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Studientag der kfd zum Equal Pay Day 2014 Minijobs und Teilzeit – Chance oder Falle für Frauen? Düsseldorf, 15. November 2013 Dr. Andrea Jochmann-Döll,

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Präsentation zum Thema: "Studientag der kfd zum Equal Pay Day 2014 Minijobs und Teilzeit – Chance oder Falle für Frauen? Düsseldorf, 15. November 2013 Dr. Andrea Jochmann-Döll,"—  Präsentation transkript:

1 Studientag der kfd zum Equal Pay Day Minijobs und Teilzeit – Chance oder Falle für Frauen? Düsseldorf, 15. November 2013 Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen

2 Überblick Als Grundlage: Equal Pay Day, Entgeltlücke(n) und Entgeltgleichheit Teilzeitarbeit: Fakten, Konsequenzen, Forderungen Minijobs: Fakten, Konsequenzen, Forderungen Handlungsperspektiven Equal Pay Day konkret: Argumente und Antworten für Gespräche mit Interessierten Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 2

3 Die Entgeltlücke in Europa, 2010
2006: 22,7% 2007: 23,0%, 2008: 23,2% 2010: 23,1%/22% Ziel der Bundes-regierung: 10 % in 2020 Quelle: Europäische Kommission: Progress on equality between women and men in 2011, Luxemburg 2012 Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 3

4 Deshalb: Equal Pay Day Oder: Tag der Entgeltgleichheit
= der Tag, bis zu dem Frauen im neuen Jahr arbeiten müssen, um den Vorjahres-Verdienst der Männer zu erreichen Also beinahe ein Viertel Jahr Seit Mitte der 1990er Jahre in USA Seit 2008 in Deutschland 4. März 2011: erster Europäischer Tag der Lohngleichheit Initiative der BPW (Business and Professional Women), heute Aktionsbündnis: BPW, BAG, BDA, DF, VdU Symbol: Rote Tasche Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 4

5 Neu in 2013! Der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit
Erstmals: 11. Oktober 2013 = der Tag, ab dem Frauen aufhören müssten zu arbeiten, da sie den Verdienst der Männer bereits erreicht haben Also beinahe ein Viertel Jahr Initiative des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften Ziel: Schaffen eines weiteren Datums zur Diskussion der ungünstigen Entgeltchancen von Frauen und für betriebliche Aktionen zur Sensibilisierung Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 5

6 Was sagt die Entgeltlücke aus?
Gibt die Entgeltlücke die Höhe der Entgeltdiskriminie-rung an?  Ja  Nein Nein! Denn die Zahlen sagen nur etwas über den Unterschied beim Entgelt aus. Ob der Unterschied auf Diskriminierung beruht oder nicht, kann aus den Zahlen allein nicht geschlossen werden. Steigt die Entgeltgleichheit, wenn die Entgeltlücke kleiner wird?  Ja  Nein Nein! Denn die Lücke wird auch dann kleiner, wenn viele unterdurchschnittlich verdienende Frauen aus dem Erwerbsleben ausscheiden (z.B. wegen Ar-beitslosigkeit) oder wenn viele unterdurchschnittlich verdienende Männer einen Arbeitsplatz finden. Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 6

7 Was sagt die Entgeltlücke aus?
Liegt Entgeltgleichheit vor, wenn die Entgeltlücke 0 ist?  Ja  Nein Nein! Denn auch dann könnte eine Unterbewertung frauendominierter Berufe vorliegen. Was ist die „bereinigte“ Entgeltlücke? Es wird statistisch der Einfluss von verschiedenen Faktoren ermittelt, die die Entgeltlücke erklären sollen, wie z.B. Ausbildungsabschluss Vollzeit/Teilzeit Branchen und Berufsgruppen Betriebszugehörigkeit .... Die so „bereinigte“ Entgeltlücke betrug in 2010 nur noch 8% (Destatis) bzw. 2% (Institut der deutschen Wirtschaft). Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 7

8 Was bedeutet Entgeltgleichheit?
Nach Art. 157 AEUV* (ex-Artikel 141 EG) und vielen anderen Rechtsquellen: Gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Dieses Prinzip hat Grundrechtscharakter! Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 8 * Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union

9 Was bedeutet Entgeltgleichheit?
Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit Busfahrerin = Busfahrer Kfz-Mechanikerin = Kfz-Mechaniker Sekretärin = Sekretär Krankenpflegerin = Krankenpfleger Identische Arbeit relativ leicht feststellbar Basis: Arbeitsplatz- oder Tätigkeitsbeschreibung Gleiche Bezeichnung ist kein Indiz Geringfügige Unterschiede sind nicht schädlich Verstoß  unmittelbare Diskriminierung nach § 3 (1) AGG Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 9

