Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Bundesteilhabegesetz aus Sicht der Betroffenen und Leistungserbringer

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Bundesteilhabegesetz aus Sicht der Betroffenen und Leistungserbringer"—  Präsentation transkript:

1 Das Bundesteilhabegesetz - aus Sicht der Betroffenen und Leistungserbringer

2 Bundesteilhabegesetz aus Sicht der Betroffenen und Leistungserbringer
Die Themen Historisches Hintergrund und Ziele Referentenentwurf Zeitplan Claudia Zinke

3 1.Historisches Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe - eine UN-endliche Geschichte
Seit 2011 BSHG-Reform vom Pflegesatz zum prospektiven Entgelt 2007: Auftrag für Bund-Länder-Arbeitsgruppe (B-L-AG) 2008: Vorschlagspapier der B-L-AG 2009: Eckpunkte der B-L-AG 2010: Überarbeitete Eckpunkte, keine Verständigung über die finanziellen Folgen 2012: Grundlagenpapier der B-L-AG Fiskalpakt: Kostenbeteiligung durch den Bund 2013: Berichtsentwurf der Länder-AG an ASMK Weiterentwicklung/Ergänzung d. Grundlagenpapiers 2014: ASMK-Anforderungen Claudia Zinke

4 1. Historisches Regierungsparteien CDU/CSU/SPD
Auftrag „Wir werden unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung erarbeiten.“ Claudia ZInke

5 1. Historisches Koalitionsvertrag Auftrag
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Beendigung des „Fürsorgesystems“ des SGB XII Personenzentrierung der Teilhabeleistung Leistungsgewährung in Unabhängigkeit von der Wohnform Stärkung des Zugangs zum allgemeinen Arbeitsmarkt Etablierung eines bundeseinheitlichen Verfahrens zur Bedarfsermittlung und Feststellung Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. jährlich Keine neue Ausgabendynamik! Personenzentrierung: Der Mensch in seiner konkreten Lebenssituation steht im Mittelpunkt der Leistungsentscheidung) Hintergrund: Zielstellung Keine neuen ausgabendynamik 5 Milliarden 1 Milliarde bereits im nächsten Jahr Verknüpfung mit Finanzen gleich Chance aber auch Risiko weil einige damit nur an dienEntlastung denken Steigende Fallzahlen: : von auf Steigende Kosten: : von 8.321,6 auf 12,481,3 Mrd. €; Steigerungsrate 2010: + 6,2% Eingliederungshilfe ist die größte Position in den kommunalen Sozialhaushalten Schuldenbremse, Art.115 GG, Einsparung von ca. 80 Mio. € bis 2014 geplant. Claudia Zinke

6 Entkopplung von Finanzen und Inhalten
SPD - März 2015 „Schließlich wollen wir auch bei der Schaffung eines modernen Eingliederungsgesetzes („Bundesteilhabegesetz“) verhindern, dass eine neue Kostendynamik bei den Kommunen entsteht.“ Kabinettsbeschluss vom umfangreiches Entlastungspaket für die Kommunen Allerdings: andere Schwerpunkte Claudia Zinke

7 1. Historisches Beteiligungs- prozess
AG Bundesteilhabegesetz mit hochrangigen Vertretern (7/2014-4/2015) AG mit Sozialleistungsträgern (SGB XII) – Länder und Kommunen UAG Statistik u. Quantifizierung/Finanzen Experten-Arbeitsgruppen und WS Ergebnisse: www-gemeinsam-einfach-machen.de Claudia Zinke

8 „Ein Vorschlag kommt im Herbst“
ASMK - Sommer 2013 „Ein Vorschlag kommt im Herbst“ später: „Der Kalendarische Herbst geht bis “ BMAS Frühjahr 2015 „Ein Gesetzesvorschlag werde im Sommer erarbeitet und im Herbst vorgelegt – der Kalendarische Herbst geht Später: „Im Frühjahr 2016 wird es ein Referentenentwurf veröffentlicht vor Ostern - nach Ostern 13. April Koalitionsgipfel – Keine Einigung 22. April Ministerpräsidentenkonferenz – Keine Einigung Gerüchte Frühjahr 2016 ………: „kommt frühestens im Oktober“ 21.4. „….sei als sicher anzusehen, dass das BTHG das bisherige Entwurfsstadium nicht mehr verlassen, geschweige denn in Kraft treten werde“ 24.4. BMAS_Sprachregelung: „Derzeit noch finanzielle Fragen zu klären“ BMAS_Morgen soll der Gesetzentwurf kommen Referentenentwurf: vor dem Ende des kalendarischen Frühlings Claudia Zinke

