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BEG als neutraler Vermittler

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Präsentation zum Thema: "BEG als neutraler Vermittler"—  Präsentation transkript:

1 BEG als neutraler Vermittler
50 % 50 % Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 20,45 Mio.€ Die BEG verwaltet die Finanzmittel des Landes… und koordiniert die verschiedenen Fördermöglichkeiten Die BEG veräußert die Grund- stücke der Liegenschafts-pakete in Vollmacht für und im Namen der Bahn und anderer Auftraggeber NICOLAUS

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3 Team der BEG 19 Menschen Geschäftsführung (2) Projektleitung (7)
Vertrieb (2) Marketing (1) Forum Controlling (2) Backoffice (3) Assistenz (1) Auszubildende (1) 19 Menschen

4 Vorteile für Städte und Gemeinden
Nur 1 Ansprechpartner Planungs- und Aufklärungsoffensive zu Flächen 100 % ige Finanzierung BEG Alle Schritte: Hand in Hand Erstzugriffsrecht Kommunen beim Flächenerwerb Erwerbspreise entsprechend kommunaler Planung

5 Umsetzung großer Bahnhofsprojekte = DB AG

6 Aufwertung der Empfangsgebäude
Fallbeispiel Moers

7 Verbesserung ÖPNV - Schnittstelle Straße-Schiene
Fallbeispiel Mettmann

8 Flächenentwicklung im Umfeld Haltepunkte
Fallbeispiel Geldern

9 Barrierewirkung Schiene reduzieren
BAHNFLÄCHENPOOL NRW BAHNFLÄCHENENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT NRW mbH Barrierewirkung Schiene reduzieren NICOLAUS Fallbeispiel Geldern

10 Perspektive NRW: 50-80 EG bei DB Station & Service
Bahnhöfe in NRW Münster Bielefeld Essen Dortmund Duisburg Hagen Düsseldorf Wuppertal Köln Bonn Aachen 683 Bahnhöfe 140 Empfangsgebäude mit Verbesserungsbedarf

11 Nutzungsperspektiven ?
Bad Driburg Bedburg-Hau Nutzungsperspektiven ? Bad Driburg Winterberg

12 Verkehrliche Ansprüche Widmung / Entwidmung
Bahn Kommune Unverständnis Unverständnis Verkehrliche Ansprüche Widmung / Entwidmung Worum geht es beim Forum Bahnflächen NRW überhaupt? Aktivierung entbehrlicher Bahnflächen für die Stadtentwicklung und aktive Unterstützung der Städte und Gemeinden bei diesem Prozess. Kurz die Ausgangssituation umreißen und warum sind Bahnbrachen so wichtig für die Stadtentwicklung: Die Bahn lässt zunehmend Flächen auf, die sie für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigt. Diese Flächen liegen meist mitten in unseren Innenstädten rund um die Bahnhöfe, also in integrierten Lagen. Als Städte und Gemeinden haben wir naturgemäß sehr großes Interesse daran, diese Flächen in unsere Stadtentwicklungsplanungen einzubeziehen und neuen Nutzungen zuzuführen bzw. das zu steuern. Für uns sind das stadtentwicklungspolitisch sehr wertvolle Flächen, denn wir wollen die Innenstädte lebendig halten und nicht alles an den Siedlungsrand, auf die grüne Wiese verlagern. Dazu brauchen wir diese Bahnbrachen. Allerdings ist städtebauliche Wertigkeit nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit wirtschaftlicher Wertigkeit. Die Bahn als Flächeneigentümerin hat ihrerseits (natürlich) großes Interesse daran, ihre Flächen möglichst teuer zu verkaufen. Oft genug hat sie das auch getan: Der Meistbietende erhielt den Zuschlag – ohne dass die Kommune in die Entscheidung einbezogen oder auch nur informiert gewesen wäre. Die Kommunen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt und mussten zusehen, wie Teilflächen, die sie im Zuge einer umfassenden städtebaulichen Neuordnung benötigt hätten, ihrem Zugriff / ihrer Einflussnahme dauerhaft entzogen wurden. Solche Sperrgrundstücke können ganze städtebauliche und verkehrliche Vorhaben der Kommunen zunichte machen. Dasl-Papier: darin beschriebene Probleme nennen, vor denen wir vor 7 Jahren auch standen, die wir mittlerweile aber überwunden haben Keine Ansprechpartner, Zusagen werden nicht eingehalten … bundesweite Realität <-> NRW Es kommen aber noch eine ganze Reihe weiterer, bahnspezifischer Besonderheiten – besser: Schwierigkeiten – hinzu. Vielfältige, oft genug gegensätzliche Ansprüche an die Flächenentwicklung: Zugespitzt läst sich das zusammenfassen zu: Städtebau versus Renditeerwartungen. Kaufpreise/ Finanzierung Rendite-erwartungen Städtebauliche Ansprüche verschiedene Ansprechpartner

13 Stillstand in der Flächenentwicklung
Bahn Kommune Stillstand in der Flächenentwicklung Verzweiflung bei Rat und Verwaltung Worum geht es beim Forum Bahnflächen NRW überhaupt? Aktivierung entbehrlicher Bahnflächen für die Stadtentwicklung und aktive Unterstützung der Städte und Gemeinden bei diesem Prozess. Kurz die Ausgangssituation umreißen und warum sind Bahnbrachen so wichtig für die Stadtentwicklung: Die Bahn lässt zunehmend Flächen auf, die sie für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigt. Diese Flächen liegen meist mitten in unseren Innenstädten rund um die Bahnhöfe, also in integrierten Lagen. Als Städte und Gemeinden haben wir naturgemäß sehr großes Interesse daran, diese Flächen in unsere Stadtentwicklungsplanungen einzubeziehen und neuen Nutzungen zuzuführen bzw. das zu steuern. Für uns sind das stadtentwicklungspolitisch sehr wertvolle Flächen, denn wir wollen die Innenstädte lebendig halten und nicht alles an den Siedlungsrand, auf die grüne Wiese verlagern. Dazu brauchen wir diese Bahnbrachen. Allerdings ist städtebauliche Wertigkeit nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit wirtschaftlicher Wertigkeit. Die Bahn als Flächeneigentümerin hat ihrerseits (natürlich) großes Interesse daran, ihre Flächen möglichst teuer zu verkaufen. Oft genug hat sie das auch getan: Der Meistbietende erhielt den Zuschlag – ohne dass die Kommune in die Entscheidung einbezogen oder auch nur informiert gewesen wäre. Die Kommunen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt und mussten zusehen, wie Teilflächen, die sie im Zuge einer umfassenden städtebaulichen Neuordnung benötigt hätten, ihrem Zugriff / ihrer Einflussnahme dauerhaft entzogen wurden. Solche Sperrgrundstücke können ganze städtebauliche und verkehrliche Vorhaben der Kommunen zunichte machen. Dasl-Papier: darin beschriebene Probleme nennen, vor denen wir vor 7 Jahren auch standen, die wir mittlerweile aber überwunden haben Keine Ansprechpartner, Zusagen werden nicht eingehalten … bundesweite Realität <-> NRW Es kommen aber noch eine ganze Reihe weiterer, bahnspezifischer Besonderheiten – besser: Schwierigkeiten – hinzu. Vielfältige, oft genug gegensätzliche Ansprüche an die Flächenentwicklung: Zugespitzt läst sich das zusammenfassen zu: Städtebau versus Renditeerwartungen.

14 Aufbaustab Schiene Aufsicht Wettbewerb Schiene
Bundesnetzagentur Aufbaustab Schiene Aufsicht Wettbewerb Schiene Gewährung diskriminierungsfreier Zugang - Erstellung Netzfahrplan - Zuweisung von Zugtrassen - Benutzungsbedingungen Zugang Serviceeinrichtungen - Bahnhöfe - Wartungseinrichtungen - Abstellgleise

15 Änderungen Einführung Freistellungsverfahren Antragsrecht Kommunen
Eisenbahnbundesamt Änderungen Einführung Freistellungsverfahren Antragsrecht Kommunen Klärung Antragsunterlagen Beachtung Fristen

16 Veränderte Rahmenbedingung: 10-SVP
IPE-Bildung Lückenschluss 25 – 50 T€ Signalkabel Prüfgrenze Entbehrliche Flächen IPE-Vorschlag Bestandsaufnahme Bahnanlagen Machbarkeitsprüfung (MP) Kostenschätzung Nach örtlicher Kenntnis + Planlage Nach Komplexität der Betriebsabwicklung Nach Vorabstimmung mit den wichtigsten Beteiligten DB Netz AG DB Energie GmbH DB Telematik GmbH DB S&S AG Sonstige: DB R&T AG (FAA, FAE) DB Regio AG (FAA, FAE, Abstellanlagen, Büro- und Sozialräume) DB Cargo AG (Gleisanschlüsse, Rampen, Ladestraßen) DB Systems GmbH (EDV) DB Konzernsicherheit (zivile Verteidigung) DB Services GmbH DB FRS-W ERG BLw Verwertungsempfehlung Zuordnung IP-V und IP-K

17 Veränderte Rahmenbedingung: Novellierung ÖPNVG NRW
3 Kooperationsräume als Aufgabenträger SPNV (Zweckverbände oder Anstalten öffentlichen Rechts) werden zuständige Bewilligungsbehörde (nicht mehr Bezirksregierung) Grundnetz NRW (besonderes Landesinteresse; rd. 40% heutiger Zugkilometer) Pauschalierung ÖPNV-Förderung - SPNV-Pauschale 800 Mio.€ (Betriebskosten) - ÖPNV-Pauschale 120 Mio.€ / ab Mio.€ (Betriebskosten) - Investitionspauschale 150 Mio.€ (konkr. Investitionen, max. 50 % SPNV) Investitionen im besonderen Landesinteresse (Großbahnhöfe…)

18 Tunnelverlängerung GVFG-ÖPNV / StäBauFö
P + R GVFG- ÖPNV Tunnelverlängerung GVFG-ÖPNV / StäBauFö Fahrstuhl / Rampe GVFG-ÖPNV Tunnelausbau GVFG-ÖPNV / StäBauFö Busbahnhof GVFG - IV Bahnhofsvorplatz StäBauFö Erschließung GVFG-ÖPNV B + R GVFG- ÖPNV Kiss + R GVFG- IV Fassade StäBauFö DB AG Kerngeschäft

19 Veränderte Rahmenbedingung: „Bundesrechnungshof“
Gemeinde A-Stadt Laderampe Verwaltung Wohnen Grünstreifen Lager Schienentrasse Lagerplatz Bahnhof Bhf.-Vorplatz Eigentümer Deutsche Bahn AG Bund AG Holding DB Netz AG DB S&S AG BEV Vivico Aurelis

20 Verlagerung Güterverkehr von Straße auf Schiene
Vermieter: DB SImm Eigentümer Krananlage: Geschäftseinheit Zentrale Zug- bildungs-/behandlungsanlagen Grundstückseigentümer DB Holding Eigentümer Gleisinfrastruktur: Geschäftseinheit Regionalnetz Grundstückseigentümer DB Netz Fallbeispiel Bielefeld-Ost

21 Stadtentwicklung auf Bahnbrachen Bundeseisen-bahnvermögen
Forum Bahnflächen Geschäftsstelle Einzelfallbetreuung Workshops Arbeitshilfen Service Koordinierungsstelle Aufbereitung und Bündeln von Informationen und Fachkompetenz Entwicklung innovativer und übertragbarer Verfahren Schaffung von Transparenz Beschleunigung des Flächenentwicklungsprozesses Stadtentwicklung auf Bahnbrachen Planungshoheit 105 Städte/ Gemeinden Land NRW Deutsche Bahn AG Bundeseisen-bahnvermögen Flächeneigentümer Miteinander statt gegeneinander. Auf diesem Grundsatz beruht der Aufbau des Forums und er zieht sich durch die gesamte Forumsarbeit. Erstmals sitzen alle maßgeblichen Akteure, die bei der Aktivierung von entbehrlichen Bahnflächen und Bahnhöfen eine Rolle spielen, an einem Tisch. Das dokumentiert auch die Besetzung der Lenkungsgruppe: Flächeneigentümer und Träger der Planungshoheit Das ist in dieser Form bundesweit einmalig und gleichzeitig Garant für den Erfolg. Das Forum wird gemeinsam getragen von Städten und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Land NRW (Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen), der Deutschen Bahn AG und dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Alle Träger leisten natürlich auch einen finanziellen Beitrag, denn das Forum ist mehr nur als eine Informationsplattform, sondern es finanziert auch ganz konkrete Dinge, wie die Durchführung von Moderationsverfahren oder die Erstellung von Arbeitshilfen. Konkrete Projektentwicklung – über die im Moderationsverfahren erfolgte Sachaufklärung und die Entwicklung von Perspektiven hinaus – kann das Forum allerdings nicht leisten. Unterstützt wird die Lenkungsgruppe von der Geschäftsstelle und der Koordinierungsstelle, um die gesetzten Ziele zu erreichen. (vier Spiegelstriche) Das Forum bietet seinen Mitgliedskommunen eine Reihe von Serviceleistungen an, die alle zum Ziel haben, den Flächenentwicklungsprozess voranzubringen. Bahnflächenentwicklung ist ein kompliziertes und komplexes Themenfeld und so wichtig Bahnbrachen auch in der Stadtentwicklung sind, so unangemessen hoch wäre der Aufwand für einen kommunalen Mitarbeiter, sich all das nötige Fachwissen dafür anzueignen. Deswegen ist es uns besonders wichtig, die Mitarbeiter in den Kommunen im Hinblick auf die Besonderheiten der Bahnflächenentwicklung zu qualifizieren. Das Know-how haben wir und in der Vermittlung dieses Know-how sehen wir auch eine unserer wichtigsten Aufgaben. Um dieses, im Forum gebündelte Know-how zu transportieren und die Bahnflächenentwicklung in den einzelnen Kommunen wieder in Gang zu setzen, setzt das Forum auf zwei wesentliche Bausteine. Zum einen auf das Moderationsverfahren; hiermit wird vor Ort, in den Kommunen selbst, der Einzelfall gelöst. Zum Anderen auf die Entwicklung von innovativen Grundsatzlösungen für die immer wieder gleichen Probleme, mit denen die Kommunen konfrontiert sind. Übertragbare Lösungen ermöglichen es den Kommunen, die Flächenentwicklung selbstständig anzugehen. Das ist vor allem auch für die Kommunen in den anderen Bundesländern wichtig, hier können wir keine Moderationsverfahren finanzieren.

22 Bahnflächen zur Stadt machen
Leitfaden zur Aktivierung gewidmeter Bahnflächen Leitfaden zur Aktivierung gewidmeter Empfangsgebäude Anmerkungen zum Musterkaufvertrag der Deutschen Bahn AG aus kommunaler Sicht Baurecht auf Bahnflächen – Bedingte Nutzungen und Freistellung. Anwendungs-möglichkeiten des § 9 (2) BauGB in der Planungspraxis bereits 5 Arbeitshilfen zu speziellen Fragestellungen wie bspw. dem Umgang mit dem Fachplanungsvorbehalt veröffentlicht. Diese Arbeitshilfen haben immer den Anspruch, eine echte Unterstützung in der Praxis zu sein und sind entsprechen anwendungsorientiert aufgebaut. Wir geben darin Tipps und Hinweise für das Vorgehen und die Umsetzung von Planungen. Wichtig ist auch hierbei, dass wir diese Arbeitshilfen gemeinsam mit der Bahn – und im Fall der Leitfäden mit dem Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde – erarbeitet haben. So gewährleisten wir, dass alle Beteiligten auf derselben, verbindlichen Ebene handeln. Im Fall der Leitfäden hat das EBA seine Außenstellen angewiesen, die Vorgaben verbindlich zu befolgen. Das bedeutet für alle Beteiligten erstmals, dass eine echte Verfahrenssicherheit besteht. Die jüngste Arbeitshilfe „Baurecht auf Bahnflächen – Bedingte Nutzungen und Freistellung“ ist im Juli dieses Jahres erschienen. Damit behandeln wir das Thema bedingter und befristeter Festsetzungen in Bebauungsplänen gemäß § 9 (2) BauGB bundesweit erstmalig – zwar speziell bezogen auf Bahnflächen, aber vom Grundsatz her sind die Anwendungsbeispiele auch auf jede andere Fläche übertragbar. Auch hier haben wir den Inhalt mit der Fachkommission Baurecht des Deutschen Städtetages, der Fachabteilung des MBV und mit dem Rechtsdienst der Deutschen Bahn AG abgestimmt. Wir können daher auch hierbei sicher sein, dass unsere entwickelten, innovativen Lösungen funktionieren. Es besteht eine (erhebliche) bundesweite Nachfrage / Veröffentlichungen finden großen Anklang. Zwei weitere Arbeitshilfen sind noch geplant.

