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Inhaltsübersicht Testportal 3 Login und Standortwahl 4

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Präsentation zum Thema: "Inhaltsübersicht Testportal 3 Login und Standortwahl 4"—  Präsentation transkript:

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2 Inhaltsübersicht Testportal 3 Login und Standortwahl 4
Benutzerhandbuch und Passwortänderung 6 Beispiele: Beispiel 1: Bürgerportal, Funderfassung, Finder anonym 7 Beispiel 2: Abwicklung mit Finderlohn 20 Beispiel 3: Schlüssel Beispiel 4: Natel/ iPhone Beispiel 5: Wertvoller Ring Spezialfall: Umgang mit Diebesgut 40

3 Testportal Bürgerseite Testportal:
Fundbüro Testportal: Testuser: Benutzername: Aargau06, Aargau07, Aargau08, Aargau09, Aargau10 Passwort: Easyfind2013 Empfehlung: Zugang Test- und Produktivportal getrennt ablegen!

4 Login und Standortwahl
Die Daten zum Login werden den registrierten Benutzern persönlich zugestellt. Jeder Nutzer verfügt über einen eigenen Zugang. Dadurch kann genau nachverfolgt werden, wer welche Einträge verfasst und bearbeitet hat.

5 Nach dem Login sollte in einem ersten Schritt der entsprechende Standort gewählt werden.
Der gewählte Standort bleibt beim erneuten Login bereits voreingestellt.

6 Benutzerhandbuch und Passwortänderung
Unter dem Reiter «Info1» können Sie das Benutzerhandbuch abrufen. Hier werden die einzelnen Funktionen ausführlich dargestellt. In der Benutzerverwaltung können Sie Ihr Passwort ändern. Hinweis: Das Initialpasswort sollte aus Sicherheitsgründen beim ersten Login sofort geändert werden.

7 Beispiel 1: Bürgerportal, Funderfassung, Finder anonym
Uhr, Lederband, Herrenuhr, Tissot Finder will anonym bleiben Trefferabgleich liefert Treffer (Verlust vorgängig im Bürgerportal erfasst) Verlierer wird verständigt Verlust wird ausgehändigt Max Muster hat seine Uhr verloren. Diesen Verlust erfasst er über eine Verlustmeldung auf dem easyfind-Bürgerportal. Einige Tage später findet jemand, der lieber anonym bleiben möchte die Uhr gefunden und bringt sie aufs Fundbüro. Wenn der Fund ins System eingetragen wird, wird der Treffer sofort angezeigt und die Uhr kann an den rechtmässigen Besitzer zurückvermittelt werden. Wir schauen uns nun die beiden Abläufe an: 1) wie Max Muster seinen Verlust über die Bürgerplattform melden kann und 2) welche Schritte Sie als Fundbüro unternehmen müssen, wenn die Uhr bei Ihnen abgegeben wird.

8 a) Verlustmeldung wird durch Verlierer erfasst

9 Bürgerportal www.fundservice-schweiz.ch oder www.easyfind.ch
Max Muster hat über die Bürgerplattform die Möglichkeit abzuklären, ob seine Uhr bereits in einem (angeschlossenen) Fundbüro abgegeben wurde. Ziel: Prüfen, ob Gegenstand bereits gefunden und im Fundbüro abgegeben wurde

10 In diesem Fall hatte zum Zeitpunkt der Suche noch niemand die Uhr in einem (angeschlossenen) Fundbüro abgegeben. Entsprechend werden hier keine Ergebnisse angezeigt.

11 Max Muster hat nun die Möglichkeit eine Verlustmeldung zu erzeugen
Max Muster hat nun die Möglichkeit eine Verlustmeldung zu erzeugen. Dadurch wird die Uhr offiziell ins easyfind-System aufgenommen und wird künftig mit Fundgegenständen abgeglichen. Ziel: Verständigt werden, wenn der Gegenstand später gefunden und im Fundbüro abgegeben wird

12 b) Fund wird im Fundbüro erfasst
Etwas später wird die Uhr nun im Fundbüro abgegeben. Im Folgenden werden die Schritte erläutert, die nun anfallen.

13 Die Erfassung erfolgt über Fund > Neuen Fund erfassen
Bereits ausgefüllt sind die unter «Fundmeldung» dargestellten Informationen (standardmässig wird das heutige Datum, die als Standort eingestellte Abgabestelle und der Status «in Bearbeitung» gesetzt) Unter «Funddaten» muss der Wert des abgegebenen Fundgegenstands und der Fundort angegeben werden (Achtung: als Fundort wird hier standardmässig der Standort des Fundbüros gesetzt) Unter «Gebühren / Ansprüche» kann gewählt werden, ob ein Finder Anspruch auf Finderlohn und/oder Eigentum erhebt. Im Fall des anonymen Finders verfallen diese Ansprüche, eine Bemerkung im vorgesehenen Feld kann im Bedarfsfall ergänzt werden (Achtung: Anspruch auf Eigentum kann bspw. Bei Schlüsseln, IDs, u. Ä. nicht gestellt werden)

14 Auf der zweiten Seite wird die Gegenstandskategorie und Unterkategorie eingetragen. Auch zusätzliche Informationen wie z.B. Seriennummer können hier erfasst werden. Eingestellt werden kann auch, wo der Gegenstand gelagert wird (jedes Fundbüro kann verschiedene Lagerorte angeben; z.B. Empfang, Tresor, Keller,…) Wichtig ist es, hier zwischen öffentlicher und interner Beschreibung zu unterscheiden. Die öffentliche Beschreibung (die jeder sieht) sollte nur die wichtigsten Merkmale der Uhr beinhalten, während die interne Beschreibung zur detaillierten Zuordnung des Fundgegenstands vom Fundbüro eingesehen werden kann.

15 Die Angaben zum Finder werden in diesem Fall leer gelassen, da dieser anonym bleiben will.
Achtung: Sobald hier ein Feld ausgefüllt wird werden sämtliche *-Angaben benötigt.

16 Durch einen Klick auf «Speichern» werden zum Eintrag passende relevante Treffer gesucht. Die Anzahl der Sterne zeigt dabei die Treffer-Qualität an. Es ist möglich, dass mehrere mögliche Treffer angezeigt werden. Durch Öffnen eines Treffers werden die Informationen aus dem Bürgereintrag mit denjenigen des Fundbüros (interne Beschreibung) verglichen und es kann gleich geprüft werden, ob beide Meldungen denselben Gegenstand beschreiben. KLICK > ANIMATION: Mit Klick auf «Verlustträger übernehmen» werden die Daten aus dem Bürgerportal (Informationen zum Verlierer) übernommen.

17 Verständigung an Finder mittels Standardbrief:
Zurück im Register «Verlierer» kann Max Muster anschliessend über (sofern bekannt) oder brieflich informiert werden, dass seine Uhr gefunden wurde. (vgl. Formular Verstaendigung_Verlusttraeger_F-2013_000144_AG)

18 Will Max Muster die Uhr im Fundbüro abholen, so muss dieser einen gültigen Ausweis mitbringen. Die Ausweisnummer wird im Feld «Ausgewiesen durch» eingetragen. Danach kann über den Button «Aushändigen» das Formular generiert werden, über welches der Max Muster die Aushändigung des Gegenstands bestätigt. (vgl. Aushaendigung_Verlusttraeger_F-2013_000144_AG.pdf)

19 Dieses Formular sieht folgendermassen aus

20 Beispiel 2: Abwicklung mit Finderlohn
Portemonnaie; braun, Leder, 20 CHF wird gefunden und abgegeben Finder bekannt, möchte Finderlohn Verliererin erscheint am Schalter Verlust wird ausgehändigt Finder wird verständigt Finderlohn wird ausgezahlt Das zweite Beispiel soll ein leicht verändertes Szenario abbilden. Max Muster findet ein Portemonnaie, das 20 CHF enthält und bringt dieses aufs Fundbüro. Er beansprucht einen Finderlohn. Die Verliererin, Anna Beispiel, meldet den Verlust ihres Portemonnaies direkt am Schalter und fragt, ob der Gegenstand bereits abgegeben worden ist. Das Portemonnaie wird ihr ausgehändigt und Max Muster bzgl. Finderlohn kontaktiert.

21 Die Erfassung des Fundgegenstands erfolgt ähnlich, wie zuvor
Die Erfassung des Fundgegenstands erfolgt ähnlich, wie zuvor. Einige Dinge gilt es allerdings zu beachten: 1) Da Anspruch auf Finderlohn erhoben wird muss der entsprechende Haken gesetzt werden sowie die Daten des Finders unter «Finder» vollständig eingetragen werden.

