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Duales Studium Problemfelder und Ansatzpunkte für Betriebsrat und JAV

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Präsentation zum Thema: "Duales Studium Problemfelder und Ansatzpunkte für Betriebsrat und JAV"—  Präsentation transkript:

1 Duales Studium Problemfelder und Ansatzpunkte für Betriebsrat und JAV
IG Metall Bezirk Bayern

2 Über uns… Petra Musterfrau Betriebsrat zuständig für Tel.: E-Mail:
Petra Musterfrau JAV zuständig für Tel.: Petra Musterfrau JAV zuständig für Tel.: Duales Studium

3 Die vier Formen eines dualen Studiums
Ausbildungs- integrierende Studiengänge Praxis- integrierende Studiengänge Berufs- integrierende Studiengänge Berufs- begleitende Studiengänge Das bedeutet… …Studium plus Berufsausbildung …Studium mit betrieblichen Einsätzen …Studium mit beruflicher Teilzeittätigkeit …Studium mit beruflicher Vollzeittätigkeit Besteht vorab schon Bezug zum Betrieb? Nein Ja Zugangsvoraus- setzungen Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife In der Regel abgeschlossene Berufsausbildung und -erfahrung Zielgruppe Abiturienten ohne Berufsausbildung und ohne Berufserfahrung Betriebsangehörige mit dem Willen zur Weiterbildung Rechtsgrundlagen Landeshoch- schulgesetz, BetrVG, Arbeitsvertrag, BBiG Landeshoch- schulgesetz, BetrVG, Arbeitsvertrag Landeshochschulgesetz, BetrVG, Arbeitsvertrag, die jeweils gültigen Tarifvereinbarungen Die Grundidee eines dualen Studiums ist, Studierenden eine Kombination aus Hochschulstudium und Ausbildung im Betrieb zu ermöglichen. Da im Zuge der Europäisierung der Hochschulbildung und der daraus resultierenden Einführung von Bachelor-Studiengängen die Praxisphasen in den Studiengängen immer stärker zurückgehen, wird die Möglichkeit eines dualen Studiums von immer mehr Studierenden in Betracht gezogen. Duale Studiengänge werden in den verschiedensten Fachrichtungen angeboten, derzeit vor allem in den Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften. Zusammenfassend kann man sagen: Während sich für Abiturienten ohne Berufspraxis vor allem die ausbildungs- und praxisintegrierenden Studiengänge anbieten, eignen sich berufsintegrierende und berufsbegleitende duale Studiengänge eher für die berufliche Weiterbildung. Duales Studium

4 Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife oder Abitur
Formen dualer Studiengänge: Ausbildungsintegrierender dualer Studiengang (Verbundstudium) Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife oder Abitur Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule, Abschluss-prüfung vor der IHK/HWK Studium an einer (Fach-) Hochschule Bachelorarbeit im Vertrags-unternehmen weitere Praxistätigkeiten im Betrieb Zugangsvoraussetzung für ausbildungsintegrierende duale Studiengänge ist nahezu immer die Fachhochschul- bzw. allgemeine Hochschulreife. Sie verbinden das Studium mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dabei werden die Studienphasen und die Berufsausbildung sowohl zeitlich als auch inhaltlich miteinander verzahnt. Die Berufsausbildung ist meist verkürzt und endet mit einer Abschlussprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Es wird also neben dem Studienabschluss, mittlerweile ist das im Regelfall der Bachelor, noch ein zweiter anerkannter Abschluss in einem Ausbildungsberuf erworben. Daher ist bei einem ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang immer auch ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen Voraussetzung. Ein ausbildungsintegriertes duales Studium ist damit Studium plus Ausbildung. Bachelorabschluss, Berufsabschluss und Berufserfahrung Duales Studium

5 Bachelorabschluss und Berufserfahrung
Formen dualer Studiengänge: Praxisintegrierender dualer Studiengang (Studium mit vertiefter Praxis) Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife oder Abitur Praxistätigkeiten im Betrieb parallel zum Studium und/oder in der vorlesungsfreien Zeit Studium an einer (Fach-) Hochschule bzw. dualen Hochschule Praxissemester im Vertragsunternehmen Bachelorarbeit im Vertrags-unternehmen Praxisintegrierende duale Studiengänge richten sich an Interessenten mit Fachhochschul- oder Hochschulreife. Sie verbinden das Studium mit längeren Praxisphasen im Unternehmen oder einer beruflichen Teilzeittätigkeit. Die Praxisphasen werden in Teilzeit während des Semesters und/oder in Blöcken während der vorlesungsfreien Zeit absolviert. Es wird kein zusätzlicher Ausbildungsberuf erlernt. Zwischen den Lehrveranstaltungen an der Hochschule und der praktischen Ausbildung im Betrieb besteht ein inhaltlicher Bezug. Die theoretischen Phasen finden in der Regel an einer Fachhochschule bzw. dualen Hochschule statt. Zu dieser Studienrichtung zählt auch das ehemalige Studium an einer Berufsakademie in Baden-Württemberg Bachelorabschluss und Berufserfahrung Duales Studium