9 2. Hintergrund und Ziele der Reform
Sachebene - Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention 2. Finanzebene (Studie cons_sensGmbH) Steigerung der Anzahl d. Leistungsberechtigten (24%) auf - Steigerung der Ausgaben 16,5 Mrd. auf 21,6 Mrd. (31%) Claudia Zinke

10 SGB IX Paradigmenwechsel Steigende Kosten in der Eingliederungshilfe
2. Hintergrund und Ziele der Reform Notwendigkeit der Weiterentwicklung SGB IX Paradigmenwechsel Steigende Kosten in der Eingliederungshilfe Fehlanreize und Privilegien einzelner Leistungsformen Effektiver Mitteleinsatz der Eingliederungshilfe durch zielgenaue Leistungen Claudia Zinke

11 stärkere Inanspruchnahme vorrangiger Leistungsträger, insbesondere
2. Hintergrund und Ziele der Reform Notwendigkeit der Weiterentwicklung Flexibilisierung der Leistungserbringung stärkere Inanspruchnahme vorrangiger Leistungsträger, insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung UN-Behindertenrechtskonvention, z.B. Artikel 19 Wohnen Artikel 26 Arbeit Claudia Zinke

12 Weitere wesentliche Reformen
SGB XI- Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Pflegebedürftigkeitsbegriff Effizienzsteigerung in der Dokumentation b) Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung – „Große Lösung“ Claudia Zinke

13 2. Hintergrund und Ziele Bundesteilhabe- gesetz
Inklusiver Gesellschaft im Lichte der UN­-Behindertenrechtskonvention Rechnung tragen – Neufassung des Behinderungsbegriffs Leistungen aus einer Hand bei „Mehr -(Leistungs)Träger-Konstellation Stärkung der Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu Leistungsträgern und Leistungserbringern Anreize zur Aufnahme von Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf persönlicher und institutioneller Ebene Stärkung der Möglichkeiten individueller Lebensplanung und –gestaltung unter Berücksichtigung des Sozialraumes Verbesserung der Leistungen zur Teilhabe an Bildung Claudia Zinke

14 2. Hintergrund und Ziele Bundesteilhabe- gesetz
Eingliederungshilfe zu modernem Teilhaberecht weiterentwickeln – im Mittelpunkt der Mensch mit seinen behinderungsspezifischen Bedarfen Keine neue Ausgabendynamik und die bestehende durch Verbesserungen in der Steuerungsfähigkeit der EGH bremsen SGB II und SGB VI – Erprobung neuer Wege zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit drohenden Behinderungen und Übergänge in die EGH reduzieren Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehinderten- vertretungen und Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten in WfbM Claudia Zinke

15 3. Referentenentwurf Wesentlicher Inhalt des Entwurfes:
Neufassung des SGB IX SGB IX, Teil 1: Zusammenfassung des für alle Rehabilitationsträger geltenden Rehabilitations- und Teilhaberecht SGB XI, Teil 2: Die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte EGH wird Besondere Leistung zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen - Eingliederungshilferecht SGB IX, Teil 3: Weiterentwickeltes Schwerbehindertenrecht Claudia Zinke

16 3. Referentenentwurf Bundesteilhabegeld Prüfauftrag
Wer soll es bekommen? Wie hoch soll es sein? Wie ist der Zugang zur Leistung? Welche Auswirkungen hat es für die Angebotsträger? Abgeschlossen und abgelegt! Claudia Zinke

17 Weiterentwicklung SGB IX, Teil 1 Rehabilitations- und Teilhaberecht
Festhalten am gegliederten System – aber „Vorkehrungen und Instrumente, die Nachteile des gegliederten Systems zu reduzieren bzw. zu beseitigen… „Koordination, Kooperation und Konvergenz der Leistungen“ als Kernziele und Kernelemente: „Schärfung“ der Regelungen zur Zuständigkeit, Bedarfsermittlung, Teilhabeplanverfahren, Erstattungsverfahren zw. Reha-Trägern „Erweiterung und Präzisierung“ der Leistungskataloge der med. Reha, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe Claudia Zinke

