünftig 7,5 LP anstatt 6 LP Start des freien Wahlpflichtbereichs immer erst im Wintersemester; Umfang 15 LP anstatt 24 LP 14 anstatt 16 Pflichtmodule Studienreform Wiwi 2011

5 Änderungen von der PO 2006 zur PO 2011
Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (2) 6 anstatt 8 fachgebundene Wahlpflichtmodule "Kostenmanagement und Kostenrechnung" sowie "Wirtschafts- und Finanzpolitik" zukünftig fachgebundene Wahlpflichtmodule anstatt Pflichtmodule kein Kolloquium zur Bachelorarbeit mehr neues Pflichtmodul "Wissenschaftliches Arbeiten“ in Seminarform mit schriftlicher Hausarbeit und Präsentation Studienreform Wiwi 2011

6 Änderungen von der PO 2006 zur PO 2011
Inhaltliche Änderungen des Studiengangs (3) Inhaltliche Überarbeitung Mathematik / Ökonometrie Lockerung der Fehlversuchsregelung im fachgebundenen Wahlpflichtbereich Umfangreichere Anrechnungen Studienreform Wiwi 2011

7 Änderungen von der PO 2006 zur PO 2011
Formale Änderungen in der Prüfungsordnung (1) Verbesserung der Lesbarkeit der Prüfungsordnung Bachelorarbeit auch in Englisch möglich Anpassung an Neuerungen und Rechtsprechung zum Hochschulgesetz Die Einsichtnahme in die Prüfungsakten /Klausuren neu geregelt Der Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsbeirat wird zum Volkswirtschaftlichen Prüfungsausschuss und erhält weitreichende Kompetenzen. Abschaffung der „Zusätzlichen Prüfungsleistungen“ Studienreform Wiwi 2011

8 Die neuen Studienverlaufspläne
Beginn Wintersemester 2 Wochen Vorkurs Mathematik 1. Semester (WiSe) VWL A: Einf. i. d. Mikroökonomik BWL A: Einf. i. d. Theorie der Unternehmung Statistik A Mathematik A: Grundlagen 7,5 LP 2. Semester (SoSe) VWL B: Einf. i. d. Makroökonomik BWL B: Investition und Finanzierung Statistik B Finanzierung 3. Semester (WiSe) Mikro A Makro A Mathematik B: Vektoralgebra und Ökonometrie freie Wahlpflichtmodule 4. Semester (SoSe) Mikro B Makro B Wissenschaftliches Arbeiten 5. Semester (WiSe) Wahl VWL Wahl BWL o. Methoden 6. Semester (SoSe) Wahl frei Bachelorarbeit 15 LP B.Sc. Volkswirtschaftslehre 180 LP Studienreform Wiwi 2011

9 Die neuen Studienverlaufspläne
Beginn Sommersemester 2 Wochen Vorkurs Mathematik 1. Semester (SoSe) VWL B: Einf. i. d. Makroökonomik BWL B: Investition und Finanzierung Finanzierung Mathematik A: Grundlagen 7,5 LP 2. Semester (WiSe) Makro A VWL A: Einf. i. d. Mikroökonomik Statistik A freie Wahlpflichtmodule 3. Semester (SoSe) Makro B Mikro B Statistik B 4. Semester (WiSe) BWL A: Einf. i. d. Theorie der Unternehmung Mikro A Mathematik B: Vektoralgebra und Ökonometrie Wissenschaftliches Arbeiten 5. Semester (SoSe) Wahl VWL Wahl BWL o. Methoden 6. Semester (WiSe) Wahl frei Bachelorarbeit 15 LP B.Sc. Volkswirtschaftslehre 180 LP Studienreform Wiwi 2011

10 Die neuen Studienverlaufspläne
Beginn Wintersemester Beginn Sommersemester 2 Wochen Vorkurs Mathematik 1. Semester (WiSe) VWL A: Einf. i. d. Mikroökonomik BWL A: Einf. i. d. Theorie der Unternehmung Statistik A Mathematik A: Grundlagen 1. Semester (SoSe) VWL B: Einf. i. d. Makroökonomik BWL B: Investition und Finanzierung Finanzierung 7,5 LP 2. Semester (SoSe) Statistik B 2. Semester (WiSe) Makro A freie Wahlpflicht-module 3. Semester (WiSe) Mikro A Mathematik B: Vektoralgebra und Ökonometrie 3. Semester (SoSe) Makro B Mikro B 4. Semester (SoSe) Wissenschaft-liches Arbeiten 4. Semester (WiSe) Wissenschaftliches Arbeiten 5. Semester (WiSe) Wahl VWL Wahl BWL o. Methoden 5. Semester (SoSe) 6. Semester (SoSe) Wahl frei Bachelorarbeit 6. Semester (WiSe) 15 LP B.Sc. Volkswirtschaftslehre 180 LP Studienreform Wiwi 2011