6 Formen dualer Studiengänge: Berufsintegrierender dualer Studiengang
Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung Studium an einer (Fach-) Hochschule weiterhin Teilzeittätigkeit im Vertragsunternehmen Bachelorarbeit im Vertrags-unternehmen Berufsintegrierende duale Studiengänge sind Studiengänge für die berufliche Weiterbildung. Sie richten sich an Studieninteressenten/-innen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung. Der Zugang ist auch ohne Fachhochschul- oder allgemeine Hochschulreife möglich. Das Studium wird mit einer beruflichen Teilzeittätigkeit kombiniert. Auch bei diesem Modell ist ein wechselseitiger inhaltlicher Bezug zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Studium vorgesehen. Bachelorabschluss und weitere Berufserfahrung Duales Studium

7 Formen dualer Studiengänge: Berufsbegleitender dualer Studiengang
Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung weiterhin Vollzeittätigkeit im Unternehmen Studium hauptsächlich im Selbststudium mit Begleitseminaren Unterstützung durch das Vertragsunternehmen z. B. durch Freistellungen Berufsbegleitende duale Studiengänge ähneln Fernstudiengängen. Das Studium wird neben einer Vollzeitberufstätigkeit, hauptsächlich im Selbststudium mit Begleitseminaren absolviert. Im Unterschied zu normalen Fernstudiengängen, bei denen das Studium zumeist Privatsache der Studierenden ist, leistet bei diesem Modell der Betrieb einen spezifischen, dem Studium förderlichen Beitrag. Das kann z. B. die Freistellung von der Arbeit für die Präsenzphasen oder das Bereitstellen von betrieblichen Arbeitsmitteln sein. Bachelorabschluss und weitere Berufserfahrung Duales Studium

8 Rechtliche Grundlagen für dual Studierende
Das jeweilige Landeshochschulgesetz Das Betriebsverfassungsgesetz Der Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag Das Berufsbildungsgesetz (in ausbildungsintegrierenden Studiengängen in der Zeit der Berufsausbildung) Die tarifvertraglichen Regelungen (für berufsintegrierend sowie berufsbegleitend Studierende, die vorab schon im Unternehmen tätig waren) Duales Studium

9 Rechtliche Klärung: Sind dual Studierende Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes?
Dual Studierende werden durch § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG vom Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes ausgeschlossen, da ihr Studium an der (Fach-) Hochschule nach dem Landeshochschulgesetz durchgeführt wird. Die Ausnahme bilden hierbei die ausbildungsintegrierenden dualen Studiengänge während der Zeit der Berufsausbildung. Duales Studium

10 Rechtliche Klärung: Sind dual Studierende Auszubildende im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes?
Arbeitnehmer sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Hierbei ist von Bedeutung, dass der im BetrVG verwendete Begriff der Berufsausbildung nicht auf die Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz beschränkt ist. Die dual Studierenden sind während der betrieblichen Ausbildung Arbeitnehmer – die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und der JAV kommen hier zur Geltung. Duales Studium

11 Rechte dual Studierender nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Aktives und passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen Aktives und passives Wahlrecht bei den JAV-Wahlen Übernahme nach der Ausbildung (Sind dual Studierende Mitglieder des Betriebsrats bzw. der JAV, so gelten auch für sie die Regeln zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 78a BetrVG)) Problem: Dual Studierende kandidieren aufgrund ihrer häufigen Abwesenheit im Betrieb selten für derartige Ämter Aktives und passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen: dual Studierende besitzen das passive Wahlrecht bei den Betriebsratswahlen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG). Sie können für die Wahl zum Betriebsrat kandidieren, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind (§ 8 BetrVG). Aktives und passives Wahlrecht bei den JAV-Wahlen: dual Studierende besitzen das passive Wahlrecht bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt und nicht älter als 25 Jahre sind. Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§§ 60, 61 BetrVG). Übernahme nach der Ausbildung: Sind dual Studierende Mitglieder des Betriebsrats bzw. der JAV, so gelten auch für sie die Regeln zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 78a BetrVG). Problem: Während des theoretischen Teils der Ausbildung an der Hochschule sind die Studierenden nicht im Betrieb und schwer erreichbar. Dies stellt häufig eine Hürde dar, dual Studierende für derartige Ämter zu nominieren. Tipp: In Zeiten moderner Telekommunikation können mittels oder Handy derartige Barrieren leicht überwunden werden – traut euch! Duales Studium

12 Beteiligungsrechte in der Berufsbildung
Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat sowie die Jugend- und Auszubildenden-vertretung nach dem BetrVG Soziale Mitbestimmungsrechte (z. B. Alkoholtests, Rauchverbot, Taschenkontrollen, Krankengespräche, Urlaubsgestaltung, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, Pausen Beteiligungsrechte in der Berufsbildung - Förderung der Berufsbildung - Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung - Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen - Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze Obwohl man duale Studiengänge als arbeitsrechtliche Grauzone bezeichnen kann, haben sowohl Betriebsrat als auch Jugend- und Auszubildendenvertretung einige Möglichkeiten, die Bedingungen dualer Studenten im Betrieb zu beeinflussen: Soziale Mitbestimmungsrechte: Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, z. B. Alkoholtests, Rauchverbot, Taschenkontrollen, Krankengespräche… (§ 87 Nr. 1 BetrVG). Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, Pausen (§ 87 Nr. 2 BetrVG). Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, z. B. Überstunden nur mit Zustimmung des Betriebsrats (§ 87 Nr. 2 BetrVG). Urlaubsgestaltung, beispielsweise: Aufstellung des Urlaubsplans, Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs. Beteiligungsrechte in der Berufsbildung: Hierbei möchten wir auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und der JAV bei der Berufsbildung hinweisen. Zwar fallen dual Studierende nicht unter das Berufsbildungsgesetz (mit Ausnahme ausbildungsintegrierender dualer Studiengänge während der Berufsausbildung), sie sind aber zugleich zur Berufsbildung Beschäftigte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Berufsbildung im Sinne der §§ BetrVG ist nach herrschender Meinung nicht identisch mit der Berufsbildung im Sinne des BBiG. Sie umfasst alle Maßnahmen, die einen Bezug zum Beruf und einen Bildungscharakter haben. Insofern erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in jedem Fall nicht nur auf die Azubis, sondern auch auf die dual Studierenden im Betrieb. Somit hat der Betriebsrat folgende konkrete Einflussmöglichkeiten auf die Einführung und Durchführung der Berufsbildung: Förderung der Berufsbildung (§ 96 BetrVG): Der Arbeitgeber hat beispielsweise auf Verlangen des Betriebsrats den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln und mit ihm Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer des Betriebs zu beraten. Hierzu kann der Betriebsrat Vorschläge machen. Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung (§ 97 BetrVG): Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen zu beraten. Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§ 98 BetrVG): Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Der Betriebsrat kann beispielsweise der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person widersprechen oder ihre Abberufung verlangen, wenn diese die persönliche oder fachliche, insbesondere die berufs- und arbeitspädagogische Eignung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt. Die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (§§ 98 Abs. 1, 94 Abs. 2 BetrVG). Duales Studium

13 Nebenkosten des Studiums
Problemfelder für dual Studierende- Ansatzpunkte für Betriebsrat und JAV psychische Belastung Vergütung Übernahme Studien-gebühren Nebenkosten des Studiums neue Umgebung Neuling: Gerade Anfänger in ausbildungsintegrierten und kooperativen dualen Studiengängen betreten Neuland. Der dual Studierende hat in der Regel eben erst sein Abitur abgeschlossen und sieht nun zum ersten Mal einen Betrieb von innen. Es ist wichtig, auch diese dual Studierenden wie Auszubildende zu Beginn des ersten Ausbildungsjahres auf ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen. Bitte beachten: Für die dual Studieren ist i. d. R. auch die Tatsache, unter einem Chef arbeiten zu müssen, neu. Deshalb ist es sinnvoll, auch dual Studierende an die Hand zu nehmen und ihnen die Wochen zu erleichtern – eine Aufgabe für den Betriebsrat bzw. die JAV. Vergütung: Die Ausbildungsvergütungen für dual Studierende sind bisher nicht flächentarifvertraglich geregelt und unterliegen großen Schwankungen. Das gilt auch für die tariflich festgelegten prozentualen Erhöhungen, die häufig nicht an die Studierenden weitergegeben werden. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Studenten in dualen Studiengängen werden von den Sozialversicherungsträgern mit Auszubildenden gleichgesetzt. Sie unterliegen damit vom ersten Euro an der Sozialversicherungspflicht. Studiengebühren Die Studiengebühren müssen häufig von den Studierenden selbst getragen oder vorgestreckt werden. Bei nicht bestandener Bachelorprüfung bzw. bei Studienabbruch verlangen viele Betriebe ihre Auslagen zurück. Zusätzlich zu den Studiengebühren erheben die meisten Hochschulen noch Verwaltungsgebühren Nebenkosten des Studiums In Studentenkreisen ist das Sprichwort „gut kopiert ist halb studiert“ gängig. Aber im Ernst: Aufwendungen für Bücher, Büchergeld oder Kosten für Kopien während der Studienphase an der Hochschule werden von den Betrieben häufig nicht übernommen. Urlaub und Arbeitszeit Häufig erhalten die dual Studierenden nur den gesetzlichen Mindesturlaub, nicht jedoch den tariflichen Urlaubsanspruch. Auch die Arbeitszeiten für dual Studierende sind nicht geregelt und weichen z. T. erheblich von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit ab. Fahrtkosten Die Fahrtkosten zur Hochschule, egal ob mit Zug oder Auto, können je nach Entfernung schon gut über eintausend Euro im Jahr betragen. Und ein Wochenendbesuch in der Heimat sollte auch mal drin sein. Doch auch im Fall der Fahrkosten ist ein Großteil der Betriebe nicht bereit, diese zu übernehmen. Unterkunft Bei weiter Entfernung zwischen Betrieb und Hochschule ist der dual Studierende auf eine zweite Unterkunft angewiesen. Hinzu kommt, dass in Hochschulstädten Unterkünfte nur über einen längeren Zeitraum und nicht wochenweise gemietet werden können. Dies bedeutet eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der Studierenden. Psychische Belastung Die Umstellung von Diplom- auf Bachelorstudiengänge hat zur Folge, dass Studierende häufig über hohe Belastungen, Stress und einen enormen Erfolgsdruck klagen. Das hat auch gesundheitliche Folgen: In einer Expertise im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) machen die Autoren auf das überproportionale Auftreten von Nervenkrankheiten und psychischen Erkrankungen bei Studierenden aufmerksam. Bei dual Studierenden ist die Krankheitsgefahr dabei noch höher, da sie die vorlesungsfreie Zeit nicht zur Erholung verwenden können. Nach dem Studium? Eine Übernahme nach dem Studium ist für dual Studierende tarifvertraglich nicht geregelt. Auch ein aufbauendes Masterstudium ist nicht in jedem Fall möglich, da nur ein gewisser Teil der Bachelor-Absolventen für Master-Studiengänge zugelassen werden. Vielen dual Studierenden bleibt nach ihrem Studium nur Arbeitslosigkeit und Hartz IV. Fahrtkosten Urlaub Unterkunft Arbeitszeit Duales Studium

14 Tarifverträge für dual Studierende
Tarifvertrag Tarifverträge regeln wesentliche Grundlagen der Arbeitsverhältnisse im Betrieb (Übernahme, Fahrtkosten, Vergütung, Urlaubsanspruch…). Gute Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband ausgehandelt. Anwendung der Tarifverträge: Bestandteile des Tarifvertrags, welche nur für Auszubildende gelten, werden von Seiten der Arbeitgeber oft nicht angewandt. Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass alle Bestandteile des Tarifvertrags angewandt werden sollen. Duales Studium

15 Aktuelle tarifliche Situation der dual Studierenden
Die IG Metall ist der Meinung, dass die Ausbildungsverhältnisse von dual Studierenden schon jetzt von den meisten Tarifverträgen (BaWü) erfasst werden. Der Arbeitgeberverband Südwestmetall (BaWü) bestreitet, dass die Ausbildungsverhältnisse von dual Studierenden überhaupt von Tarifverträgen geregelt werden dürfen. Eine tarifliche Schiedsstelle hat im Juli 2009 entschieden: alle bestehenden Tarifverträge gelten nicht für dual Studierende dual Studierende können zukünftig im Geltungsbereich mit aufgenommen werden. Duales Studium

16 Repräsentative Umfrage der IG Metall unter dual Studierenden
Die Studie wurde 2007/2008 durchgeführt und erfasst die betriebliche Situation der dual Studierenden in der Metall- und Elektroindustrie sehr gut – repräsentativ eben Duales Studium 16

17 Tarifliche Entgelterhöhungen
Wurden die tariflichen Entgelterhöhungen in den letzten drei Jahren an die dual Studierenden weitergegeben? Bei jedem zweiten dual Studierenden wurden die prozentualen Entgelterhöhungen nicht weitergeben. Bei der Vertragsgestaltung muss darauf geachtet werden, dass dual Studierende an der allgemeinen Entgeltentwicklung teilnehmen. Duales Studium

18 Studiengebühren Eine hohe finanzielle Belastung bedeuten die Studiengebühren. Seit Sommersemester werden für Studierende an Berufsakademien Studiengebühren erhoben, pro Semester sind das 500 Euro. Auch wenn Betriebe heftig über Fachkräftemangel klagen, gerade im hochqualifizierten Bereich weigern sich die meisten, die vom Staat geschaffenen Kosten zu übernehmen. Kindern aus einkommensschwächeren Familien wird so der Einstieg in zukunftsträchtige Berufe erschwert. Übernehmen Unternehmen die Studiengebühren? Duales Studium

19 Übernahme Werden dual Studierende übernommen?
Es ist eine landläufige Meinung, dass dual Studierende als die „zukünftigen Führungskräfte“ der Unternehmen nach der Ausbildung problemlos in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Dem widerspricht diese Befragung: Lediglich bei 42% der dual Studierenden scheint die Übernahme zu funktionieren. Duales Studium

20 Urlaubsgeld Erhalten dual Studierende zusätzliches Urlaubsgeld?
Da das duale Studium ein Vollzeitstudium ist, hätten dual Studierende auch Anspruch auf das tarifvertragliche zusätzliche Urlaubsgeld, das sich aus der monatlichen Vergütung ergibt. Duales Studium

21 Weihnachtsgeld Bekommen dual Studierende Weihnachtsgeld?
Die „betriebliche Sonderzahlung“, das so genannte Weihnachtsgeld, errechnet sich für tariflich Beschäftigte aus der monatlichen Vergütung. Lediglich 60,5 % der dual Studierenden erhalten dieses Geld, über 20 % bekommen eine abweichende Zahlung oder gar nichts. Duales Studium

22 Bücher oder Büchergeld…
... und andere notwendige Arbeitsmittel für die Erreichung des Studienabschlusses werden sehr oft, trotz ihrer für das Ausbildungsziel herausragenden Bedeutung, auf die dual Studierenden abgewälzt. Duales Studium

23 Geld für Kopien Geld für Kopien…
… gibt es nur in den allerwenigsten Fällen vom Arbeitgeber – dabei sind Fotokopien in den dualen Studiengängen erfahrungsgemäß ein ganz entscheidendes Medium und in großer Menge notwendig, um das Ziel der Ausbildung zu erreichen. Duales Studium

24 Laptop und Software… ... erhält nicht einmal ein Viertel der dual Studierenden gestellt. Dass Azubis im gewerblich-technischen Bereich eine eigene CNC-Maschine anschaffen oder einen Punktschweißroboter, ist dank der entsprechenden Tarifverträge ausgeschlossen… Duales Studium

25 Verwaltungsgebühren ... hierbei sieht es nicht viel besser aus: Auch hier bleiben über drei Viertel der dual Studierenden auf den Kosten sitzen, die von der Akademie neben den Studiengebühren in Rechnung gestellt werden. Duales Studium

26 Fahrtkosten … werden von manchen Betrieben übernommen – doch die meisten sparen zu Lasten der dual Studierenden. Dabei profitieren die Unternehmen erheblich von dem Wissen, das die Studierenden auswärts gewinnen. Duales Studium

27 Wohngeld … übernehmen die Betriebe noch weniger gern als die Fahrtkosten – obwohl beides in der Regel für die Studierenden keinerlei Komfort bedeutet, bleiben sie auf diesen Kosten sitzen, weil oft das notwendige Fachwissen nur auf weiter entfernten Hochschulen erworben werden kann. Duales Studium

28 Urlaub? Wieviel Tage Urlaub erhalten dual Studierende?
Die Umfrage zeigt, dass die meisten Betriebe in dieser Frage den Tarifvertrag einhalten. Das straffe Studienprogramm der theoretischen Phasen erzwingt jedoch, dass der Urlaub in den praktischen Teilen der Ausbildung genommen werden muss. Bei einem kleineren Teil der dual Studierenden setzen Betriebe lediglich den gesetzlichen Urlaubsanspruch durch und begründen dies mit den hohen Abwesenheitszeiten. Das duale Studium ist allerdings ein Vollzeitstudium mit gleichwertigen Theorie- und Praxiszeiten, so dass der volle tarifliche Urlaub richtig ist. Duales Studium

29 Handeln! Mit der nächsten Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie haben Du und wir die Chance auch Mindestbedingungen für dual Studierende zu regeln! Duales Studium

30 Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für dual Studierende
Kindergeld Vorsicht: Zweit-wohnungsteuer BAföG Berufsausbildungs-beihilfe Wohngeld Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Förderungsfähig sind betriebliche Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Für die Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden sein, der bei der zuständigen Stelle (IHK, HWK) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen worden ist. Dieses Kriterium beschränkt die Berufsausbildungsbeihilfe grundsätzlich auf ausbildungsintegrierende duale Studiengänge. BAB wird grundsätzlich nur für die erste Ausbildung geleistet. Persönliche Voraussetzungen: - Ausbildungsort zu weit vom Elternhaus entfernt (eigene Wohnung erforderlich) - Älter als 18 Jahre oder verheiratet oder mindestens ein Kind - BAB wird nur bei Bedarf gewährt (Ausbildungsvergütung und Einkommen der Eltern wird angerechnet) Link: Ob Anspruch besteht sowie die Höhe der Förderung, kann unter ausgerechnet werden. Kindergeld Auch für volljährige „Kinder“ kann es noch Kindergeld vom Staat geben: 164 Euro im Monat sind es für das erste und zweite Kind, 170 Euro für das dritte und 195 Euro für jedes weitere Kind. Das Geld erhalten Familien dann, wenn das „Kind“ eine Ausbildung macht bzw. ein Studium absolviert, noch keine 25 Jahre alt ist und wenn es außerdem weniger als 8,004 Euro brutto im Jahr verdient. Übersteigt das Jahreseinkommen diese Grenze, können die Werbekostenpauschale in Höhe von 920 Euro sowie beispielsweise die Reisekosten zur Hochschule abgezogen werden. Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die Einkommensgrenze nicht. Vorsicht: - Renten, Stipendien und auch der Teil des BAföG, der als Zuschuss gezahlt wird, gelten als Einkommen - Werden Reisekosten als Werbekosten angesetzt, so sollten diese höher als 920 Euro liegen, da dann die Werbekostenpauschale wegfällt - Wurde Wehr- oder Zivildienst abgeleistet, erhöht sich die Altersgrenze um die entsprechende Pflichtdienstzeit. Wenn die Eltern keinen Unterhalt oder zumindest weiniger als das Kindergeld bezahlen, kann der Studierende die Auszahlung des gesamten Kindergeldes an sich selbst erwirken. Urteil Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld bei Volljährigen vollständig wegfällt, sobald die Einkommensgrenze von Euro auch nur um einen Euro überschritten wird (Fallbeilwirkung). Link: Ansprechpartner für Fragen rund ums Kindergeld ist die Familienkasse der örtlichen Arbeitsagentur BAföG Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten Kinder aus einkommensschwachen Familien im Studium finanzielle Unterstützung. Diese Förderung, das sog. BAföG, kann je nach berechnetem Bedarf bis zu 643 Euro im Monat betragen (Bei eigenen Kindern bis 10 Jahren bekommt man monatlich einen Betreuungszuschuss von mindestens 113 Euro). Die Höhe des BAföG ist sowohl vom eigenen Einkommen, als auch vom Einkommen der Eltern abhängig, d. h. auch die Einkünfte der Eltern müssen dem BAföG-Amt offengelegt werden. Die eigenen Einkünfte dürfen Euro pro Jahr nicht überschreiten. Das Bafög ist allerdings nur zur Hälfte ein Zuschuss, die andere Hälfte ist ein zinsloser Kredit, der nach dem Studium zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlsumme ist allerdings auf Euro begrenzt und kann sich beispielsweise bei einem sehr guten Abschluss nochmals reduzieren. Im Hinblick auf die Beantragung von Wohngeld ist ein BAföG-Antrag in jedem Fall förderlich, da eine Ablehnung von Berufsausbildungsförderung beim Wohngeld-Antrag hilfreich sein kann. Elternunabhängiges Bafög Unter bestimmten Umständen kann man BAföG auch unabhängig vom Einkommen der Eltern erhalten: - Wer nach seinem 18. Geburtstag bereits fünf Jahre lang gearbeitet hat (Wehr- und Zivildienst bzw. Bezugszeit von ALGI werden angerechnet) - Wer älter als 30 Jahre ist und das Abitur über den zweiten Bildungsweg erworben hat - Wer inklusive Ausbildung insgesamt sechs Jahre berufstätig war Tipp für dual Studierende!!! Die hohen Kosten für Bildungsreisen aufgrund des Pendelns zwischen Hochschule und Betrieb können das Einkommen für dual Studierende erheblich senken. Somit ist möglich, dass doch ein Förderbetrag gezahlt werden kann. Leider ist dies auch einigen BAföG-Ämtern nicht bekannt – also unbedingt darauf hinweisen. Wichtig: Grundlage für Anrechnung der Reisekosten ist der Steuerbescheid. Die Studierenden müssen also eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wohngeld Studierende können Wohngeld beantragen, wenn sie nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) keinen Anspruch auf Unterhalt vom Staat oder von den Eltern haben (z. B. wegen fehlenden Leistungsnachweisen, wiederholtem Nichtbestehen, nach Überschreiten der Förderhöchstdauer). Wohngeld kann beim Sozialamt oder bei der Wohngeldstelle der Heimatgemeinde beantragt werden. Vorsicht: Wie das BAföG wird auch das Wohngeld erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde. Es ist also Eile bei der Antragstellung geboten. Zweitwohnungssteuer In vielen Hochschulstädten zahlen Studierende für ihre Unterkunft eine Extra-Abgabe - zur Miete kommt die Zweitwohnungssteuer. Durch die sog. Zweitwohnungssteuer versuchen Hochschulstädte, ihre Einwohnerzahlen in die Höhe zu treiben. Denn die Zahl der Einwohner mit Erstwohnsitz ist ausschlaggebend für den Anteil, den die Städte an der Einkommenssteuer sowie aus dem Finanzausgleich ihres jeweiligen Landes bekommen. Gerade dual Studierende sind von dieser Steuer betroffen, da sie neben ihrer Wohnung am Arbeitsplatz in den meisten Fällen noch eine Unterkunft am Studienort benötigen. Im Herbst 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auch Studierende, die den Erstwohnsitz (Hauptwohnung) bei den Eltern und den Zweitwohnsitz (Nebenwohnung) am Studienort besitzen, den Beitrag der Zweitwohnungssteuer abführen müssen. Diese Entscheidung gilt auch dann, wenn die Studierenden den Erstwohnsitz nicht selbst angemietet hätten (in diesem Fall gehört die Wohnung den Eltern). Das letzte Wort bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer haben laut Bundesverwaltungsgericht jedoch die Länder und Kommunen. Wenn das jeweilige Landes- oder Kommunalrecht die Bedingungen für den ersten Wohnsitz anders definiere, könnten Studierende auch von der Steuer befreit werden. Tipp: Die Anmeldung des Erstwohnsitzes am Studienort kann sich in doppelter Hinsicht lohnen: Studierende können sich nicht nur die Zweitwohnungssteuer sparen – sie erhalten in Hochschulstädten häufig auch eine Art „Begrüßungsgeld“ bei der Ummeldung. Sonstige Steuern Das im dualen Studium hart verdiente Geld kann schnell zum Problem werden. Der jährliche Steuerfreibetrag von Euro ist schnell überschritten, und dann muss Einkommenssteuer bezahlt werden - wenn man nicht geschickt die Sonderregeln, Freibeträge und Ausnahmen im deutschen Steuersystem nutzt. Auch im Steuerrecht können beispielsweise Werbungskosten angesetzt werden. Es ist aufgrund des sehr komplizierten deutschen Steuerrechts jedoch empfehlenswert, den konkreten Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt zu besprechen. KfW-Bildungskredit Ein Bildungskredit soll Studierende finanziell unterstützen, die entweder kein BAföG bekommen oder Ausgaben haben, die nicht vom BAföG gedeckt werden. Anders als beim BAföG wird beim Bildungskredit das Einkommen und Vermögen des Studierenden , seiner Eltern oder seines Ehepartners nicht berücksichtigt. Um einen Bildungskredit beantragen zu können, darf man grundsätzlich nicht älter als 36 Jahre sein und muss an einer Ausbildungsstätte ((Fach-)Hochschule) eingeschrieben sein. Die Förderung beträgt 100, 200 oder 300 Euro im Monat, wobei die Höhe und die Dauer der Zahlungen bereits im Voraus festgelegt werden müssen. Die maximale Kreditsumme beträgt Euro, die später mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. Rückzahlung: Die ersten vier Jahre des Darlehens sind tilgungsfrei. Nach Ablauf der vier Jahre beginnt die Rückzahlung mit monatlichen Raten von 120 Euro, die einmal im Quartal (also 360 Euro) eingezogen werden. Das Darlehen kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass Zusatzkosten anfallen. Bei nicht ordnungsgemäßer Zahlung der Tilgungsraten tritt der Bund als Bürge ein. Dieser fordert später das Geld vom Antragsteller zurück. Link: Der Antrag auf KfW-Bildungskredit ist an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu stellen. Dies ist auch über das Internet möglich. Studienkredite Einen Studienkredit kann jeder abschließen, der die Bedingungen der privaten Anbieter erfüllt. Bei dem großen Angebot von Studienkrediten ist eine Auflistung an dieser Stelle nicht möglich. Auszahlungsbeträge und Zinssätze variieren hier erheblich. Vorsicht: Zur Rückzahlung ist anzumerken, dass bei nicht ordnungsgemäßer Tilgung nicht wie beim KfW-Kredit der Staat als Bürge einspringt, sondern die privaten Anbieter auf die Tilgung ihrer Raten pochen. KfW-Bildungskredit Studienkredite Duales Studium

31 Jugend- und Auszubildendenvertretung
Rechte kennen – Interessen wahrnehmen Betriebsrat Jugend- und Auszubildendenvertretung IG Metall Duales Studium 31

32 Betriebsrat – starke Vertretung der Beschäftigen
Der Betriebsrat Betriebsrat – starke Vertretung der Beschäftigen Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhalten der Arbeitnehmer/- innen im Betrieb. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Korrekte Eingruppierung am Arbeitsplatz Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze Mitbestimmung bei Einstellungen (insbesondere zur Auswahl) Mitbestimmung in der beruflichen Bildung (Aus- und Weiterbildung) Und noch einiges mehr... Duales Studium

33 Die Jugend und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt alle Auszubildenden und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte im Betrieb bis zum 25. Lebensjahr. Sie überwacht die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Sie vertritt die Ideen der Auszubildenden und Studierenden zur Verbesserung der Berufsausbildungsbedingungen. Sie kümmert sich um die Probleme der Auszubildenden und Studierenden und erarbeitet gemeinsam mit dem Betriebsrat Lösungen. Sie arbeitet mit dem Betriebsrat zusammen und steht als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung. Duales Studium

34 Die Gewerkschaft - IG Metall
setzt sich für ein angemessenes Einkommen und die Anbindung an die tarifliche Entgeltentwicklung ein setzt sich für eine Kostenübernahme aller Ausbildungsmittel, Fahrtkosten und Studiengebühren durch den Arbeitgeber ein fordert die Gewährung aller tariflichen Ansprüche analog für dual Studierende, wie sie für reguläre Beschäftigungsverhältnisse gelten setzt sich in Betriebsrat und JAV für Belange dual Studierender und für die Übernahme nach dem Studium ein Duales Studium

35 Entwicklung der Vergütungen in der Metall- und Elektroindustrie Bayern im 1. Ausb.jahr – Gemeinsam einsetzen lohnt sich... Duales Studium

36 Die IG Metall schützt und unterstützt ihre Mitglieder
Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Regelungen haben grundsätzlich nur Mitglieder der IG Metall. Die IG Metall bietet, neben dem Anspruch auf tarifvertragliche Regelungen, ihren Mitgliedern zahlreiche Leistungen, u. a.: Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Fragen rund um das Arbeitsleben, dazu gehört u.a. eine kostenlose Rechtsberatung inkl. Rechtsschutz Erleidest du in der Freizeit einen Unfall, der einen mindestens zweitägigen Krankenhausaufenthalt nach sich zieht, kannst du unsere Freizeit-Unfallversicherung in Anspruch nehmen Duales Studium

37 Bundesweite Medien der IG Metall für dual Studierende
Schnittstelle-aktuell Duales Studium

38 Akteur/innen (Bundesweit)
Diana Kiesecker Ressort allg. Bildungspolitik im Vorstandsbereich von Regina Görner Kontakt: Das Hochschulinformationsbüro der IG Metall Johannes Katzan & Maik Neumann Kontakt: Duales Studium


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