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Lärmaktionsplanung für die Stadt Göttingen

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Präsentation zum Thema: "Lärmaktionsplanung für die Stadt Göttingen"—  Präsentation transkript:

1 Lärmaktionsplanung für die Stadt Göttingen
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 27. November 2012

2 Lärmaktionsplanung 2013 - was ist vorgesehen?
Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation Vorhandene Planungen und Maßnahmen Strategische Ansätze und Maßnahmenkonzepte Ruhige Gebiete Wirkungsanalysen und Maßnahmenbewertung

3 Themen heute - Stand der Bearbeitung
Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation Lärmschwerpunkte und Lärmbetroffenheit Definition von Maßnahmenbereichen Ansätze zur Maßnahmenentwicklung Ruhige Gebiete - Analysen und Ansätze Öffentlichkeitsbeteiligung

4 Bewertung der Lärm- und Konfliktsituation
Herausarbeitung von Lärmschwerpunkten und Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung Auslöse- und Schwellenwerte: Auslösekriterium zur Lärmaktionsplanung: LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A) (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz et. al.: Musteraktionsplan, 2008) Gesundheitliche Schwellenwerte: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) (Umweltbundesamt, Auslösekriterien für die Lärmaktionsplanung, 2006)

5 Schallpegel an Gebäuden mit Wohnnutzung
Gebäudepegel = maximaler Fassadenpegel am Gebäude 3 % der Wohngebäude in Göttingen weisen einen Pegel LNight > 60 dB(A) auf 6 % weisen einen Pegel LNight > 55 dB(A) ≤ 60 dB(A) auf Hannoversche Straße - Weender Landstraße Kreuzbergring – Friedländer Weg Kasseler Landstraße / Posthof: Gebäude mit LNight = 68 dB(A) Jüdenstraße Bürgerstraße Reinhäuser Landstraße Geismar Landstraße - Hauptstraße

6 Lärmbetroffenheit In welchen Bereichen sind die meisten Menschen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt? LärmKennZiffer: Lärmbetroffenheit nach Einwohnern und Höhe der Lärmbelastung Lärmbetroffenheit sensibler Einrichtungen: Schulen und Krankenhäuser Schwellen: LDEN > 65 dB(A), LNight > 55 dB(A) Schulen an der Bürgerstraße

7 Definition und Priorisierung der Maßnahmenbereiche
Maßnahmenbereiche: Zusammenfassung von zusammenhängenden vergleichbaren Lärmschwerpunkten zur Maßnahmenentwicklung 1. Priorität: LKZDEN/Night > 200 oder LKZDEN/Night > 100 und Anteil an Wohngebäuden mit Gebäudepegeln LDEN/Night > 70 bzw. 60 dB(A) von ≥ 50% 2. Priorität: LKZDEN/Night > 100 oder LKZDEN/Night > 50 und Anteil an Wohngebäuden mit Gebäudepegeln LDEN/Night > 70 bzw. 60 dB(A) von ≥ 35% 3. Priorität: LKZDEN/Night > 50 oder LKZDEN/Night > 25 und Anteil an Wohngebäuden mit Gebäudepegeln LDEN/Night > 70 bzw. 60 dB(A) von ≥ 20% Veränderung der Einstufung von Maßnahmenbereichen bei Zusatzbelastung durch Schienenverkehrslärm und / oder lärmsensibler Einrichtungen am Abschnitt

8 Zusatzbelastung Schienenverkehrslärm

9 Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung
Höhere Einstufung der Bürgerstraße auf Grund von Zusatzbelastung durch den Schienenverkehr und zwei lärmsensiblen Einrichtungen (Schulen)

10 Maßnahmenbereiche Maßnahmenbereiche der 1. Priorität:
An der Lutter Maßnahmenbereiche der 1. Priorität: 16 Bereiche mit einer Gesamtlänge von 8 km überwiegend in der Innenstadt und an den Haupteinfallstraßen Hannoversche Straße Weender Landstraße Kreuzbergring Groner Landstraße Kasseler Landstraße Innenstadtbereich Bürgerstraße Reinhäuser Landstraße