18 Weiterentwicklung SGB IX, Teil 1 Rehabilitations- und Teilhaberecht
Stärkung der Rolle der BAR - Präzisierung der Aufgaben der BAR Transparenz über die Zusammenarbeit herstellen (Teilhabeverfahrensbericht) Wegfall der Vorschriften für gemeinsame Servicestellen „flächendeckend nicht bewährt“ dafür: - Ansprechstellen – Jeder für sich! - unabhängigen Teilhabeberatungsangebotes Aber auch Einschränkungen durch: - § 7 Vorbehalt abweichender Regelungen Claudia Zinke

19 Teil 1 SGB IX Begriff Behinderung
Forderungen Formulierung, analog der UN-Behindertenrechtskonvention Einbezug aller Lebensbereiche Wechselwirkung Claudia Zinke

20 Prävention § 11 Förderung von Modellvorhaben 100 Mill. jährlich
Insbesondere für Menschen mit psychischer Erkrankung zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit und Beschäftigung Zugänge aus Job-Center und Rentenversicherung in die Eingliederungshilfe verringern Forderung: Anschlussfähigkeit nach Ablauf der Modellhase sichern Claudia Zinke

21 Instrumente zur Ermittlung des Bedarfs
Grundsätze vereinbaren Ansonsten: Jeder wie er möchte und die Sozialhilfe für sich Allein Claudia Zinke

22 Teil 1 SGB IX Koordinierung der Leistungen
Leistungsverantwortung Fristen: 2, 6 oder 8 Wochen verbindliche Teilhabeplanung Begutachtung Teilhabeplan und Teilhabekonferenz Erstattung selbstbeschaffter Leistungen Claudia Zinke

23 Teil 1 SGB IX Koordinierung der Leistungen
Problemlagen Verpflichtung Kann-Regelung Person des Vertrauens Einbindung der Leistungserbringer Ermittlung im Lebensweltbezug - nicht im Amt! Kommunikation der Bescheide Keine Kriterien auch für Instrumente Claudia Zinke

24 Teil 1 SGB IX Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Bundesförderrichtlinie Befristet bis 2022 (haushaltstechnische Gründe) Flächendeckend Schwerpunkt peer counseling Forderung Aufnahme eines Rechtsanspruchs Beratung durch Verbände = § 11 Abs. 5 individueller Rechtsanspruch = § 53 Information und Prozessbegleitung Individuelle Lebensentwürfe akzeptieren und respektieren! Claudia Zinke

25 Persönliches Budget Gutscheinregelung gem. SGB XI bleibt erhalten
„In eigener Verantwortung…“ wieder aufgenommen Forderung: Abschaffung der Gutscheinregelung Claudia Zinke

26 Früherkennung Frühförderung Heilpädagogische Leistungen
Definition Komplexleistung inhaltlich präzisiert Kostenteilung verbindlich Frühförderstellen: max. 65% Sozialhilfe SPZ: 20 % max. Sozialhilfe kein Rahmenvertrag bis 2019, dann RVO durch Länder Problemlagen Sog. Korridorleistungen i. Rahmenvertrag zu verhandeln Schiedsstellenregelung Abweichung durch Länderregelungen Öffnung für Kindertagesstätten Claudia Zinke

27 Teilhabe am Arbeitsleben – Ziele
Mehr Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen (auch einzelne Module) Verpflichtung der Leistungsanbieter zur Zusammenarbeit Rückkehrrecht in WfbM Andere Leistungsanbieter Budget für Arbeit Claudia Zinke

28 WfbM keine Erhöhung beim Arbeitsförderungsgeld
Steigerung des Netto-Arbeitsentgeltes - durch Erhöhung des Freibetrages von 25 % des übersteigenden Betrages des Arbeitsentgelts auf 50 % ca. 26 € stehen damit mehr zur Verfügung Beschränkung auf die Regelaltersrente Festhalten am „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ Kein Fachausschuss, wenn Teilhabeplanverfahren erfolgt Claudia Zinke

29 Andere Leistungsanbieter
Beschränkung des Personenkreises nur für Menschen, die ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen, arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis Rückkehrrecht zur WfbM Zuverdienst scheint nicht geregelt Gefahr der Ausschreibung des Berufsbildungsbereichs Vertragsrecht offen Claudia Zinke