11 Überführungsregeln Wer kann wechseln? alle Studierende
Ausnahme: Bachelorarbeit bereits angemeldet Wahrscheinlich vorteilhaft: für Studierende, die jetzt im Semester sind Abzuwägen: für Studierende, die jetzt im Semester sind ( das neue Pflichtmodul "Wissenschaftliches Arbeiten" muss nachgeholt werden) Erstsemester im WiSe 2011/2012, studieren automatisch nach der Prüfungsordnung 2011 Studienreform Wiwi 2011

12 Überführungsregeln Wie wechselt man?
Schriftlicher Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung beim Volkswirtschaftlichen Prüfungsausschuss Antrag freiwillig Antrag kann nicht zurückgenommen werden und ist unwiderruflich Das Antragsformular auf der Homepage des Prüfungsamtes Bis wann muss ich mich entscheiden? ab sofort bis spätestens zum 15. November 2011 (Eingang) –> Verbuchung ab in Ausnahmefällen (bei Elternzeit, Auslandsaufenthalt, etc.) bis zum 15. Mai 2012 Studienreform Wiwi 2011

13 Überführungsregeln Was passiert mit meinen bisherigen Prüfungsleistungen, wenn ich den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung stelle? Aus Modulen mit 6 Leistungspunkten werden Module mit 7,5 Leistungspunkten. Das gilt nicht für die Module des freien Wahlpflichtbereichs. Studienreform Wiwi 2011

14 Überführungsregeln Pflichtmodule Kostenmanagement und Kostenrechnung sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik Überführung inklusive Fehlversuchen in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich Sonderantrag: Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote keine weitere Prüfung in diesen beiden Modulen zulässig Studienreform Wiwi 2011

15 Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie
Mathematik B / Ökonometrie beides bestanden neues Pflichtmodul ist bestanden (Note des Pflicht-moduls ist die Note des alten Moduls Mathematik B) Überführung von Ökonometrie in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) Sonderantrag: Umbuchung der Ökonometrie als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011

16 Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie
Mathematik B / Ökonometrie beides nicht bestanden neues Pflichtmodul muss bestanden werden keine Überführung von Fehlversuchen Studienreform Wiwi 2011

17 Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie
Mathematik B bestanden / Ökonometrie nicht bestanden neues Pflichtmodul muss bestanden werden Überführung von Mathematik B in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) keine Überführung von Fehlversuchen in Ökonometrie Sonderantrag: Umbuchung Mathematik B als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011

18 Überführungsregeln Pflichtmodule Mathematik B und Ökonometrie
Mathematik B nicht bestanden / Ökonometrie bestanden neues Pflichtmodul muss bestanden werden Überführung von Ökonometrie in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Methoden) keine Überführung von Fehlversuchen in Mathematik B Sonderantrag: Umbuchung Ökonometrie als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011

19 Überführungsregeln Fachgebundener Wahlpflichtbereich
weniger als 6 Module: Überführung aller Module inklusive Fehlversuche Sonderantrag: bei Überschreitung der nach der Prüfungsordnung 2011 vorgesehenen Voraussetzungen (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden)  Umbuchung der Module, mit denen die Voraussetzungen überschritten werden, als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote Beispiel: 4 Module in VWL / 1 Modul in BWL Es kann 1 beliebiges Modul des VWL Bereichs ausgewählt werden. Dieses wird als Zusatzleistung ohne Einfluss auf die Gesamtnote verbucht. Studienreform Wiwi 2011

20 Überführungsregeln Fachgebundener Wahlpflichtbereich
6 oder mehr Module erbracht und die Voraussetzungen der neuen Prüfungsordnung erfüllt (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden)  Überführung aller Module inklusive Fehlversuche , Skalierung der Gesamtleistungspunkte Sonderantrag: Auswahl von 6 beliebigen Modulen unter Beachtung der Voraussetzungen der Prüfungsordnung für den fachgebundenen Wahlpflichtbereich Verbuchung der übrigen Module als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf Gesamtnote Studienreform Wiwi 2011