10 Was bedeutet Entgeltgleichheit?
Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Verkäuferin Krankenpflegerin Sekretärin Bibliothekarin Erzieherin „Frauenberufe“ Busfahrer Kfz-Mechaniker Industriemeister Bauingenieur Tierpfleger „Männerberufe“ Gleichwertigkeit durch Arbeitsbewertung überprüfbar Grundlage: Anforderungen des Arbeitsplatzes Tariflich vereinbart in Eingruppierungsregeln, „Entgeltordnung“ Gleiche Entgeltgruppe = gleiche Wertigkeit Verstoß  mittelbare Diskriminierung nach § 3 (2) AGG Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 10

11 Wo liegen die Ursachen der Entgelt-differenzen?
Entgeltlücke Nicht diskriminie-rende, sachlich gerechtfer-tigte Ursachen Entgelt-diskriminierung im engeren Sinn Diskriminierung bei der Beschäftigung Zugang zu Ausbildungs- und Arbeitsplätzen Zugang zu betrieblicher Weiterbildung Zugang zu höher bezahlten (Führungs-) Positionen Einschränkungen und Unter-brechungen des Erwerbslebens Arbeitsmarktsegmentation und Unterbewertung weiblicher Arbeit Z.B. durch fehlende Beachtung typischer Anforderungen und Belastungen, geringere Zulagen, Ausschluss aus der Regelung Es wird tatsächlich ungleiche oder ungleichwertige Arbeit verrichtet. Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 11

12 Teilzeitarbeit: Ursachen
Quelle: Keller, Matthias: Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ergebnisse des Mikrozensus 2011, in: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik Dezember 2012, S. 1085 Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 12

13 Teilzeitarbeit: Ursachen
Quelle: Statistisches Bundesamt: Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt - Deutschland und Europa, Wiesbaden 2012, S. 45 Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 13

14 Teilzeitarbeit: Umfang
März 2013: 7,4 Mio TZ-B, = 25,5 % aller svB, Anteil ♀: 81,3%, Anteil ♂: 18,7% Teilzeitquote (Anteil der TZ-B an allen svB): ♀: 44,6%, ♂: 8,9% Teilzeitquoten von Müttern und Vätern mit Kindern unter 15: Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland 1996 2011 Mütter 52,9 71,1 64,8 77,1 24,6 45,8 Väter 2,1 5,8 5,5 1,7 7,2 Quelle: Keller, Matthias: Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ergebnisse des Mikrozensus 2011, in: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik Dezember 2012, S. 1082, eigene Zusammenstellung Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 14

15 Teilzeitarbeit: Wünsche
Über 4,5 Millionen Erwerbstätige waren unzufrieden mit ihrer Arbeitszeit! Teilzeitbeschäftigte wollen ihre Arbeitszeit verlängern: Männer durchschnittlich um 19 Stunden Frauen durchschnittlich um 14,1 Stunden Vollzeitbeschäftigte wollen ihre Arbeitszeit verkürzen: Männer um durchschnittlich 12,3 Stunden Frauen um durchschnittlich 11,7 Stunden Quelle: Statistisches Bundesamt: 3,7 Millionen Erwerbstätige wollen mehr, knapp 1 Million weniger arbeiten, Pressemitteilung vom 13. November 2012 Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 15

16 Teilzeitarbeit: Wünsche
Aus dem Sachverständigengutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2011, S. 154: „Hätten Frauen und Männer die Wahl, würde ihr Arbeitszeitvolumen also deutlich näher beieinander liegen, als es faktisch der Fall ist.“ Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 16

17 Teilzeitarbeit: Vor- und Nachteile
Pro: Flexibler Wiedereinstieg nach Erwerbsunterbrechungen Unterstützung bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf Teilzeit durchlässiger als Minijob (Ausdehnung der Arbeitszeit gelingt in Teilzeit deutlich einfacher als im Minijob) Contra: geringere Bezahlung wenig Entwicklungsmöglichkeiten keine eigenständige Existenzsicherung niedrige Sozialleistungen und Rente Verfestigung des Modells vom männlichen Haupternährer Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 17

18 Teilzeitarbeit: Konsequenzen 1
Entwicklung der Entgelthöhe / der Lohnlücke im Lebensverlauf Quelle: STATMagazin 03/2013, S. 2 Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 18

19 Teilzeitarbeit: Konsequenzen 2
Von der Entgeltlücke zur Rentenlücke: Westdeutschland Ostdeutschland Frauen Männer Durchschnittliche Versicherungsjahre 27,7 40,4 39,1 44,7 Rente wegen Alters insgesamt 508 € 1.005 € 730 € 1.073 € Rentenlücke (Diff. in % der höheren Rente der Männer) 50% 32% Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2013, S. 34ff., eigene Zusammenstellung Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 19