22 2) Zusätzlich ist in diesem Fall speziell, dass zwei Gegenstände abgegeben worden sind, die offensichtlich zusammengehören (Portemonnaie und Bargeld). Um die Chance auf einen Treffer zu erhöhen macht es Sinn, beide separat zu erfassen. Durch Klick auf den Button «übernehmen» können mehrere Gegenstände einem Fundakt zugeordnet werden. 3) Für Max Muster wird überdies eine Fundmeldung (vgl. Fundmeldung_F-2013_000146_AG.pdf ausgedruckt). Diese dient ihm als Bestätigung, dass Finderlohn beansprucht werden kann, wenn der Gegenstand dem Besitzer vermittelt werden kann.

23 Formular, welches dem Finder ausgehändigt wird.

24 Anna Beispiel meldet sich wenige Stunden später direkt am Schalter und fragt, ob ihr Portemonnaie abgegeben wurde. Da sich die zuständige Bearbeitungsperson auf Fundbüroseite noch daran erinnert, den Gegenstand vor Kurzem entgegengenommen zu haben, wird eröffnete Fundmeldung weiter bearbeitet. Dies geschieht über die Schaltfläche Fund > Arbeitsvorrat Die Fundmeldung kann dort mittels Klick auf «Bearbeiten» wieder geöffnet werden. Hinweis: Bereits abgeschlossene Fund- bzw. Verlustmeldungen können über den Reiter «Recherche» wieder geöffnet werden.

25 Unter dem Reiter «Verlierer» können nun direkt die Daten der Verliererin ergänzt werden. Der Status wird zudem auf «Verlierer verständigt» gesetzt. Der Finder wird gebeten, den Finderlohn abzuholen (muss im Moment noch manuell erledigt werden > Umsetzung mittels Formular wünschenswert)

26 Beispiel 3 Schlüssel Kaba Star (Keso) usw.
Finder bekannt, möchte Finderlohn Trefferabgleich liefert Treffer vom Schlüssellieferant Verlierer erfassen und verständigen Verlust wird ausgehändigt Finder wird verständigt Im dritten Beispiel wird ein Schlüssel aufs Fundbüro gebracht. Der Finder möchte gerne einen Finderlohn.

27 Der Gegenstand wird wie gewohnt erfasst
Der Gegenstand wird wie gewohnt erfasst. Allerdings ist bei der Kategorie «Schlüssel» die Partnerfirma anwählbar (KABA, KESO, SEA, DOM). Zusätzlich kann die Seriennummer eingegeben werden (Achtung: Vermittlung funktioniert nur bei neueren Schlüssel-Modellen).

28 E-Mail Versand an Partnerfirma Kopie an eigenes Fundbüro
Unter Verständigung > Partnerfirmen ist der Schlüssel nun gelistet. Das Setzen des Hakens und der anschliessende Klick auf «Verständigen» lösen den Versand eines Formulars an die Partnerfirma aus (vgl. an Partnerfirma & Verstaendigung_Partnerfirma_von_ ) Eine Kopie dieses Formulars wird auch an den jeweiligen Fundbüro-Standort versandt. Der Schlüsselinhaber wird direkt durch die Partnerfirma verständigt und aufgefordert, sich mit einem Zweitschlüssel beim Fundbüro zu melden. Versand an Partnerfirma Kopie an eigenes Fundbüro

29 Mail an Partner und Anhang welche an die Schlüsselfirma (bzw. den Fundbürostandort per CC) versendet werden sehen folgendermassen aus.

30 Beispiel 4 Natel iPhone Finder bekannt, möchte Finderlohn
Trefferabgleich liefert Treffer von Provider Verlierer wird verständigt Verlust wird ausgehändigt Finder wird verständigt Das vierte Beispiel soll zeigen, wie man mit einem gefundenen Handy umgeht.

31 SIM-Karten-Nr. Das Handy wird wie gewohnt erfasst. Zu beachten ist hier allerdings, dass als Seriennummer die SIM-Karten-Nr. eingetippt werden muss. Die IMEI-Nr. kann ergänzend in der internen Beschreibung vermerkt werden. KLICK > ANIMATION: Nach der Erfassung kann eine Verständigung an den Handy-Provider ausgedruckt und per Fax an diesen versandt werden (vgl. Verstaendigung_Handy_Provider_von_F-2013_000148_AG.pdf) Der Handy-Provider wird Adresse und Telefonnr. des Finders zustellen und alles Weitere kann wie gewohnt erfasst werden. Achtung: Diese Funktion ist gemäss neusten Informationen nur Polizeidienststellen zugänglich. Gemeinden müssen Ihre Anfragen einer Polizeibehörde weiterleiten, um die entsprechenden Informationen zu erhalten. Fax!

