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Doppik al dente Konsolidierungssachverhalte Köln,

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Präsentation zum Thema: "Doppik al dente Konsolidierungssachverhalte Köln,"—  Präsentation transkript:

1 Doppik al dente Konsolidierungssachverhalte Köln, 08.09.2010
btf/is-Breitenfelder Gesellschaft für Informationssysteme mbH

2 … über die Grundlagen und Sonderfälle der IC-Konsolidierung
Worüber wollen wir sprechen? … über die Grundlagen und Sonderfälle der IC-Konsolidierung Schuldenkonsolidierung Aufwands- und Ertragskonsolidierung Wir werden sehen, dass Schuldenkonsolidierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung zwei Seiten derselben Medaille sind.

3 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt: Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“ Beispiele Beispiele Beispiele Beispiele

4 Grundlage: Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 HGB)
Was steht im Gesetz? (1) Grundlage: Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 HGB) Konsequenz: Eliminierung aller Binnensalden und Binnenumsätze § 297 Inhalt des Konzernabschlusses „Im Konzernabschluß ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären.“ (§ 297 Abs. 3 HGB)

5 Ein Satz, der uns noch beschäftigen sollte.
Was steht im Gesetz? (2) § 303 Schuldenkonsolidierung „Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen.“ … und gleich dahinter, in Abs. 2, steht: „Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.“ Ein Satz, der uns noch beschäftigen sollte.

6 Was steht im Gesetz? (3) § 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
„In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind 1. bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind, 2. andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.“ … und gleich dahinter folgt wieder in Abs. 2: „ Aufwendungen und Erträge brauchen nach Absatz 1 nicht weggelassen zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge … nur von untergeordneter Bedeutung sind. “

7 Was steht im Gesetz? (4) Etwas weniger verklausuliert:
§ 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung „In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind Erlöse und Erträge zwischen Konzernpartnern  mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen,  als Erhöhung des Bestands im Umlaufvermögen umzugliedern  oder als aktivierte Eigenleistungen umzugliedern.“ Hier deuten sich 2 wenig beachtete Sonderfälle an: -- Lieferung von Bestandsmaterial -- Leistungen für Anlagevermögen

8 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt: Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

9 Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
Zu konsolidieren sind alle Geschäftsvorfälle zwischen den Konzernpartnern, die bei einer einheitlichen Führung als Gesamtunternehmen nach außen nicht sichtbar wären. Also: Konzerninterne … Lieferungen und Leistungen Forderungen und Verbindlichkeiten Ausleihungen und Kreditre Geleistete und erhaltene Anzahlungen Rückstellungen (einseitig!) Wertpapiere Konzessionen Ergebnisabführungen und –übernahmen Geleistete und erhaltene Zuwendungen

10 Beispiel 1: Konzerninterne Ausleihung (a) Bestand und Tilgung
Konzernpartner 1 AKTIVA PASSIVA Anlagevermögen Umlaufvermögen Ausleihung IC 1.000 Eigenkapital Fremdkapital „weglassen“ (aufrechnen) Konzernpartner 2 Da die gemeldeten Zahlen die Tilgungen bereits berücksichtigen, fallen auch diese hier weg. AKTIVA PASSIVA Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Fremdkapital Kredit IC 1.000

11 Beispiel 1: Konzerninterne Ausleihung (b) Zins
Konzernpartner 1 Ergebnisrechnung Umsatzerlöse Aufwendungen Sonstige Erträge Zinsen IC 100 „weglassen“ (aufrechnen) Konzernpartner 2 Ergebnisrechnung Umsatzerlöse Aufwendungen Sonstige Erträge Sonstige Aufwendungen Zinsen IC 100

12 Beispiel 2: Konzerninterne Zuwendung
Konzernpartner 1 Ergebnisrechnung Umsatzerlöse Aufwendungen Sonstige Aufwendungen Geleistete Zuwendungen 400 „weglassen“ (aufrechnen) Konzernpartner 2 AKTIVA PASSIVA Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Sonderposten Sopo IC 400 Fremdkapital

13 Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (1)
Die Stadtwerke ermitteln und fakturieren die Abwassergebühren auf der Grundlage des Wasserbezugs. 1 - Es entsteht eine Forderung der Stadt gegenüber dem Bürger. 2 - Diese wird bei der Stadt „zum Soll gestellt“ – oder auch nicht. 3 - Zu diesem Zeitpunkt besteht bei den Stadtwerken weder einer Forderung gegen den Bürger noch eine Verbindlichkeit gegen die Stadt. Zahlungseingang Die Stadtwerke vermerken den Geldeingang (Bankeinzug oder Einzelzahler). 1 - Hierbei entsteht eine Verbindlichkeit (IC) der Stadtwerke gegenüber der Stadt. 2 - Zeitgleich und in gleicher Höhe entsteht eine Forderung (IC) der Stadt gegen die Stadtwerke. 3 - Diese „löst“ die Forderung gegenüber dem Bürger „ab“. D.h. die Forderung der Stadt gegenüber dem Bürger ist ausgeglichen.

14 Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (2)
Abrechnung zwischen Stadt und Stadtwerken (periodisch/Jahresende) Die Stadtwerke überweisen die vereinnahmte Summe und gleichen damit ihre Verbindlichkeit aus. Die Stadt vereinnahmt die Überweisung der Stadtwerke und bucht sie als Ertrag aus Abwassergebühren. Die Stadtwerke melden ihren Saldo auf dem Konto „Durchlaufende Abwassergebühren“ an die Stadt. Die Stadt bucht den Saldo als Forderungen an Ertrag aus Abwassergebühren. (Ggf. ist vorher ein bestehender Forderungssaldo aus Vorperiode auszubuchen.) >!< Bis hierher ist das reiner Einzelabschluss für „Durchlaufende Gelder“.

15 Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (3)
Wo liegt nun der IC- oder Konsolidierungsaspekt? Annahme: Am Jahresende besteht noch eine Verbindlichkeit (IC) der Stadtwerke gegenüber der Stadt aus vereinnahmten, nicht überwiesenen Abwassergebühren. Dann … … ist über diesen Betrag spätestens jetzt bei der Stadt eine Forderung (IC) gegen die Stadtwerke aufzumachen und an Ertrag aus Abwassergebühren zu buchen. IC-Forderung und IC-Verbindlichkeit werden aufgerechnet. Der Ertrag bleibt stehen.

16 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt: Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

17 Umgliederungen Was ist das? >!< Umgliederungen sind …
Sachverhalte, die aus Konzernsicht im Sinne der Einheitstheorie fachlich anders zu interpretieren sind als aus Sicht der Einzelunternehmen. Beispiele Aus Erlösen werden aktivierte Eigenleistungen Aus Aufwand für bezogene Leistungen wird Sonstige Aufwand (Vorsteuer) Wo entstehen Umgliederungen? In der Ergebnisrechnung (nicht in der Bilanz) >!< Umgliederungen sind … einseitige Vorgänge (nur bei einem der Partner) Umbuchungen im Rahmen der KB II manuell vorzunehmen keine Konsolidierung!

18 Hinweis: Keine Zwischenergebnis- Eliminierung!
Beispiel 4: Konzerninterne Bauleistung Konzernpartner 1 Ergebnisrechnung Umsatzerlöse IC 700 Aktivierte Eigenleistungen 700 Hinweis: Keine Zwischenergebnis- Eliminierung!  umgliedern Konzernpartner 2 AKTIVA PASSIVA Anlagevermögen 700 Umlaufvermögen Eigenkapital Fremdkapital

19 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt: Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

20 IC-Differenzen: Was sie sind und wie sie entstehen
… sind Salden, die nach der Aufrechnung von IC-Sachverhalten verbleiben. „Echte“ Differenzen … … haben eine sachliche Grundlage in der unterschiedlichen Bewertung desselben Sachverhalts in den Einzelabschlüssen der Konzernpartner. Für die Auflösung der Differenz ist der Sachverhalt aus Konzernsicht zu bewerten und ursachengerecht zu konsolidieren. Die Konsolidierung ist ggf. über mehrere Jahr fortzuführen und zu verfolgen und bei Wegfall des Bewertungsunterschieds wieder zurückzuführen. „Unechte“ Differenzen … … beruhen auf Fehlern in der Buchführung der Einzelabschlüsse. Für die Auflösung erfolgt im Gesamtabschluss eine verursachungsgerechte Korrekturbuchung (bereits in der KB II). Die Korrektur ist im darauffolgenden Jahr in den Einzelabschlüssen nachzuholen.

21 IC-Differenzen: Grundsatz für ihre Eliminierung
IC-Differenzen sind – unabhängig ob echt oder unecht – immer entsprechend ihrer Entstehung zu eliminieren. Will heißen: In aller Regel ändert sich die Ergebnisrechnung („erfolgswirksam“).

22 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt: Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

23 Echte IC-Differenzen (1)
Echte IC-Differenzen gibt es im Wesentlichen drei: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Wertberichtigungen von Forderungen Nicht-abzugsfähige Vorsteuer

24 Echte IC-Differenzen (2) Beispiel 5: Rückstellungen und Wertberichtigungen
Bei Rückstellungen und Wertberichtigungen handelt es sich um „einseitige“ Geschäftsvorfälle. Im Konzern sind diese Vorfälle „wegzulassen“. Dabei ist auch der zugehörige Aufwand auszubuchen. Konzernpartner 1 AKTIVA PASSIVA Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Rückstellung IC 200 ausbuchen Nur 1 Partner betroffen Verursachungsgerecht zurück buchen:  Rückstellung an Aufwand In der KB II Manuell Ergebnisrechnung Umsatzerlöse Aufwand IC 200

25 Modellprojekt: Umgliedern!
Echte IC-Differenzen (3) Beispiel 6: Nicht-abzugsfähige Vorsteuer Dem Nettoerlös des einen Konzernpartners steht der höhere Bruttoaufwand des anderen Konzernpartners gegenüber. Aus Konzernsicht „bleibt es dabei“ (Bruttoauwand). (Die Steuer ist weg …) Zu eliminieren ist also Nettoerlös gegen Nettoauwand. Konzernpartner 1 Ergebnisrechnung Umsatzerlös IC 1.000 Netto konsolidieren Konzernpartner 2 Netto konsolidieren Der Steueraufwand bleibt stehen. Geschmacksfrage: Steuer umgliedern in „Sonstige betriebliche Aufwendungen“? Ergebnisrechnung Aufwand IC 1.190 Sonstige Aufwendungen 190 Modellprojekt: Umgliedern!

26 Unechte IC-Differenzen
Beispiele für unechte IC-Differenzen: Noch nicht gebuchte Belege (Eingangsrechnungen) Fehlerhafte Zeitabgrenzung (bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen) Zahlungen unterwegs (Bankverkehr zum Jahreswechsel) Was tun? Grundsatz: „Bei Entdeckung berichtigen“ Im Idealfall: Fehlerhaften Einzelabschluss berichtigen und neu melden Wenn das nicht mehr geht: im Gesamtabschluss Korrektur im Rahmen der KB II im Einzelabschluss Korrektur im Folgejahr. Wichtig: Im Folgejahr ist dann eine gegenläufige Korrektur beim Gesamtabschluss fällig.

27 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
Worüber werden wir sprechen? 1. Der Gesetzestext 2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren? 3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung 4. Differenzen: echte und unechte 5. Eliminierung der Differenzen 6. Zuguterletzt: Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“


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