30 Andere Leistungsanbieter
Forderungen Teilhabe für ALLE Öffnung der Werkstatt in beide Richtungen Keine Beschränkung des Personenkreises Claudia Zinke

31 Budget für Arbeit Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber:
tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung auf der Grundlage des im Betrieb durchschnittlich gezahlten Lohns bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes höchstens jedoch 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches betragen … max Euro Problematisch: Öffnungsklausel für die Länder Claudia Zinke

32 Neu: Teilhabe an Bildung § 75 i.V. §112
Aufwertung - dennoch: § 112 geschlossener Katalog Beschränkung des lebenslangen Lernens Hilfen werden nur gewährt, wenn zu erwarten ist das das Teilhabeziel der Gesamtplanung erreicht wird ??? Forderungen: Offener Leistungskatalog Lebenslanges Lernen Claudia Zinke

33 Paradigmenwechsel – Aufhebung des institutionellen Bezugs
Charakterisierung entfällt (stationär, teilstationär und ambulant) Trennung der Leistungen existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt Leistungen der Eingliederungshilfe/Fachmaßnahmen Jedoch nicht bei unter 18-Jährigen Forderung einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen der Teilhabe angemessener Lebensstandard auch bei der Grundsicherung Sicherung - individueller Bedarf - Strukturkosten und - Gebäudekosten d. Dienstleister Claudia Zinke

34 Neu: Soziale Teilhabe und Existenzsichernde Leistungen § 76 i. V. § 113
Leistungen im Wohnraum Vergleich: Kosten der Unterkunft 1 Personenhaushalt + 25 % für Mehrbedarf Allerdings: Liegen die Mehrbedarfe über 25 % muss Träger der Eingliederungshilfe übernehmen, solange eine Senkung oder ein Umzug nicht möglich – das wird abgelehnt!!! (§ 42 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 und 6 SGB XII) Claudia Zinke

35 Neu: Soziale Teilhabe Fachleistung § 76 i. V. § 113
Assistenzleistungen qualifizierte und nicht qualifizierte Leistungen Forderung: Keine Einschränkung bisheriger Leistungen Kulturelle Teilhabe ist ein eigener Leistungstatbestand Claudia Zinke

36 Zumutbarkeitsregel § 104 SGB IX
Grundsätzlich positiv! Allerdings Gilt diese nur für die Fachleistung und nicht für Kosten der Unterkunft (42 b Abs. SGB XII) Claudia Zinke

37 Selbstbestimmung – Wunsch und Wahlrecht
§ 7 Vorbehalt abweichender Regelungen, abweichungsfest Nur Kapitel 2 – 4 - Erkennen und Ermitteln des Reha-Bedarfs - Koordinierung der Leistungen Problematisch: Kapitel 1 eben nicht abweichungsfest geregelt z.B. Selbstbestimmt § 1 Wunsch- und Wahlrecht § 8 Claudia Zinke

38 Leistungen und Personenkreis
Bisherige Aufgabe der Eingliederungshilfe nur für medizinische Rehabilitation 9 Lebensbereiche - davon mindestens 5 Kriterien für Zugang werden verschärft, z. B. Menschen mit Sehbehinderung, die nur Assistenz i.d. Schule benötigen fallen raus Bio-psycho-soziale Modell in Ansätzen umgesetzt – Orientierung an Pflegegrad Claudia Zinke

39 Häusliche Pflege vor Teilhabe § 91 Abs. 3
Begrenzung auf häusliches Umfeld Vorrang der Pflegeleistungen nach SGB XI und SGB XII Kein Vorrang, wenn Teilhabe im Vordergrund steht Positiv Vorrang auf Grund der Zielstellung oder fachlich notwendigen Qualifikation (laut Begründung) Problematisch Neue Zugangshürden bei d. Eingliederungshilfe Zeitlicher Bezug (laut Begründung) Claudia Zinke

40 Pflege vor Teilhabe Problematisch
Kein Wahlrecht f. Menschen m. Behinderung Identische Leistung bei Betreuungsleistungen Kein Wahlrecht für Sach- oder Geldleistung (außer beim Arbeitgebermodell) Keine Änderung im Leistungsrecht SGB XI Einkommens- und Vermögensheranziehung gem. SGB XII Hilfe zur Pflege Unterscheidung: Förderfähig nicht förderfähig! Kulturelle Teilhabe nicht mehr vorhanden! Claudia Zinke