20 Teilzeitarbeit: Rechte nach dem TzBfG
§1 Zielsetzung Teilzeitarbeit fördern, Diskriminierung verhindern. §4 Verbot der Diskriminierung Keine Benachteiligung von TZ- und befristet Beschäftigten, mindestens anteilige Vergütung und geldwerte Leistungen. §6 Förderung Teilzeit ist auch in leitenden Positionen zu ermöglichen. §7 Ausschreibung, Information Arbeitsplätze müssen bei Eignung auch als Teilzeitplätze ausgeschrieben werden. §8 Verringerung Beschäftigte können eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen (unter bestimmten Voraussetzungen) §9 Verlängerung Bevorzugte Berücksichtigung bei der Stellenbesetzung, wenn TZ-Beschäftigte zu Vollzeit zurückkehren wollen. §10 Aus- und Weiterbildung Teilnahme von TZ-Beschäftigten muss vom AG gefördert werden. §12 Abrufarbeit 10 Std./Woche, 3 Std., 4 Tage im Voraus Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 20

21 Teilzeitarbeit: Forderungen
Positionen der kfd zu Teilzeitarbeit: Ausbau von Teilzeitlösungen während der Elternzeit Rückkehrrecht in Vollzeittätigkeit nach Familienzeiten An die Lebenssituation der Beschäftigten angepasste Arbeitszeiten Forderungen des DGB: Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung auch in Kleinbetrieben Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit bzw. Aufstockung der Arbeitszeit Ergänzend dazu: Vergütung von Mehrarbeit bereits bei Überschreitung der individuellen Arbeitszeit Keine Benachteiligung bei Zuschlägen Vollständige, gleichberechtigte Integration in Arbeitsablauf und Organisation Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 21

22 Minijobs: Ursachen und Gestaltung
Form der Teilzeitarbeit: geringfügige Beschäftigung in finanzieller Hinsicht Basis: Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt, 2003, „Hartz-Gesetze“ Brutto = Netto, Arbeitgeber zahlt geringe Pauschalbeiträge in die Sozialversicherung Keine Arbeitslosenversicherung, kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis Ursachen: wie für Teilzeit, aufgrund der fehlenden Besteuerung und SV-Beiträge scheinbar attraktiv Pro und Contra: wie für Teilzeit, jedoch drastischer Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 22

23 Minijobs: Ausmaß Juni 2013: knapp 7 Mio Menschen arbeiten in Minijobs, davon 61,4% Frauen, 38,6% Männer (Angaben der Minijobzentrale) Für Frauen ist es häufiger der einzige Job, für Männer eher ein Nebenjob: Ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob Geringfügig entlohnt Beschäftigte insgesamt Anzahl Anteil in % Frauen 65,6 57,5 62,8 Männer 34,4 42,5 37,2 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Analytikreport der Statistik, Analyse des Arbeitsmarktes für Frauen und Männer, November 2012, S. 14 Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 23

24 Minijobs: Arbeitszeit und Verdienst
Quelle: DGB (Hrsg.) Raus aus der Armutsfalle, DGB-Reformkonzept Minijob Achtung, es gilt: Auch für Minijobber/innen gilt der Tarifvertrag. Also: Eingruppierung nach Tätigkeit und entsprechende Berechnung der Stundenverdienste. Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 24

25 Minijobs: Arbeitszeit und Verdienst
Einkommensverteilung bei Minijobbern: Abhängig Beschäftigte* in Mio und Bruttostundenlohn (2009) Niedriglohn-Schwelle Ost: 7,03 € West:9,53 € 58,1% 44,3% 37,5% 34,0% 29,8% davon geringfügig beschäftigt: * Hauptbeschäftigte, ohne Schüler, Studenten und Rentner Quelle: Sozioökonomisches Panel 2009, Berechnungen: Voss, Weinkopf, Hans-Böckler-Stiftung 2012 Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 25

26 Minijobs: Und die Rente?
Dauerhafte Minijobs führen zu Altersarmut. Berechnung aus der kfd-Broschüre (auf Basis 400 €): Wer 35 Jahre und 4 Monate einen Minijob ausübt, erhält eine Rente von 60 € im Monat. Die Möglichkeit der Aufstockung sollte auf jeden Fall genutzt werden. D. h.: freiwillige Zuzahlung des Differenzbetrages zum normalen Rentenversicherungsbeitrag „aus eigener Tasche“ * Hauptbeschäftigte, ohne Schüler, Studenten und Rentner Quelle: Sozioökonomisches Panel 2009, Berechnungen: Voss, Weinkopf, Hans-Böckler-Stiftung 2012 Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 26

