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Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

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Präsentation zum Thema: "Die Revision des Schweizer Patentgesetzes"—  Präsentation transkript:

1 Die Revision des Schweizer Patentgesetzes
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Die Revision des Schweizer Patentgesetzes Tagung durchgeführt von SWISSAID und der Erklärung von Bern Bern, 3. Mai 2006 Felix Addor Mitglied der Direktion Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

2 Was ist ein Patent ? Ein Schutztitel …
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Was ist ein Patent ? Ein Schutztitel … Eigentumstitel Vermögenswert, über den verfügt werden kann Mittel für Technologietransfer Abwehrrecht Recht, anderen zu verbieten, die patentierte Erfindung gewerbsmässig zu benutzen Recht ist zeitlich, inhaltlich und geografisch beschränkt 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

3 … aber keine Erlaubnis zur Nutzung
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 … aber keine Erlaubnis zur Nutzung Patent = kein ‚Persilschein‘ zur Nutzung der Erfindung Rechtsordnung bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erfindung genutzt werden kann Patenterteilung = keine Billigung der Erfindung Patentrecht = kein Instrument, um die Forschung zu steuern und deren negativen Auswüchse zu bekämpfen 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

4 Patente: warum eigentlich?
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Patente: warum eigentlich? Patente fördern die Innovation  Ausschliesslichkeitsrecht verhindert Trittbrettfahren  Investitionssicherung  Anreiz für Forschung und Entwicklung Patente verbreiten technisches Wissen  Publikation statt Geheimhaltung  Freie Nutzung nach 20 Jahren Patente schaffen Transparenz  Register sind öffentlich 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

5 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes
3. Mai 2006 Allgemeine Patentierungsvoraussetzungen (PatG 1) 1. Erfindung 2. Kein Ausschlussgrund 3. Neuheit 4. Erfinderische Tätigkeit 5. Gewerbliche Anwendbarkeit Kommt Patentschutz überhaupt in Frage? Ist Erfindung in irgendeinem Land schon bekannt? Ist Erfindung für Fachmann naheliegend? Kann Erfindung gewerblich hergestellt oder verwendet werden?  gilt auch für Erfindungen auf dem Gebiet der belebten Natur ! 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

6 Patentierung biotechnologischer Erfindungen = nichts Neues!
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Patentierung biotechnologischer Erfindungen = nichts Neues! 1841 Finnisches Patent auf Bäcker Hefe 1873 US Patent auf gereinigter Hefe (Louis Pasteur) 1980 US Patent auf einem Mikroorganismus (Chakrabarty) 1984 EP auf der DNA-Sequenz von Interferon (EP ) 1992 EP auf Harvard Krebsmaus (EP ) 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

7 Schwerpunkt Biotechnologie
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Schwerpunkt Biotechnologie Wichtigste Revisionspunkte: Konkretisierung der Grenzen der Patentierbarkeit (Erfindung/Entdeckung, Patentierungsverbote) Inhaltliche Anforderungen an Patentanmeldungen (insb. Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen / traditionellem Wissen) Regelung der Schutzwirkungen und Schutzausnahmen des Patents (insb. Verankerung des Forschungsprivilegs) Änderungen im schweizerischen Patentverfahren Zeitplan: Botschaft des Bundesrates  Parlament 1. Sitzung vorberatende Kommission des Erstrates (Nationalrat): Inkrafttreten: ? 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

8 Erfindung / Entdeckung
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Erfindung / Entdeckung Entdeckung Auffinden und Beschreiben von etwas bereits Existierendem Wissen / Erkenntnis Erfindung Anweisung, wie ein Problem mit technischen Mitteln zu lösen ist Anwendung von Wissen / Erkenntnis auf technischem Gebiet Penicillium notatum Penicillin 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

9 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes
3. Mai 2006 Grenzen der Patentierbarkeit Tierrassen und Pflanzensorten Verfahren der Diagnostik, Therapie oder Chirurgie Nutzung der Erfindung verstösst gegen öffentliche Ordnung oder guten Sitten Biologische Züchtungsverfahren 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

