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Unfallverhütungsvorschriften

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Präsentation zum Thema: "Unfallverhütungsvorschriften"—  Präsentation transkript:

1 Unfallverhütungsvorschriften
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

2 Unfallverhütungsvorschriften
Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat nach §15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - in Verbindung mit §25 Abs ihrer Satzung in der Sitzung am und - in Verbindung mit §§11 Abs.1 Nr. 7 und §25 Abs.3 ihrer Satzung in der Sitzung am die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beschlossen: Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

3 Unfallverhütungsvorschriften
UVV „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1)  Allgemeine Vorschriften  Pflichten des Unternehmers  Pflichten der Versicherten  Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes  Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung  Sicherheitsbeauftragte  Maßnahmen bei besonderen Gefahren  Erste Hilfe  Persönliche Schutzausrüstungen Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

4 Unfallverhütungsvorschriften
UVV „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1) UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (GUV-V A4) UVV „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (GUV-V A8) UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (GUV-V A3) UVV „Fahrzeuge“ (GUV-V D29) - UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C53) Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

5 UVV „Feuerwehren“ Bau und Ausrüstung § 3. Allgemeines
§ 4. Bauliche Anlagen § 5. Feuerwehrfahrzeuge und –anhänger § 6. Leitern, Hubrettungsgeräte und Hubarbeitsbühnen § 7. Kraftbetriebene Aggregate § 8. Sprungrettungsgeräte § 9. Luftheber § 10. Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte § 11. Kleinboote für die Feuerwehr § 12. Persönliche Schutzausrüstungen Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

6 UVV „Feuerwehren“ Betrieb A. Gemeinsame Bestimmungen
§ 14. Persönliche Anforderungen § 15. Unterweisung § 16. Instandhaltung Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

7 UVV „Feuerwehren“ Betrieb B. Besondere Bestimmungen
§ 17. Verhalten im Feuerwehrdienst § 18. Feuerwehranwärter und Angehörige der Jugendfeuerwehren § 19. Wasserförderung § 20. Betrieb von Verbrennungsmotoren § 21. Sprungrettung § 22. Abseilübungen § 23. Luftheber § 24. Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte § 25. Dienst an und auf Gewässern § 26. Tauchereinsatz § 27. Einsatz mit Atemschutzgeräten § 28. Einsturz- und Absturzgefahren § 29. Gefährdung durch elektrischen Strom Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

8 UVV „Feuerwehren“ Prüfungen § 30. Sichtprüfungen
§ 31. Regelmäßige Prüfungen Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

9 Unfallverhütungsvorschriften
Nun endet das Thema Unfallverhütungsvorschriften Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

10 ? Warum… Unfallverhütungsvorschriften
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

11 Unfallverhütungsvorschriften
Der Inhalt und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften werden unterrichtet …  von jedem Ausbilder  zu jeder Zeit  bei allen Tätigkeiten der Lehrgangsteilnehmer … des Truppmannlehrganges Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

12 ! Unfallverhütungsvorschriften
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

13 Unfallverhütungsvorschriften
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

14 Unfallversicherungsschutz
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

15 Allgemeines Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

16 Allgemeines Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, deren Angehörige freiwillig und ehrenamtlich Dienst für die Allgemeinheit leisten. Jede / jeder Feuerwehrangehörige hat daher einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

17 Allgemeines Da versicherungsrechtlich die Freiwilligen Feuerwehren als „Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen“ gelten, sind die Aufwendungen für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von der öffentlichen Hand zu tragen. Der Versicherungsschutz wird in Niedersachsen durch die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen (FUK) gewährleistet. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

18 Versicherte Personen Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

19 Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf:
Versicherte Personen Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf:  alle im Feuerwehrdienst Tätigen bei Erfüllung der Versicherungsvoraussetzungen  die Teilnehmer einschließlich der Ausbilder an feuerwehrdienstlichen Ausbildungsveranstaltungen  Helfer, die zur Unterstützung im Einsatzfall herangezogen werden Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

20 Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf:
Versicherte Personen Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf:  alle im Feuerwehrdienst Tätigen bei Erfüllung der Versicherungsvoraussetzungen  die Teilnehmer einschließlich der Ausbilder an feuerwehrdienstlichen Ausbildungsveranstaltungen  Helfer, die zur Unterstützung im Einsatzfall herangezogen werden Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

21 Umfang des Versicherungsschutzes
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

22 Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:  Arbeitsunfälle  Wegeunfälle  Berufskrankheiten Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

23  Arbeitsunfälle Umfang des Versicherungsschutzes
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit (Einsatz, Übung usw.) erleidet. Ferner ist erforderlich, dass zwischen dem Unfallereignis und dem Körperschaden ein rechtlich- wesentlicher Zusammenhang besteht. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

24  Wegeunfälle Umfang des Versicherungsschutzes
Zum Wegeunfall zählen Unfälle auf dem Weg zum Dienst in der Feuerwehr oder zu den sonstigen versicherten Tätigkeiten und zurück zur Wohnung. Grundsätzlich ist der unmittelbare Weg versichert, Umwege nur dann, wenn sie durch Bildung von Fahrgemeinschaften notwendig werden oder geringfügig sind. In der Wahl des Verkehrsmittels ist der Betreffende frei. Der Heimweg nach einer versicherten Tätigkeit muss in einem zeitlichen Zusammenhang zum Dienstende stehen. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

25  Berufskrankheiten Umfang des Versicherungsschutzes
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der Berufskrankheitenverordnung bezeichnet sind und die eine versicherte Person bei bzw. durch eine versicherte Tätigkeit erleidet. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

26  Generell: Umfang des Versicherungsschutzes
Ein Unfall in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn der Gesundheitsschaden auf körperlicher Veranlagung oder bestehenden Vorschäden beruht und auch bei jeder anderen Gelegenheit außerhalb des Feuerwehrdienstes hätte auftreten können. (Beispiel: Bandscheibenvorfall) Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

27 Umfang des Versicherungsschutzes
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

28 Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz entfällt auch, wenn sich der Unfall unter Alkoholeinwirkung ereignet und der Alkohol rechtlich die allein wesentliche Ursache für den Eintritt des Unfalles ist. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

29 Versicherte Tätigkeiten
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

30 Versicherte Tätigkeiten
Für die in der Feuerwehr Tätigen besteht Versicherungsschutz bei allen Verrichtungen, die den Aufgaben und Zwecken der Organisation (also der Feuerwehr) unmittelbar dienen. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

31 Versicherte Tätigkeiten
Zu den versicherten Tätigkeiten zählen: - Einsatzdienst (z. B. Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, Krankentransport und Rettungsdienst, Mitwirkung im Katastrophenschutz) sowie Arbeits- und Werkstättendienst - Angeordneter Ausbildungs- und Übungsdienst - Angeordneter Dienstsport zwecks körperlicher Ertüchtigung - Sitzungen der Gremien der Feuerwehr - Teilnahme an sonstigen dienstlichen Veranstaltungen, die von dem feuerwehrdienstlich Verantwortlichen angeordnet und zudem von der Autorität des Trägers (Kommune) der Feuerwehr getragen werden. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

32 Versicherte Tätigkeiten
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle bei Tätigkeiten, die mit dem Feuerwehrdienst nicht zusammenhängen. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

33 Versicherte Tätigkeiten
Auch die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sowie der Alters- und Ehrenabteilung sind in einem bestimmten Umfang versichert. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

34 Leistungen Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

35 Leistungen Nach Eintritt eines Versicherungsfalles stehen den versicherten Personen insbesondere folgende Leistungen zu:  Medizinische Leistungen (Heilbehandlung)  Ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung und Berufshilfe  Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit  Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben  Verletztenrente Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

36 Leistungen Bei Eintritt eines Todesfalles steht dem Hinterbliebenen folgende Leistung zu:  Sterbegeld  Überführungskosten  Rente an Hinterbliebene Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

37 Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

38 Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt
Meldung an unmittelbaren Vorgesetzten, z.B. Trupp- bzw. Einheitsführer, Ausbilderin / Ausbilder. (+ Sicherheitsbeauftragten) Wichtig ist zur Dokumentation ein Vermerk, bzw. bei Verletzungen ein Eintrag im Verbandbuch Soweit erforderlich, Arzt aufsuchen! Wichtig: Hinweis auf Feuerwehrdienstunfall! (FUK-Karte mitnehmen) V04: Meldung an unmittelbaren Vorgesetzten, z.B. Trupp- bzw. Gruppenführerin/ Gruppenführer, Ausbilderin / Ausbilder! (+ Sicherheitsbeauftragten) Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

39 Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt
Sofern ärztliche Behandlung erforderlich wurde, ist grundsätzlich innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der FUK Niedersachsen einzureichen. Diese muss vom Träger des Brandschutzes unterzeichnet werden. (Erstellung durch Sicherheitsbeauftragten in Rücksprache mit dem Verunfallten) V04: Sofern ärztliche Behandlung erforderlich wurde, ist grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der FUK Niedersachsen einzureichen. (Erstellung durch Sicherheitsbeauftragten in Rücksprache mit dem Verunfallten) Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

40 Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

41 Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung
 1. Jedes einzelne Feuerwehrmitglied  2. Führungskräfte  3. Leiter der Feuerwehr (Orts-, Gemeindebrandmeister)  4. Sicherheitsbeauftragter der Feuerwehr Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

42 Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung
Jedes einzelne Feuerwehrmitglied:  Strikte Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (Abweichungen von den UVV`en sind nur nach ausdrücklicher Weisung des Einheitsführers im Einzelfall zur Rettung von Menschenleben zulässig!)  Hinweise auf-, bzw. Warnungen vor erkannten oder vermuteten Gefahren geben! V04: (Abweichungen von den UVV`en sind nur nach ausdrücklicher Weisung der Gruppenführerin / des Gruppenführers im Einzelfall zur Rettung von Menschenleben zulässig!) Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

43 Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung
Führungskräfte:  Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und Überwachung der Einhaltung derselben!  Ausbildung im Bereich Unfallverhütung durchführen.  Unfallmeldungen und Hinweise auf erkannte Gefahren entgegennehmen und Durchführung / Veranlassung weiterer Maßnahmen. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

44 Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung
Leiter der Feuerwehr (Orts-, GemeindeBM): Trägt in seinem Zuständigkeitsbereich die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz  Organisiert den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr  Beachtet und kontrolliert die Einhaltung von UVV’en  Beurteilt Gefährdungen  Erstellt Dienstanweisungen  Stellt sicher, dass regelmäßige Unterweisungen durchgeführt werden V04:  Erteilung von Anordnungen und Veranlassen von Maßnahmen zur Unfallverhütung als verantwortlicher Beauftragter des Träger der Feuerwehr (Gemeinde). Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

45 Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung
Sicherheitsbeauftragter der Feuerwehr:  Ansprechpartner vor Ort in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes  Berät den Leiter der Feuerwehr und die Führungskräfte Achtet auf alle sicherheitsrelevanten Gegebenheiten, wie z.B. Persönliche Schutzausrüstung, Gesundheitsgefahren, Erste-Hilfe, Unterweisungen, Einhaltung von UVV’en V04:  Beratung des Leiters der Feuerwehr in allen Fragen der UVV  Durchführung von Schulungen / Unterweisungen zur Unfallverhütung  Auf- bzw. Entgegennahme von Unfallanzeigen  Überwachung der Einhaltung der UVV Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

46 Weiterbildung in Sachen Sicherheit:
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

47 Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

48 Fragen zur Sicherheit V04: Sicherheits-Quiz
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

49 Wann hat die UVV-Feuerwehren Gültigkeit?
a) Nur bei Übungen b) Bei Übungen, Ausbildung und im Einsatz c) Nur im Einsatz d) bei Einhaltung der Versicherungsbedingungen Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

50 Bei einem Feuerwehrdienstunfall …
a) kann bei Bagatellverletzungen auf eine Meldung (Eintrag Verband- bzw. Dienstbuch) verzichtet werden b) muss, sofern ärztliche Hilfe in Anspruch genommen worden ist, spätestens nach drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen eingereicht werden c) entscheidet ausschließlich der Ortsbrandmeister, wie im Einzelfall zu verfahren ist d) sind auch Bagatellunfälle (mit geringen Verletzungen) die notwendigen bzw. vorgeschriebenen weiteren Maßnahmen einzuleiten V04: a) kann bei Bagatellverletzungen auf eine Meldung verzichtet werden b) muss in allen Fällen unverzüglich, spätestens nach 3 Tagen, eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen eingereicht werden c) entscheidet ausschließlich der Ortsbrandmeister wie im Einzelfall zu verfahren ist d) sind auch Bagatellunfälle mit geringen Verletzungen die notwendigen bzw. vorgeschriebenen weiteren Maßnahmen einzuleiten Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

51 a) erstreckt sich auf Arbeitsunfälle (Einsatz, Übungsdienst)
Der Unfallversicherungsschutz im Rahmen der Tätigkeiten bei den Freiwilligen Feuerwehren… a) erstreckt sich auf Arbeitsunfälle (Einsatz, Übungsdienst) b) erstreckt sich ausschließlich auf Wegeunfälle (auf dem Weg zum Feuerwehrdienst) c) erstreckt sich auch auf Berufskrankheiten d) erstreckt sich nur auf Schadensereignisse, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt sind Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

52 Versicherte Person im Rahmen der Unfallversicherung sind…
a) alle im Feuerwehreinsatz tätigen Personen bei der Erfüllung der Versicherungsvoraussetzungen b) die Teilnehmer einschließlich der Ausbilder an feuerwehr-technischen Ausbildungsveranstaltungen c) Helfer, die zur Unterstützung im Einsatzfall herangezogen werden d) alle Personen, die ggf. nichts mit einem Feuerwehreinsatz zu tun haben Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

53 a) Angeordneter Ausbildungs- und Übungsdienst
Als versicherte Tätigkeiten (Unfallversicherungsschutz) sind zu nennen: a) Angeordneter Ausbildungs- und Übungsdienst b) Dienstsport (zwecks körperlicher Ertüchtigung) c) Sitzungen der Gremien einer Feuerwehr d) sonstige dienstliche Veranstaltungen Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

54 a) Verrichtung einer Freizeittätigkeit vor einem Feuerwehreinsatz
Voraussetzungen für den Leistungsanspruch im Einzelfall (Unfallversicherungsschutz) ist: a) Verrichtung einer Freizeittätigkeit vor einem Feuerwehreinsatz b) Verrichtung einer versicherten Tätigkeit c) Verrichtung einer nicht versicherten Tätigkeit nach einem Feuerwehreinsatz d) das Vorliegen eines Unfalls Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

55 Bei einem Schadenseintritt (Unfall) im Feuerwehrdienst…
a) gilt es eine Meldung an den unmittelbaren Vorgesetzten (Trupp-, Gruppenführer, Ausbilder) abzugeben b) ist, soweit erforderlich, der Arzt aufzusuchen c) ist dem behandelnden Arzt, sofern möglich, mitzuteilen, dass es sich um einen Feuerwehrdienstunfall handelt d) ist bei einer Behandlung durch einen Arzt innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) einzureichen V04: a) gilt es eine Meldung an den unmittelbaren Vorgesetzten (Trupp-, Gruppenführer, Ausbilder) abzugeben b) ist, soweit erforderlich, der Arzt aufzusuchen c) ist dem behandelnden Arzt, sofern möglich, darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Feuerwehrdienstunfall handelt d) ist innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der Feuerwehr Unfallkasse einzureichen Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

56 - Tetanus / Diphtherie - Hepatitis A&B
Noch etwas in eigener Sache… - Tetanus / Diphtherie - Hepatitis A&B Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

57 Die Infektion erfolgt durch das Eindringen der Sporen in Wunden.
- Tetanus Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, ist eine häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, welche die muskelsteuernden Nervenzellen befällt und durch das Bakterium Clostridium tetani ausgelöst wird. Die resistenten Sporen des Bakteriums kommen überall, auch im Straßenstaub oder in der Gartenerde vor. Die Infektion erfolgt durch das Eindringen der Sporen in Wunden. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

58 - Diphtherie Bei der Diphtherie handelt es sich um eine Infektion der oberen Atemwege. Gefürchtet sind die Bakteriengifte (Toxine), welche zu lebensbedrohlichen Komplikationen und Spätfolgen führen können. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

59 - Hepatitis A Die Hepatitis A ist eine durch das Hepatitis-A-Virus verursachte Infektionskrankheit. Hauptsymptom ist eine akute Entzündung der Leber. Die Hepatitis A verläuft niemals chronisch und heilt meist ohne ernsthafte Komplikationen spontan aus. Sie wird durch verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel (z. B. Muscheln) übertragen und tritt in unseren Breiten meist als importierte Erkrankung nach einem Aufenthalt in Risikogebieten auf. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

60 - Hepatitis B Die Hepatitis B ist eine Infektionskrankheit der Leber…, die häufig nur akut (90 %) aber auch chronisch verlaufen kann. Mit etwa 350 Millionen chronisch infizierter Menschen ist die Hepatitis B weltweit die häufigste Virusinfektion... Neben der Hepatitis C ist eine Hepatitis B die wichtigste Ursache für chronische Lebererkrankungen... Die Therapie einer chronischen Hepatitis B ist nur eingeschränkt möglich. Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

61 ENDE ! Danke für’s Zuhören!
Dipl.-Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen


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