41 Teilhabe versus Pflege/stationär
Erhalt der 10% jetzt 15% - Regelung max. 266 Euro Absprachemöglichkeit zw. Träger der Eingliederungshilfe, Pflegekasse zur Leistungserbringung bei anderem Anbieter Problematisch Weiterhin „Verschiebung“ schwerstpflegebedürftiger Menschen in Altenpflegeheime möglich Segmentierung der ganzheitlichen Erbringung durch Assistenzleistung Gesonderte Beantragung der Grundsicherung u. Wohnkosten Offen: in welchem Umfang Wohnkosten erstattet werden Zumutbarkeitsregel gilt nur für Fachleistung Taschengeldregel entfällt Unterscheidung: Förderfähig nicht förderfähig! Claudia Zinke

42 Personenzentrierung und Bedarfsdeckung werden im Vertragsrecht nicht umgesetzt!
Vergütungen nur bei externen Vergleich Bezugsgröße: untere Drittel!!! offen: Abgrenzung der Investitionskosten von anderen Kostenarten Einfrieren der Vergütung für 2018/2019 Claudia Zinke

43 Personenzentrierung und Bedarfsdeckung werden im Vertragsrecht nicht umgesetzt!
Kosten der Unterkunft: durchschnittliche Kosten 1 Personenhaushalt + 25 % Änderung der Regelbedarfsermittlungsgesetz bzw. Regelbedarfs-VO ab 2017 nicht bekannt Zumutbarkeitsregel nur für Fachleistung Keine Kriterien für Wirksamkeitsprüfungen Positiv: Schiedsstellenregelung auch für Leistungsvereinbarung Claudia Zinke

44 Kalkulationsgrundlagen- Alles offen!
Zuständig Länder oder Kommunen Personalschlüssel, Gruppen vergleichbarem Hilfebedarf, Pauschalen Keine Orientierungshilfen Keine Modellrechnungen Forderung Einheitliche Kriterien aber auch vertrauensvolle Zusammenarbeit!!! Claudia Zinke

45 Schwerbehindertenrecht
Stärkung der Schwerbehindertenvertretung Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten für Beschäftigte in der Werkstatt Versorgungsmedizin-VO: Mitberatungsrecht im Beirat / 2 Sachverständige Neues Merkzeichen für taubblinde Menschen Nutzung von Parkplätzen – Neufassung des Anspruchs Claudia Zinke

46 Was läuft noch? Änderungen / Anpassungen
150 Millionen-Programm Integrationsbetriebe stärken Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Versorgungsmedizin-VO Pflegestärkungsgesetz III Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Novellierung des Maßregelvollzug Schwerbehindertenvertretung/WMVO Nationaler Aktionsplan Erstellung: Teilhabebericht der Bundesregierung Claudia Zinke

47 18.12.2015 Arbeitsentwurf des BMAS- nicht öffentlich
Referentenentwurf des BMAS Stellungnahme der Verbände Anhörung der Verbände Ende Juni Kabinettsbefassung ? 1. Durchgang Bundesrat ? 1. Lesung Bundestag ? Parlamentarische Anhörung ? 2./3. Lesung Bundestag ? 2. Durchgang Bundesrat zum : Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes Claudia Zinke

48 Vorgezogene Änderung Schwerbehindertenrecht
zum erste Änderungen der Einkommens- und Vermögensanrechnung Vorgezogene Änderung Schwerbehindertenrecht zum SGB IX Teil 1 und 3, z.B. Budget für Arbeit, alternative Anbieter zum zweite Änderung Einkommens- und Vermögensanrechnung Änderung Teil 2, insbes. Eingliederungshilfe teilw. Bestandsschutz für stat Einrichtungen Claudia Zinke

49 wie etwas beginnt, sondern wie es endet“
SPD - März 2015 „Schließlich wollen wir auch bei der Schaffung eines modernen Eingliederungsgesetzes („Bundesteilhabegesetz“) verhindern, dass eine neue Kostendynamik bei den Kommunen entsteht.“ „Der Test für die Politik ist nicht, wie etwas beginnt, sondern wie es endet“ Henry Kissinger Vielen Dank!


Herunterladen ppt "Bundesteilhabegesetz aus Sicht der Betroffenen und Leistungserbringer"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen