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Schulungsunterlagen zum Erwerb von Sachkenntnis nach Art. 24 ChemG

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Präsentation zum Thema: "Schulungsunterlagen zum Erwerb von Sachkenntnis nach Art. 24 ChemG"—  Präsentation transkript:

1 Schulungsunterlagen zum Erwerb von Sachkenntnis nach Art. 24 ChemG
Version , BMG Engineering AG

2 Gliederung Ziel der Schulung Was ist Sachkenntnis?
Was ist produktespezifisches Wissen? Was ist Grundwissen? Wer muss Sachkenntnis haben? Woher nehme ich die Information, um den Kunden aufzuklären? Was sind Chemikalien? Wo kommen Chemikalien vor? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden werden? Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Umweltgefährliche Eigenschaften Einstufung Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht? Was ist beim Verkauf von besonders gefährlichen Produkten zu beachten? Kennzeichnung Beispiel-Etikette Sicherheitsdatenblatt Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt Wie gehe ich konkret vor (Abläufe im Geschäft)? Chemikalien-Ansprechperson Welche Gesetze sind wichtig? Welche Schweizer Gesetze sind wichtig? Welche EU-Gesetze sind wichtig? Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden? Was muss ein Verkäufer beachten? Produktespezifisches Wissen

3 Ziel der Schulung Chemische Produkte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Geschirrspülmittel, Farben, Lacke, Mückenspray, Imprägniermittel, WC-Reiniger – alle diese Haushaltsprodukte enthalten mehr oder minder gefährliche Chemikalien. Um Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien zu schützen, muss ein sicherer Umgang mit den Chemikalien gewährleistet sein. Dazu gehört, dass ein Verkäufer solcher Produkte den Kunden über Verwendungszweck und Handhabung sowie die möglichen Gefahren ausreichend aufklären und informieren kann.

4 Was ist Sachkenntnis? Damit ein Verkäufer den Kunden beim Kauf von chemischen Produkten ausreichend beraten kann, muss er vom Gesetz her über die sogenannte Sachkenntnis verfügen. Die Sachkenntnis ist in der Schweizer Chemikalienverordnung aus dem Jahre 2005 verankert. Dort steht in Artikel 81: „Wer einen besonders gefährlichen Stoff oder eine besonders gefährliche Zubereitung gewerblich abgibt … muss über besondere Sachkenntnis verfügen“. Dies bedeutet, wer besonders gefährliche chemische Produkte (Definition: siehe später) an Privatpersonen verkauft, muss ein besonderes Wissen über diese Produkte haben. Mindestens eine Person in einem Verkaufsbetrieb muss über Sachkenntnis verfügen.

5 Produktespezifisches Wissen
Was ist Sachkenntnis? Die Sachkenntnis ist in einer Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern vom Juni 2005 genauer definiert. Die Säulen der Sachkenntnis bilden das produktespezifische Wissen und das Grundwissen. Ein Ausbildungsnachweis für die Sachkenntnis wird nach bestandener Prüfung augestellt. Auf diese Prüfung soll diese Schulung vorbereiten. Sachkenntnis Produktespezifisches Wissen Grundwissen

6 Was ist produktespezifisches Wissen?
Produktespezifisches Wissen hat, wer beim Verkauf von Chemikalien den Kunden ausreichend über den sachgemässen Umgang mit dem Produkt informieren kann. Der Verkäufer muss informieren können über: den Verwendungszweck der Chemikalie die sachgemässe Verwendung der Chemikalie (Dosierung, Schutzmassnahmen) die besonderen Gefahren, die von den Eigenschaften der Chemikalie ausgehen können die besonderen Gefahren, die bei der Verwendung von der Chemikalie ausgehen können die richtige Lagerung der Chemikalie die richtige Entsorgung der Chemikalie Erste-Hilfe-Massnahmen Notrufnummern im Falle eines Unfalles. Das produktespezifische Wissen ist natürlich abhängig von der Produktepalette, die in dem betreffenden Geschäft im Angebot ist. Das produktespezifische Wissen wird anhand von Beispielen im letzten Kapitel dieser Schulung behandelt.

7 Was ist Grundwissen? In der Schweiz gibt es fast 1000 Produkte, über die Verkäufer produktespezifisches Wissen haben müssen. Diese Anzahl ist zu gross, um sie in einer einzigen Schulung für alle Verkäufer besprechen zu können. Deshalb ist das sogenannte Grundwissen wichtig. Grundwissen ist dasjenige Wissen, welches dem Verkäufer ermöglicht, sich das produktespezifische Wissen selbständig zu erarbeiten. Das Grundwissen ist unabhängig von der Produktepalette und bildet sozusagen die Basis der Sachkenntnis. Das Grundwissen macht den grössten Teil dieser Schulung aus.

8 Wer muss Sachkenntnis haben?
Wenn in einem Geschäft mehrere Verkäufer besonders gefährliche Chemikalien verkaufen, muss nur eine Person im Geschäft nachgewiesene Sachkenntnis haben („Sachkenntnisträger“). Die anderen Verkäufer müssen aber genug produktespezifisches Wissen haben, um die Kunden beim Verkauf auf die besonderen Gefahren, die von den Chemikalien ausgehen, hinzuweisen. Diese Verkäufer werden entweder durch betriebsinterne Schulungen oder durch vom Betrieb zur Verfügung gestellte Unterlagen zum Selbststudium für den Verkauf ausgebildet. Der Sachkenntnisträger muss dann beim Verkauf nicht unbedingt anwesend sein.

9 Woher nehme ich die Informationen, um den Kunden aufzuklären?
Die wichtigsten Informationsquellen sind: Etikette Auf der Etikette finden sich die wichtigsten Informationen über das Produkt in Kurzform. Gebrauchsanweisung In der Gebrauchsanweisung wird der Kunde über die sachgerechte und gefahrlose Anwendung des Produktes aufgeklärt. Sicherheitsdatenblatt Im Sicherheitsdatenblatt finden sich detaillierte Informationen über Gefahren, Verwendung und Schutzmassnahmen.

10 Woher nehme ich die Informationen, um den Kunden aufzuklären?
Leider sind etwa 60% der Sicherheitsdatenblätter fehlerhaft. Daher empfiehlt es sich, noch mindestens eine andere Informationsquelle anzuzapfen. Finden sich gegensätzliche Angaben, ist am besten vom schlimmsten Fall auszugehen. Alternative Informationsquellen werden im Abschnitt „Produktespezifisches Wissen“ genauer beschrieben. Diese können beispielsweise sein: Internet Bücher Hersteller des Produktes (Die Telefonnummer und Adresse des Herstellers ist jeweils auf der Etikette sowie dem Sicherheitsdatenblatt angegeben). Alle Informationsquellen werden im Laufe dieser Schulung genauer beschrieben und es wird erklärt, wo die für den Kunden wichtige Information steht.

11 Grundlagen Bevor wir in die Details von Etikette und Sicherheitsdatenblatt einsteigen können, muss einiges an grundlegendem Wissen erarbeitet werden. Dabei werden Fragen beantwortet wie: Was sind Chemikalien? Wo kommen Chemikalien vor? Welche Gefahren gehen von Chemikalien / chemischen Produkten aus? Welche Gefahren bestehen durch die physikalisch-chemischen Eigenschaften von Chemikalien? Welche Gesundheitsgefahren gibt es? Wie können Chemikalien die Umwelt gefährden? Wie sind Chemikalien gekennzeichnet?

12 Was sind Chemikalien? Im Schweizer Gesetz wird im Zusammenhang mit Chemikalien von Stoffen und Zubereitungen gesprochen. Stoffe sind natürliche oder durch ein Produktionsverfahren hergestellte Verbindungen. Zubereitungen sind Mischungen von zwei oder mehr Stoffen. Zum Beispiel ist Natronlauge (Natriumhydroxid) ein Stoff, wenn sie aber in einem WC-Reiniger zusammen mit anderen Stoffen enthalten ist, ist der WC-Reiniger eine Zubereitung.

13 Was sind Chemikalien? Im Schweizer Gesetz gibt es auch noch die so genannten Gegenstände. Gegenstände bestehen aus einem oder mehreren Stoffen oder Zubereitungen; bei ihnen ist aber die Form für die Funktion des Gegenstandes wichtiger als die chemische Beschaffenheit. Gegenstände, die Stoffe enthalten, sind z. B. Patronen für Tintenstrahl- oder Laserdrucker oder Batterien.

14 Wo kommen Chemikalien vor?
Chemikalien sind in vielen Produkten des täglichen Lebens enthalten. Dazu gehören: Geschirrspülmittel, Klebstoffe, Farben, Lacke, Batterien, WC-Reiniger, Reinigungsmittel, Waschmittel, Raumspray, Rasierschaum und so weiter. Eine spezielle Gruppe von Chemikalien sind die Biozide wie z. B. Mottenkugeln, Mücken- oder Ameisenspray.

15 Umweltgefährliche Eigenschaften
Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Gefährliche Eigenschaften Die gefährlichen Eigenschaften beinhalten gefährliche physikalisch-chemische, gesundheitsgefährdende und umweltgefährliche Eigenschaften. Chemikalien mit gefährlichen Eigenschaften heissen gefährliche Chemikalien. Gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften Gesundheits-gefährdende Eigenschaften Umweltgefährliche Eigenschaften

16 Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Gefährliche Chemikalien müssen vom Gesetz her als solche gekennzeichnet werden. Gefährliche Chemikalien werden gekennzeichnet durch: einen Buchstaben, E ein Gefahrensymbol sowie die Gefahrenbezeichnung, in diesem Fall: Explosionsgefährlich. Einige gefährliche Eigenschaften von Chemikalien werden nicht durch ein Symbol dargestellt, z. B.: Entzündlich.

17 Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Gefährliche Chemikalien werden (zusätzlich zu den Gefahrensymbolen) gekennzeichnet mit Hinweisen auf die besonderen Gefahren: R-Sätze Die sogenannten R-Sätze (R für Risiko) sind Hinweise auf die besonderen Gefahren, die von Chemikalien ausgehen. Es gibt insgesamt 66 R-Sätze, nummeriert von R1 bis R 68. Form: Zwischen den Ziffern steht: ein Bindestrich (-) zur getrennten Angabe der besonderen Gefahren z.B. R12-36 oder ein Schrägstrich (/) zur kombinierten Angabe der besonderen Gefahren z.B. R36/37. Eine Liste aller R-Sätze kann hier (link) angesehen werden.

18 Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden werden?
Chemikalien werden zusätzlich gekennzeichnet mit Sicherheitsratschlägen für die Verwendung: S-Sätze Die sogenannten S-Sätze (S für Sicherheit) sind Sicherheitsratschläge für die gefahrlose Verwendung von Chemikalien (von besonderer Bedeutung für den Anwender, also den Kunden). Es gibt insgesamt 54 S-Sätze, nummeriert von S1 bis S 64. Wie bei den R-Sätzen gibt es auch kombinierte S-Sätze zur kombinierten Angabe von Sicherheitsratschlägen. Eine Liste aller S-Sätze kann hier (link) angesehen werden.

19 Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden werden?
Der Kunde ist darauf hinzuweisen, dass bei der Verwendung aller gefährlichen Produkte grundsätzlich folgendes zu beachten ist: Kontakt (Einatmen, Berühren, Verschlucken) mit dem Produkt ist in jedem Fall zu vermeiden. Während der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Verwendung Hände gründlich waschen.

20 Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Explosionsgefährlich Brandfördernd E O Hochentzündlich Leichtentzündlich F+ F Entzündlich (kein Symbol)

21 Explosionsgefährlich (E)
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften Explosionsgefährlich (E) Explosionsgefährlich sind Chemikalien, wenn sie bei Erhitzen, Erschütterung, Reibung, Feuer oder anderen Zündquellen explodieren. Beispiel: Feuerwerkskörper Information für den Verwender: Bedingungen vermeiden, bei denen Explosionsgefahr besteht (z. B. nicht in die Nähe von Feuer bringen etc.)

22 Brandfördernd (O) Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Brandfördernd sind Chemikalien, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Chemikalien Hitze entwickeln und somit die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen. Beispiel: Unkrautvertilgungsmittel, welches Natrium- oder Kaliumchlorat enthält („Unkraut-Ex“), Feuerwerkskörper Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen.

23 Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Hochentzündlich (F+) Hochentzündlich sind Chemikalien, wenn sie als Flüssigkeit schon bei einer niedrigen Temperatur (z. B. Körpertemperatur) sieden, und brennen, wenn der Dampf mit einer Zündquelle in Kontakt kommt. Hochentzündlich sind Stoffe auch, wenn sie als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft explodieren können. Beispiel: Haarspray, Haarschaum Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen, nicht in Flammen sprühen.

24 Leichtentzündlich (F)
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften Leichtentzündlich (F) Leichtentzündlich sind Chemikalien, wenn sie sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können, in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen, sich in flüssigem Zustand bei sehr niedriger Temperatur entzünden können, bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge entwickeln, als Gas bei normalem Druck an der Luft brennen. Beispiel: Frostschutzmittel, Benzin Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen, nicht in Flammen sprühen.

25 Entzündlich Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Entzündlich sind Chemikalien, wenn sie sich in flüssigem Zustand bei niedriger Temperatur entzünden können. Dieser gefährlichen Eigenschaft ist kein Symbol zugeordnet, sie ist jedoch durch den R-Satz R10 „Entzündlich“ gekennzeichnet. Beispiel: manche Anstrichfarben Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen, nicht in Flammen sprühen.

26 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Begriffe Exposition = Ausgesetztsein des Körpers gegenüber Chemikalien. Ein Bergarbeiter z.B. ist gegenüber Steinstaub exponiert, ein Passivraucher gegenüber Zigarettenrauch, ein Maler gegenüber Lösungsmitteldämpfen. Eine Exposition muss nicht unbedingt sofort krank machen, es ist aber eine mögliche Ursache für eine spätere Krankheit.

27 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Begriffe Toxizität = Giftigkeit = Fähigkeit einer Chemikalie, in die normalen Funktionen eines bestimmten biologischen Systems störend einzugreifen. Dies äussert sich z. B. in Kopfschmerzen, Atemnot, Benommenheit, Erbrechen oder sonstiger Krankheit.

28 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Begriffe MAK-Werte: Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Bestimmung: in der Regel durch Messungen am Arbeitsplatz.

29 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Begriffe Wirkungen von Chemikalien beinhalten: akute Wirkungen = sofort auftretende Wirkungen chronische Wirkungen = verzögert auftretende Wirkungen

30 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Aufnahmewege Chemikalien können in den Körper gelangen durch Einatmen über die Lunge Eindringen in die Haut Verschlucken in den Mund, dann in Speiseröhre, Magen und Darm. Chemikalien können Gesundheitsschädigungen z. B. von Haut, Lunge, Darm, Nieren, Magen, Leber, Nervensystem hervorrufen.

31 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Im Folgenden sind alle gesundheitsgefährdenden Eigenschaften mit ihren Gefahrensymbolen aufgeführt, mit denen die Chemikalie gekennzeichnet sein muss, die diese Eigenschaft besitzt.

32 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften (1)
Sehr giftig T+ Gesundheitsschädlich Xn Giftig Reizend T Xi Ätzend C

33 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften (2)
Sensibilisierend oder Xn Xi oder Krebserzeugend T Xn Erbgutverändernd oder T Xn Fortpflanzungsgefährdend oder T Xn

34 Sehr giftig (T+) Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Sehr giftig sind Chemikalien, wenn sie in sehr geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Sehr giftige Produkte dürfen nicht im Detailhandel verkauft werden. Beispiel: manche Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen.

35 Giftig (T) Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Giftig sind Chemikalien, wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Beispiel: einige Biozide Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen.

36 Ätzend (C) Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Ätzend sind Chemikalien, wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören können. Beispiel: Abflussreiniger Information für den Verwender: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden (z. B. Handschuhe anlegen, Brille tragen, Schutzkleidung tragen. Bei Kontakt sofort mit viel Wasser abwaschen).

37 Gesundheitsschädlich (Xn)
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Gesundheitsschädlich (Xn) Gesundheitsschädlich sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Beispiel: Abbeizmittel, Entfettungsmittel Information für den Verwender: Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch einatmen der Dämpfe, vermeiden und bei Unwohlsein den Arzt aufsuchen.

38 Reizend (Xi) Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Reizend sind Chemikalien, wenn sie ohne ätzend zu sein bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können. Beispiel: Maschinen-Geschirrspülmittel Information für den Verwender: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit Haut und Augen vermeiden.

39 Sensibilisierend Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Xn Xi
Bei Einatmen: Über die Haut: Xn Xi Sensibilisierend sind Chemikalien, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können (z. B. Asthma, Hautausschläge), so dass bei späterem Kontakt mit der Chemikalie charakteristische Störungen auftreten. Beispiel: Information für den Verwender: Wenn sensibilisierend durch Einatmen: Jeglichen Kontakt durch Einatmen von Gas/Dampf/Rauch/Aerosol vermeiden. Wenn sensibilisierend über die Haut: Jeglichen Kontakt durch Berührung mit der Haut vermeiden.

40 Krebserzeugend Gesundheitsgefährdende Eigenschaften T Xn
Kategorie 1 und 2 (Chemikalie ist erwiesenermassen krebserzeugend) Kategorie 3 (Chemikalie steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen) T Xn Krebserzeugend sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Beispiel: Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden.

41 Erbgutverändernd Gesundheitsgefährdende Eigenschaften T Xn
Kategorie 1 und 2 (Chemikalie ist erwiesenermassen erbgutverändernd) Kategorie 3 (Chemikalie steht im Verdacht, das Erbgut zu verändern) T Xn Erbgutverändernd sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen Beispiel: Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem Körper vermeiden und bei Kontakt umgehend den Arzt aufsuchen.

42 Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch)
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) Kategorie 1 und 2 (Chemikalie ist erwiesenermassen fortpflanzungsgefährdend) Kategorie 3 (Chemikalie steht im Verdacht, die Fortpflanzung zu gefährden) T Xn Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeiten zur Folge haben. Beispiel: Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem Körper vermeiden.

43 Umweltgefährlich (N) Umweltgefährliche Eigenschaften
Umweltgefährlich sind Chemikalien, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte die Beschaffenheit des Naturhaushalts von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart verändern können, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können. Umweltgefährlich (N) N Beispiel: viele Insektizide, Schädlingsbekämpfungsmittel Information für den Verwender: Je nach Gefährdungspotential nicht in Kanalisation, Boden oder Umwelt gelangen lassen. Besondere Entsorgungsvorschriften beachten!

44 Einstufung Als Einstufung bezeichnet man die Zuordnung zu Chemikalien von Gefahrensymbolen und Hinweisen auf die besonderen Gefahren (R-Sätze). Die Einstufung wird vom Hersteller oder Importeur vorgenommen.

45 chemisch-physikalischen Daten (physikalisch-chemische Eigenschaften)
Einstufung Die Einstufung von Chemikalien beruht auf: chemisch-physikalischen Daten (physikalisch-chemische Eigenschaften) Daten aus Tierversuchen (z. B. Ratten) (gesundheitsgefährdende Eigenschaften) Versuchen mit Wasserorganismen (z. B. Fische, Wasserflöhe, Algen) (umweltgefährliche Eigenschaften)

46 Einstufung Die Einstufung von Zubereitungen, d.h. Gemischen verschiedener Einzelstoffe, wird nach genau definierten Regeln vorgenommen. Die Einstufung der Zubereitung oder des Produktes ergibt sich dabei rechnerisch aus der Einstufung der Einzelstoffe. Stoff 1 Stoff 2 Stoff 3 Physikalisch-chemische Eigenschaf-ten 1 Gesundheits-gefährdende Eigenschaf-ten 1 Umweltge-fährliche Eigenschaf-ten 1 Physikalisch-chemische Eigenschaf-ten 2 Gesundheits-gefährdende Eigenschaf-ten 2 Umweltge-fährliche Eigenschaf-ten 2 Physikalisch-chemische Eigenschaf-ten 3 Gesundheits-gefährdende Eigenschaf-ten 3 Umweltge-fährliche Eigenschaf-ten 3 Physikalisch-chemische Eigenschaf-ten Produkt Gesundheits-gefährdende Eigenschaf-ten Produkt Umweltge-fährliche Eigenschaf-ten Produkt Produkt (Zubereitung)

47 Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Die Beratungspflicht besteht nach Artikel 81 der Chemikalienverordnung für besonders gefährliche Produkte. Besonders gefährliche Produkte sind gekennzeichnet mit: Sehr giftig (Produkte, die mit „Sehr giftig“ gekennzeichnet sind, dürfen nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden, d.h. sie dürfen im Detailhandel gar nicht verkauft werden.) Giftig Ätzend Explosionsgefährlich T+ T C E

48 Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Besonders gefährliche Produkte sind gekennzeichnet mit (Fortsetzung): F Leicht entzündlich mit den R-Sätzen R15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase, oder R17 Selbstentzündlich an der Luft Mit einem der folgenden R-Sätze, die auf weitere physikalisch- chemische Gefahren hinweisen: R1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich R4 Bildet hoch empfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen R5 Beim Erwärmen explosionsfähig R6 Mit und ohne Luft explosionsfähig

49 Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Besonders gefährliche Produkte sind gekennzeichnet mit (Fortsetzung): Mit einem der folgenden R-Sätze, die auf weitere physikalisch- chemische Gefahren hinweisen: R16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen R19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden, oder R44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. Umweltgefährlich mit dem R-Satz R50/53 oder Stoffe, die der Selbstverteidigung dienen N

50 Was ist beim Verkauf von besonders gefährlichen Produkten zu beachten?
Besonders gefährliche Produkte dürfen nicht in Selbstbedienung verkauft werden (Artikel 78 Chemikalienverordnung), d.h. sie müssen im Geschäft in einem speziellen, abgeschlossenen Schrank aufbewahrt werden.

51 Kennzeichnung Etikette
Als Kennzeichnung bezeichnet man die Angaben auf der Verpackung von Chemikalien (Etikette), die die Gefahren näher beschreiben, die von den Chemikalien ausgehen. Etikette Auf der Etikette finden sich die wichtigsten Informationen über das Produkt in Kurzform. Eine Reihe von Fragen lassen sich daher bereits anhand der Etikette klären: Wo finde ich Angaben über die Inhaltsstoffe des Produktes? Wo finde ich Angaben über die möglichen Gefahren, die von dem Produkt ausgehen? Wo finde ich Hinweise darauf, wie der Kunde das Produkt in sicherer Weise verwenden kann? Wo finde ich Adresse und Telefonnummer des Herstellers?

52 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Beispiel-Etikette Inhaltsstoffe: Auf der Etikette sind die wichtigsten Chemikalien, die im Produkt enthalten sind, angegeben. Diese Information ist z. B. wichtig für den Arzt bei einem Unfall. c WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque des graves brûlures. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Conserver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l'eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser dazugiessen. Ne jamais verser de l'eau dans ce produit. ätzend corrosif enthält: Schwefelsäure acide sulfurique Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel Wo finde ich Angaben über die Inhaltsstoffe des Produktes? ?

