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Willkommen im Nordsee-Gymnasium-Büsum
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Elternabend 9. und 10. Klassen
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Elternabend 9. und 10. Klassen Zahl der Klassenarbeiten Zeugnisverordnung Versetzungsordnung Mittlerer Abschluss
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Nordsee-Gymnasium-Büsum
Europaschule „Anzahl und Art der Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I“ Erlass vom 6. August 2008
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Erlass „Anzahl und Art der Leistungsnachweise
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Erlass „Anzahl und Art der Leistungsnachweise Veränderungen möglich: Verringerung der Anzahl der Klassenarbeiten, ersatzweise andere Arten von Leistungsnachweisen, die in den Lehrplänen genannt sind
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Erlass „Anzahl und Art der Leistungsnachweise
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Erlass „Anzahl und Art der Leistungsnachweise Fachkonferenzen schlagen vor die Schulkonferenz entscheidet Schüler- und Elternschaft werden gegebenenfalls informiert
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Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 Neue Gestaltung der „Kopfnoten“
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Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 Neue Gestaltung der „Kopfnoten“ Differenzierung
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Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 „Kopfnoten“ allgemeines Lernverhalten Sozialverhalten
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Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 Kriterien für das allgemeine Lernverhalten: Arbeitsorganisation Anwendung von Methoden Konzentration Selbstständigkeit Engagement
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Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 Kriterien für das Sozialverhalten: Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit
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„Grundlagen“ der Lehrpläne, 1997, S. 12:
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule „Grundlagen“ der Lehrpläne, 1997, S. 12: „Neben den Leistungen im Bereich der Sach- und Methodenkompetenz sind auch Stand und Entwicklung der im Unterricht vermittelten Selbst- und Sozialkompetenz zu bewerten.
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„Grundlagen“ der Lehrpläne, 1997, S. 12:
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule „Grundlagen“ der Lehrpläne, 1997, S. 12: Dazu gehören solche Fähigkeiten, Ein- stellungen und Haltungen, die besonders für das selbständige Lernen und das Lernen in Gruppen wichtig sind. Sie werden in Unterrichtsformen sichtbar und erfassbar, die durch Selbstorganisation und Zusammenarbeit gekennzeichnet sind.“
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Versetzungsregelungen
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Versetzungsregelungen nach SAVOGym vom , gültig ab August 2008, Übergangsregelung bis Juli 2010
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Mittelstufe: Übergangszeitraum bis 31.7.10 (§ 8 SAVOGym)
7., 8., 9. Gymnasium einmalige Wiederholung höchstens 1 Fach mit 5 oder 6 Stufe noch nicht wiederholt nein Schrägversetzung Prognose der Konferenz - schriftliche Begründung an die Eltern Versetzung auf Probe Nachprüfung(en) + - - + + 8., 9., 10. Gym 8., 9., 10. RS
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Nordsee-Gymnasium-Büsum
Europaschule Versetzung von der 10. Klasse in die Einführungsphase der Oberstufe (11. Klasse) – OAPVO, § 1 (4)
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Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule OAPVO, § 1 (4) Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend
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Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule OAPVO, § 1 (4) Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend wenn eine erfolgreiche Mitarbeit zu erwarten ist (Prognose der Klassenkonferenz)
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wenn der qualifizierte mittlere Abschluss erreicht wird
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule oder wenn der qualifizierte mittlere Abschluss erreicht wird
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Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“)
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“) Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien NGB, September 2008
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Mittlerer Abschluss: Quellen
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Quellen Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (Schulartverordnung Gymnasien – SAVOGym) Vom 22. Juni 2007 Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) Landesverordnung über Realschulen (RSVO) Vom Tagungen der Regionalen Arbeitskreise West und Süd-West der Mittelstufenleiterinnen und Mittelstufenleiter an Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein 2008 „Hartung-Papier“ (Fragen im Umkreis des mittleren Abschlusses – Antworten von Schneider und Rehder, zusammengestellt für den Ak-West – )
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Mittlerer Abschluss: Wann?
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Wann? Ab diesem Schuljahr 2008/09, also für die Schülerinnen / Schüler, die jetzt in der 10. Klasse sind, Prüfungen im Mai und Juni 2009
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Mittlerer Abschluss: Wozu?
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Wozu? kein Abschluss ohne Prüfung, keine Prüfung ohne zentrale Elemente weniger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss
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Mittlerer Bildungsabschluss also nicht mehr durch Konferenzbeschluss
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Mittlerer Bildungsabschluss also nicht mehr durch Konferenzbeschluss nach der 10. Klasse des Gymnasiums
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Mittlerer Abschluss: Wer wird geprüft?
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Wer wird geprüft? Prüfungen sollen nur Ausnahmefälle sein! Die Klassenkonferenz berät Ende (und 11.1), ob zu befürchten ist, dass die Schülerin / der Schüler ohne Abschluss die Schule verlassen muss, „wenn die Leistungen nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4,0) sind“ - SAVOGym § 5 (3)
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Mittlerer Abschluss: Wie wird geprüft?
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Wie wird geprüft? Zentrale schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch mündlich in Englisch (zentrale Aufgaben) und einem Wahlfach, Zusatzprüfungen möglich Präsentation einer Projektarbeit Viele Ähnlichkeiten mit dem Abitur
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Mittlerer Abschluss: Benotung
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Benotung auf RS-Anforderungen hin Anhebung der gymnasialen Noten um eine Notenstufe Vornoten sind gewichtiger als Prüfungsergebnisse (2 : 1) Endnoten aller Fächer mind. 4, Ausgleich einer 5 durch eine 3
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Mittlerer Abschluss: Folgen
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Folgen nicht versetzt, aber Prüfung bestanden: Entlassung mit dem Mittleren Abschluss, aber Wieder-holung der 10. Kl. ist einmal möglich nicht versetzt, aber Prüfung gut bestanden: Zugang in die Oberstufe
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Mittlerer Abschluss: Folgen
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Folgen Prüfung gut bestanden: „qualifizierender mittlerer Abschluss“: Notendurchschnitt D. E. M. mind. 2,4, sonst mind. 3,0, keine Sechs
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Mittlerer Abschluss: Folgen
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Folgen Prüfung nicht bestanden, aber versetzt: erneute Prüfung nach 11.1, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet scheint Prüfung nicht bestanden, nicht versetzt: einmal Wiederholung d. 10. (wohl besser an der Regionalschule) 2x nicht bestanden, 2 x nicht versetzt: Zuerkennung des Hauptschulabschlusses bei entsprechenden Leistungen möglich
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Motivation statt Einschüchterung:
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Gelassenheit Motivation statt Einschüchterung: Was RegionalschülerInnen zugemutet wird, können Gymnasiasten auch leisten!
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