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Unterweisungsmodul Druckgeräte
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Unterweisungsinhalte - Beispiele
Rechtliche Grundlagen Druckgeräte – Was ist in der Praxis wichtig? Druckgeräte - Prüfpflichten … © LZK BW 11/2013
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CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
© LZK BW 11/2013
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CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
© LZK BW 11/2013
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Druckgeräte - Nachschlagewerk!
© LZK BW 11/2013
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Druckgeräte © LZK BW 11/2013
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Rechtliche Grundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betrieb Überprüfung der Druckbehälter … © LZK BW 11/2013
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Druckgeräte – Was ist in der Praxis wichtig?
Bedienungs-/Betriebsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung Sofortige Meldung von festgestellten Schäden (wenn gefahrlos möglich Gerät außer Betrieb setzen Gerät als „defekt“ kennzeichnen) Fachgerechte Instandsetzung bzw. Entsorgung © LZK BW 11/2013
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Prüfpflichten – Druckgeräte?
Kompressoren: Prüfung gemäß §§ BetrSichV Technische Daten eines gängigen Luftkompressors: ca. 20 l (V) • ca. 7,8 bar (PS) = ca. 156 © LZK BW 11/2013
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Prüfpflichten – Druckgeräte?
Kompressoren: Prüfung gemäß §§ BetrSichV Äußere Prüfungen entfallen, sofern Kompressoren als einfache Druckbehälter in der Zahnarztpraxis gemäß § 15 Abs. 6 BetrSichV nicht beheizt werden. Die regelmäßig stattzufindenden wiederkehrenden Prüffristen müssen vom Zahnarzt als Betreiber der Druckgeräte für die äußere, die innere und die Festigkeitsprüfung gemäß den Herstellerangaben bzw. den Erfahrungen aus der Betriebsweise festgelegt werden. Aus diesem Grund sollten die schriftlichen Angaben des Druckgeräteherstellers zu den wiederkehrenden Prüfungen in der Praxis vorhanden sein. Befähigte Person (TRBS): Verfügen für diese Tätigkeit über Fach-kenntnisse, die sie durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben haben (allgemein). © LZK BW 11/2013
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Prüfpflichten – Druckgeräte?
Autoklav: Prüfung gemäß §§ 15 Abs. 5 BetrSichV Technische Daten eines gängigen Autoklaven: ca. 22 l (V) • ca. 2,16 bar (PS) = ca. 47,52 © LZK BW 11/2013
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Prüfpflichten – Druckgeräte?
Praxistipp 1: Die Druckgeräte-Überprüfung der Autoklaven sollte im Rahmen der sicherheitstechnischen Kontrolle erfolgen. Praxistipp 2: Die Druckgeräte-Überprüfung muss im Prüfprotokoll der STK vermerkt sein. Praxistipp 3: Nachweis in Form von Prüfbuch und Prüfsiegel. © LZK BW 11/2013
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Achtung: Nicht vergessen, für das Thema „Prüfpflichten“ in der Zahnarztpraxis steht die folgende Checkliste zur Verfügung. © LZK BW 11/2013
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