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24 Komplexität Verfahren und Förderprogramme
Das Baurecht auf Zeit ist an das Vorliegen besonderer Gründe gebunden. Es bedarf daher einer entsprechenden städtebaulichen Rechtfertigung, die über eine allgemeine Veranlassung einer städtebaulichen Planung hinausgeht. § 9 (2) BauGB kann somit nur dann zu Anwendung kommen, wenn die Situation städtebaulich über die herkömmlichen Festsetzungen nicht zu lösen ist. Besondere Gründe ergeben sich beispielsweise aus zu befürchtenden städtebaulichen Fehlentwicklungen.

25 Das Baurecht auf Zeit ist an das Vorliegen besonderer Gründe gebunden
Das Baurecht auf Zeit ist an das Vorliegen besonderer Gründe gebunden. Es bedarf daher einer entsprechenden städtebaulichen Rechtfertigung, die über eine allgemeine Veranlassung einer städtebaulichen Planung hinausgeht. § 9 (2) BauGB kann somit nur dann zu Anwendung kommen, wenn die Situation städtebaulich über die herkömmlichen Festsetzungen nicht zu lösen ist. Besondere Gründe ergeben sich beispielsweise aus zu befürchtenden städtebaulichen Fehlentwicklungen.

26 Das Baurecht auf Zeit ist an das Vorliegen besonderer Gründe gebunden
Das Baurecht auf Zeit ist an das Vorliegen besonderer Gründe gebunden. Es bedarf daher einer entsprechenden städtebaulichen Rechtfertigung, die über eine allgemeine Veranlassung einer städtebaulichen Planung hinausgeht. § 9 (2) BauGB kann somit nur dann zu Anwendung kommen, wenn die Situation städtebaulich über die herkömmlichen Festsetzungen nicht zu lösen ist. Besondere Gründe ergeben sich beispielsweise aus zu befürchtenden städtebaulichen Fehlentwicklungen.

27 Das Baurecht auf Zeit ist an das Vorliegen besonderer Gründe gebunden
Das Baurecht auf Zeit ist an das Vorliegen besonderer Gründe gebunden. Es bedarf daher einer entsprechenden städtebaulichen Rechtfertigung, die über eine allgemeine Veranlassung einer städtebaulichen Planung hinausgeht. § 9 (2) BauGB kann somit nur dann zu Anwendung kommen, wenn die Situation städtebaulich über die herkömmlichen Festsetzungen nicht zu lösen ist. Besondere Gründe ergeben sich beispielsweise aus zu befürchtenden städtebaulichen Fehlentwicklungen.

28 Das Baurecht auf Zeit ist an das Vorliegen besonderer Gründe gebunden
Das Baurecht auf Zeit ist an das Vorliegen besonderer Gründe gebunden. Es bedarf daher einer entsprechenden städtebaulichen Rechtfertigung, die über eine allgemeine Veranlassung einer städtebaulichen Planung hinausgeht. § 9 (2) BauGB kann somit nur dann zu Anwendung kommen, wenn die Situation städtebaulich über die herkömmlichen Festsetzungen nicht zu lösen ist. Besondere Gründe ergeben sich beispielsweise aus zu befürchtenden städtebaulichen Fehlentwicklungen.

29 Spielregel: Rollen klären und Grenzen aufzeigen
BAHNFLÄCHENPOOL NRW BAHNFLÄCHENENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT NRW mbH Spielregel: Rollen klären und Grenzen aufzeigen

30 P+R Öffnung PU Attraktivierung PU Bahnhofsvorplatz Busbahnhof B+R
BAHNFLÄCHENPOOL NRW BAHNFLÄCHENENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT NRW mbH P+R Öffnung PU Attraktivierung PU Busbahnhof Bahnhofsvorplatz B+R

31 P+R Öffnung PU Attraktivierung PU Bahnhofsvorplatz Busbahnhof B+R
BAHNFLÄCHENPOOL NRW BAHNFLÄCHENENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT NRW mbH P+R Öffnung PU Attraktivierung PU Busbahnhof Bahnhofsvorplatz B+R

32 Regio Spielregel: Ökonomische Zwänge offen legen Verkehrsverbund
Bestellung Verkehrsverbund Regio

33 Regio Station & Service Spielregel: Ökonomische Zwänge offen legen
Bestellung Verkehrsverbund Regio Stationsgebühr Verkehrsstation Station & Service

34 Regio Station & Service Spielregel: Ökonomische Zwänge offen legen
Bestellung Verkehrsverbund Regio Stationsgebühr Verkehrsstation Station & Service Mieteinnahmen Umbau/ Erhaltung

35 ? P+R Öffnung PU Attraktivierung PU Bahnhofsvorplatz Busbahnhof B+R
BAHNFLÄCHENPOOL NRW BAHNFLÄCHENENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT NRW mbH ? P+R Öffnung PU Attraktivierung PU Busbahnhof Bahnhofsvorplatz B+R

36 BAHNFLÄCHENPOOL NRW BAHNFLÄCHENENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT NRW mbH

37 Empfangsgebäudepakete NRW
Bahnflächen Pool NRW Gegenseitige Vorstellung Nicolaus : Anrede, ich darf Ihnen Herrn Lennertz vorstellen, bis vor kurzem Leiter des Referates „Entwicklung und Aufbereitung von Bauland“ des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW Lennertz : Anrede, ich darf Ihnen Herrn Nicolaus vorstellen, bis vor kurzem Leiter der Zweigniederlassung Dortmund der Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft Flut von Informationen. Beruhigung: ab 14:00 Uhr am Ausgang Infomappe verkleinert auch alle Abbildiungen dieser Präsentation Bild soll als Einstieg : Thema des Vortrags Funktionsweise BFP - Arbeit der BEG Symbolisiert: beides untrennbar miteinander verbunden

38 Leerstand der Gebäude 65 % Leerstand 90% Leerstand 85 % Leerstand

39 Schlechter baulicher Zustand vieler Gebäude

40 Mangelhafte Präsentation fahrgastorientierter Mieter

41 Keine Ansprechpartner für Bahnkunden

42 Stillstand und Verfall
Perspektive bei Verkauf in Paketen an Dritte oder Verbleib Stillstand und Verfall NICOLAUS

43 Stillstand durch Eigentümer
Perspektive bei Verkauf an Dritte - Vlotho Stillstand durch Eigentümer blockade Leerstand und Verfall Städtebauliche und verkehrliche Missstände Ersatzvornahmen durch die Stadt Enteignung angestrebt NICOLAUS

44 Stillstand durch Investoren
Perspektive bei Verkauf an unzuverlässige Dritte Beispiel: Veräußerung als Anlageobjekt Kein Invest Leerstand Hohe Bauschäden Spekulation Verkehrliche und städtebauliche Missstände Stillstand durch Investoren poker NICOLAUS

45 Verzweiflung bei Politik und Verwaltung
Resultat: Verzweiflung bei Politik und Verwaltung NICOLAUS

46 1. Empfangsgebäudepaket NRW
75 Empfangsgebäude, davon 38 in Kommunen der BEG NICOLAUS

47 Vorteile der Empfangsgebäudepakete NRW
Unterstützung durch das Land und die BEG Vermeidung von städtebaulichen Fehlentwicklungen Kein Verkauf ohne Einvernehmen mit der Kommune Kommune kann privaten Dritten als Erwerber benennen NICOLAUS Kommune hat das Ruder der Entwicklung selbst in der Hand !!!

48 Wertermittlungstermin Wertermittlungsgutachten
Techniktermin Baugutachten Wertermittlungsgutachten

49 Konkretisierung und Aktualisierung der Entbehrlichkeitsprüfung
Inhalte Techniktermine Konkretisierung und Aktualisierung der Entbehrlichkeitsprüfung NICOLAUS Feststellung bahnbetriebs-notwendiger Einrichtungen Protokollierung Ergebnisse in Grundriss- und Lageplänen Beteiligung: Anlagenverantwortliche Kommunen

50 Spielregel: Transparenz herstellen Klärung Bahntechnik
NICOLAUS

51 Spielregel: Transparenz herstellen Neutrale Wertermittlung
NICOLAUS

52 1. Empfangsgebäudepaket NRW überzeugt BEG Kommunen !!!
Privat Privat Kommune Beratungen Kommune Verein Lennestadt Altenhundem Arnsberg Ascheberg Bad Driburg Bad Sassendorf Bedburg Hau Steinfurt Borghorst Brakel Kommune Kommune Privat Kommune Privat Kommune Kommune Kommune Brilon Wald Steinfurt Burgsteinfurt Ascheberg Davensberg Dorsten Schwerte Ergste. Eschweiler Hbf. Espelkamp Finnentrop Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Fröndenberg Geldern Goch Lennestadt Grevenbrück Gronau Havixbeck Jüchen Hochneukirch Höxter Rathaus DB Netz AG Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Nettetal Kaldenkirchen Kevelaer Lüdenscheid Marsberg Moers Iserlohn Nachrodt Olpe Plettenberg 35 Verkäufe Kommune Beratungen Kommune Kommune Kommune Kommune Rahden Winterberg Siedlinghausen Unna Viersen Wetter Winterberg