10 Konkretisierung des Verstosses gegen den Ordre Public (PatG 2 Abs. 1)
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Konkretisierung des Verstosses gegen den Ordre Public (PatG 2 Abs. 1) Änderungen durch Stammzellenforschungsgesetz (in Kraft seit dem ): Von der Patentierung ausgenommen sind auch: Verfahren zum (reproduktiven und therapeutischen) Klonen des Menschen und die damit gewonnen Klone Verfahren der Bildung von Mischwesen (Chimären sowie Hybriden – jedoch nicht transgene Tiere) Verfahren der Parthenogenese beim Menschen Keimbahntherapie (jedoch nicht somatische Gentherapie) Unveränderte menschliche embryonale Stammzellen 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

11 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes
3. Mai 2006 Konkretisierung des Verstosses gegen den Ordre Public (E-PatG 2 Abs. 1) Von der Patentierung sollen künftig auch ausgeschlossen sein: Erfindungen, deren Verwertung gegen die Menschenwürde oder die Würde der Kreatur verstossen, so insbesondere: die Verwendung menschlicher Embryonen zu nicht medizinischen Zwecken „Qualzüchtungen“ bei Tieren 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

12 Der menschliche Körper (E-PatG 1a Abs. 1)
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Der menschliche Körper (E-PatG 1a Abs. 1) Keine Patentierung des menschlichen Körpers ! Vorgeburtliche Entwicklungsstadien sind auch von der Patentierung ausgeschlossen: Ab Kernverschmelzung Insbesondere auch totipotente Zellen Begründung: Menschenwürde / Fehlender Erfindungscharakter 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

13 Bestandteile des menschlichen Körpers (E-PatG 1a Abs. 2)
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Bestandteile des menschlichen Körpers (E-PatG 1a Abs. 2) Grundsatz: Patentierung von Körperbestandteilen Abgrenzungskriterium: nicht Isolation, sondern technischer Nutzeffekt ( Erfindung/Entdeckung) Vorbehalt: Öffentliche Ordnung und gute Sitten Einschränkung: Körperbestandteile in ihrer natürlichen Umgebung sind nicht patentierbar 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

14 Patentschutz für Gene (E-PatG 1b)
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Patentschutz für Gene (E-PatG 1b) Entdeckung Wissen / Erkenntnis  Beschreibung einer Gensequenz Erfindung Anwendung von Wissen / Erkenntnis auf technischem Gebiet  Konkrete Beschreibung der Gensequenz + Isolation / Synthese (= techn. Bereit- stellung) + konkrete Funktion (= techn. Nutzeffekt) + weitere Voraussetzungen  Neuheit  erfinderische Tätigkeit  gewerbliche Anwendbarkeit Patent 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

15 ... aber keine spekulativen Patente auf Gene ! (E-PatG 49.2b)
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 ... aber keine spekulativen Patente auf Gene ! (E-PatG 49.2b) KEEP OUT ??? Kein Patent! KEEP OUT + Funktion hinreichend spezifiziert empirisch oder experimentell erhärtet Patent! 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

16 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes
3. Mai 2006 Verwendungen B A C Chemischer Stoff zweckgebundener absoluter Schutz Gen F Verwendungen B A C D E Proteine 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

17 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes
3. Mai 2006 Schutzumfang bei Genpatenten Schutz auch für nicht offenbarte Verwendungs- möglichkeiten (Funktionen) von Gensequenzen ? Argumente für einen absoluten Schutz: – Gleicher Schutzumfang für biotechnologische Erfindungen wie für chemische Erfindungen – Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Forschung  Wettbewerbs- und Standortnachteil Argumente für einen zweckgebundenen Schutz: – Keine Überbelohnung für nicht geleistete erfinderische Tätigkeit – Keine übermässige Abhängigkeiten 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

18 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes
3. Mai 2006 Absoluter Stoffschutz, aber Einschränkung der Sequenzansprüche (E-PatG 8c) Nach herrschender Meinung weiterhin absoluter Stoffschutz Schutz umfasst auch nicht offenbarte / unbekannte Funktionen der patentierten Sequenzabschnitte Ansprüche auf Gensequenzen werden beschränkt auf die für die offenbarte Funktion wesentlichen Sequenzabschnitte Nicht wirkungsrelevante Sequenzabschnitte werden vom Patentschutz ausgenommen Spekulativ breite Patentansprüche werden eingeschränkt 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

19 Patente: forschungsfördernd oder forschungshindernd?
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Patente: forschungsfördernd oder forschungshindernd? OECD-Publikation 2002: „Genetic Inventions, Intellectual Property Rights and Licensing Practices“ ( EU-Studie 2002: „Evaluierung der Auswirkungen des Unterbleibens oder der Verzögerung von Veröffentlichungen“ ( CH-Studie 2003: „ Research and Patenting in Biotechnology – a survey in Switzerland “ ( UK-Studie 2004: „Patents for Genetic Sequences: the Competitiveness of Current UK Law and Practice“ ( Erkenntnisse: Patente fördern die Innovation Keine Hinweise, dass Patente für biotechnologische Erfindungen die Forschung grundsätzlich hemmen Patentsystem funktioniert 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

20 Vom Patentschutz ausgenommene Handlungen (E-PatG 9)
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Vom Patentschutz ausgenommene Handlungen (E-PatG 9) Privatgebrauch Breites Forschungs- und Versuchsprivileg Wissenschaftliche Forschung an der Erfindung und klinische Versuche Gesetzliche Lizenz für biotechnologische Forschungswerkzeuge (research tools) Alle Handlungen für Arzneimittelzulassung – ausser Produktion ‚auf Vorrat‘ Benützung im Unterricht Einschränkende oder aufhebende Abreden = nichtig 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

21 Auswirkungen auf die Landwirtschaft?
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Auswirkungen auf die Landwirtschaft? Einerseits: Ausdehnung des Schutzes (gegenüber Chemie) (E-PatG 8a und b) auf Folgegenerationen mit gleichen Eigenschaften auf die Verwendung genetischer Informationen in Produkten Andererseits: Einschränkungen des Schutzes (E-PatG 9, 9a, 35a und 35b) Züchterprivileg Schutzausnahme für zufällige Vermehrung Erlaubnis des rechtmässigen Erwerbers zur bestimmungs-gemässen Vermehrung Landwirteprivileg 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

22 Offenlegung der Quelle (PatG 49a, 81a sowie 138 Bst. b)
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Offenlegung der Quelle (PatG 49a, 81a sowie 138 Bst. b) Angabe der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen in der Patentanmeldung Patentrechtliche Massnahme zur Erhöhung der Transparenz und zur Bekämpfung der Biopiraterie Sanktionen: Zurückweisung der Patentanmeldung  kein Patentschutz Busse bis CHF 100'000 bei vorsätzlichen Falschangaben Urteilspublikation 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

23 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes
3. Mai 2006 „The patent system adds the fuel of interest to the fire of genius“ Abraham Lincoln 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

24 Revisionsziel = Interessenausgleich
Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes 3. Mai 2006 Revisionsziel = Interessenausgleich Allgemeinheit Erfinder Innovation Abwehranspruch Anreizfunktion Investitionssicherung Wissen / Fortschritt Transparenz / Kontrolle Forschungsprivileg / Privatgebrauch 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes

25 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes
3. Mai 2006 Aktuelle Informationen zur Revision des Schweizer Patentgesetzes finden Sie unter … de: engl: sowie in der Brochüre ‚Streitfall Biotechpatente‘ in Ihrem Handout sowie Kontakt: Dr. Felix Addor Tel / 3. Mai 2006 Felix Addor - Die Revision des Schweizer Patentgesetzes


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