27 Minijobs: Einschätzungen und Forderungen
Aus dem Sachverständigen-Gutachten zum Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, 2011: „Minijobs haben nur selten eine Brückenfunktion zur Vollzeitbeschäftigung und zu einem existenzsichernden individuellen Erwerbseinkommen.“ (S. 142) „Die gegenwärtige Minijobstrategie muss aus der Perspektive der Geschlechtergleichstellung … als desaströs bezeichnet werden.“ (S. 155) „Ziel muss es daher sein, alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig zu machen.“ (S. 155) Position der kfd: Eigenständige soziale Sicherung für Frauen und Männer Umwandlung aller Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 27

28 (Handlungs-)Perspektiven
Aktuelles: Am hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Zertifikate an drei Unternehmen vergeben, die eine Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de vorgenommen haben. Koalitionsverhandlungen: Vorgesehen ist ein Entgeltgleichheits- gesetz für mitbestimmte Betriebe und den öffentlichen Dienst. Vorgesehen u.a.: Entgeltberichte der Unternehmen Dokumentierter Abbau der Entgeltunterschiede (auch durch Tarifparteien) Neubewertung frauentypischer Berufe in Pflege, Betreuung und Erziehung Eintreten für die gleichstellungspolitischen Forderungen zu Minijobs und Teilzeit Aktives, engagiertes Gestalten des nächsten EPD Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 28

29 Equal Pay Day konkret Wir suchen gemeinsam Argumente und Antworten für Gespräche mit Interessierten. Vorgehen: Bitte finden Sie sich zu zweit oder zu dritt zusammen! Überlegen Sie gemeinsam, welche Fragen von Familienmitgliedern, Freunden, Bekannten und Passanten/innen auf der Straße Sie im Zusammenhang mit dem Equal Pay Day erwarten. Welche Fragen wurden Ihnen bereits gestellt? Welche waren nicht einfach zu beantworten? Notieren Sie zwei bis drei Fragen auf Karten. Anschließend sammeln wir die Fragen und finden gemeinsam „elegante“ Antworten. Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 29

30 Entgeltgleichheit prüfen!
Eg-check.de: Instrumentarium zur Prüfung der Entgelt- gleichheit, entwickelt von Andrea Jochmann-Döll und Karin Tondorf mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung Werkzeugkasten mit 16 Werkzeugen für verschiedene Prüfsituationen und Fragestellungen Kostenloser Download unter Eines der Werkzeuge: Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten, ein Verfahren zur diskriminierungsfreien Bewertung von Arbeit Wichtig für die Diskriminierungsfreiheit: Berücksichtigung aller Anforderungen Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 30

31 Eine gerechtere Bewertung durch den Paarvergleich!
1. Anforderungen an das Wissen und Können 3. Anforderung an Verantwortung 1.1 Fachkenntnisse und Fertigkeiten 1.2 Fachbezogene Zusatzqualifikationen 1.3 Fachübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten 1.4 vorausgesetzte fachliche Erfahrung in der Praxis 1.5 Planen und Organisieren 1.6 Bewältigung von Arbeitsunterbrechungen 1.7 Ununterbrochene Aufmerksamkeit und Konzentration 3.1 Verantwortung für Geld- und Sachwerte 3.2 Verantwortung für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Sicherheit anderer 3.3 Verantwortung für die Arbeit anderer und (strategische) Führung 3.4 Verantwortung für die Umwelt 2. Anforderungen an psycho-soziale Kompetenzen 4. Physische Anforderungen 2.1 Kommunikationsfähigkeit 2.2 Kooperationsfähigkeit 2.3 Einfühlungs- und Überzeugungsvermögen 2.4 Belastende psycho-soziale Bedingungen 4.1 Anforderungen an die Körperkraft 4.2 Anforderungen an die Bewegungspräzision 4.3 Belastende arbeitszeitliche Bedingungen 4.4 Beeinträchtigende Umgebungsbedingungen Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 31

32 Eine gerechtere Bewertung durch den Paarvergleich!
Ergebnisse der Paarvergleiche durch die kfd-BF aus dem Jahr 2011 (Anwendungstest in einem Seminar): Weiblich dominierter Beruf Erzielte Punkte Männlich dominierter Beruf Häusliche Altenpflege 32 29 Autolackierer Friseurin 23 Maurer Erzieherin in Leitungsposition 42 21 Zahntechniker Verkäuferin Bekleidung 16 Autoverkäufer Krankenpflegerin 38/34 25 Elektriker Physiotherapeut Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen 32


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