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Information Prüfungswesen

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Präsentation zum Thema: "Information Prüfungswesen"—  Präsentation transkript:

1 Information Prüfungswesen

2 Prüfungs- und Studienordnungen
Veranstaltungsplan und Prüfungsplan

3 Allgemeine Regelungen für alle Studiengänge Bachelorstudiengänge
1. Prüfungs- und Studienordnungen 1.1 Wo finde ich die Regelungen, die für mich im Prüfungswesen gelten? Überblick: Allgemeine Regelungen für alle Studiengänge Bachelorstudiengänge Masterstudiengänge

4 1.2 Prüfungs- und Studienordnungen – Überblick über die Bachelorprüfungsordnungen Webseite Department: Prüfungs- und Studienordnungen der Bachelorstudiengänge Außenwirtschaft/Internationales Management Prüfungs- und Studienordnung Diese Prüfungs- und Studienordnung gilt für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2013/14 Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung Außenwirtschaft/Internationales Management vom 22. November 2012 Prüfungs- und Studienordnung Prüfungs- und Studienordnung vom 30. Juni 2010 Prüfungs- und Studienordnung Prüfungs-und Studienordnung vom 22. Mai 2008 Prüfungs- und Studienordnung vom 12. März 2009 Äquivalenztabelle Diese Äquivalenztabelle gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013 / 2014 begonnen haben. Äquivalenztabellen Logistik/Technische Betriebswirtschaftslehre Prüfungs- und Studienordnung Diese Prüfungs- und Studienordnung gilt für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2013/14 Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung Logistik vom 22. November 2012 Prüfungs- und Studienordnung Prüfungs- und Studienordnung vom 30. Juni 2010  Prüfungs- und Studienordnung Prüfungs- und Studienordnung vom 22. Mai 2008 Prüfungs- und Studienordnung vom 12. März 2009 Äquivalenztabelle Diese Äquivalenztabelle gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013 / 2014 begonnen haben. Äquivalenztabelle Marketing/Technische Betriebswirtschaftslehre Prüfungs- und Studienordnung Diese Prüfungs- und Studienordnung gilt für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2013/14 Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung Marketing  vom 22. November 2012

5 Prüfungs- und Studienordnungen der Master-Studiengänge
1.3 Prüfungs- und Studienordnungen – Überblick über die Masterprüfungs- und studienordnungen Prüfungs- und Studienordnungen der Master-Studiengänge International Business and Logistics Prüfungs- und Studienordnung 2008 International Business and Logistics Änderung zur Prüfungs- und Studienordnung 2010 Änderung zur Prüfungs- und Studienordnung vom 30. Juni 2010 International Business and Marketing Prüfungs- und Studienordnung 2008 International Business and Marketing Änderung zur Prüfungs- und Studienordnung 2010 Änderung zur Prüfungs- und Studienordnung vom 30. Juni 2010  Multichannel Trade Management in Textile Business Prüfungs- und Studienordnung 2009 Multichannel Trade Management in Textile Business Prüfungs- und Studienordnung 2011 Multichannel Trade Management in Textile Business

6 3. Welche Lehrveranstaltungen muss ich im 1. Fachsemester besuchen?
Siehe Veranstaltungsplan Der Veranstaltungsplan ist die Umsetzung des Studienplans, der in der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnung geregelt ist.

7 4. Welche Prüfungen muss ich im wann und wo ablegen?
Siehe Prüfungsplan Anmerkung: Der Prüfungen erfasst nur die Prüfungen der drei Klausurenwochen am Ende der vorlesungsfreien Zeit; andere Prüfungen werden von der jeweiligen Lehrkraft bekannt gegeben. Der Prüfungsplan ist die Umsetzung des Studienplans, der in der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnung geregelt ist.

8 Anerkennung woanders erbrachter Leistungen

9 6. Anerkennung fremder Leistungen
6. 1 Kann ich mir woanders erbrachte Leistungen anerkennen lassen? An Hochschulen erbrachte Leistungen Anerkennung ja, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen. An Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs erbrachter Leistungen Anerkennung ja, wenn Gleichwertigkeit besteht, allerdings nur bis zu 50%.