32 Formular zur Einforderung Inhaberdaten SIM-Karte

33 Beispiel 5 Wertvoller Ring
Finder bekannt, möchte Finderlohn und erhebt Anspruch auf Eigentum Gegenstand kann über ein Jahr nicht vermittelt werden Finder wird verständigt, Gegenstand ausgehändigt Das fünfte Beispiel soll aufzeigen, was passiert, wenn sich auch nach über einem Jahr noch kein Eigentümer gemeldet hat und der Finder Anspruch auf Eigentum erhoben hat.

34 Die Haken bei Finderlohn und Eigentumsanspruch werden gesetzt
Die Haken bei Finderlohn und Eigentumsanspruch werden gesetzt. Um diesen Fall zu simulieren wurden Fund- und Anzeigendatum zusätzlich so manipuliert, dass diese mehr als ein Jahr in der Vergangenheit liegen.

35 Da der Gegenstand einen hohen Wert hat kann dieser zusätzlich als «wertvoll» klassifiziert werden. Diese Kennzeichnung ist v.a. für die Statistik interessant (wenn Sie bspw. wissen möchten, wie viele wertvolle Gegenstände jährlich bei Ihnen abgegeben werden)

36 Unter Verständigung > Erinnerung Finder sind alle Fälle verzeichnet, in welchen Anspruch auf Eigentum erhoben wird und der Gegenstand über ein Jahr nicht an den Verlierer vermittelt werden konnte. Wurde vom Finder eine -Adresse angegeben, ist die Meldung unter dem Reiter « » sichtbar, sonst unter «Brief». Der Finder kann mittels Formular (vgl. Vorverstaendigung_Finder_von_ pdf) informiert werden, dass er den Gegenstand abholen kann.

37 Das entsprechende Formular sieht folgendermassen aus.

38 Erscheint der Finder im Fundbüro, um den Gegenstand abzuholen so kann ihm der Gegenstand (analog wie beim Verlierer) ausgehändigt werden. Zur Bestätigung muss der Finder ein Formular unterschreiben (vgl. Aushaendigung_Finder_F-2012_000004_AG.pdf)

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40 Spezialfall : Umgang mit Diebesgut
Abschliessend möchten wir noch kurz auf einen Spezialfall zu sprechen kommen: Der Umgang mit Diebesgut. Wird ein Gegenstand als Diebesgut identifiziert, so wird dieser nicht im System erfasst, sondern direkt an die Kantonspolizei Aargau verschickt. Allerdings kann es vorkommen, dass ein Gegenstand nicht auf den ersten Blick als Diebesgut erkannt wird und deshalb fälschlicherweise ins System eingetragen wurde. Wird dieser Fehler bemerkt, so sind folgende Schritte vorzunehmen:

41 Spezialfall : Umgang mit Diebesgut
Der Fund muss im Reiter "Gegenstände" als Diebesgut gekennzeichnet werden Mit dem Versand des Diebesguts an die Kantonspolizei wird zudem der Lagerort entsprechend angepasst

42 Spezialfall : Umgang mit Diebesgut
Sobald die vorherigen Schritte ausgeführt sind, kann der Status unter "Funddaten" manuell in "geschlossen" geändert werden Sollten Sie einen bereits erfassten und als Diebesgut gekennzeichneten Gegenstand von der Kantonspolizei zurückerhalten, da es sich dabei doch nicht um deliktisches Gut handelt, kann der Gegenstand über den Reiter "Recherche" wieder geöffnet werden. Führen Sie in diesem Fall die Umkehrung der drei zuvor genannten Schritte aus (Status > in Bearbeitung, Kennzeichnung "Diebesgut" entfernen, Lagerort > Ihr Fundbüro). Der Gegenstand kann anschliessend wie gewohnt weiterbearbeitet werden.

43 Über das Menu "Lager" besteht die Möglichkeit, sich alle Gegenstände mit der Kennzeichnung "Diebesgut" ausgeben zu lassen. An dieser Stelle können auch Inventur- und Lagerlisten bspw. anhand des Lagerorts erstellt werden. Aufgeführt werden lediglich Gegenstände, die sich noch in Ihrem Fundbüro befinden. Die einzige Ausnahme bildet Diebesgut, da diese Fundmeldungen geschlossen wurden ohne dass der Finder bekannt war. Gut zu unterscheiden sind diese Gegenstände allerdings durch den Lagerort "Kantonspolizei Aargau"

44 Noch Fragen? Kontaktstellen: Fragen zu Easyfind
Easyfind-Support: Fachstelle E-Government Aargau (bis Ende 2014): Vertragliche Fragen Fachstelle E-Government Aargau:


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