53 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Beispiel-Etikette ? Mögliche Gefahren: Auf der Etikette sind die möglichen Gefahren im Gefahrensymbol und der Gefahren-bezeichnung sowie in den R-Sätzen angegeben. In diesem Beispiel ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass es sich um ein ätzendes Produkt handelt, d.h. es kann lebendes Gewebe zerstören. Wo finde ich Angaben über die möglichen Gefahren, die vom Produkt ausgehen? c WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque des graves brûlures. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Conserver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l'eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser dazugiessen. Ne jamais verser de l'eau dans ce produit. ätzend corrosif enthält: Schwefelsäure acide sulfurique Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel R-Sätze Gefahrensymbol Gefahrenbezeichnung

54 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Beispiel-Etikette ? Wo finde ich Hinweise darauf, wie der Kunde das Produkt in sicherer Weise verwenden kann? Sicherer Umgang: Auf der Etikette sind Hinweise für den sicheren Umgang mit dem Produkt in den S-Sätzen angegeben. In diesem Beispiel ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass das Produkt von Kindern fernzuhalten ist, was bei Berührung mit den Augen zu tun ist und dass man kein Wasser zum Produkt dazugiessen darf. c WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque des graves brûlures. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Conserver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l'eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser dazugiessen. Ne jamais verser de l'eau dans ce produit. ätzend corrosif enthält: Schwefelsäure acide sulfurique Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel S-Sätze

55 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Beispiel-Etikette Adresse und Telefonnummer: Auf der Etikette sind Adresse und Telefonnummer des Herstellers angegeben. Diese Information ist wichtig, wenn der Hersteller z. B. wegen fehlender Information kontaktiert werden muss. c WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque des graves brûlures. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Conserver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l'eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser dazugiessen. Ne jamais verser de l'eau dans ce produit. ätzend corrosif enthält: Schwefelsäure acide sulfurique Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel ? Wo finde ich Adresse und Telefonnummer des Herstellers?

56 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Beispiel-Etikette ? ? Wo finde ich Hinweise darauf, wie der Kunde das Produkt in sicherer Weise verwenden kann? Wo finde ich Angaben über die möglichen Gefahren, die vom Produkt ausgehen? c WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque des graves brûlures. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Conserver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l'eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser dazugiessen. Ne jamais verser de l'eau dans ce produit. ätzend corrosif enthält: Schwefelsäure acide sulfurique Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel Wo finde ich Angaben über die Inhaltsstoffe des Produktes? ? ? Wo finde ich Adresse und Telefonnummer des Herstellers?

57 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
Wie werden leichtentzündliche Stoffe gekennzeichnet? • a mit folgendem Symbol: • b mit folgendem Symbol: • c mit der Bezeichnung "leichtentzündlich„ • d mit dem Kennbuchstaben "F+"

58 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
Das Gefahrensymbol kann bedeuten: • a gesundheitsschädlich • b giftig • c explosionsgefährlich • d reizend

59 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
Wie lautet die Gefahrenbezeichnung eines Stoffes mit folgendem Gefahrensymbol? • a giftig • b reizend • c umweltgefährlich • d gesundheitsschädlich T

60 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung Was sind R-Sätze?
a Hinweise auf besondere Gefahren b Sicherheitsratschläge für den Umgang mit einem Produkt c vom Hersteller freiwillig anzugebende Standardsätze d Sätze für Erste-Hilfe-Massnahmen in Punkt 4 des Sicherheitsdatenblatts

61 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
Welche gesundheitsschädlichen Wirkungen gibt es? A entzündlich B akute Wirkung C toxische Wirkung D ätzende Wirkung

62 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
Welche Angaben finden sich auf einer Etikette? A S-Sätze B Adresse des Herstellers C Erste-Hilfe-Massnahmen D MAK-Werte

63 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
Welche physikalisch-chemischen Eigenschaften sind gefährlich? A gasförmig B entzündlich C staubförmig D brandfördernd

64 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
Wo finde ich die Gefahreninformationen über ein Produkt? A in Anhang I der Richtlinie 67/548/EG B in der Gebrauchsanweisung C auf der Etikette D im Sicherheitsdatenblatt

65 Sicherheitsdatenblatt
Warum braucht es Sicherheitsdatenblätter? Zweck und Ziel von Sicherheitsdatenblättern sind es, Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie Umweltschutz zu gewährleisten. Woher bekomme ich Sicherheitsdatenblätter? Für alle gefährlichen Chemikalien muss der Lieferant (Hersteller) Sicherheitsdatenblätter bereitstellen und ist laut Chemikalienverordnung verpflichtet, diese bei der Lieferung an den Empfänger mit abzugeben. In jedem Geschäft gibt es eine Person, die für die Sicherheitsdatenblätter verantwortlich ist. Die Sicherheitsdatenblätter müssen an einem Ort im Geschäft aufbewahrt werden. Wie lange müssen Sicherheitsdatenblätter aufbewahrt werden? Ein Geschäft muss Sicherheitsdatenblätter solange aufbewahren, wie die betreffende Chemikalie sich im Sortiment befindet.

66 Inhalte eines Sicherheitsdatenblattes
Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Mögliche Gefahren Erste-Hilfe-Massnahmen Massnahmen zur Brandbekämpfung Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Handhabung und Lagerung Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung Physikalisch-chemische Eigenschaften Stabilität und Reaktivität Angaben zur Toxikologie Angaben zur Ökologie Hinweise zur Entsorgung Angaben zum Transport Vorschriften Sonstige Angaben Viele Fragen über die gefahrlose Benutzung der Chemikalie und die Vermeidung von Unfällen lassen sich anhand des Sicherheitsdatenblattes klären. Anhand eines Beispiels werden im Folgenden die einzelnen Punkte des Sicherheitsdatenblattes erläutert.

67 S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft
? Verwendungszweck: In Punkt 1 des Sicherheitsdatenblattes ist der Verwendungszweck des Produktes angegeben. Wo finde ich Angaben über den Verwendungszweck des Produktes? S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft 1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Chemische Charakterisierung Raumspray mit Butan/Propan, Ethanol und Parfümen (Aerosolpackung). Hersteller/Lieferant Firma Mustermann Musterstrasse 2 CH-0000 Musterdorf Schweiz Tel Notrufnummer

68 S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft
? Adresse und Telefonnummer: In Punkt 1 des Sicherheitsdatenblatts sind Adresse und Telefonnummer des Herstellers angegeben. Diese Information ist wichtig, wenn der Hersteller z. B. wegen fehlender Information kontaktiert werden muss. Wo finde ich die Adresse und Telefonnummer der Herstellerfirma? S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft 1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Chemische Charakterisierung Raumspray mit Butan/Propan, Ethanol und Parfümen (Aerosolpackung). Hersteller/Lieferant Firma Mustermann Musterstrasse 2 CH-0000 Musterdorf Schweiz Tel Notrufnummer

69 S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft
? Notrufnummer: In Punkt 1 des Sicherheitsdatenblatts ist die Notrufnummer des Herstellers angegeben, die im Falle eines Unfalls mit dem Produkt kontaktiert werden kann. In jedem Fall sollte bei einem Unfall aber ein Arzt kontaktiert werden. Welche Nummer gibt Auskunft ist im Notfall / bei einem Unfall mit dem Produkt? S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft 1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Chemische Charakterisierung Raumspray mit Butan/Propan, Ethanol und Parfümen (Aerosolpackung). Hersteller/Lieferant Firma Mustermann Musterstrasse 2 CH-0000 Musterdorf Schweiz Tel Notrufnummer

70 ? Sicherheitsdatenblatt Einzelstoffe:
In Punkt 2 des Sicherheitsdatenblatts sind die Einzelstoffe und der prozentuale Anteil (Konzentrationsbereich) aufgelistet, aus denen das Produkt besteht. Diese Information ist z. B. wichtig für den Arzt bei einem Unfall. Aus welchen Einzelstoffen besteht das Produkt und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Einzelstoffe im Produkt? 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Gefährliche Inhaltsstoffe Enthält: ca % Propan/Butan Symbole: F+; R-Sätze: R12 ca % Ethanol. Symbole: F; R-Sätze: R11 ca % Parfümöle. Symbole: Xn, N; R-Sätze: R /53-65 ca. 3-4% Aldehyde. Symbole: Xi; R-Sätze: R38-52/53 ca. 1-5% ätherisches Öl Symbole: Xi; R-Sätze: R38-43

71 ? Sicherheitsdatenblatt Mögliche Gefahren:
In Punkt 2 des Sicherheitsdatenblatts sind die möglichen Gefahren der Einzelstoffe im Gefahrensymbol (Buchstaben- und/oder Bild-Kennzeichnung) sowie in den R-Sätzen angegeben. Die R-Sätze für die Einzelstoffe sind im Kapitel 16 des Sicherheitsdatenblatts im Wortlaut aufgeführt. ? Wie gefährlich sind die Einzelstoffe? 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Gefährliche Inhaltsstoffe Enthält: ca Propan/Butan Symbole: F+; R-Sätze: R12 ca % Ethanol. Symbole: F; R-Sätze: R11 ca % Parfümöle. Symbole: Xn, N; R-Sätze: R /53-65 ca. 3-4% Aldehyde. Symbole: Xi; R-Sätze: R38-52/53 ca. 1-5% ätherisches Öl Symbole: Xi; R-Sätze: R38-43 R-Sätze Gefahrensymbol

72 Sicherheitsdatenblatt
Identifikationsnummern: Auf manchen Sicherheitsdatenblättern, wie auf diesem Beispiel, sind in Punkt 2 für die Chemikalien Identifikationsnummern angegeben, um die Identifizierung der Chemikalien zu erleichtern. Die wichtigsten sind die CAS- (Chemical Abstract Service, internationale Identifikationsnummer) und die EINECS- (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances) Nummern.

73 ? Sicherheitsdatenblatt Mögliche Gefahren:
In Punkt 3 des Sicherheitsdatenblattes sind die möglichen Gefahren, die von dem Produkt ausgehen, im Gefahrensymbol sowie in den R-Sätzen angegeben. In diesem Beispiel ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass es sich um ein hochentzündliches, reizendes und umweltgefährliches Produkt handelt, das bedeutet zum Beispiel, es sollte nicht in Flammen gesprüht werden (F+), es kann Entzündungen hervorrufen (Xi) und es sollte nicht in die Kanalisation gelangen (N). ? Wie gefährlich ist das Produkt? 3. MÖGLICHE GEFAHREN Gefahrenbezeichnung F+ - Hochentzündlich Xi - Reizend N - Umweltgefährlich Besondere Gefahrenhinweise R12 Hochentzündlich. R38 Reizt die Haut. R 36 Kann Augenreizungen hervorrufen. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Gefahrensymbole R-Sätze

74 ? Sicherheitsdatenblatt Mögliche Gefahren:
In Punkt 3 des Sicherheitsdatenblatts sind die möglichen Gefahren, die von dem Produkt bei der Verwendung ausgehen, in den R-Sätzen weiter beschrieben. Aus den hier aufgeführten R-Sätzen ist beispielsweise zu entnehmen, dass das Produkt auf keinen Fall mit der Haut und den Augen in Kontakt gebracht werden darf, und es nicht in Gewässer gelangen darf. ? Was muss der Kunde bei der Verwendung allgemein beachten? 3. MÖGLICHE GEFAHREN Gefahrenbezeichnung F+ - Hochentzündlich Xi – Reizend (Sensibilisierend) N - Umweltgefährlich Besondere Gefahrenhinweise R12 Hochentzündlich. R38 Reizt die Haut. R 36 Kann Augenreizungen hervorrufen. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R-Sätze

75 ? Sicherheitsdatenblatt Bei einem Unfall:
In Punkt 4 des Sicherheitsdatenblatts sind die Massnahmen zur Ersten Hilfe nach den verschiedenen Expositionswegen aufgelistet. Bei diesem Produkt ist der Kunde z. B. zu informieren, dass bei Kontakt mit dem Produkt dieses sofort mit Wasser abzuwaschen ist und unter gewissen Umständen ein Arzt aufzusuchen ist. ? Welche Massnahmen müssen bei einem Unfall mit dem Produkt ergriffen werden? 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Nach Einatmen Sofort an die frische Luft. Nach Hautkontakt Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei allergischer Reaktion einen Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt Gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

76 ? Sicherheitsdatenblatt Zum Arzt:
In Punkt 4 des Sicherheitsdatenblatts ist beschrieben, in welchen Fällen ein Arzt aufzusuchen ist. Bei diesem Produkt ist der Kunde z. B. zu informieren, dass bei allergischer Reaktion, Augenkontakt oder bei Verschlucken ein Arzt aufzusuchen ist. Diesem ist in jedem Fall eine Verpackung oder ein Etikett des Produktes vorzuzeigen. In welchen Fällen muss ein Arzt aufgesucht werden? 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Nach Einatmen Sofort an die frische Luft. Nach Hautkontakt Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei allergischer Reaktion einen Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt Gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

77 ? Sicherheitsdatenblatt Besonderes Mittel (Antidot):
In Punkt 4 mancher Sicherheitsdatenblätter ist ein Gegenmittel (Antidot, hier: Calciumgluconat) genannt, welches im Vergiftungsfall zu verabreichen ist. Dieses muss bei Verwendung des Produktes bereitstehen. Der Kunde ist hierauf hinzuweisen. Ist ein besonderes Mittel erforderlich, das bei einem Unfall verabreicht werden muss? 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen, dann Calciumgluconatgel auftragen und vom Arzt Calciumgluconat-Lösung spritzen lassen. Siehe gesondertes Hinweisblatt! Nach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten bei geöffnetem Lidspalt mit Wasser spülen. Augenarzt! Nach Kleidungskontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

78 ? Sicherheitsdatenblatt Löschmittel:
In Punkt 5 des Sicherheitsdatenblatts wird darauf verwiesen, was im Falle eines Brandes des Produktes zu tun ist. In diesem Beispiel sind geeignete Löschmittel Kohlendioxid (CO2), Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Ungeeignete Löschmittel sind ebenfalls genannt. Im Falle eines Brandes: Welche Löschmittel dürfen / dürfen nicht verwendet werden?

79 ? Sicherheitsdatenblatt Im Brandfall:
In Punkt 5 des Sicherheitsdatenblatts sind noch weitere Hinweise auf das Verhalten im Brandfall gegeben, z. B. Schutzausrüstung und Entsorgung des Löschwassers. Oft gelten sie wie hier jedoch für grössere Mengen des Produktes, beispielsweise in einer Lagerhalle, und sind für den Kunden nicht mehr relevant. Was ist sonst im Brandfall zu beachten?

80 ? Sicherheitsdatenblatt Bei unbeabsichtigter Freisetzung:
In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist festgehalten, was bei unbeabsichtigter Freisetzung des Produktes, sei es als Gas, als Staub, oder als Pulver, zum Schutz von Personen zu tun ist. In diesem Fall muss der Raum gut gelüftet werden, da es sich um ein Spray handelt. ? Was ist zum Schutz von Personen tun, wenn das Produkt unbeabsichtigt verschüttet / verstreut wird oder in die Luft gelangt? 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Schutz der Umwelt Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Aufräumarbeiten Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.

81 ? Sicherheitsdatenblatt Bei unbeabsichtigter Freisetzung:
In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist festgehalten, was bei unbeabsichtigter Freisetzung des Produktes zum Schutz der Umwelt zu tun ist. In diesem Fall müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass das Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer kommt, d.h. flüssige Abfälle dürfen nicht in grösseren Mengen ins Waschbecken oder in das WC gespült werden. ? Was ist zum Schutz der Umwelt zu tun, wenn das Produkt unbeabsichtigt verschüttet / verstreut wird oder in die Luft gelangt? 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Schutz der Umwelt Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Aufräumarbeiten Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.

82 ? Sicherheitsdatenblatt Gefahrlose Beseitigung:
In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist beschrieben, wie bei Verschütten des Produktes vorzugehen ist. In diesem Fall soll das Produkt mit einem geeigneten Tuch aufgenommen und entsorgt werden (Hausmüll). ? Wie kann der Verwender das Produkt bei unbeabsichtigter Freisetzung gefahrlos beseitigen? 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Schutz der Umwelt Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Aufräumarbeiten Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.

83 ? Sicherheitsdatenblatt Gefahrloser Umgang:
In Punkt 7.1 des Sicherheitsdatenblatts ist beschrieben, wie sich der Verwender vor Gefahren, die von dem Produkt ausgehen, schützen kann. In diesem Beispiel ist bei der Verwendung für ausreichend Lüftung zu sorgen und das Produkt ist vorsichtig handzuhaben (wie alle Sprays). ? Was muss der Kunde beachten, um gefahrlos mit dem Produkt umzugehen? 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1. Handhabung Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Mit Vorsicht öffnen und Handhaben. Nicht gegen Flammen oder auf glühende Gegenstände sprühen. Von Zündquellen und Elektrogeräten fernhalten. Nicht rauchen. Schutz vor elektrostatischen Aufladungen.

84 ? Sicherheitsdatenblatt Brände oder Explosionen:
Wenn Spraydosen wie in diesem Beispiel zu heiss werden oder in Flammen gesprüht werden, kann die Dose explodieren. Daher sind insbesondere Flammen oder hohe Temperaturen zu meiden. Elektrostatische Aufladungen können zu Funkenbildung führen und sind daher ebenfalls zu vermeiden. ? Wie kann sich der Kunde vor Bränden oder Explosionen schützen? 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1. Handhabung Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Mit Vorsicht öffnen und Handhaben. Nicht gegen Flammen oder auf glühende Gegenstände sprühen. Von Zündquellen und Elektrogeräten fernhalten. Nicht rauchen. Schutz vor elektrostatischen Aufladungen

85 ? Sicherheitsdatenblatt Aufbewahrung:
In Punkt 7.2 des Sicherheitsdatenblattes ist angegeben, wie das Produkt aufbewahrt werden muss. Es muss selbstverständlich sein, dass alle chemischen Produkte ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Auch wird in diesem Punkt die Frage beantwortet, ob es Chemikalien gibt, neben denen das Produkt nicht gelagert werden darf, weil gefährliche Reaktionen auftreten könnten. Selbstverständlich und daher nicht erwähnt ist, dass chemische Produkte nicht neben Lebensmitteln gelagert werden dürfen, da möglicherweise entweichende Chemikaliendämpfe Lebensmittel vergiften könnten. ? Was muss bei der Aufbewahrung beachtet werden? Wo darf das Produkt gelagert werden, wo nicht? 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.2. Lagerung Behälter dicht geschlossen halten. Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.

86 ? Sicherheitsdatenblatt
Wenn der Kunde das Produkt umfüllen will, woraus muss die Verpackung bestehen? Verpackung: Im Punkt 7.2 des Sicherheitsdatenblatts können sich auch spezielle Angaben finden, aus welchem Material die Verpackung bestehen oder nicht bestehen darf, sollte der Kunde das Produkt in ein anderes Gefäss umfüllen wollen.

87 ? Sicherheitsdatenblatt MAK-Werte:
Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Eine Überwachung dieser Grenzwerte kann nur in Betrieben geschehen, wo die Chemikalien in grösserem Massstab verwendet werden, ein Privatbenutzer kann diese Werte nicht überwachen. Sind MAK-Werte für das Produkt wie in diesem Beispiel angegeben, sind Privatkunden nochmals ausdrücklich auf gute Belüftung bei der Verwendung des Produktes hinzuweisen. Gibt es arbeitsplatzbezogene Grenzwerte (MAK-Werte)? Was bedeutet das für den Privatkunden? ?

88 ? Sicherheitsdatenblatt Ausrüstung:
In Punkt 8 des Sicherheitsdatenblatts wird ebenfalls beschrieben, ob bei der Verwendung des Produktes eventuell eine Schutzausrüstung, wie Schutzbrille, Handschuhe oder Atemschutz zu tragen sind. Gibt es eine spezielle Ausrüstung, die der Kunde bei der Verwendung tragen sollte, um sich vor schädlichen Einwirkungen zu schützen? ? 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Expositionsgrenzwert(e) Keine arbeitshygienischen Grenzwerte. Persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen (bei vorgesehener Verwendung keine Schutzausrüstung erforderlich) Atemschutz bei vorgesehener Verwendung kein Atemschutz erforderlich.

89 ? Sicherheitsdatenblatt Form, Farbe, Geruch:
In Punkt 9 des Sicherheitsdatenblatts ist von Bedeutung z. B. der Geruch, der gemieden werden sollte, wenn das Produkt z. B. schädlich für die Atemwege oder giftig ist. Dieses Produkt ist zwar ein Lufterfrischer, aber als reizend eingestuft, daher sollte das Spray nicht unbedingt direkt eingeatmet werden. ? Wie sieht das Produkt aus, wie riecht es? Was ist zu beachten bezüglich dieser Eigenschaften? 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Form Aerosol. Farbe Farblos. Geruch Parfümöle. Physikalische und chemische Eigenschaften pH (25°C): --- Flammpunkt: -97°C Zündtemperatur: 365°C Dampfdruck: ca hPa Dichte: 0.8 g/cm3 Löslichkeit: nicht mischbar

90 ? Sicherheitsdatenblatt Physikalische und chemische Eigenschaften:
In Punkt 9 des Sicherheitsdatenblatts finden sich Angaben über die grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften des Produktes. Aus einem Teil dieser Eigenschaften werden die Gefahrensymbole für physikalisch-chemische Eigenschaften und sonstigen Gefahrenhinweise ermittelt. Daher sind die physikalisch-chemischen Eigenschaften im Einzelnen für den Verwender von zweitrangiger Bedeutung, wichtig sind die gefährlichen Eigenschaften des Produktes, die sich hieraus ergeben. ? Wofür sind physikalisch-chemische Eigenschaften wichtig? 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Form Aerosol. Farbe Farblos. Geruch Parfümöle. Physikalische und chemische Eigenschaften pH (25°C): --- Flammpunkt: -97°C Zündtemperatur: 365°C Dampfdruck: ca hPa Dichte: 0.8 g/cm3 Löslichkeit: nicht mischbar

91 ? Sicherheitsdatenblatt Kontakt mit anderen Chemikalien:
In Punkt 10 des Sicherheitsdatenblatts finden sich Angaben darüber, ob es andere Chemikalien gibt, mit denen das Produkt nicht in Kontakt kommen darf, weil es sonst gefährliche chemische Reaktionen geben könnte. Das Produkt in diesem Beispiel ist stabil, sofern es nach Vorschrift gelagert und gehandhabt wird (Punkt 7 des Sicherheitsdatenblatts) . Welche Gefahren können auftreten, wenn das Produkt in Kontakt mit bestimmten anderen Chemikalien kommt? Welche Regeln müssen eingehalten werden, damit es nicht zur Explosion oder anderen gefährlichen Reaktionen kommt? 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Stabilität Stabil unter Einhaltung der Lagerbedingungen aus Pkt. 7.

92 ? Sicherheitsdatenblatt Toxizität:
In Punkt 11 des Sicherheitsdatenblatts finden sich Angaben über die Giftigkeit (Toxizität) des Produktes. Angegeben sind oft die Ergebnisse von Tierversuchen, wie hier z. B. mit Ratten (rat) oder Kaninchen (rbt, rabbit). Ein LD50-Wert ist die Menge eines Produktes (in mg pro kg Körpergewicht), bei der bei einmaligem Verzehr die Hälfte (50%) aller Versuchstiere sterben. LD steht für letale, d.h. tödliche, Dosis, LC für letale Konzentration (z. B. Konzentration in der Luft). Diese Werte lassen sich nur bedingt auf die Giftigkeit des Produktes für Menschen übertragen, geben jedoch ein relatives Mass für die Giftigkeit. Auf diesen und ähnlichen Werten basieren die Gefahrensymbole und sonstige Gefahrenhinweise bezüglich Gesundheitsgefährdung. Daher sind die hier angegebenen Toxizitätswerte im Einzelnen für den Verwender von zweitrangiger Bedeutung, wichtig sind die gefährlichen Eigenschaften des Produktes, die sich hieraus ergeben. Oral = Aufnahmeweg durch den Mund Dermal = Aufnahmeweg durch die Haut Inhalativ = Aufnahmeweg durch Einatmen Wie giftig (toxisch) ist das Produkt?

93 ? Sicherheitsdatenblatt Hautkontakt etc.:
In Punkt 11 des Sicherheitsdatenblatts finden sich Angaben über die Wirkungen des Produktes, wenn es in Kontakt mit Haut, oder Augen kommt. Auch aufgeführt werden können Wirkungen, wenn das Produkt eingeatmet oder verschluckt wird, oder ob es zu sensibilisierenden Wirkungen (z. B. allergischen Reaktionen, Hautausschlägen) führen kann. Wenn das Produkt reizend für die Atemwege ist, ist bei empfindlichen Personen, z. B. mit Asthma, ganz besondere Vorsicht geboten. ? Was passiert bei Hautkontakt, bei Augenkontakt, bei Einatmen, bei Verschlucken? 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE Akute Toxizität Keine akute Toxizität bekannt. Lokale Effekte Haut: Reizend. Augen: Kann Augenreizungen hervorrufen. Sensibilisierung Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

94 ? Sicherheitsdatenblatt Biologische Abbaubarkeit
In Punkt 12 des Sicherheitsdatenblattes finden sich Angaben über die Abbaubarkeit des Produktes bzw. seiner Inhaltsstoffe. Falls das Produkt schwer biologisch abbaubar ist, kann es in der Abwasserreinigungsanlage schlecht abgebaut werden und Reste des Produktes können in die Umwelt (Fluss, Bach) gelangen, wo sie Schäden anrichten können. Für den Kunden ist wichtig, dass, falls die Inhaltsstoffe wie hier nicht leicht biologisch abbaubar sind, das Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer kommt, d.h. es darf nicht in grösseren Mengen ins Waschbecken oder in das WC gespült werden. Was passiert, wenn das Produkt in die Umwelt gelangt? Ist das Produkt biologisch abbaubar? ? 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE Persistenz / Abbaubarkeit Aufgrund der Inhaltsstoffe nicht leicht biologisch abbaubar. Ökotoxische Wirkungen Giftig für Wasserorganismen.

95 ? Sicherheitsdatenblatt Anreicherung in der Nahrungskette
In Punkt 12 des Sicherheitsdatenblattes finden sich manchmal Angaben über das Bioakkumulations-potential eines Produktes. Es bedeutet, dass ein Stoff sich aus der Umwelt in Lebewesen beziehungsweise Ökosystemen über die Nahrung anreichert. Dieser Prozess ist darauf zurückzuführen, dass die Biomasse jeweils einer Stufe der Nahrungskette (z. B. die Möwe) aus sehr viel mehr Biomasse der nächst unteren Stufe (Fisch) aufgebaut ist. Wenn nun eine Möwe doppelt so viel Fischmasse gefressen hat, wie ihr Körpergewicht beträgt, dann ist auch die Konzentration des Giftes pro Kilogramm Körpergewicht grob geschätzt doppelt so hoch. Wenn nun ein Giftstoff über sehr viel mehr Stufen der Nahrungskette transportiert wird, dann ist sein Anreicherungsfaktor sehr groß. Falls sich ein Stoff in der Nahrungskette anreichert, ist die Freisetzung in die Umwelt unbedingt zu vermeiden, d.h. er darf nicht ins Waschbecken oder in das WC gespült werden. Reste des Produktes sind bei einer Sammelstelle oder in der Verkaufsstelle abzugeben. Reichert sich das Produkt oder eines der Bestandteile in der Nahrungskette an?

96 ? Sicherheitsdatenblatt Ökotoxizität
In Punkt 12 des Sicherheitsdatenblatts finden sich Angaben über die Ökotoxizität, d.h. wie giftig das Produkt für Tiere und Pflanzen ist. Analog zu Punkt 11 des Sicherheitsdatenblattes (Toxizität) werden hier LC50-Werte für Fische aufgeführt (z. B. hier: Regenbogenforelle, rainbow trout), sowie sogenannte EC50-Werte für Algen und Wasserflöhe (Daphnia). EC50 bedeutet die Konzentration im Wasser, bei der entweder das Algenwachstum zu 50% reduziert ist, oder bei der Wasserflöhe zu 50% schwimmunfähig werden (EC = effektive Konzentration, d.h. die Konzentration, bei der ein Effekt gesehen wird). Auf diesen Werten basiert die Zuteilung des Gefahrensymbols „N“ und sonstiger Gefahrenhinweise bezüglich Umweltgefährdung. Daher sind die hier angegebenen Ökotoxizitätswerte im Einzelnen für den Verwender von zweitrangiger Bedeutung, wichtig sind die umweltgefährlichen Eigenschaften des Produktes, die sich hieraus ergeben. Falls ein Produkt schädlich ist für Tiere und Pflanzen (in diesem Beispiel: „schädlich für Algen“), ist die Freisetzung in die Umwelt unbedingt zu vermeiden, d.h. es darf nicht ins Waschbecken oder in das WC gespült werden. Reste des Produktes sind bei einer Sammelstelle oder in der Verkaufsstelle abzugeben. ? Wie giftig ist das Produkt für Tiere und Pflanzen?

97 ? Sicherheitsdatenblatt Entsorgung
In Punkt 13 des Sicherheitsdatenblatts finden sich Angaben über die Entsorgung des Produktes bzw. Produktresten. Diese Anweisungen ergeben sich aus den physikalisch-chemischen Daten und den gesundheitsgefährlichen und vor allem aus den umweltgefährdenden Eigenschaften. Insbesondere wenn das Produkt umweltgefährdende Eigenschaften aufweist, darf es nicht in die Kanalisation gelangen (d.h. später über die Abwasserreinigungsanlage in den Fluss) und Reste müssen der Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle zurückgegeben werden. Was ist bei der Entsorgung von Produktresten zu beachten? 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Produkt Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Darf nicht in die Kanalisation gelangen. Ungereinigte Verpackungen Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.

98 ? Sicherheitsdatenblatt Wie ist die leere Verpackung zu entsorgen?
Entsorgung In Punkt 13 des Sicherheitsdatenblatts finden sich Angaben über die Entsorgung der Verpackung des Produktes. „Gemäss den behördlichen Vorschriften“ bedeutet, dass die Verpackung der Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle zurückgegeben werden muss. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Produkt Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Darf nicht in die Kanalisation gelangen. Ungereinigte Verpackungen Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.

99 Sicherheitsdatenblatt
Transport In Punkt 14 des Sicherheitsdatenblatts finden sich Angaben über den Transport des Produktes. Diese Angaben sind für den Privatkunden nicht wichtig, da sie für den kommerziellen Transport von grösseren Mengen des Produktes gelten. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ADR/RID Klasse 2 Ziffer 5F UN Nummer 1950 Bezeichnung Aerosole

100 ? Sicherheitsdatenblatt Mögliche Gefahren
In Punkt 15 des Sicherheitsdatenblatts sind wie in Punkt 3 (ausführliche Erläuterung: siehe dort) alle Gefahrensymbole mit ihren Bezeichnungen sowie die R-Sätze im Wortlaut für das Produkt angegeben. Zusätzlich sind die S-Sätze für das Produkt im Wortlaut angegeben. ? Wo finde ich Angaben über die möglichen Gefahren, die von dem Produkt ausgehen? 15. VORSCHRIFTEN Symbole F+ - Hochentzündlich. Xi - Reizend N - Umweltgefährlich R-Sätze R12: Hochentzündlich. R38: Reizt die Haut. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben S-Sätze S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23: Aerosol nicht einatmen. S24: Berührung mit der Haut vermeiden. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S47: Nicht bei Temperaturen über 50°C aufbewahren. S51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Nationale Vorschriften WGK 3 (Selbsteinstufung), stark wassergefährdend gemäss § 19g Abs. 5 (WHG), VwVwS vom 17. Mai 1999. Gefahrensymbole R-Sätze

101 ? Sicherheitsdatenblatt Sicherer Umgang:
In Punkt 15 des Sicherheitsdatenblatts sind Hinweise für den sicheren Umgang mit dem Produkt in den S-Sätzen angegeben. Diese Hinweise finden sich auch auf der Etikette des Produktes. Die S-Sätze fassen zusammen, welche Vorsichtsmassnahmen der Verwender bei der Verwendung und Lagerung des Produktes treffen muss. ? Wo finde ich Hinweise darauf, wie der Kunde das Produkt in sicherer Weise verwenden kann? 15. VORSCHRIFTEN Symbole F+ - Hochentzündlich. Xi - Reizend N - Umweltgefährlich R-Sätze R12: Hochentzündlich. R38: Reizt die Haut. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben S-Sätze S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23: Aerosol nicht einatmen. S24: Berührung mit der Haut vermeiden. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S47: Nicht bei Temperaturen über 50°C aufbewahren. S51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Nationale Vorschriften WGK 3 (Selbsteinstufung), stark wassergefährdend gemäss § 19g Abs. 5 (WHG), VwVwS vom 17. Mai 1999. S-Sätze

102 ? Sicherheitsdatenblatt Nationale Vorschriften:
In Punkt 15 des Sicherheitsdatenblatts sind zusätzlich Informationen über nationale, d.h. für Sicherheitsdatenblätter aus der Schweiz, Schweiz-bezogene Vorschriften gegeben. Diese sind für den Endverbraucher jedoch kaum relevant. ? Gibt es weitere, nationale (Schweiz-bezogene) Vorschriften (Verbote und sonstige Klassifizierungen)? 15. VORSCHRIFTEN Symbole F+ - Hochentzündlich. Xi - Reizend N - Umweltgefährlich R-Sätze R12: Hochentzündlich. R38: Reizt die Haut. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben S-Sätze S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23: Aerosol nicht einatmen. S24: Berührung mit der Haut vermeiden. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S47: Nicht bei Temperaturen über 50°C aufbewahren. S51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Nationale Vorschriften WGK 3 (Selbsteinstufung), stark wassergefährdend gemäss § 19g Abs. 5 (WHG), VwVwS vom 17. Mai 1999.

103 ? Sicherheitsdatenblatt Sonstige Angaben
Wo finde ich weitere Informationen? Wen kann ich bei Fragen zum Sicherheitsdatenblatt kontaktieren? Sonstige Angaben In Punkt 16 des Sicherheitsdatenblatts finden sich weitere Informationen zum Produkt sowie die Telefonnummer einer Ansprechperson in der Herstellerfirma, die bei Fragen zum Sicherheitsdatenblatt kontaktiert werden kann. ? 16. SONSTIGE ANGABEN Überarbeitet am 6. November 2005 Datenblatt ausstellender Bereich: Sicherheitsmanagement Ansprechpartner: M. Mustermann, Tel

104 Kontrollfragen Sicherheitsdatenblatt
Woher kann man Sicherheitsdatenblätter beziehen, falls nicht vorhanden? a beim Bundesamt für Gesundheit b beim Hersteller des Produktes c bei der Anmeldestelle für Chemikalien d bei der EU

105 Kontrollfragen Sicherheitsdatenblatt
Welche Angaben finden sich im Sicherheitsdatenblatt? A Hinweise zur Entsorgung B Gebrauchsanweisung C Angaben zu den Bestandteilen des Produktes D Mögliche Gefahren des Produktes

106 Kontrollfragen Sicherheitsdatenblatt
Welche Angaben finden sich im Sicherheitsdatenblatt? A Massnahmen zur Ersten Hilfe B Angaben über das Umweltverhalten des Produktes und seiner Bestandteile C Eine Zusammenfassung zur Beratung von Kunden D Massnahmen zur Brandbekämpfung

107 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Anhand eines weiteren Beispiels wird ein Kurzleitfaden vorgestellt, nach dem vorgegangen werden kann, um aus der Etikette und dem Sicherheitsdatenblatt die für den Kunden wichtige Information zu erarbeiten. Als Beispiel dienen Etikette und Sicherheitsdatenblatt eines Klarwaschmittels XY, welches unter die Beratungspflicht fällt, weil es sich um ein ätzendes Produkt handelt.

108 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Bei der Beratung kann nach folgender Gliederung vorgegangen werden (die Reihenfolge ist nicht zwingend, alle Punkte sollten jedoch angesprochen werden): Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung

109 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahren für Mensch und Umwelt lassen sich aus den Gefahrensymbolen sowie den R-Sätzen ableiten. Diese sind in Punkt 3 des Sicherheitsdatenblattes sowie auf der Etikette angegeben. Sicherheitsdatenblatt Punkt 3: Etikette: 3. MÖGLICHE GEFAHREN Gefahrenbezeichnung C - Ätzend Besondere Gefahrenhinweise R34 Verursacht Verätzungen. R37Reizt die Atmungsorgane. c Klarwaschmittel XY, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R34 Verursacht Verätzungen. R37 Reizt die Atmungsorgane. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. ätzend corrosif enthält: Silikate Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel

110 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Gefahren für Mensch und Umwelt Weitere Gefahren für Mensch und Umwelt lassen sich aus den Punkten 11 und 12 des Sicherheitsdatenblattes ableiten: 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE Akute Toxizität Nicht akut toxisch. Lokale Effekte Haut: ätzend Augen: ätzend Atemwege: reizend Sensibilisierung Keine Sensibilisierung bekannt. 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE Ökotoxische Wirkungen Keine aquatische Toxizität bekannt. Persistenz / Abbaubarkeit Aufgrund der eingesetzten Rohstoffe biologisch gut abbaubar.

111 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Gefahren für Mensch und Umwelt Im Beratungsgespräch könnte dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden: „Bei diesem Produkt muss ich Sie darauf hinweisen, dass es sich um ein ätzendes Waschmittel handelt. Das bedeutet, dass es lebendes Gewebe zerstören kann. Es enthält ätzende Silikate. Ausserdem kann es bei Einatmen der Dämpfe die Lunge reizen. Für die Umwelt besteht keine Gefahr, es ist biologisch gut abbaubar.“

112 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt 2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln 15. VORSCHRIFTEN Symbole C - Ätzend. R-Sätze R34 Verursacht Verätzungen. R37 Reizt die Atmungsorgane. S-Sätze S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39: Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln lassen sich aus den S-Sätzen ableiten. Diese sind in Punkt 15 des Sicherheitsdatenblattes sowie auf der Etikette angegeben. c Klarwaschmittel XY, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R34 Verursacht Verätzungen. R37 Reizt die Atmungsorgane. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. ätzend corrosif enthält: Silikate Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel

113 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln Weitere Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln lassen sich aus den Punkten 7 und 8 des Sicherheitsdatenblattes ableiten: 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG Handhabung Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Vermeiden von Staubentwicklung. Lagerung Behälter dicht geschlossen halten. Nicht an der Sonne lagern. 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Expositionsgrenzwert(e) Keine arbeitshygienischen Grenzwerte. Persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. Atemschutz Beim Auftreten von Stäuben: Aktivkohlemaske oder Atemschutzgerät tragen.

114 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln Im Beratungsgespräch könnte dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden: „Bei der Verwendung des Produktes müssen Sie diese Sicherheitsratschläge auf der Etikette beachten. Es muss kindersicher aufbewahrt werden und es darf nicht auf die Haut oder in die Augen kommen. Zum Schutz sollten Sie Handschuhe und eine Brille tragen, wenn Sie das Produkt verwenden. Auch sollten Sie darauf achten, dass kein Staub aufgewirbelt wird, weil das Produkt sonst eingeatmet werden kann. Der Behälter sollte immer dicht verschlossen gelagert werden und nie in der Sonne stehen.“

115 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) Das Verhalten im Gefahrfall, also bei Brand und unbeabsichtigter Freisetzung, lässt sich zum Teil aus Punkt 8 (siehe oben) sowie aus den Punkten 5 und 6 des Sicherheitsdatenblattes ableiten. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Geeignete Löschmittel CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasser im Vollstrahl. Besondere Gefährdungen Keine. Besondere Schutzausrüstung Übliche Massnahmen bei Bränden mit Chemikalien. Besondere Löschhinweise Keine besonderen Massnahmen erforderlich. 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Schutz der Umwelt Nicht unverdünnt in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Aufräumarbeiten Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.

116 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) Im Beratungsgespräch könnte dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden: „Wenn dennoch Staub auftritt, sollten Sie diesen nicht einatmen, d.h. gut lüften, den Raum verlassen und an die frische Luft gehen. Sollten Sie etwas von dem Produkt verschütten, können Sie es normal aufwischen und in den Abfall geben. Reste können Sie mit Wasser nachspülen. Wenn das Pulver ins Waschbecken oder WC gelangt, mit viel Wasser nachspülen. Im Falle eines Brandes kann mit dem Hausfeuerlöscher gelöscht werden.“

117 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
4. Erste Hilfe Erste Hilfe-Massnahmen lassen sich aus Punkt 4 des Sicherheitsdatenblattes ableiten. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Nach Einatmen Sofort an die frische Luft, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Sofort mit viel Wasser abwaschen. Nach Augenkontakt Sofort mit viel Wasser abspülen und bei Beschwerden Arzt konsultieren. Nach Verschlucken Mund sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. (Verpackung oder Etikett vorzeigen).

118 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
4. Erste Hilfe Im Beratungsgespräch könnte dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden: „Falls Sie das Pulver trotz aller Vorsichtsmassnahmen einmal einatmen, sollte Sie sofort an die frische Luft gehen und wenn Sie Beschwerden haben, den Arzt aufsuchen. Wenn das Produkt an die Haut oder in die Augen kommt, sollten Sie es sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei Beschwerden sollten Sie ebenfalls so schnell wie möglich den Arzt aufsuchen. Wenn es dazu kommt, dass jemand das Produkt verschluckt, sollten Sie den Mund sofort mit viel Wasser ausspülen und auf jeden Fall zum Arzt gehen. Wenn Sie wegen einem Unfall mit dem Produkt zum Arzt müssen, sollten Sie immer entweder das Etikett oder gleich die ganze Verpackung mitnehmen und dem Arzt zeigen.“

119 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
5. Sachgerechte Entsorgung Hinweise auf die sachgerechte Entsorgung lassen sich aus Punkt 13 des Sicherheitsdatenblattes ableiten. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Produkt Müllverbrennung mit Genehmigung der örtlichen Behörde. Ungereinigte Verpackungen Müllverbrennung mit Genehmigung der örtlichen Behörde.

120 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
5. Sachgerechte Entsorgung Im Beratungsgespräch könnte dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden: „Falls Sie Reste vom Produkt entsorgen müssen, wenn Sie diese nicht mehr brauchen, können Sie sie uns zurückbringen oder in der Sammelstelle Ihrer Gemeinde abgeben. Die Verpackung bringen Sie am besten auch zu uns zur Entsorgung zurück.“ Vielen Dank.

121 Kontrollfragen Beratung
Was sollte der Kunde bei der Verwendung von umweltgefährlichen Produkten beachten? A nicht ins WC schütten B nicht im Freien verwenden C nicht in die Kanalisation gelangen lassen D die leere Verpackung darf in den Hausmüll gegeben werden.

122 Kontrollfragen Beratung
Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? A Das Produkt ist umweltgefährlich. Es sollte nicht in die Kanalisation gelangen. B Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung eine Brille / Schutzbrille tragen. C Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung eine Atemschutzmaske tragen. D Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung Handschuhe tragen. C

123 Kontrollfragen Beratung
Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? A Das Produkt ist umweltgefährlich. Es sollte nicht in die Kanalisation gelangen. B Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung eine Brille / Schutzbrille tragen. C Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Sie sollten bei der Verwendung einen Schutzanzug tragen. D Das Produkt ist umweltgefährlich. Die leere Verpackung müssen Sie hier oder bei einer Sammelstelle abgeben. N

124 Kontrollfragen Beratung
Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? A Das Produkt ist giftig. Es darf in die Hände von Kindern gelangen. B Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Für die Verwendung gibt es keine speziellen Anweisungen. C Das Produkt ist sehr giftig. Sie sollten bei der Verwendung einen Schutzanzug tragen. D Das Produkt ist giftig. Sie sollten jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen. T

125 Kontrollfragen Beratung
Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? A Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Jeglicher Kontakt mit dem menschlichen Körper sollte vermieden und bei Unwohlsein sofort der Arzt aufgesucht werden. B Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Es besteht keine Beratungspflicht. C Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Es sollte nicht in die Kanalisation gelangen. D Das Produkt ist reizend. Es besteht keine Beratungspflicht. Xn

126 Kontrollfragen Beratung
Muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? A Das Produkt ist leicht entzündlich. Wenn es auch noch mit R15 „Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase“, oder R17 „Selbstentzündlich an der Luft“ gekennzeichnet ist, muss ich den Kunden beraten. B Das Produkt ist hochentzündlich. Es besteht keine Beratungspflicht. C Das Produkt ist entzündlich. Es besteht keine Beratungspflicht. D Das Produkt ist brandfördernd. Es besteht keine Beratungspflicht. F

127 Kontrollfragen Beratung
Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt mit folgendem R-Satz gekennzeichnet ist: R6: „Mit und ohne Luft explosionsfähig“? A Das Produkt kann explodieren. Es sollte nicht in die Nähe von Zündquellen kommen. B Das Produkt ist nicht mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet. Es besteht keine Beratungspflicht. C Das Produkt kann explodieren. Bei der Verwendung nicht rauchen. D Nur wenn das Produkt auch noch mit dem Symbol gekennzeichnet ist, besteht eine Beratungspflicht. E

128 Kontrollfragen Beratung
Für den Verkauf welcher Produkte muss ich den Kunden beraten? A gesundheitsschädlich B umweltgefährlich mit R 50/53 C brandfördernd mit R7 D gekennzeichnet mit R16: Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen

129 Kontrollfragen Beratung
Für den Verkauf welcher Produkte muss ich den Kunden beraten? A giftig B Leicht entzündlich mit dem R-Satz R17: Selbstentzündlich an der Luft C sensibilisierend mit R42 oder 43 D reizend

130 Chemikalien-Ansprechperson
Jeder Betrieb und jedes Geschäft, das gefährliche Chemikalien benutzt oder verkauft, muss eine Chemikalien-Ansprechperson haben, die beim Kanton gemeldet ist. Die Chemikalien-Ansprechperson ist verantwortlich für die Pflichten gegenüber den Behörden, die sich aus dem Umgang des Betriebs mit gefährlichen Chemikalien ergeben, z. B. der Behörde mitteilen, welche Personen im Betrieb Sachkenntnis besitzen. Auch muss sie die Pflichten des Betriebes oder des Geschäftes kennen, die aus der Chemikaliengesetzgebung erwachsen.

131 § § § § § § Welche Gesetze sind wichtig?
Zum wurde das Chemikaliengesetz in der Schweiz geändert. Die Änderung beinhaltete eine weitgehende Anpassung an das Chemikaliengesetz der Europäischen Union. Vielfach bezieht sich das Schweizer Gesetz auf die Gesetze der Europäischen Union (EU), daher ist auch eine Kenntnis der EU-Chemikaliengesetzgebung wichtig. Ziel aller Gesetze ist, das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Chemikalien zu schützen.

132 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Chemikaliengesetz (ChemG) = Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (im Jahr 2000 in Kraft getreten) Das Schweizer Chemikaliengesetz ist das übergreifende Gesetz für den Bereich Chemikalien und regelt den Umgang mit allen Chemikalien, d.h. das Herstellen, Im- oder Exportieren, Verkaufen, Lagern, Verwenden oder Entsorgen.

133 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Chemikalienverordnung (ChemV) = Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (am in Kraft getreten) Die Chemikalienverordnung regelt die Beurteilung der Gefahren und Risiken für das Leben und die Gesundheit des Menschen und der Umwelt, die von Chemikalien ausgehen können, die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (d.h. Verkauf, Abgabe, Import) von Chemikalien, die Pflichten des Herstellers und der Betriebe, die Chemikalien verkaufen, nach dem Inverkehrbringen, die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien, den Umgang mit Chemikalien, die den Menschen oder die Umwelt gefährden können, die Bearbeitung von Daten über Chemikalien durch die Vollzugsbehörden, d.h Bundesbehörden oder kantonale Behörden.

134 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV) = Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (in Kraft getreten am ) Die ChemRRV verbietet oder schränkt den Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen ein. Die ChemRRV regelt, wer mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen umgehen darf und was er dabei wissen und beachten muss. In den Anhängen dieser Verordnung befindet sich eine Liste von Chemikalien, die in der Schweiz verboten sind bzw. deren Verwendung eingeschränkt ist.

135 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Biozidprodukteverordnung (VBP) = Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (am in Kraft getreten) Die VBP regelt das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten und ihren Wirkstoffen, z. B. die Zulassung solcher Produkte und ihre Kennzeichnung.

136 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) (am in Kraft getreten) Die PSMV soll sicherstellen, dass Pflanzenschutzmittel für den Zweck, für den sie hergestellt sind, auch funktionieren und dass Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt so klein wie möglich sind. Ausserdem regelt die PSMV regelt das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, z. B. die Zulassung solcher Produkte und ihre Kennzeichnung.

137 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (am in Kraft getreten) Diese Verordnung definiert die Sachkenntnis und legt fest, wer über Sachkenntnis verfügen muss. Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern über die Chemikalien-Ansprechperson (VAP), in Kraft getreten am Diese Verordnung legt fest, dass Betriebe, die mit Chemikalien umgehen, eine Chemikalien-Ansprechperson bezeichnen müssen und welches die Aufgaben und Anforderungen an diese Person sind.

138 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Umweltschutzgesetz (USG) = Bundesgesetz über den Schutz der Umwelt von 1983 Das Ziel dieses Gesetzes ist, Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens dauerhaft erhalten. Auch Ziel ist die Vorsorge gegen schädliche Einwirkungen.

139 Welche EU-Gesetze sind wichtig?
Für chemische Stoffe: Richtlinie 67/548/EWG (1967) Diese Richtlinie trat 1967 in der EU in Kraft, um die nationalen Bestimmungen der Mitgliedsländer zu vereinheitlichen. Bisher ist sie siebenmal geändert worden, das letzte Mal Sie regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Diese Richtlinie enthält eine Vielzahl technischer Anhänge, z. B. in Anhang I die Liste gefährlicher Stoffe (ca Einzelsubstanzen) mit ihren Einstufungen und in Anhang II die Gefahrensymbole und –bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen.

140 Welche EU-Gesetze sind wichtig?
Für Zubereitungen: Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Diese Richtlinie regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen. Sie ist 2002 definitiv in Kraft getreten. Sicherheitsdatenblätter: Richtlinie 91/155/EWG (1991) Diese Richtlinie legt die einzelnen Punkte des Sicherheitsdatenblatts für gefährliche Chemikalien fest. Verbotsrichtlinie: Richtlinie 76/769/EWG (1976) Diese Richtlinie legt Beschränkungen und Verbote für gewisse gefährliche Chemikalien fest.

141 Kontrollfragen Gesetze
Der Zweck des Schweizer Chemikaliengesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen. Zu diesem Zweck beinhaltet das Chemikaliengesetz A Gebrauchsanweisungen für Pflanzenschutzmittel. B konkrete Anweisungen für Verkaufsgespräche von Verkäufer zu Kunde (basierend auf Sicherheitsdatenblatt, Etikette und Gebrauchsanweisung). C Bestimmungen über den Umgang mit allen Chemikalien. D Bestimmungen über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien.

142 Kontrollfragen Gesetze
Das übergreifende Schweizer Gesetz für Chemikalien heisst: A Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung. B Chemikaliengesetz. C Chemikalienverordnung. D Richtlinie 1999/45/CH.

143 Kontrollfragen Gesetze
In welchem Gesetz finde ich eine Liste von in der Schweiz verbotenen Chemikalien? A Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung. B Chemikaliengesetz. C Chemikalienverordnung. D Richtlinie 1999/45/CH.

144 Kontrollfragen Gesetze
In welchem Gesetz kann ich die offizielle Einstufung von ca Einzelstoffen nachlesen? A Anhänge der Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung. B Chemikaliengesetz. C Chemikalienverordnung. D Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG.

145 Kontrollfragen Gesetze
Die Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen legt fest: A was Sachkenntnis ist. B wie ein Verkaufsgespräch für bestimmte besonders gefährliche Chemikalien konkret auszusehen hat. C wer über Sachkenntnis verfügen muss. D das Aufgabenfeld der Chemikalien-Ansprechperson.

146 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Auf der Seite des Produktes: Gefährliche Produkte können durch ungefährliche Stoffe ersetzt werden, die den gleichen Zweck erfüllen. Auf der Seite der Anwendung: Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist auf die sachgemässe Verpackung, Lagerung und den sachgemässen Umgang zu achten. Auf der Entsorgungsseite: Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist auf eine sachgerechte Entsorgung gefährlicher Produkte und ihrer Behälter zu achten.

147 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Produkt Gefährliche Chemikalien können durch ungefährliche Stoffe ersetzt werden, die den gleichen Zweck erfüllen. Beispiel: Statt des gefährlichen Naphthalins, welches früher in Mottenkugeln verwendet wurde, sind heute Mottenfallen erhältlich, die die Motten mit sogenannten Pheromonen, das sind die von Motten selbst produzierten, ungefährlichen Lockstoffe, anlocken. Auch in einem Geschäft kann überlegt werden, ob anstatt gefährlicher chemischer Produkte weniger gefährliche, die den gleichen Zweck erfüllen, ins Sortiment aufgenommen und verkauft werden.

148 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Verpackung Die Verpackungen gefährlicher Produkte müssen so beschaffen sein, dass vom Inhalt nichts ungewollt nach außen gelangen kann, d.h. sie müssen genug dicht sein. Gefährliche Produkte dürfen nicht in solche Behälter verpackt oder bei der Abgabe abgefüllt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Das heisst zum Beispiel, das ein ätzender, flüssiger WC-Reiniger nicht in eine Cola-Flasche umgefüllt werden darf, da es zu gefährlichen Verwechslungen kommen kann.

149 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Lagerung Räume, in denen gefährliche Produkte gelagert werden, sollen kühl und gut belüftet sein. Gefährliche Produkte sind so aufzubewahren, dass Missbrauch und Fehlgebrauch nach Möglichkeit verhindert werden. Alle besonders gefährlichen Stoffe müssen unzugänglich für unbefugte Personen aufbewahrt werden (z. B. geschlossener „Giftschrank“ im Geschäft, keine Selbstbedienung). Chemische Produkte sollten grundsätzlich nicht in der Nähe von Lebensmitteln (auch verpackten) gelagert werden, da Dämpfe auch aus verschlossenen Verpackungen austreten können und die Lebensmittel vergiften.

150 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Lagerung Bei der Lagerung muss ebenfalls darauf geachtet werden, ob es andere chemische Produkte gibt, neben denen das Produkt nicht gelagert werden darf (Sicherheitsdatenblatt Punkt 7), weil es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen könnte. Beispielsweise sollten Säuren (z. B. Essigreiniger) nicht neben Laugen (z. B. Abflussreiniger, WC-Reiniger) gelagert werden, da sie miteinander heftig, d.h. unter Verspritzen und Wärmeentwicklung, reagieren können. Eine (unvollständige) Übersicht gibt die folgende Tabelle, es sind aber zusätzlich die spezifischen Anweisungen im Sicherheitsdatenblatt zu beachten.

151 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Lagerung Chemisches Produkt Nicht lagern neben… Säuren, z. B. Essigreiniger Laugen, z. B. Abflussreiniger, WC-Reiniger Starke Oxidationsmittel (brandfördernde Produkte), z. B. gewisse Unkrautvertilgungsmittel (“Unkraut-Ex”), Feuerwerkskörper Organischen Säuren, z. B. Essig, Essigreiniger Laugen (s.o.) Säuren (s.o.) Hochentzündliche, leicht- entzündliche und entzündliche Flüssigkeiten Oxidationsmitteln, z. B. brandfördernden Produkten Oxidationsmittel, z. B. brandfördernde Produkte hochentzündlichen, leichtentzündlichen und entzündlichen Produkten, Zündquellen Hochreaktive Produkte (Sicherheitsdatenblatt beachten) anderen Chemikalien und nebeneinander

152 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Umgang Der Umgang mit Chemikalien betrifft laut Gesetz nicht im Vordergrund das Arbeiten in Laboratorien, wie vielleicht naheliegt, sondern ist viel weiter gefasst: jede Tätigkeit im Zusammenhang mit Chemikalien, insbesondere das Herstellen, Einführen, Ausführen, Verkaufen, Lagern, Aufbewahren, Transportieren, Verwenden, Entsorgen ist gemeint.

153 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Umgang Für jeden, der mit Chemikalien umgeht, besteht die sogenannte Sorgfaltspflicht: Er muss die gefährlichen Eigenschaften beachten und die zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt erforderlichen Massnahmen treffen. Insbesondere sind die Informationen des Herstellers zu beachten, also Etikett, Gebrauchsanweisung und Sicherheitsdatenblätter. Besondere Angaben, den Umgang betreffend, gelten für Biozide und Pflanzenschutzmittel (in der Schweiz in der Biozidprodukteverordnung und in der Pflanzenschutzmittelverordnung geregelt). Beispielsweise dürfen giftige (mit T: gekennzeichnete) Biozide nicht im Detailhandel verkauft werden.

154 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Umgang Insbesondere der direkte Kontakt mit Chemikalien, wie z. B. beim Umfüllen oder Verwenden, kann eine persönliche Schutzausrüstung erfordern Hinweise darauf sind den S-Sätzen (Etikette, Sicherheitsdatenblatt) sowie Punkt 8 des Sicherheitsdatenblattes zu entnehmen. Eine persönliche Schutzausrüstung besteht beispielsweise aus: Atemschutz: Gasfilter, Partikelfilter, Isoliergeräte Augenschutz: Schutzbrille, Gesichtsschirm Handschutz: Handschuhe Körperschutz: Schürze Hautschutz: Verwendung von Hautschutzmittel

155 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Entsorgung Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist auf eine sachgerechte Entsorgung von chemischen Produkten bzw. Produktresten und leeren Behältern zu achten. Angaben über die Entsorgung finden sich auf der Etikette (z. B. S-Sätze) sowie in Punkt 13 des Sicherheitsdatenblatts. Insbesondere wenn das Produkt umweltgefährdende Eigenschaften aufweist, darf es nicht in die Kanalisation gelangen (d.h. später über die Abwasserreinigungsanlage in den Fluss), grundsätzlich sollten überhaupt keine chemischen Produkte über das Abwasser entsorgt werden. Viele Chemikalien werden durch eine Abwasserreinigungsanlage nicht abgebaut und gelangen damit unverändert in die Umwelt. Reste von chemischen Produkten müssen der Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle zurückgegeben werden. Verkaufsstellen sind zur Rücknahme aller gefährlichen Chemikalien von Privatkunden verpflichtet. Weitere Informationen zum Thema Entsorgung und Rücknahme finden sich im Kapitel „Was muss eine Verkäufer beachten?“

156 Kontrollfragen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien Wie kann ein Geschäft dazu beitragen, dass Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien geschützt werden? A Anstatt gefährlicher Produkte weniger gefährliche, die den gleichen Zweck erfüllen, verkaufen. B Für eine sachgerechte Entsorgung zurückgegebener gefährlicher Produkte sorgen. C Bei der Lagerung darauf achten, dass chemische Produkte nicht neben Lebensmitteln gelagert werden. D Beim Verkauf immer die persönliche Schutzausrüstung tragen.

157 Kontrollfragen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien Wie kann ein Geschäft dazu beitragen, dass Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien geschützt werden? A die Kunden beim Kauf von gefährlichen Produkten umfassend beraten. B besonders gefährliche Stoffe in Selbstbedienung verkaufen. C besonders gefährliche Stoffe unzugänglich für unbefugte Personen aufbewahren. D die Informationen des Herstellers (Etikette, Sicherheitsdatenblatt, Gebrauchsanweisung) in jedem Fall beachten.

158 Kontrollfragen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien Bei der Lagerung von chemischen Produkten ist darauf zu achten, dass A nur giftige Produkte nicht neben Lebensmitteln gelagert werden dürfen, weil Chemikaliendämpfe die Lebensmittel vergiften könnten. B hochentzündliche nicht neben brandfördernden Produkten gelagert werden dürfen. C gefährliche Produkte zugänglich für unbefugte Personen gelagert werden. D sie grundsätzlich nicht neben Lebensmitteln gelagert werden dürfen.

159 Kontrollfragen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien Die Verpackungen gefährlicher Produkte müssen folgendermassen beschaffen sein: A vom Inhalt darf nichts ungewollt nach außen gelangen. B sie müssen genug dicht sein. C sie dürfen nicht mit Lebensmitteln verwechselt werden können. D ätzende Produkte dürfen nicht in Flaschen verkauft werden.

160 Kontrollfragen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien Bei der Entsorgung gefährlicher Produkte muss ein Kunde wissen, dass A sie in die Kanalisation entsorgt werden dürfen, weil sie in der Abwasserreinigungsanlage abgebaut werden. B Produktreste bei der Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle abgegeben werden müssen. C die Verkaufsstelle nicht zur Rücknahme des Produktes verpflichtet ist. D insbesondere umweltgefährdende Stoffe nicht in die Kanalisation gelangen dürfen.

161 Was muss ein Verkäufer beachten?
Welche Stoffe dürfen im Detailhandel verkauft / nicht verkauft werden? Nur zugelassene, registrierte oder anerkannte (und dementsprechend gekennzeichnete) Produkte dürfen im Detailhandel verkauft werden. Sehr giftige Produkte (T+) dürfen nicht im Detailhandel verkauft werden (Ausnahmen: Motorentreibstoffe wie Benzin, Diesel) Biozide, die nur giftig sind, dürfen nicht im Detailhandel verkauft werden. Besonders gefährliche Chemikalien (Definition s. o.) dürfen nicht in Selbstbedienung abgegeben werden (Ausnahmen: Motorentreibstoffe wie Benzin, Diesel) Für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln muss bei der Zulassungsstelle (Bundesamt für Landwirtschaft, eine Verkaufserlaubnis eingeholt werden.

162 Was muss ein Verkäufer beachten?
Allgemeine Informationspflicht Laut Chemikaliengesetz (Artikel 7) besteht eine allgemeine Informationspflicht gegenüber dem Kunden. Der Verkäufer von Chemikalien muss den Kunden informieren über die gesundheits- und umweltrelevanten Eigenschaften und Gefahren und die erforderlichen Vorsichts- und Schutzmassnahmen. Dies konkretisiert sich im Einzelhandel in der Sachkenntnis. Dies beinhaltet das Verstehen und Interpretieren – „Übersetzen-können“ - von der für den Kunden wichtigen Informationen in Sicherheitsdatenblättern, Gebrauchsanweisungen und Etiketten.

163 Was muss ein Verkäufer beachten?
Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht Rückgabepflicht: Der Kunde muss Reste gefährlicher Chemikalien an die Verkaufsstelle oder an eine Sammelstelle bringen. Rücknahmepflicht: Der Verkäufer ist zur Rücknahme aller gefährlicher Chemikalien (betrifft auch Biozide) von Privatkunden verpflichtet (Artikel 22, Chemikaliengesetz). Kleinere Mengen müssen kostenlos entgegengenommen werden. Entsorgungspflicht: zurückgenommene gefährliche Chemikalien müssen vom Betrieb fachgerecht entsorgt werden. Im Allgemeinen nehmen die Hersteller der Chemikalien Chemikalienreste zur Entsorgung zurück.

164 Was muss ein Verkäufer beachten?
Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht Batterien und Akkumulatoren Für Batterien und Akkumulatoren gelten besondere Bestimmungen beim Verkauf und der Rücknahme (Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung Anhang 2.15). Verkaufsstellen müssen an gut sichtbarer Stelle deutlich darauf hinweisen, dass gebrauchte Batterien und Akkumulatoren einer Verkaufs- oder Sammelstelle übergeben werden müssen, gebrauchte Batterien und Akkumulatoren in der Verkaufsstelle zurückgenommen werden Batterien und Akkumulatoren zur Finanzierung der Entsorgung mit einer Gebühr belastet sind.

165 Was muss ein Verkäufer beachten?
Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht Batterien und Akkumulatoren Kunden müssen gebrauchte Batterien und Akkumulatoren einer Verkaufs- oder Sammelstelle zurückbringen. Batterien und Akkumulatoren bis zu einem Gewicht von 5 kg müssen unentgeltlich zurückgenommen werden. Batterien und Akkumulatoren mit einem Gewicht von über 5 kg, die im Sortiment geführt werden, müssen ebenfalls zurückgenommen werden.

166 Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf Wenn im Detailhandel besonders gefährliche Chemikalien verkauft werden, muss der Verkäufer den Kunden über erforderliche Schutzmassnahmen und die vorschriftsmässige Entsorgung angemessen informieren (Sachkenntnis). Nochmals besonders ausdrücklich auf Schutzmassnahmen und Entsorgung hinzuweisen ist bei Chemikalien, die sehr giftig (T+) (nicht im Detailhandel erhältlich), giftig (T) mit den R-Sätzen R45: Kann Krebs erzeugen, R46: Kann vererbbare Schäden verursachen, R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen, R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, oder R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen, oder explosionsgefährlich (E) sind.

167 Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf Bei der Abgabe im Detailhandel von Stoffen, die sind und Produkten zur Selbstverteidigung muss der Verkäufer folgende Daten aufnehmen: Identität des Käufers (Identitätskarte, Name, Adresse), Name und Menge der Chemikalie, Verwendungszweck, Verkaufsdatum. Ausserdem ist eine schriftliche Bestätigung des Käufers einzuholen, dass er das Produkt unter der Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Hinweise des Herstellers sachgerecht verwendet. Diese Aufzeichnungen sind 3 Jahre aufzubewahren. oder ätzend (C) (mit R35: Verursacht schwere Verätzungen) giftig (T), explosionsgefährlich (E),

168 Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf Alle besonders gefährlichen Chemikalien dürfen nur an mündige, urteilsfähige Personen (d.h. z. B. nicht an Kinder) abgegeben werden. Dies bedeutet, dass der Kunde imstande sein muss, die gefährlichen Eigenschaften zu beachten und die zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt erforderlichen Massnahmen zu treffen.

169 Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf Abgabepflicht für Sicherheitsdatenblätter: Ein Sicherheitsdatenblatt muss im Detailhandel kostenlos in der vom Kunden gewünschten Amtssprache abgegeben werden, wenn ein beruflicher oder gewerblicher Verwender dieses verlangt. Also wenn z. B. ein Maler für berufliche Zwecke einen besonders gefährlichen Lack kauft und ein Sicherheitsdatenblatt verlangt, muss der Verkäufer ihm eines abgeben.

170 Wie gehe ich konkret vor (Abläufe im Geschäft)?
(Diese Liste ist ein Vorschlag, je nach Betrieb kann eine Anpassung erforderlich sein.) Von allen Produkten, für die eine Kunden-Beratungspflicht besteht (alle besonders gefährlichen Produkte) eine Liste machen. Dafür sorgen, dass alle diese Produkte für Kunden unzugänglich aufbewahrt werden („Giftschrank“). Anhand der verfügbaren Daten (Sicherheitsdatenblatt, Etikette, Gebrauchsanweisung etc.) für jedes Produkt eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten schreiben, über die der Kunde beraten werden muss. Eine Liste aller Produkte erstellen, die giftig (T), explosionsgefährlich (E) oder ätzend (C) (mit R35) sind. Beim Verkauf dieser Produkte muss der Verkäufer die Identität des Käufers etc. aufschreiben (s.o.). Ein Formular erstellen, in welches diese Daten beim Verkauf eingetragen werden können. Eine Liste aller Produkte erstellen, die als giftig mit R45, R46, R49, R60 oder R61 oder als explosionsgefährlich gekennzeichnet sind. Für diese Produkte besteht eine besonders ausdrückliche Beratungspflicht.

171 Wie gehe ich konkret vor (Abläufe im Geschäft)?
(Fortsetzung) Schulung aller anderen Verkäufer im Geschäft, die ebenfalls besonders gefährliche Produkte verkaufen, über die Inhalte der Zusammenfassungen aus Punkt 3 (produktespezifisches Wissen) und die Pflicht, beim Verkauf der Produkte aus Punkt 4 gewisse Daten über den Kunden aufzunehmen. Die Liste der besonders gefährlichen Produkte (Punkt 1), die Listen der Produkte aus Punkt 4 und 5 sowie das Formular aus Punkt 4 an einem zentralen Ort aufbewahren und alle anderen Verkäufer im Geschäft, die ebenfalls diese Produkte verkaufen, über diesen Ort informieren. Die Zusammenfassungen aus Punkt 3 an einem zentralen Ort aufbewahren und alle anderen Verkäufer im Geschäft, die ebenfalls besonders gefährliche Produkte verkaufen, über diesen Ort informieren. Kunden-Beratungsgespräche (siehe Kurzleitfaden).

172 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
Ich muss Name und Adresse des Kunden aufschreiben, wenn er ein folgendermassen gekennzeichnetes Produkt kauft: A Selbstverteidigungsspray. B Umweltgefährlich „N“ mit R50/53. C Gesundheitsschädlich „Xn“. D. Ätzend mit R35

173 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
Ich muss Name und Adresse des Kunden aufschreiben, wenn er ein folgendermassen gekennzeichnetes Produkt kauft: A Brandfördernd „O“. B Explosionsgefährlich „E“. C Giftig „T“. D. Hochentzündlich „F+“ mit R12.

174 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
Ich muss dem Kunden beim Verkauf ein Sicherheitsdatenblatt abgeben, wenn: A er dies verlangt. B er das Produkt für berufliche Zwecke verwenden will. C das Produkt mit sehr giftig (T+) gekennzeichnet ist. D. der Kunde eine mündige, urteilsfähige Person ist.

175 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
Beim Verkauf von besonders gefährlichen Chemikalien ist zu beachten: A sie dürfen nur an mündige, urteilsfähige Personen abgegeben werden. B sie dürfen an Minderjährige verkauft werden, wenn sie diese für ihre Eltern kaufen. C. Sehr giftige (T+) Produkte dürfen im Detailhandel nicht verkauft werden. D. In jedem Fall ist Name und Adresse des Kunden aufzuschreiben.

176 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
Folgende Produkte dürfen nicht im Detailhandel verkauft werden: A sehr giftige Produkte. B giftige Produkte mit R45, R46, R49, R60, oder R61. C giftige Biozide. D besonders gefährliche Produkte.

177 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
Folgende Produkte dürfen nicht im Detailhandel verkauft werden: A Pflanzenschutzmittel. B umweltgefährliche Produkte. C nicht zugelassene, registrierte, oder anerkannte Produkte. D brandfördernde Produkte mit R8.

178 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
Folgende Produkte dürfen nicht in Selbstbedienung verkauft werden: A Motorentreibstoffe, z. B. Benzin, Diesel. B giftige Produkte mit R45, R46, R49, R60, oder R61. C Biozide. D besonders gefährliche Produkte.

179 Produktespezifisches Wissen
Welches sind die wichtigsten Informationsquellen für produktespezifisches Wissen? Hauptinformationsquellen sind in erster Linie Etikette, Sicherheitsdatenblatt und Gebrauchsanweisung. Leider sind etwa 60% der Sicherheitsdatenblätter fehlerhaft. Daher empfiehlt es sich, noch mindestens eine andere Informationsquelle anzuzapfen. Finden sich gegensätzliche Angaben, ist am besten vom schlimmsten Fall auszugehen. Weitere Informationsquellen: zusätzliche Informationen und Angaben des Herstellers (Die Telefonnummer und Adresse des Herstellers ist jeweils auf der Etikette sowie dem Sicherheitsdatenblatt angegeben). Anhänge der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV) für besonders gefährliche Stoffklassen, z. B. Auftaumittel, Anstrichfarben- und Lacke, Batterien und Akkumulatoren, etc.

180 Produktespezifisches Wissen
Welches sind die wichtigsten Informationsquellen für produktespezifisches Wissen? Weitere Informationsquellen (Fortsetzung): Internet: Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG: Liste gefährlicher Stoffe: und dort auf „ESIS“ (European chemical substance information system) gehen – es kann nach Substanznamen oder CAS-Nummern gesucht werden. In dieser Liste sind ca Stoffe aufgeführt. Es handelt sich hier um die offizielle Einstufung dieser Stoffe, d.h. die Gefahreninformation ist sehr verlässlich. Sicherheitsdatenblätter bei Merck: Betrieblicher Umweltschutz Baden-Württemberg (nach Branchen): Informationen über Gefahrstoffe nach Branchen:


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