10 Anträge für die Anerkennung von Leistungen
6.2 Anerkennungen Anträge für die Anerkennung von Leistungen       Unter: Anerkennung Unter: Immatrikulierte Studierende können ihre woanders erbrachten Leistungen anerkennen lassen, sofern sie gleichwertig sind. Buchstaben A-K Reg.Dir. Jens Leichsenring Berliner Tor 5, Raum 9.22 Tel.: Buchstaben L-Z Prof. Dr. Ralf Lenschow Berliner Tor 5, Raum 9.10 Tel.: – Für Gaststudierende und Studierende, die im Ausland studierenden wollen (oder studiert haben), bei der Student Exchange Coordinator Frau Andres beraten lassen. Siehe:

11 Prüfungen

12 7. Prüfungen schieben? Wer Prüfungen schiebt, hat in der Regel ihr/sein Studium schlecht geplant und vor allem sich nicht richtig regelmäßig vor- und nachbereitet. Die Folge eines solchen Schiebens ist: Verlängerung des Studiums, Schwierigkeiten bei der nachfolgenden Studienplanung, Langzeitstudierende werden bei Zugangsregelungen benachteiligt, Ggf. Schwierigkeiten beim BaföG.

13 8. Welche Prüfungen muss ich wann und wo ablegen?
Siehe Prüfungsplan Anmerkung: Der Prüfungen erfasst nur die Prüfungen der drei Klausurenwochen am Ende der vorlesungsfreien Zeit; andere Prüfungen werden von der jeweiligen Lehrkraft bekannt gegeben. Der Prüfungsplan ist die Umsetzung des Studienplans, der in der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnung geregelt ist.

14 HELIOS 9. Prüfungsanmeldung Für jede Prüfung = Anmeldepflicht
Für jede Prüfung = Anmeldepflicht

15 10. Prüfungsanmeldung Beginn und Ende
Fristen werden bekannt gegeben durch Lehrkräfte und unter Ankündigungen. Abmeldung Normale Abmeldung (bis zum zweiten Tage vor der Prüfung; Prüfungstag wird mitgezählt). Abmeldung am zweiten und ersten Tag vor der Prüfung (s.o.): Abmeldung nur unter Nachweis berechtigter Gründe, z.B. Krankheit. Nachweis schriftlich gegenüber Fakultätsservicebüro. Krankheitsformular sh. Webseite:

16 9.3 Fragen zur Abmeldung: Ich habe mich für eine Prüfung fristgemäß angemeldet. Die Prüfung findet am Freitag, den 4. Juli statt. Was muss ich in den folgenden Fällen machen? Am Dienstag, den 1. Juli, werde ich krank? Am Freitag, 4. Juli, werde ich krank? Während der Prüfung werde ich krank?

17 9.3.1 Antwort zur Abmeldung:
Am Dienstag, den 1. Juli, werde ich krank? Bis zum zweiten Tage vor der Prüfung, der Prüfungstag zählt mit, kann ich mich ohne weiteres abmelden. Letzter Tag ist daher der Mittwoch bis Uhr. Somit kann ich mich bei Helios einfach abmelden. b) Am Freitag, 4. Juli, werde ich krank? Bis zum zweiten Tage vor der Prüfung, der Prüfungstag zählt mit, kann ich mich ohne weiteres abmelden. Letzter Tag ist daher der Mittwoch bis Uhr. Ich kann mich daher am Freitag nicht mehr abmelden. Dies kann ich nur unter sofortiger Vorlage (beim Servicebüro) des ausgefüllten und von einem Arzt abgezeichneten Formulars. c) Während der Prüfung werde ich krank? Eine Abmeldung ist ausgeschlossen. Nur noch ein Rücktritt ist möglich. Erforderlich ist eine Abmeldung bei der Aufsicht und unverzügliche Vorlage einer Krankmeldung wie bei b). An die Rechtmäßigkeit solcher Rücktritte werden strengste Anforderungen gestellt, da durch die Unterschrift auf der Anwesenheitsliste anerkannt wurde, dass Prüfungsfähigkeit vorliegt.

18 10. Rücktritt von der Prüfung
Wer an einer Klausurprüfung, mündlichen Prüfung, Referat oder einer anderen punktuellen Prüfung teilnimmt, geht das Risiko mangelnder Prüfungsunfähigkeit ein und kann sich nachträglich nicht auf fehlende Prüfungsunfähigkeit berufen.

19 11. Säumnis Wer einen Prüfungstermin versäumt, zu dem sie oder er sich verbindlich angemeldet hat, hat die Prüfung nicht bestanden. Z.B. Nichterscheinen zur Klausurprüfung trotz Anmeldung, Nichtabgabe einer Hausarbeit. Das gilt nicht, wenn berechtigte Gründe nachgewiesen werden. Die obigen Grundsätze gelten entsprechend (sh. Folie 10.).

20 12. Verlängerung Wer eine Arbeit über einen längeren Zeitraum anfertigt, z.B: eine Hausarbeit, Bachelorthesis, kann, wenn berechtigte Gründe vorliegen, die Bearbeitungszeit auf Antrag verlängern. Für den Nachweis der Gründe gelten die obigen Ausführungen entsprechend (sh. Folie 10.).

21 HELIOS 13. Prüfungsergebnisse Prüfungsergebnisse siehe Helios.
Prüfungsergebnisse siehe Helios.

22 Widerspruch gegen Prüfungsergebnisse

23 14. Zweitüberprüfung und Widerspruch
Meine Klausur ist mit 5,0 bewertet worden? Mit dieser Note bin ich nicht einverstanden. Was kann ich dagegen tun? Zweitüberprüfung Antrag auf Überprüfung der Bewertung durch den Prüfenden. Antrag bei der oder dem Prüfenden zu stellen. 2. Widerspruch Schriftliche Einlegung eines Widerspruchs beim Prüfungsausschuss (Fakultätsservicebüro oder Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter). Dieser überprüft die Bewertung nur eingeschränkt auf folgende Bewertungsfehler: Beruht die angefochtene Prüfungsentscheidung auf einem Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften? Z.B. unzumutbare Lärmbelästigung. Ist die oder der Prüfende von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen? Z.B. Die oder der Prüfende bewertet eine andere als die gestellte Aufgabe. Hat die oder der Prüfende sachfremde Erwägungen angestellt? Strengere Bewertung von Langzeitstudierenden. (4) Werden allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze nicht beachtet; oder wurde ggf. willkürlich entschieden? Z.B.: Die Benotung geht nicht aus der Bewertung hervor, sie kann nicht begründet werden. (5) Fachlich-wissenschaftliche Inhalte, sofern der Prüfling vertretbar argumentiert hat, dabei zu vertretbaren Ergebnissen gelangt ist und die oder der Prüfende dies zu Unrecht als falsch bewertet hat. Keine Begründung ist in der Regel eine nachträglich angezeigte Prüfungsunfähigkeit, z.B. wegen Krankheit oder Baulärm. Wer sich auf eine Prüfung einlässt, geht das Risiko mangelnder Prüfungsunfähigkeit ein und kann sich darauf grundsätzlich im Nachhinein nicht darauf berufen.

24 15. Klausureneinsicht In die Korrektur ihrer schriftlichen Ausarbeitungen können die Studierenden bei der oder dem Prüfenden nach vorheriger Terminbekanntgabe spätestens bis zum Ablauf des Folgesemesters Einsicht nehmen. Nach Ablauf des Folgesemesters ist eine Einsichtnahme ausgeschlossen. Die Einzelheiten werden von der oder dem Prüfenden mitgeteilt.

25 ENB 14. Ich habe dreimal nicht bestanden. Ich habe gehört, dass das „schlimm“ sein soll. Stimmt das? Was kann ich dagegen tun? Dreimaliges Nichtbestehen in einem Fach führt zum endgültigen Nichtbestehen. Grund: Jeder Prüfling hat je Fach nur drei Prüfungsversuche. Die Folge des dreimaligen Nichtbestehens führt zur Exmatrikulation von Amts wegen.

26 Bewertungen

27 Worin unterscheiden sich Leistungspunkte von der Note? Absolute Note
15. Worin unterscheiden sich Leistungspunkte von der Note? Welche Notenskala wird an der HAW verwendet? Leistungspunkte (CP) Sie geben die pauschalierte Einschätzung der studentischen Arbeitsbelastung (workload) an. Bestehend aus: Präsenzstunden (Lehrveranstaltungen) Vor- und Nachbereitung der Präsenzstunden Prüfungsvorbereitungen Prüfungen. 1 CP = 30 Zeitstunden h Lehrveranstaltung von 5 CP = 150 h Studium von 210 CP = 6300 h Absolute Note Die Note ist die Bewertung einer Leistung nach folgendem Notenschema: bis einschließlich 1,5 sehr gut, über 1,5 bis 2,5 gut, 2,5 bis 3,5 befriedigend, 3,5 bis 4,0 ausreichend, 4,0 nicht ausreichend.

28 Neulich hörte ich den Begriff relative Note? Was ist denn das?
15. Neulich hörte ich den Begriff relative Note? Was ist denn das? Die absolute Note ist die Bewertung einer Leistung nach folgendem Notenschema: Relative Note Zusätzlich zur Abschlussnote wird die relative Note errechnet. Die relative Note drückt aus, welchen Rang die Absolventin oder der Absolvent innerhalb einer festzulegenden Prüfungsperiode gegenüber den übrigen Absolventinnen und Absolventen einnimmt. 1,5 sehr gut, A die besten 10 %, 1,5 bis 2,5 gut, B die nächsten 25 %, 2,5 bis 3,5 befriedigend, C die nächsten 30 %, 3,5 bis 4,0 ausreichend, D die nächsten 25 %, 4,0 nicht ausreichend. E die nächsten 10 %.

29 Beratungsangebote des Departments

30 16. Beratungsangebote des Departments - Überblick
die Anerkennung von (woanders) erbrachten Leistungen Auslandssemester (Outgoings) ausländische Studierende (Incomings) BAföG- und Förderangelegenheiten Fakultätsservicebüro: insbesondere Anmeldung zur Bachlor- u. Masterthesis, Ausstellung der Zeugnisse, Abgabe der Krankmeldungen, Fragen zu Helios sowie allgemeine Fragen zur Prüfungs- und Lehrplanung Praxisangelegenheiten Prüfungsangelegenheiten Studienfachberatung (sh.

31 16.1 Beratung - Fakultätsservicebüro
Welche Serviceleistungen erhalte ich vom Fakultätsservicebüro? Fakultätsservicebüro Das Fakultätsservicebüro regelt die prüfungs- und studiengangsbezogenen Angelegenheiten für das Department Wirtschaft, insbesondere: Helios Siehe Leistungsübersicht und Prüfungsangelegenheiten Leistungskonten Überwachung und Pflege der Leistungskonten Prüfungsanmeldung,- plan und - termine Prüfungsanmeldungen, - termine und -abläufe Prüfungen Auskünfte insb. über Zulassungsvoraussetzungen zu Modulen und Anmeldung zu Prüfungen über Helios. Prüfungs- und Studienordnung Auskünfte über die Regelungen Prüfungsunfähigkeit Abgabe des Formulars zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit, z.B. bei Krankheit,  einschließlich des ärztlichen Attests. Zeugnisse und Urkunden Ausgabe der Bachelor- oder Masterzeugnisse und sonstigen Bachelor- oder Masterurkunde Raum 9.24 T T N.N.

32 16.2 Beratung - Fakultätsservicebüro
Wie und wo beantrage ich die Ausgabe meiner Bachelorthesis? Fakultätservicebüro Formular siehe

33 Beratung - Fakultätsservicebüro
Ich benötige eine Leistungsübersicht in englischer Sprache. Was muss ich machen? Die Leistungsübersicht in englischer Sprache aus Helios ausdrucken und im Fakultätsservicebüro beglaubigen lassen.

34 Beratung - Prüfungsausschuss
Buchstaben A-K Reg.Dir. Jens Leichsenring Berliner Tor 5, Raum 9.22 Tel.: Buchstaben L-Z Prof. Dr. Ralf Lenschow Berliner Tor 5, Raum 9.10 Tel.: – Siehe:

35 Nur fachliche Beratung über Studieninhalte
16.3 Studienfachberatung Studienfachberatung Nur fachliche Beratung über Studieninhalte

36 16.4 Beratung - ProfessorInnen
5. Ich möchte die aktuellen Sprechzeiten einer Professorin oder eines Professors wissen? Sprechzeiten auf der Webseite des Departments unter:

37 16.5 Beratung - Ausland Auslandssemester (Outgoings)
20. Ich möchte ein Semester im Ausland studieren. Wo kann ich mich beraten lassen? Auslandssemester (Outgoings) Beratung und Informationen für Studierende, die an einer ausländischen Partnerhochschule studieren möchten, insbesondere zu folgenden Themen: Partnerhochschulen und ERASMUS Bewerbungsprozess  Anerkennung der im Auslandssemester erbrachten Leistungen (learning agreements), Auswahl der Kurse Englischsprachige Übersetzung der Leistungsübersicht (Transcript of Credits (ToC)) Bitte die internen Bewerbungsdeadlines beachten: Zum Wintersemester: 1. April des gleichen Jahres Zum Sommersemester: 1. Oktober des Vorjahres Im Falle einer Verlängerung der Deadline werden alle Studierenden per benachrichtigt. Weitere Informationen gibt es im Moodle Raum „Student Exchange – Outgoings“. Beratung erfolgt durch: Frau Lea Andres (Student Exchange Coordinator) Berliner Tor 5, Raum Tel.:

38 16.6 Beratung - Bafög BAföG / Förderangelegenheiten
19. Wer ist zuständig für Stipendiumsangelegenheiten, insb. BaföG, und was beinhaltet diese Zuständigkeit? BAföG / Förderangelegenheiten Die bzw. der  Förderdozent(in) und ihre bzw. seine Vertretung  stellen nur  Bescheinigungen insbesondere über den Leistungsstand (sogn. § 48 BaföG-Bescheinigung) und Pflichtpraktika aus. Für das Verfahren zur Überprüfung der Voraussetzungen und der Bewilligung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einschließlich der Beratung ist in Hamburg das Studierendenwerk Hamburg, Amt für Ausbildungsförderung (kurz BAföG-Amt), zuständig. Im BAföG-Amt (Grindelallee 9) oder im Internet unter erhalten Sie alle notwendigen Formulare und Auskünfte. Weitere Informationen zum BAföG finden Sie auch auf den Seiten des BAföG-Amtes unter Buchstaben A-K Reg. Dir. Jens Leichsenring (stellvertretender Förderdozent) Berliner Tor 5, Raum 8.24 Tel.: Aktuelle Sprechzeiten Buchstaben L-Z Prof. Dr. Christine Lacher (Förderdozentin) Berliner Tor 5, Raum 8.24b Tel.:

39 16.6 Beratung - Praxissemester
Praxisphase Außenwirtschaft/Internationales Management Die Praxisphase führt die Studierenden an die berufspraktische Tätigkeit heran. Sie  dauert 24 Wochen und soll im 5. Semester abgeleistet werden. Die Einzelheiten werden in Richtlinien geregelt (siehe unten). Die Beratung erfolgt durch: Frau Prof. Dr. Adelheid Iken Berliner Tor 5, R Tel.: Aktuelle Sprechzeiten Weitere Informationen hier: Praxisrichtlinien Mustervertrag Anleitung Praxisbericht Beispiel Praxisbericht Wege ins Ausland Beratungsseite der HAW rausvonzuhaus.de inwent - Informationsseite zum Auslandsaufenthaltter der Webseite: Praxisphase Logistik/TBWL und Marketing/TBWL Die Praxisphase führt die Studierenden an die berufspraktische Tätigkeit heran. Sie dauert 24 Wochen und soll im 5. Semester abgeleistet werden. Prof. Dr. Bernd Meyer-Eilers Berliner Tor 5, R Tel.:

40 Beratungsangebote der Hochschule

41 Zentrale Studienberatung
Allgemeine Beratung Studienschwierigkeiten, Orientierung, Prüfungsängsten etc.

42 Akademisches Auslandsamt
17.2 Akademisches Auslandsamt – International Office Akademisches Auslandsamt Allgemeine Beratung für Gaststudierende und Internationale Studierenden

43 Kommunikation

44 18. Wo erfahre ich die aktuellen Neuigkeiten? Z.B. über Raumverlegungen. Unter Ankündigungen auf der Departmentswebseite:

45 19. Elektronische Kommunikation
HAW-Mailer - das zentrale Mailsystem der HAW Hamburg Die elektronische Kommunikation läuft nur über den HAW-Mailer.

46 Die „Versetzungsregeln“ und Voraussetzungsprüfungen

47 20.Die „Versetzungsregeln“und Voraussetzungsprüfungen
Die „Versetzungsregelungen“ Prüfungen des 4., 6. und 7. Fachsemesters können erst abgelegt werden, wenn die Prüfungen des 1., 3. bzw. 4. Fachsemesters bestanden sind. Voraussetzungsprüfungen Bestimmte Prüfungen können erst abgelegt werden, wenn die Prüfungen bestimmter, vorheriger Module bestanden sind.

48 Die Verstezungsregelungen
20. Die Verstezungsregelungen Regelungen Beispiele Satz 1 Module des vierten Fachsemesters können erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Module des ersten Fachsemesters der Teilnahme an der Studienfachberatung belegt werden. Ich bin im 4. Fachsemester (FS) und habe 65 Leistungspunkte (CP). Mir fehlt eine Leistung des 1. FS Ich möchte schon Leistungen des 4. Fachsemesters erbringen. Antwort: Weiterstudium im 4. FS nicht möglich, da eine Leistung des 1. FS fehlt. Satz 2 Module des sechsten Fachsemesters können erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Module des dritten Fachsemesters sowie nach Ableistung des Praxissemesters belegt werden. Ich bin im 4. Fachsemester (FS) und habe 115 Leistungspunkte (CP). Mir fehlt eine Leistung des 3. FS Ich möchte schon Leistungen des 6. Fachsemesters erbringen. Antwort: Weiterstudium im 6. FS nicht möglich, da eine Leistung des 3. FS fehlt. Satz 3 Module des siebten Fachsemesters können erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Module des vierten Fachsemesters und dem Vorliegen der Voraussetzungen von Satz 2 belegt werden. Ich bin im 6. Fachsemester und habe 155 Leistungspunkte (CP).Ich möchte schon Leistungen des 7. Fachsemesters erbringen. Mir fehlt eine Leistung des 4. Fachsemesters. Antwort: Weiterstudium im 7. FS nicht möglich, da eine Leistung des 4. FS fehlt.

49 21. Versetzungsregel und Härtefallantrag
Führt die Versetzungsregelung zu einer unbilligen Härte, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses von der Versetzungsregelung eine Ausnahme zulassen. Eine unbilligen Härte liegt insbesondere vor, wenn es anderenfalls zu einer aus familiären und/oder sozialen Gründen nicht zu verantwortenden Verlängerung des Studiums führt und die Abweichung einem sinnvollen Aufbau des Studiums nicht entgegensteht. Eine Entscheidung erfolgt nur auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags.

50 Voraussetzungsprüfungen
22. Voraussetzungsprüfungen Prüfungen bestimmter Module können erst dann abgelegt werden, wenn die Prüfungen bestimmter, vorheriger Module bestanden sind. Z.B: QM 3 verlangt als fachliche Voraussetzungen das Bestehen der Fächer QM 1 und QM 2. Die Voraussetzungsprüfungen ergeben sich aus dem Studienplan


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