21 Überführungsregeln Fachgebundener Wahlpflichtbereich
6 oder mehr Module erbracht und die Voraussetzungen der neuen Prüfungsordnung noch nicht erfüllt (22,5 LP in VWL / 15 LP in BWL oder Methoden)  Überführung aller Module inklusive Fehlversuchen fehlende Voraussetzungen müssen erbracht werden anschließend Skalierung der Gesamtleistungspunkte Sonderantrag: Auswahl von Modulen, mit denen die Voraussetzungen überschritten werden  Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote Beispiel: 5 Module in VWL / 1 Modul in BWL Es können 2 beliebige Module des VWL Bereichs ausgewählt werden. Diese werden als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote verbucht. Studienreform Wiwi 2011

22 Überführungsregeln Freier Wahlpflichtbereich
mehr als 15 Leistungspunkte  Überführung alle Module inklusive Fehlversuche, Skalierung der Gesamtleistungspunkte Sonderantrag: Auswahl beliebig vieler Module bis 15 Leistungspunkte erreicht oder geringstmöglich überschritten sind  Umbuchung als Zusatzleistungen ohne Einfluss auf die Gesamtnote, wenn Mindestpunktzahl nicht unterschritten wird Studienreform Wiwi 2011

23 Überführungsregeln Freier Wahlpflichtbereich
Als Zusatzleistung umgebuchte Module können nicht erneut belegt werden. In diesen Modulen dürfen keine weiteren Prüfungsleistungen erbracht werden. Studienreform Wiwi 2011

24 Überführungsregeln Zusammenfassung
einfacher Antrag: Überführung zu allgemeinen Regelungen wird ein Wechsel angestrebt, muss dieser Antrag in jedem Fall gestellt werden Sonderanträge: Überführung zu vergünstigten Regelungen Sonderantrag 1: Verbuchung von Kostenmanagement und Kostenrechnung sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik als Zusatzleistung Sonderantrag 2: Verbuchung von Ökonometrie als Zusatzleistung / neues Pflichtmodul muss geschrieben werden Sonderantrag 3: Verbuchung von Mathematik B als Zusatzleistung Sonderantrag 4: Verbuchung von Ökonometrie als Zusatzleistung Sonderantrag 5: Auswahl von Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn noch nicht 6 Module bestanden sind Sonderantrag 6: Auswahl von 6 Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn 6 oder mehr Module bestanden und die Voraussetzungen erfüllt sind Sonderantrag 7: Auswahl von Modulen im fachgebundenen Wahlpflichtbereich, wenn 6 oder mehr Module bestanden und die Voraussetzungen nicht erfüllt sind Sonderantrag 8: Auswahl von 15 Leistungspunkten im freien Wahlpflichtbereich Studienreform Wiwi 2011

25 Studienreform Wiwi 2011

26 Überführungsregeln Was geschieht mit der Prüfungsordnung 2006?
PO 2006 bleibt gültig wer nicht wechselt, studiert nach der PO 2006 weiter Achtung: ggf. überarbeitete Lehrinhalte (wichtig bei Prüfungswiederholung) Prüfungsleistung Ökonometrie: Besuch 2. Teil der Lehrveranstaltung „Mathe B“ (Beginn wird in BASIS bekannt gemacht). Prüfung: Teil 2 der Klausur zum Modul "Mathe B" (Umfang 60 Minuten) den Inhalt des Kolloquiums regelt der/die Prüfer/in Studienreform Wiwi 2011

27 Information und Studienberatung
alle Informationen unter dem Stichwort „Neue Bachelorprüfungsordnung 2011“ auf der Homepage des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamtes ( Sonderveranstaltung für Fragen zur neuen Prüfungsordnung Dienstag, den 21. Juni Hörsaal C / Juridicum 16 (c.t.) - 18 Uhr Studienreform Wiwi 2011

28 Information und Studienberatung
Sondersprechstunden Pfingstwoche jederzeit, soweit während des Umzuges erreichbar (Umzug am 16./17: Juni 2011) Umzug Prüfungsamt: Juridicum Raum 056 bis 060 (Hinter Hörsaal K) Umzug Studienmanagement: Juridicum Raum 063, 066, 067 Umzug Auslandskoordination: Juridicum Raum 065, 066 Reguläre Sprechstunden Während der Urlaubszeit Vertretung durch die Mitarbeiter des Prüfungsamtes Studienreform Wiwi 2011

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Studienreform Wiwi 2011


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