53 2. Empfangsgebäudepaket NRW - Bilanz
Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Kommune Privat offen Bad Berleburg Bad Laasphe Bergheim (Erft) Bergheim Quadrath Ichendorf Bestwig Bielefeld Brackwede Bielefeld Quelle Bielefeld Sennestadt Kommune Kommune Kommune offen Kommune Kommune Kommune Kommune Bönen Borken Brühl Dormagen Erndtebrück Euskirchen Kuchenheim Geilenkirchen Gladbeck West Investor Investor Kommune Privat privat Kommune offen RVK / Kommune Hagen Hohenlimburg Hennef Iserlohn Letmathe Kall Kall Scheven Kall Urft Langerwehe Lengerich offen Investor Kommune Investor Investor Kommune offen Awo und Kommune Lübbecke Lünen Mechernich Mechernich Satzvey Reken Maria Veen Remscheid Lennep Rheinberg Millingen Selm Beifang Kommune Kommune Kommune offen Kommune Investor Kommune offen Soest Steinheim (Westfalen) Swisttal Odendorf Warburg Werdohl Windeck Herchen Windeck Schladern Xanten

54 Sanierung und Nutzung durch Investor
Schwerte Ergste Eigentum: Fa. Hermes GmbH, Schwerte Nutzungen: Büroräume, Präsentations- und Lagerhalle Gelungene Beispiele von EG, die im Rahmen des 1. EG-Paketes von den Kommunen bzw. in enger Abstimmung mit den Kommunen gekauft wurden und jetzt bereits saniert und umgenutzt sind. Beispielhafte Entwicklungsstrategien Erwerber und Nutzer: Hermes Technologie GmbH&Co.KG, Bietet weltweit Ingenieurleistungen, Produkte und Verfahren für den Bau und die Sanierung von Kanälen, Rohren, Straßen und Industrieböden an Erwerb: Oktober 2003 Fertigstellung der Sanierung: August 2004 Investitionsvolumen: EUR Mitarbeiter: 12 Vertragliche Besonderheit: Verpflichtung insbesondere die Fassade des Gebäudes zu sanieren, Vereinbarung wurde von der Firma umgehend umgesetzt > Erscheinungsbild des Haltepunktes hat deutlich verbessert. Denn Haltepunkt ist erhalten geblieben

55 Sanierung und Nutzung durch Investor
Schwerte Ergste Eigentum: Fa. Hermes GmbH, Schwerte Nutzungen: Büroräume, Präsentations- und Lagerhalle Gelungene Beispiele von EG, die im Rahmen des 1. EG-Paketes von den Kommunen bzw. in enger Abstimmung mit den Kommunen gekauft wurden und jetzt bereits saniert und umgenutzt sind. Beispielhafte Entwicklungsstrategien Erwerber und Nutzer: Hermes Technologie GmbH&Co.KG, Bietet weltweit Ingenieurleistungen, Produkte und Verfahren für den Bau und die Sanierung von Kanälen, Rohren, Straßen und Industrieböden an Erwerb: Oktober 2003 Fertigstellung der Sanierung: August 2004 Investitionsvolumen: EUR Mitarbeiter: 12 Vertragliche Besonderheit: Verpflichtung insbesondere die Fassade des Gebäudes zu sanieren, Vereinbarung wurde von der Firma umgehend umgesetzt > Erscheinungsbild des Haltepunktes hat deutlich verbessert. Denn Haltepunkt ist erhalten geblieben

56 Kommunaler Zwischenerwerb
Neuenrade Entwicklung durch Investor auf Basis eines Mietmodells Eigentümer: Privatmann Nutzung: Büros Kommunalbetriebe und Versorger / Wohnung