11 Weiteres Vorgehen zur Maßnahmenentwicklung
Emissionsanalysen - Hauptursachen der Lärmbelastung Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung und langfristige Strategien Wirkungsanalyse und Kosten-Nutzen-Analyse Überprüfung / Abstimmung Maßnahmenkatalog / Entwurf des Lärmaktionsplans

12 Kfz-Verkehrsmengen A 7 hohe Lärmbelastung bei geringen Verkehrsbelastungen auf den Innenstadtstraßen Belastung auf Stadtstraßen Kfz/24 h Bundestraßenführungen bis Kfz/24 h Hannoversche Straße Hannoversche Straße Königsallee Weender Landstraße Kreuzbergring Kasseler Landstraße Innenstadtstraßen Bürgerstraße Von-Ossietzky-Straße Reinhäuser Landstraße Zusammenhang zwischen Verkehrsbelastung und Lärmbelastung Eine Verdoppelung der Verkehrsmenge bewirkt eine Pegelerhöhung um 3 dB(A). ● Eine Verzehnfachung der Verkehrsmenge bewirkt eine Pegelerhöhung um 10 dB(A), d.h. einer Verdopplung der Lautstärke. ● Eine deutlich (wahrnehmbare) Differenz in der Lärmbelastung von 1 dB(A) besteht bei Änderungen der Verkehrsmenge um mindestens 20%.

13 Schwerverkehrsanteile (Lkw und Bus)
Hohe SV-Anteile insbesondere auf der A7 und in der Innenstadt hohe SV-Anteile in der Innenstadt sind auf den Busverkehr zurückzuführen Zusammenhang zwischen Schwerverkehrsanteil (SV-Anteil) und Lärmbelastung: Geräuschbelastung eines Lkw / Busses entspricht der von 23 Pkw (nach VBUS bei 50 km/h) Busring max. 17% Tags ( Uhr) & max. 45% Nacht (22 – 6 Uhr) = jeweils A 1 / Höhe Roxel

14 Fahrbahnoberfläche überwiegend Asphalt
Teile des Innenstadtbereiches „Pflaster mit ebener Oberfläche“ (DStrO 2dB(A)) Stadtteil Geismar „sonstiger Pflasterbelag“ (kein Maßnahmenbereich) Stumpfebiel / Gotmarstraße Jüdenstraße u. Kurze-Geismar-Straße Paulinerstraße Zindelstraße Groner Straße Nikolaistraße Von-Ossietzky -Straße Alva-Myrdal-Weg Bertha-v.Suttner-Straße E.-Schramm-Straße G.-Henry-Straße

15 Geschwindigkeiten in den Maßnahmenbereichen der Innenstadt 30 km/h bzw. darunter in den Maßnahmenbereichen des Hauptstraßennetzes i.d.R. 50 km/h oder 60 km/h Hannoversche Straße Weender Landstraße Groner Landstraße Vorbeifahrtpegel verschiedener Fahrzeuge in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit Quelle: Steven, UBA Forschungsvorhaben , © LfU Abt.2 / V18/ Kasseler Landstraße Innenstadtstraßen

16 Lärmaktionsplanung - mögliche Maßnahmen
Strategie Maßnahmen Vermeidung von Lärmemissionen Stadtentwicklung: - verkehrssparsame Nutzungsdichte und -mischung - Lärmvermeidung bei Nutzungsansiedlungen Verkehrsentwicklung: - Förderung des Umweltverbundes (ÖV, Rad, Fuß) - Integriertes Parkraummanagement (P&R, Parkraumbewirtschaftung) - (Betriebliches) Mobilitätsmanagement, Nutzungsmodelle (Carsharing, öffentl. Fahrräder) - Fahrzeugmanagement - Einsatz lärmarmer Fahrzeuge (E-Mobilität, leise Busse ...) Verlagerung von Lärmemissionen - räumliche Verlagerung auf neue Netzteile - räumliche Verlagerung / Bündelung im Bestandsnetz - Lkw-Routenkonzept Verminderung von Lärmemissionen - Fahrbahnsanierung / lärmarme Fahrbahnbeläge - Verstetigung des Verkehrsflusses - Geschwindigkeitskonzept - Straßenraumgestaltung (Unterstützung Verkehrsverstetigung und Geschwindigkeitskonzept) Verminderung von Immissionen - Straßenraumgestaltung (Erhöhung Abstand Gebäude - Emissionsquelle) - Bauleitplanung (Festsetzung von Nutzungszuordnungen, Bebauungsflächen, Gebäudestellungen ...) - Schallschutzwände, -wälle, Schallschutzfenster

17 Lärmaktionsplanung - Maßnahmenkonzepte
Lärmminderung auf den Innenstadtstraßen Prüfung Lärmminderungspotentiale von schadstoffarmen Bussen Prüfung Fahrbahnsanierung Prüfung weitere Reduzierung der Kfz-Verkehre auf den Innenstadtstraßen (Fußgängerzone)

18 Lärmaktionsplanung - Maßnahmenkonzepte
Geschwindigkeitskonzept / Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduzierungen Fahrbahnsanierungskonzept - Überprüfung der Eignung lärmarmer Fahrbahnbeläge Straßenräumliches Konzept - Potentiale für eine lärmarme Straßenraumgestaltung aktive Schallschutzmaßnahmen (übergeordnete Straßen / Autobahnen) passiver Schallschutz

19 Ruhige Gebiete Zielsetzungen: Schutz derzeit ruhiger Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms = Vorsorge zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen rechtlicher Rahmen (EU, Bund, Land): weitestgehend offen gehalten Schwellenwerte für ruhige Gebiete: i.d.R. LDEN von 50 dB(A) bis 55 dB(A) Geeignete Nutzungen für ruhige Gebiete: in der Praxis vorwiegend unbebaute Bereiche (keine Wohngebiete) Bindungswirkung: Festsetzung durch zuständige Behörde; Berücksichtigung und Abwägung der Belange ruhiger Gebiete durch andere Planungsträger erforderlich Kiessee, Quelle: Schneider 2004 auf Schillerwiesen, Quelle: Stadtwald, Quelle:

20 Lärmindizes und Gesamtlärmbetrachtung
Lärmindizes: LDEN für Straße und Gewerbe, Schiene Gesamtlärmbetrachtung:  Überlagerung, keine Aufsummierung Schallpegelgrenzen: LDEN ≤ 50 dB(A) und LDEN zwischen 50 und 55 dB(A)

21 Potentiell ruhige Gebiete
potentiell ruhige Gebiete mit LDEN ≤ 55 dB(A) Abstufung in Flächen: LDEN ≤ 50 dB(A) und LDEN > 50 und ≤ 55 dB(A) dargestellt sind auch Siedlungsflächen mit LDEN ≤ 55 dB(A)

22 Weitere Auswahlkriterien für ruhige Gebiete
Überschneidung von Schallpegelgrenzen und geeigneten Flächennutzungen: unbebaute Gebiete heutiger Erholungsnutzen der Gebiete allgemeine Zugänglichkeit Zielsetzungen weiterer Planungsebenen, z.B. Leitbild (Entwicklungs- und Erhaltungsgebiete für ruhige Erholung) Flächennutzungsplanung (Standorte Windenergieanlagen, ...) Festlegung einer Mindestgröße, auch in Abhängigkeit von der Lage des Gebietes (Innenbereich / Außenbereich)

23 Öffentlichkeitsbeteiligung
Entsprechend EG-Umgebungslärmrichtlinie soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört werden und die Möglichkeit erhalten, an ihrer Ausarbeitung mitzuwirken (Art. 8, Abs. 7) Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans im Rahmen der öffentlichen Auslegung Internet: Information und Beteiligungsmöglichkeiten Öffentliches Lärmforum

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Antje Janßen LK Argus Kassel GmbH Tel


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