57 Kommunaler Zwischenerwerb
Neuenrade Entwicklung durch Investor auf Basis eines Mietmodells Eigentümer: Privatmann Nutzung: Büros Kommunalbetriebe und Versorger / Wohnung

58 Sanierung + Entwicklung durch kommunale GmbH
Plettenberg Eigentum: Vermögensverwaltungsges. Stadt Plettenberg mbH Nutzung: Gastronomie, Zeitschriften, Lotto, Friseur, Musikschule

59 Sanierung + Entwicklung durch kommunale GmbH
Moers Eigentum: Städtische Wohnungsbaugesellschaft Nutzung: Gastronomie, Zeitschriften, Lotto, Büros…

60 Sanierung + Entwicklung durch kommunale GmbH
Lennestadt Altenhundem Eigentum: kommunale GmbH&Co. KG Nutzungen: Fahrkartenagentur, Touristinfo, Reisebüro, Gastronomie/Bistro, Büros, Zeitungen und Bahn,

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62 Fallbeispiel Strecke Xanten - Nijmegen
Veranstaltung: BAHNFLÄCHENENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT NRW mbH Fallbeispiel Strecke Xanten - Nijmegen Bahn Nimwegen an Private verkauft Kleve Bedburg-Hau Kranenburg Groesbeek Kalkar IGVP: Reaktivierung geprüft Lennertz Xanten – Kleve: vollständig zerstückelt! Kleve: 0 % verkauft, aber Brücke beseitigt Xanten Nijmegen: Bustrasse auf Schiene (trotz „light-rail“)

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64 Bundesstraßenbegleitende Radwege z.B. Schmallenberg

65 Potential: Umnutzung Bahnstrecken zu Radweg *1
km *1 Zusätzlich: Strecken der DB AG in einigen Großstädten (Wuppertal…) stillgelegte Strecken von Privatbahnen (RAG…)

66 Fehlender Radweg Bundesstraße Vernetzung Stadtteile
Bedeutung der Bahnstrecken Verkehrssicherheit Fehlender Radweg Bundesstraße Vernetzung Stadtteile Schulwegsicherung Korkenzieher Bahn Solingen B7 Hemer - Menden Anbindung 6 Schulen in Heiligenhaus

67 Radweg von Schmallenberg nach Bad Fredeburg
Keine schwierigen Steigungen i.d.R. maximal 2,5 % Steigung Radweg von Schmallenberg nach Bad Fredeburg B 511 Bahnstrecke

68 Deutlich weniger höhengleiche Kreuzungen
Brücke Steinfurt Viadukt Velbert Tunnel Finnentrop

69 Förderung des Tourismus

70 Inszenierte Landschaft Die Auftaktallee
B Inszenierte Landschaft Die Auftaktallee

71 Problem: Grüner Korridor ohne Bezug zur Landschaft
Alleen Radwege NRW Radweg Rheine – Billerbeck (Abschnitt Billerbeck) Problem: Grüner Korridor ohne Bezug zur Landschaft

72 Ziel: Schaffung von attraktiven Ein- und Ausblicken
Radweg Rheine – Billerbeck (Abschnitt Billerbeck) Alleen Radwege NRW

73 Nutzung vorhandener Eisenbahninfrastruktur
Maare – Mosel – Radweg Alleen Radwege NRW

74 Nutzung vorhandener Eisenbahninfrastruktur
Sauerlandring (Kückelheimer Tunnel, Eslohe/Finnentrop) Alleen Radwege NRW

75 Radweg Rheine – Billerbeck (Bahnhof Dartrup, Rosendahl)
Ziel: Schaffung von attraktiven Rastplätzen mit Bezug zur Bahngeschichte Radweg Rheine – Billerbeck (Bahnhof Dartrup, Rosendahl) Alleen Radwege NRW

76 Radweg Gummersbach - Olpe (Bahnhof Derschlag, Gummersbach)
Ziel: Schaffung von attraktiven Rastplätzen mit Bezug zur Bahngeschichte Radweg Gummersbach - Olpe (Bahnhof Derschlag, Gummersbach) Alleen Radwege NRW

77 Radweg Gummersbach - Olpe (Bahnhof Derschlag, Gummersbach)
Ziel: Schaffung von attraktiven Rastplätzen mit Bezug zur Bahngeschichte Radweg Gummersbach - Olpe (Bahnhof Derschlag, Gummersbach) Alleen Radwege NRW


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